922.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025Nr. 383ausgegeben am 25. August 2025
Gesetz
vom 13. Juni 2025
über die Abänderung des Jagdgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Jagdgesetz vom 30. Januar 1962, LGBl. 1962 Nr. 4, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 56 Abs. 1 Einleitungssatz
1) Vom Amt für Umwelt wird wegen Übertretung mit Busse bis zu 50 000 Franken bestraft, wer:
Art. 57a
Strafverfahren
Das Strafverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsstrafgesetzes.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Verwaltungsstrafgesetz vom 13. Juni 2025 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 148/2024 und 18/2025