0.110.044.60
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2026Nr. 244ausgegeben am 14. Juli 2026
Kundmachung
vom 7. Juli 2026
des Beschlusses Nr. 32/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 25. Februar 2015
Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 26. Februar 2015
Aufgrund von Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 22. März 1995, LGBl. 1995 Nr. 101, macht die Regierung im Anhang den Beschluss Nr. 32/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses kund.

Fürstliche Regierung:

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin
Anhang
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 32/2015
vom 25. Februar 2015
zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen ausserhalb der vier Freiheiten
Der Gemeinsame EWR-Ausschuss -
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden "EWR-Abkommen"), insbesondere auf die Art. 86 und 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
1. Es empfiehlt sich, die Verordnung (EU) Nr. 512/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS1 in die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens einzubeziehen.
2. Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit zu ermöglichen -
hat folgenden Beschluss erlassen:
Art. 1
In Protokoll 31 des Abkommens wird unter dem Gedankenstrich von Art. 1 Abs. 8 Bst. a (Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates) Folgendes angefügt:
", geändert durch:
- 32014 R 0512: Verordnung (EU) Nr. 512/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 72)".
Art. 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung gemäss Art. 103 Abs. 1 des EWR-Abkommens in Kraft2.
Art. 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 25. Februar 2015.
(Es folgen die Unterschriften)

1   ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 72.

2   Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.