640.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025Nr. 541ausgegeben am 25. November 2025
Gesetz
vom 7. November 2025
über die Abänderung des Steuergesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG), LGBl. 2010 Nr. 340, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 23 Abs. 2 Bst. c
2) Eine ordentliche Veranlagung erfolgt:
c) bei Erwerb im Sinne von Art. 6 Abs. 5 bis zu einer Höhe des Bruttoerwerbs von 211 400 Franken auf Antrag; vorbehalten bleibt Bst. b.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft und findet erstmals auf Veranlagungen des Steuerjahres 2025 Anwendung.
Der Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 81/2025