| 946.225.2 | ||
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt | ||
| Jahrgang 2025 | Nr. 357 | ausgegeben am 19. August 2025 |
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Name
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Angaben zur Identifizierung
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Gründe
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4.
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Micanor ALTÈS
alias Monel Felix, Micanord;
Mikano;
Wa Mikanò; King Micanor;
Alfred Mones
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Funktion: Anführer der Bande ‚Wharf Jérémie‘
Staatsangehörigkeit: haitianisch
Geschlecht: männlich
Anschrift: Neighbourhood of Wharf Jérémie, near La Saline, Port-au-Prince, Haiti
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Micanor Altès ist der Anführer der Bande ‚Wharf Jérémie‘. Wharf Jérémie ist ein an der Küste gelegenes Stadtviertel im Gebiet von La Saline in Port-au-Prince. Dieses Gebiet steht seit mehr als einem Jahrzehnt unter der Kontrolle der Bande, die von Micanor Altès angeführt wird.
Unter seinem Kommando ist die Bande verantwortlich für das Massaker an 207 Personen zwischen dem 6. und 11. Dezember 2024 im Viertel von Wharf Jérémie. Das Massaker ereignete sich nach dem Tod von Altès neugeborenem Sohn, der an einer unbekannten Krankheit gestorben war. In der Überzeugung, dass Voodoo praktizierende ältere Menschen in dem von ihm kontrollierten Gebiet sein Kind mit einem Fluch belegt hatten, ordnete der Anführer der Bande nach der Entführung aller über 60-jährigen Voodoo praktizierenden Einwohner ihre Hinrichtung an.
Micanor Altès ist daher verantwortlich für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti bedrohen, einschliesslich der Vornahme von kriminellen Aktivitäten und Gewalt unter Beteiligung von bewaffneten Gruppen und kriminellen Netzwerken.
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5.
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Christ-Roi CHÉRY
alias Kris-La; Krisla; Chrisla; Chrislat
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Funktion: Anführer der Bande ‚Ti Bwa‘ (verbunden mit dem ‚Viv Ansanm/G9‘-Bündnis von Banden)
Staatsangehörigkeit: haitianisch
Geschlecht: männlich
Anschrift: Commune of Carrefour, Metropolitan region of Port-au-Prince, Haiti
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Christ-Roi Chéry ist der Anführer der Bande ‚Ti Bwa‘, die mit dem Bündnis von Banden ‚Viv Ansanm‘ (auch ‚G9‘genannt) in Haiti verbunden ist.
Seit Februar 2024 kontrolliert die Bande ‚Ti Bwa‘ die Gemeinde Carrefour.
Unter dem Kommando von Christ-Roi Chéry ist die Bande ‚Ti Bwa‘ an Gewalttaten und kriminellen Aktivitäten in Haiti beteiligt, darunter Mord, Raubüberfälle, Vergewaltigung, Diebstahl von Waren und Lastkraftwagen, Erpressung, gezielte Morde und Drogenhandel.
Christ-Roi Chéry ist daher verantwortlich für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti bedrohen, einschliesslich der Vornahme von kriminellen Aktivitäten und Gewalt unter Beteiligung von bewaffneten Gruppen und kriminellen Netzwerken, die Gewalt fördern, darunter die Zwangsrekrutierung von Kindern durch diese Gruppen und Netzwerke, Entführungen, Tötungen sowie sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt.
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6.
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Jeff LAROSE
alias Jeff; Gwo Lwa; Taliban
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Funktion: Anführer der Bande ‚Canaan‘
(verbunden mit G-Pép und dem ‚Viv-Ansanm‘-Bündnis von Banden)
Staatsangehörigkeit: haitianisch
Geschlecht: männlich
Anschrift: Canaan, Metropolitan region of Port-au-Prince, Haiti
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Jeff Larose ist der Anführer der Bande ‚Canaan‘, die mit G-Pép und dem ‚Viv-Ansanm‘-Bündnis von Banden in Haiti verbunden ist.
Die Bande ‚Canaan‘ kontrolliert die Orte Canaan, Onaville, Jerusalem, Corail, Rosemberg, Lilavois und Bon Repos, die alle im Stadtgebiet Port-au-Prince liegen. Die Bande erweiterte ihre Kontrolle über ihr ursprüngliches Revier hinaus und operiert auch in Mirebalais (Departement Centre).
Unter dem Kommando von Jeff Larose ist die Bande ‚Canaan‘ an Gewalttaten und kriminellen Aktivitäten in Haiti beteiligt, darunter Entführung, Aneignung von Land, Vergewaltigung, Wohnungseinbruchdiebstahl, Diebstahl von Waren und Fahrzeugen, Lösegelderpressung, Mord und Drogenhandel.
Jeff Larose ist daher verantwortlich für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti bedrohen, einschliesslich der Vornahme von kriminellen Aktivitäten und Gewalt unter Beteiligung von bewaffneten Gruppen und kriminellen Netzwerken, die Gewalt fördern, darunter die Zwangsrekrutierung von Kindern durch diese Gruppen und Netzwerke, Entführungen, Tötungen sowie sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt.
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