946.225.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 430 ausgegeben am 9. September 2025
Verordnung
vom 9. September 2025
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen zur Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstösse
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug des Beschlusses (GASP) 2025/1790 des Rates der Europäischen Union vom 5. September 2025 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 16. März 2021 über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen zur Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstösse, LGBl. 2021 Nr. 104, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang Bst. A Ziff. 134 und 135
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
134.
Vadim
Viktorovich BULGAKOV
alias Vadym Viktorovych BULHAKOV
Funktion: Leiter der Direktion des russischen Föderalen Dienstes für die Vollstreckung von Strafen für die ‚Republik Krim und die Stadt Sewastopol‘
Geburtsdatum: 30.1.1969
Geburtsort: Simferopol,
Ukraine
Staatsangehörigkeit: ukrainisch, russisch
Steueridentifikationsnummer Ukraine: 2523214611
Steueridentifikationsnummer Russland: 910218275068
Geschlecht: männlich
Anschrift: Simferopol, Autonome Republik Krim, Ukraine
Verbundene Personen:
Arkady
Alexandrovich Gostev, Direktor des russischen Föderalen Strafvollzugsdienstes Aleksei Nikolaevich Pikin, stellvertretender Leiter der Direktion des russischen Föderalen Dienstes für die Vollstreckung von Strafen für die ‚Republik Krim und die Stadt Sewastopol‘
Vadim Bulgakov ist seit November 2014 Leiter der Direktion des russischen Föderalen Dienstes für die Vollstreckung von Strafen für die ‚Republik Krim und die Stadt Sewastopol‘. Er allein ist für die Tätigkeiten der Direktion verantwortlich und trägt somit die persönliche Verantwortung u. a. für die ordnungsgemässe Bereitstellung der medizinischen Versorgung für Inhaftierte und Gefangene auf der Krim. In dieser Funktion ist er für die weit verbreitete und systematische Verweigerung von angemessener medizinischer Versorgung und Behandlung von Häftlingen und Gefangenen, insbesondere
politischen Gefangenen, verantwortlich. Dies stellt eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung dar.
Seit seiner Ernennung zum Leiter der Direktion im Jahr 2014 wurden von den Vereinten Nationen und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weit verbreitete und systematische Menschenrechtsverletzungen in Haftzentren auf der Krim dokumentiert. Insbesondere sind seit seiner Ernennung Misshandlungen und die Verweigerung der medizinischen Versorgung von politischen Gefangenen - und somit eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - als Verwaltungspraxis im Haftzentrum von Simferopol auf der Krim wiederholt vorgekommen. Er ist insbesondere verantwortlich für die Misshandlung der Menschenrechtsverteidiger Iryna Danylovych und Amet Suleymanov, denen
während ihrer Inhaftierung im Haftzentrum von Simferopol mehrere Monate lang eine angemessene medizinische Versorgung verweigert wurde.
Vadim Bulgakov ist somit für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse verantwortlich, und zwar grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, insbesondere im Zusammenhang mit politischen Gefangenen, die in Haftzentren auf der Krim festgehalten werden.
135.
Aleksei
Nikolaevich PIKIN
alias Alexey
Nikolaevich PIKIN
Funktion: stellvertretender Leiter der Direktion des russischen Föderalen Dienstes für die Vollstreckung von Strafen für die ‚Republik Krim und die Stadt Sewastopol‘
Geburtsdatum: 9.8.1975
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Anschrift: Voronezh, Region Voronezh, Russland
Verbundene Personen:
Arkady
Alexandrovich Gostev, Direktor des russischen Föderalen Strafvollzugsdienstes Vadim Viktorovich Bulgakov, Leiter der Direktion des russischen Föderalen Dienstes für die Vollstreckung von Strafen für die ‚Republik Krim und die Stadt Sewastopol‘
Aleksei Pikin ist seit Mai 2016 stellvertretender Leiter der Direktion des russischen Föderalen Dienstes für die Vollstreckung von Strafen für die ‚Republik Krim und die Stadt Sewastopol‘. Innerhalb dieser Struktur ist er für die Verwaltung und Koordinierung des regionalen Strafvollzugssystems auf der Krim und in Sewastopol verantwortlich, einschliesslich des Verhaltens des Personals, des Wohlergehens von Häftlingen und der Verhütung von Rechtsverletzungen in Hafteinrichtungen. Aufgrund dieses Mandats trägt er Verantwortung für alle Menschenrechtsverletzungen, die gegen Personen begangen werden, die zu Haftstrafen auf der Krim verurteilt wurden, darunter Übergriffe durch Mitarbeiter, rechtswidrige Disziplinarmassnahmen, das Versäumnis, Folter und Misshandlungen zu verhindern oder die Verweigerung von Grundrechten innerhalb des Strafvollzugs. Er ist für die weit verbreitete und systematische Verweigerung von angemessener medizinischer Versorgung und Behandlung von Häftlingen und Gefangenen, insbesondere politischen Gefangenen, verantwortlich. Dies stellt eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung dar.
Seit seiner Ernennung zum stellvertretenden Leiter im Jahr 2016 wurden von den Vereinten Nationen und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weit verbreitete und systematische Menschenrechtsverletzungen in Haftzentren auf der Krim dokumentiert. Insbesondere sind unter seiner Verantwortung Misshandlungen und die Verweigerung der medizinischen Versorgung von politischen Gefangenen - und somit eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - als Verwaltungspraxis im Haftzentrum von Simferopol auf der Krim seit seiner Ernennung wiederholt vorgekommen. Er ist insbesondere verantwortlich für die Misshandlung der Menschenrechtsverteidiger Iryna Danylovych und Amet Suleymanov, denen während ihrer Inhaftierung im Haftzentrum von Simferopol mehrere Monate lang eine angemessene medizinische Versorgung verweigert wurde.
Aleksei Pikin ist somit für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse verantwortlich, und zwar grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, insbesondere im Zusammenhang mit politischen Gefangenen, die in Haftzentren auf der Krim festgehalten werden.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin