953.11
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025Nr. 514ausgegeben am 31. Oktober 2025
Gesetz
vom 5. September 2025
über die Abänderung des EWR-Verbriefungs-Durchführungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 6. November 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung (EWR-Verbriefungs-Durchführungsgesetz; EWR-VDG), LGBl. 2020 Nr. 504, wird wie folgt abgeändert:
Art. 13b
Durchführungsverordnungen
Die Regierung erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verordnungen. Sie bestimmt insbesondere diejenigen Drittländer, die nach Art. 4 Bst. aa der Verordnung (EU) 2017/2402 als nicht kooperative Länder und Gebiete für Steuerzwecke gelten.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 47/2025