vom 5. Dezember 2024
Das Gesetz vom 4. November 2016 über die Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz; SAG), LGBl. 2016 Nr. 493, wird wie folgt abgeändert:
Art. 13 Abs. 1 Bst. c und r
1) Unbeschadet des Art. 5 sind in dem Abwicklungsplan Optionen für die Anwendung der in den Bestimmungen über die Abwicklung (Art. 37 bis 105) vorgesehenen Abwicklungsinstrumente und -befugnisse auf das jeweilige Institut darzulegen. Der Plan, dem gegebenenfalls Stellungnahmen des Instituts hierzu anzuschliessen sind, umfasst - soweit möglich und angezeigt mit quantifizierten Angaben:
c) Ausführungen dazu, wie kritische Funktionen und Kerngeschäftsbereiche im erforderlichen Umfang rechtlich und wirtschaftlich von anderen Funktionen getrennt werden könnten, um ihre Fortführung und die digitale operationale Resilienz nach einem Ausfall des Instituts sicherzustellen;
r) eine Beschreibung der wesentlichen Prozesse und Systeme zur Fortführung des Geschäftsbetriebs des Instituts, einschliesslich der Netzwerk- und Informationssysteme nach der Verordnung (EU) 2022/2554
2;
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2556 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und (EU) 2016/2341 hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor
(ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 153).
1) Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem EWR-DORA-Durchführungsgesetz vom 5. Dezember 2024 in Kraft.
2) Kapitel II (Umsetzung von EWR-Rechtsvorschriften) tritt gleichzeitig mit dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2022/2556 in das EWR-Abkommen in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
95/2024 und
130/2024
2
Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011
(ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1)