0.110.044.68
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2026 Nr. 252 ausgegeben am 14. Juli 2026
Kundmachung
vom 7. Juli 2026
des Beschlusses Nr. 294/2025 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 5. Dezember 2025
Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. August 2026
Aufgrund von Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 22. März 1995, LGBl. 1995 Nr. 101, macht die Regierung im Anhang den Beschluss Nr. 294/2025 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses kund.

Fürstliche Regierung:

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin
Anhang
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 294/2025
vom 5. Dezember 2025
zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens
Der Gemeinsame EWR-Ausschuss -
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden "EWR-Abkommen"), insbesondere auf Art. 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
1. Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1496 der Kommission vom 12. Juni 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Geltungsbeginn der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko1 ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
2. Anhang IX des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden -
hat folgenden Beschluss erlassen:
Art. 1
In Anhang IX des EWR-Abkommens wird unter Nummer 14a (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates) folgender Gedankenstrich angefügt:
"- 32025 R 1496: Delegierte Verordnung (EU) 2025/1496 der Kommission vom 12. Juni 2025 (ABl. L, 2025/1496, 19.9.2025)"
Art. 2
Der Wortlaut der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1496 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt am 6. Dezember 2025 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des EWR-Abkommens vorliegen2.
Art. 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 5. Dezember 2025.
(Es folgen die Unterschriften)

1   ABl. L, 2025/1496, 19.9.2025.

2   Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.