vom 5. September 2025
Das Gesetz vom 6. November 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung (EWR-Verbriefungs-Durchführungsgesetz; EWR-VDG), LGBl. 2020 Nr. 504, wird wie folgt abgeändert:
Art. 13b
Durchführungsverordnungen
Die Regierung erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verordnungen. Sie bestimmt insbesondere diejenigen Drittländer, die nach Art. 4 Bst. aa der Verordnung (EU) 2017/2402 als nicht kooperative Länder und Gebiete für Steuerzwecke gelten.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Brigitte Haas
Fürstliche Regierungschefin
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
47/2025