814.03
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025Nr. 379ausgegeben am 25. August 2025
Gesetz
vom 13. Juni 2025
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 5. Dezember 2013 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), LGBl. 2014 Nr. 19, wird wie folgt abgeändert:
Art. 33 Abs. 1 Einleitungssatz
1) Von der Regierung wird wegen Übertretung mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft, wer vorsätzlich:
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Verwaltungsstrafgesetz vom 13. Juni 2025 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 148/2024 und 18/2025