vom 25. Februar 2025
betreffend das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum
Das Übereinkommen vom 11. April 2014 über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum, LGBl. 2014 Nr. 95, das seit dem 12. April 2014 vorläufig angewendet wird, ist am 19. Februar 2025 in Kraft getreten.