935.511.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 491 ausgegeben am 8. Oktober 2025
Verordnung
vom 7. Oktober 2025
über die Abänderung der Spielbankenverordnung
Aufgrund von Art. 98 des Geldspielgesetzes (GSG) vom 30. Juni 2010, LGBl. 2010 Nr. 235, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Spielbankenverordnung (SPBV) vom 21. Dezember 2010, LGBl. 2010 Nr. 439, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 62b Abs. 2 Bst. c
Aufgehoben
Art. 77 Abs. 1
1) Der Tischspielbereich muss mindestens während einem Drittel der täglichen Spielbankenöffnungszeiten geöffnet sein.
Art. 117 Abs. 2
2) Für die Erstellung des Geschäftsberichts sind die ergänzenden Vorschriften für bestimmte Gesellschaftsformen des Personen- und Gesellschaftsrechts massgebend. Die Spielbank wendet dabei die Vorschriften für grosse Gesellschaften an.
II.
Übergangsbestimmung
Art. 117 Abs. 2 findet erstmals auf das Geschäftsjahr 2025 Anwendung.
III.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin