950.5
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 91 ausgegeben am 28. Januar 2025
Gesetz
vom 5. Dezember 2024
über die Abänderung des EWR-Interbankenentgelteverordnung-Durchführungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 27. Februar 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (EWR-Interbankenentgelteverordnung-Durchführungsgesetz; EWR-IBEV-DG), LGBl. 2019 Nr. 101, wird wie folgt abgeändert:
Art. 8 Bst. b Ziff. 4
Bei der Verhängung von Strafen nach Art. 7 berücksichtigt die FMA:
b) in Bezug auf die für den Verstoss verantwortlichen natürlichen und juristischen Personen insbesondere:
4. Meldungen an das interne Meldesystem einer Bank nach Art. 65 Abs. 1 Bst. f des Bankengesetzes oder an die FMA nach Art. 171 des genannten Gesetzes;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Bankengesetz vom 5. Dezember 2024 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 74/2024 und 137/2024