950.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 115 ausgegeben am 29. Januar 2025
Gesetz
vom 5. Dezember 2024
über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Zahlungsdienstegesetz (ZDG) vom 6. Juni 2019, LGBl. 2019 Nr. 213, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 2 Abs. 6
6) Die Vorschriften des Sorgfaltspflichtgesetzes und der Verordnung (EU) 2023/11132 bleiben vorbehalten.
Art. 8 Bst. l
Der Antrag auf Erteilung einer Bewilligung hat folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:
l) bei Antragstellern, die als Zahlungsinstitute den Pflichten der Richtlinie (EU) 2015/849 und der Verordnung (EU) 2023/1113 im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen, eine Beschreibung der internen Kontrollmechanismen, die der Antragsteller eingeführt hat, um diese Pflichten zu erfüllen;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem EWR-MiCA-Durchführungsgesetz vom 5. Dezember 2024 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 94/2024 und 129/2024

2   Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 1)