174.11
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 144 ausgegeben am 30. Januar 2025
Gesetz
vom 5. Dezember 2024
über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 24. April 2008 über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalgesetz; StPG), LGBl. 2008 Nr. 144, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 47 Abs. 2 und 3 Bst. b
2) Das Amt für Personal und Organisation bewahrt den Personalakt nach dem Ausscheiden der angestellten Person aus dem Staatsdienst weiterhin auf. Der Personalakt ist nach Ablauf von fünf Jahren nach dem ordentlichen Altersrücktritt der angestellten Person dem Landesarchiv zu Archivzwecken anzubieten; vorbehalten bleibt Abs. 3.
3) Die Regierung regelt mit Verordnung:
b) welche Daten nicht der Ablieferungspflicht an das Landesarchiv unterliegen und nach einem bestimmten Zeitraum gelöscht werden.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Archivgesetz vom 5. Dezember 2024 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 97/2024 und 140/2024