172.011
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 142 ausgegeben am 30. Januar 2025
Gesetz
vom 5. Dezember 2024
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 19. September 2012 über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG), LGBl. 2012 Nr. 348, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 51h Abs. 2
2) Sie dürfen die Daten erst nach Aussondern und Anbieten an das Landesarchiv nach Art. 6 des Archivgesetzes löschen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Archivgesetz vom 5. Dezember 2024 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 97/2024 und 140/2024