vom 25. Februar 2025
über die Suspendierung der Anwendung des Haager Abkommens betreffend die internationale Hinterlegung der gewerblichen Muster oder Modelle, revidiert in Den Haag am 28. November 1960
Die Versammlung der Vertragsstaaten hat am 17. Juli 2024 die Suspendierung der Anwendung des Haager Abkommens betreffend die internationale Hinterlegung der gewerblichen Muster oder Modelle, revidiert in Den Haag am 28. November 1960, LGBl. 1985 Nr. 55, mit Wirkung vom 1. Januar 2025 beschlossen.