946.222.5
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 239 ausgegeben am 25. März 2025
Verordnung
vom 25. März 2025
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo
Aufgrund von Art. 2 und 14a des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 9. Juni 2017, LGBl. 2017 Nr. 203, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften sowie des Beschlusses (GASP) 2025/510 des Rates der Europäischen Union vom 17. März 2025 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 21. Juni 2005 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo, LGBl. 2005 Nr. 116, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 2 Bst. A Ziff. 34 bis 42
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
34.
Bertrand BISIMWA
Funktion/Rang: Anführer (Präsident) des politischen Arms der Bewegung des 23. März (M23)
Geburtstag: 8.9.1972
Geburtsort: Bukavu, Demokratische Republik Kongo
Staatsangehörigkeit: kongolesisch
Geschlecht: männlich
Bertrand Bisimwa bekleidet eine Führungsposition als Präsident der Bewegung des 23. März (M23), einer nichtstaatlichen bewaffneten Bewegung.
Die M23 ist für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) verantwortlich, insbesondere durch Aufstachelung zu Gewalt. Darüber hinaus ist sie für schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Tötungen von Zivilpersonen, gegen diese gerichtete Angriffe und sexuelle Gewalt, sowie für die Rekrutierung von Kindern verantwortlich.
Aufgrund seiner Führungsposition in der M23 ist Bertrand Bisimwa an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK.
35.
Ruki KARUSISI
Alias: Rocky
Funktion/Rang: Generalmajor
Befehlshaber des Sondereinsatzkommandos der Streitkräfte Ruandas (RDF)
Geburtstag: 6.5.1974
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: ruandisch
RDF Dienstnummer: 2357
Generalmajor Ruki Karusisi ist der Befehlshaber der Sondereinheiten der Streitkräfte Ruandas (RDF), die im Osten der DRK im Einsatz sind.
Ziel der Präsenz der RDF in der DRK ist es, die Operationen der Bewegung des 23. März/kongolesischen Revolutionsarmee (M23/ARC), einer im Osten der DRK operierenden nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe, durch die Bereitstellung von Soldaten und Ausrüstung zu unterstützen.
Die Präsenz der RDF stellt eine Verletzung der territorialen Unversehrtheit der DRK dar und ist für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Region massgeblich. Darüber hinaus ist sie für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschliesslich kollektiver Bestrafung, verantwortlich und massgeblich für die Aufrechterhaltung schwerer Menschenrechtsverletzungen, die von Mitgliedern der M23 begangen werden.
Aufgrund seiner befehlshabenden Funktion innerhalb des Sondereinsatzkommandos der RDF, das im Osten der DRK im Einsatz ist, ist Ruki Karusisi für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Region verantwortlich. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, Organisationen, die den bewaffneten Konflikt, die Instabilität und die Unsicherheit in der DRK aufrechterhalten, Unterstützung zu liefern.
36.
Désiré RUKOMERA
Funktion/Rang: Leiter der Rekrutierung und Propaganda der Bewegung des 23. März (M23)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: ruandisch
Désiré Rukomera bekleidet seit Januar 2024 eine Führungsposition als Leiter der Rekrutierung und Propaganda für die Bewegung des 23. März (M23), einer nichtstaatlichen bewaffneten Bewegung.
Die M23 ist für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK verantwortlich, insbesondere durch Aufstachelung zu Gewalt. Darüber hinaus ist sie für schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Tötungen von Zivilpersonen, gegen diese gerichtete Angriffe und sexuelle Gewalt, sowie für die Rekrutierung von Kindern verantwortlich.
Aufgrund seiner Führungsposition in der M23 ist Désiré Rukomera an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK.
37.
John Imani NZENZE
Alias: Mike Bravo
Funktion/Rang: ‚Oberst‘ und ‚G2‘ Leiter des Nachrichtendienstes der bewaffneten Gruppe M23
Geburtstag: 6.8.1978
Geburtsort:
Kakwende (Süd-Kivu)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: kongolesisch
John Imani Nzenze bekleidet eine Führungsposition als Oberst der Bewegung des 23. März (M23), einer nichtstaatlichen bewaffneten Bewegung.
