946.225.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 326 ausgegeben am 1. Juli 2025
Verordnung
vom 1. Juli 2025
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen zur Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstösse
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug des Beschlusses (GASP) 2025/1255 des Rates der Europäischen Union vom 23. Juni 2025 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 16. März 2021 über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen zur Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstösse, LGBl. 2021 Nr. 104, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang Bst. A Ziff. 121 bis 125
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
121.
Miqdad Lu’ay FATIHA
alias Miqdad FATIHA, Miqdad FUTAIHA, Abu Jafar, Abu Jaafar, Abu Ja’ afar
Geburtsdatum: 19.6.1989
Geburtsort: Jableh, Latakia, Syrien
Staatsangehörigkeit: syrisch
Geschlecht: männlich
Anschrift: Syria/Lebanon
Miqdad Fatiha ist ehemaliges Mitglied der syrischen Republikanischen Garde, die inzwischen aufgelöst wurde. In dieser Funktion war er verantwortlich für viele schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse, einschliesslich Folter und anderer grausamer Behandlung von Gefangenen.
Nach dem Sturz des al-Assad-Regimes im Dezember 2024 hat Miqdad Fatiha in den syrischen Küstenregionen Milizen gebildet, die religiös motivierte Spannungen anfachen und zu Gewalt aufstacheln. Einheiten unter seinem Kommando waren an der religiös motivierten Gewalt im März 2025 in der syrischen Küstenregion beteiligt, bei der Hunderte von Zivilpersonen ums Leben kamen.
Als Anführer der Milizen ist Miqdad Fatiha daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse, einschliesslich Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung.
122.
Ghaith DALLA
alias Ghiath
Suleiman DALLA, Ghyath DALLA,
Ghayth DALLA
Geburtsdatum: 31.7.1971
Geburtsort: Beit Yashout, Syrien
Staatsangehörigkeit: syrisch
Geschlecht: männlich
Verbundene Personen: Maher Al-Assad
Verbundene Organisationen: Fourth Division of the Syrian Army (Vierte Division der syrischen Armee), Military Council for the Liberation of Syria (Militärrat für die Befreiung
Syriens)
Ghaith Dalla ist ein ehemaliger Brigadegeneral bei der berüchtigten Vierten Armeedivision während des al-Assad-Regimes. In dieser Funktion war er verantwortlich für viele schwere und gut dokumentierte Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse, einschliesslich aussergerichtlicher Tötungen und grausamer Bestrafung durch Aushungern.
Nach dem Fall des al-Assad-Regimes setzte Gaith Dalla im März 2025 den ‚Militärrat für die Befreiung Syriens‘ ein und leitete ihn. Seine Miliz hat seitdem religiös motivierte Spannungen angefacht und in der syrischen Küstenregion zu Gewalt angestiftet. Die Einheiten von Gaith Dalla waren an der religiös motivierten Gewalt im März 2025 in der syrischen Küstenregion beteiligt, bei der Hunderte von Zivilisten ums Leben kamen.
Daher ist Ghaith Dalla verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse.
123.
Suhayl
AL-HASAN
alias Suhail
Salman
AL-HASAN, Suhail
AL-HASSAN
Geburtsdatum: 10.6.1970
Geburtsort: Jableh, Latakia, Syrien
Staatsangehörigkeit: syrisch
Geschlecht: männlich
Anschrift:
Tartus, Syria
Suhayl Al-Hasan ist ehemaliger Befehlshaber der Division 25 der Spezialkräfte der syrischen Streitkräfte während des al-Assad-Regimes. In dieser Funktion sowie in den zahlreichen anderen Positionen, die er in den syrischen Streitkräften innehatte, hat er unzählige schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse begangen und die Aufsicht darüber geführt, einschliesslich Folter, aussergerichtlicher Tötungen und willkürlicher Festnahmen. Berichten zufolge hat er auch beim Einsatz chemischer Waffen die Aufsicht geführt.
Nach dem Fall des al-Assad-Regimes gründete Suhayl Al-Hasan im März 2025 die ‚Brigade des Küstenschilds‘. Seine Miliz hat seitdem religiös motivierte Spannungen angefacht und in der syrischen Küstenregion zu Gewalt angestiftet. Die Einheiten von Suhayl Al-Hasan waren an der religiös motivierten Gewalt im März 2025 in der syrischen Küstenregion beteiligt, bei der Hunderte von Zivilpersonen ums Leben kamen.
Daher ist Suhayl Al-Hasan verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse.
124.
Mudalal KHOURY
alias Madalal (Mtanyus) KHURI,
Mudallal KHOURY
Mudallal KHOURI
Geburtsdatum: 18.6.1957
Geburtsort: Homs, Syrien
Staatsangehörigkeit: syrisch, russisch
Geschlecht: männlich
Anschrift: Moscow
Verbundene Person: Imad Khoury
Mudalal Khoury ist ein syrisch-russischer Geschäftsmann, der von Russland aus tätig ist. Er ist einer der bekanntesten syrischen Geschäftsleute, die das al-Assad-Regime unterstützt haben. In einem Kontext, in dem das Assad-Regime Fassbomben und chemische Waffen gegen die Zivilbevölkerung Syriens einsetzte, vertrat Mudalal Khoury die geschäftlichen und finanziellen Interessen des Regimes in Russland. Unter anderem stellte er Strohfirmen für die syrischen Programme des al-Assad-Regimes für chemische und ballistische Waffen bereit.
Mudalal Khoury hat daher schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse, insbesondere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, finanziell, technisch und materiell unterstützt.
125.
Imad KHOURY
alias Emad KHOURY, Mtanyus KHURY, KHURI, KHOURI
Geburtsdatum: 3.10.1964
Staatsangehörigkeit: syrisch/russisch
Geschlecht: männlich
Verbundene Person: Mudalal Khoury
Imad Khoury ist einer der bekanntesten syrischen Geschäftsleute, die das al-Assad-Regime unterstützt haben. In einem Kontext, in dem das al-Assad-Regime Fassbomben und chemische Waffen gegen die Zivilbevölkerung Syriens einsetzte, vertrat Imad Khoury die geschäftlichen und finanziellen Interessen des Regimes. Unter anderem gründete er ein Unternehmen, das Teil eines Geldwäschesystems zur Unterstützung des al-Assad-Regimes war. Auf diese Weise trug er zusammen mit seinem Bruder Mudalal Khoury zur Finanzierung der unter dem al-Assad-Regime begangenen schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei.
Imad Khoury hat daher schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse, insbesondere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, finanziell, technisch und materiell unterstützt.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin