953.11
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025Nr. 510ausgegeben am 31. Oktober 2025
Gesetz
vom 4. September 2025
über die Abänderung des EWR-Verbriefungs-Durchführungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 6. November 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung (EWR-Verbriefungs-Durchführungsgesetz; EWR-VDG), LGBl. 2020 Nr. 504, wird wie folgt abgeändert:
Art. 3
Zuständige Behörde
Die FMA ist die für Liechtenstein zuständige Behörde nach Art. 29 Abs. 1 bis 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 sowie Art. 44 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2023/26312 und nimmt die einer zuständigen Behörde zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse nach den genannten Verordnungen, dem EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetz und diesem Gesetz wahr.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 4. September 2025 über die Abänderung des EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 9/2025 und 38/2025

2   Verordnung (EU) 2023/2631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (ABl. L, 2023/2631, 30.11.2023)