823.21
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025Nr. 410ausgegeben am 25. August 2025
Gesetz
vom 13. Juni 2025
über die Abänderung des Entsendegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 15. März 2000 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen (Entsendegesetz; EntsG), LGBl. 2000 Nr. 88, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 9b
Verfahren
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, richtet sich das Strafverfahren vor den ordentlichen Gerichten nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung, das Verwaltungsstrafverfahren nach den Vorschriften des Verwaltungsstrafgesetzes.
II.
Übergangsbestimmung
Auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes hängige Verfahren findet das bisherige Recht Anwendung.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Verwaltungsstrafgesetz vom 13. Juni 2025 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 148/2024 und 18/2025