| 617.01 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2025 | Nr. 416 | ausgegeben am 29. August 2025 |
Verordnung
vom 26. August 2025
betreffend die Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Ausrichtung von Landessubventionen
Aufgrund von Art. 20 Abs. 1 des Gesetzes vom 3. Juli 1991 über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz), LGBl. 1991 Nr. 71, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 17. Dezember 1991 zum Gesetz über die Ausrichtung von Landessubventionen, LGBl. 1992 Nr. 8, wird wie folgt abgeändert:
Art. 8 Abs. 4
4) Abweichend von Abs. 1 und 3 werden bei mit Landessubvention angeschafften Fahrzeugen nach Anhang Ziff. 8.42 und 8.43 des Gesetzes die Fristen, nach deren Ablauf solche Fahrzeuge veräussert werden dürfen oder neuerlich subventionsberechtigt sind, auf Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Sabine Monauni
Regierungschefin-Stellvertreterin