921.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025Nr. 402ausgegeben am 25. August 2025
Gesetz
vom 13. Juni 2025
über die Abänderung des Waldgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Waldgesetz (WaldG) vom 25. März 1991, LGBl. 1991 Nr. 42, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 50a Abs. 1
1) Das Strafverfahren richtet sich vor den ordentlichen Gerichten nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung, ansonsten nach den Vorschriften des Verwaltungsstrafgesetzes.
II.
Übergangsbestimmung
Auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes hängige Verfahren findet das bisherige Recht Anwendung.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Verwaltungsstrafgesetz vom 13. Juni 2025 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 148/2024 und 18/2025