814.20
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025Nr. 381ausgegeben am 25. August 2025
Gesetz
vom 13. Juni 2025
über die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 15. Mai 2003, LGBl. 2003 Nr. 159, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 61 Abs. 1 Einleitungssatz
1) Vom Amt für Umwelt wird mit einer Busse bis zu 20 000 Franken bestraft, wer vorsätzlich:
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Verwaltungsstrafgesetz vom 13. Juni 2025 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 148/2024 und 18/2025