| 935.511.1 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2025 |
Nr. 491 |
ausgegeben am 8. Oktober 2025 |
Verordnung
vom 7. Oktober 2025
über die Abänderung der Spielbankenverordnung
Aufgrund von Art. 98 des Geldspielgesetzes (GSG) vom 30. Juni 2010, LGBl. 2010 Nr. 235, verordnet die Regierung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Spielbankenverordnung (SPBV) vom 21. Dezember 2010, LGBl. 2010 Nr. 439, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 62b Abs. 2 Bst. c
Aufgehoben
Art. 77 Abs. 1
1) Der Tischspielbereich muss mindestens während einem Drittel der täglichen Spielbankenöffnungszeiten geöffnet sein.
Art. 117 Abs. 2
2) Für die Erstellung des Geschäftsberichts sind die ergänzenden Vorschriften für bestimmte Gesellschaftsformen des Personen- und Gesellschaftsrechts massgebend. Die Spielbank wendet dabei die Vorschriften für grosse Gesellschaften an.
Art. 117 Abs. 2 findet erstmals auf das Geschäftsjahr 2025 Anwendung.
Diese Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Brigitte Haas
Fürstliche Regierungschefin