Die M23 ist für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK verantwortlich, insbesondere durch Aufstachelung zu Gewalt. Darüber hinaus ist sie für schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Tötungen von Zivilpersonen, gegen diese gerichtete Angriffe und sexuelle Gewalt, sowie für die Rekrutierung von Kindern verantwortlich.
Aufgrund seiner Führungsposition in der M23 ist John Imani Nzenze an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK.
38.
Eugene NKUBITO
Funktion/Rang: Befehlshaber der dritten Division (Generalmajor) der Streitkräfte Ruandas (RDF)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: ruandisch
RDF-Dienstnummer: 218
Generalmajor Eugène Nkubito bekleidet eine Führungsposition als Befehlshaber der dritten Division der Streitkräfte Ruandas (RDF), die im Osten der DRK und insbesondere in der Provinz Nord-Kivu im Einsatz ist. Er hat diese Position seit August 2022 inne.
Ziel der Präsenz der RDF in der DRK ist es, die Operationen der Bewegung des 23. März/kongolesischen Revolutionsarmee (M23/ARC), einer im Osten der DRK operierenden nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe, durch die Bereitstellung von Soldaten und Ausrüstung zu unterstützen.
Die Präsenz der RDF stellt eine Verletzung der territorialen Unversehrtheit der DRK dar und ist für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Region massgeblich. Darüber hinaus ist sie für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschliesslich kollektiver Bestrafung, verantwortlich und trägt die Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen, die von Mitgliedern der M23 begangen werden.
Aufgrund seiner befehlshabenden Funktion innerhalb der dritten Division der (RDF), die im Osten der DRK im Einsatz ist, ist Eugène Nkubito für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Region verantwortlich.
39.
Pascal MUHIZI
Funktion/Rang: Befehlshaber der zweiten Division (Brigadegeneral) der Streitkräfte Ruandas (RDF)
Staatsangehörigkeit: ruandisch
Geschlecht: männlich
Verbundene Organisationen: Streitkräfte Ruandas (RDF); Bewegung 23. März/kongolesische Revolutionsarmee (M23/ARC)
RDF-Dienstnummer: 451
Pascal Muhizi ist seit Juni 2021 Brigadegeneral der Streitkräfte Ruandas (RDF) und Befehlshaber der zweiten Division der RDF, die seit August 2023 im Osten der DRK im Einsatz ist.
Die Präsenz der RDF in der DRK stellt eine Verletzung der territorialen Unversehrtheit der DRK dar und ist für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Region sowie die schweren Menschenrechtsverletzungen und -verstösse, die von Mitgliedern der Bewegung des 23. März/kongolesischen Revolutionsarmee (M23/ARC) begangen werden, verantwortlich.
Aufgrund seiner Führungsposition innerhalb der zweiten Division der RDF in der DRK ist Brigadegeneral Pascal Muhizi für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK verantwortlich.
40.
Jean-Bosco NZABONIMPA MUPENZI
Funktion/Rang: Stellvertretender Leiter der Finanz- und Produktionsabteilung der M23
Geburtsort: Rubaya, Masisi, Nord-Kivu
Staatsangehörigkeit: kongolesisch
Geschlecht: männlich
Verbundene Organisationen: Bewegung des 23. März/kongolesische Revolutionsarmee (M23/ARC)
Jean-Bosco Nzabonimpa Mupenzi ist seit Januar 2024 stellvertretender Leiter der Finanz- und Produktionsabteilung der Bewegung des 23. März/kongolesischen Revolutionsarmee (M23/ARC), die in der Demokratischen Republik Kongo (DRK), insbesondere in der Provinz Nord-Kivu, im Einsatz ist.
Die M23 ist eine gewaffnete Rebellengruppe, die für den derzeitigen bewaffneten Konflikt verantwortlich ist. Sie ist auch für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Region sowie die schweren Menschenrechtsverletzungen und -verstösse, die von Mitgliedern der M23 begangen werden, darunter Tötungen von Zivilpersonen, gegen diese gerichtete Angriffe und sexuelle Gewalt, sowie für die Rekrutierung von Kindern verantwortlich.
Jean-Bosco Nzabonimpa Mupenzi leistet der bewaffneten Gruppe M23 Unterstützung, insbesondere indem er die Verwaltung der Finanz- und Produktionsabteilung der M23 gewährleistet sowie an der Ausbildung neuer Rekruten mitwirkt.
Aufgrund seiner Führungsposition in der M23 ist Jean Bosco Nzabonimpa Mupenzi an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK.
41.
Francis KAMANZI
Funktion/Rang: Leiter der Behörde ‚Rwanda Mines, Petroleum and Gas Board (RMB)‘
Staatsangehörigkeit: ruandisch
Geschlecht: männlich
Francis Kamanzi bekleidet seit Februar 2024 eine Führungsposition als Leiter der Behörde ‚Rwanda Mines, Petroleum and Gas Board (RMB)‘.
Minerale werden weiterhin in von der Bewegung des 23. März (M23) kontrollierten Bergbaugebieten abgebaut und illegal nach Ruanda verbracht, was der ‚Alliance Fleuve Congo‘/M23 und der Wirtschaft von Ruanda, wo diese Minerale aus Konfliktgebieten mit der ruandischen Produktion vermischt werden, zugutekommt.
Aufgrund seiner Führungsposition in der RMB ist Francis Kamanzi verantwortlich für die Ausnutzung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität oder der Unsicherheit in der DRK, auch durch die unerlaubte Ausbeutung natürlicher Ressourcen oder den unerlaubten Handel damit.
42.
Joseph MUSANGA BAHATI
Alias:
‚Erasto‘; ‚Bahati Erasto‘; ‚Colonel Erasto‘; ‚Colonel
Bahati Musanga‘
Funktion/Rang: Gouverneur von Nord-Kivu
Geburtstag: 18.8.1978
Geburtsort: Bashali-Mokoto (Busumba)
Staatsangehörigkeit: kongolesisch
Geschlecht: männlich
Verbundene Organisationen: Bewegung des 23. März/‚Alliance Fleuve Congo‘ (M23/AFC)
Joseph Bahati Musanga ist eine hochrangige Persönlichkeit in der Struktur der Rebellengruppe Bewegung des 23. März (M23) und innerhalb der ‚Alliance Fleuve Congo‘. Er hatte die Position des Leiters der Abteilung ‚Finanzen‘ der M23 für mehrere Jahre inne.
Im Januar 2024 wurde er in der neuen unrechtmässigen ‚Administration‘, die von M23 unter Verletzung der kongolesischen Souveränität eingeführt wurde, zum Gouverneur von Nord-Kivu ernannt.
Die Einrichtung einer parallelen Administration in der DRK stellt eine Verletzung der territorialen Unversehrtheit der DRK dar. Sie ist auch für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Region sowie die schweren Menschenrechtsverletzungen und -verstösse, die von Mitgliedern der M23 begangen werden, massgeblich.
Aufgrund seiner Führungsposition in der M23 ist Joseph Bahati Musanga an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK.
Anhang 2 Bst. B Ziff. 2
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
2.
Gasabo Gold
Refinery
Ort der Niederlassung: Kigali, Ruanda
Die Gasabo Gold Refinery mit Sitz in Kigali nahm ihre Raffinationstätigkeit am 1. Juni 2022 nach der Schliessung der Aldango Gold Refinery auf. Die illegale Gewinnung von und der illegale Handel mit natürlichen Ressourcen aus dem Osten der DRK, einschliesslich Gold, tragen zur Eskalation des Konflikts bei. Der Transit von Gold durch die einzige Goldraffinerie in Ruanda, Gasabo Gold Refinery, trägt zur unrechtmässigen Ausfuhr von illegal gewonnenem Gold über Ruanda bei. Damit nutzt die Gasabo Gold Refinery den bewaffneten Konflikt, die Instabilität oder die Unsicherheit in der DRK aus, auch durch die unerlaubte Ausbeutung natürlicher Ressourcen oder den unerlaubten Handel damit.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef