Art. 2
1) Die Verbrechen und Vergehen, welche zur Auslieferung Anlass geben, sind folgende:
1. Mord, Vergiftung, Elternmord, Kindsmord, Totschlag.
2. Absichtliche, mit Überlegung begangene Körperverletzung oder solche, die eine unheilbar erscheinende Krankheit, dauernde Arbeitsunfähigkeit, oder vollständigen Verlust des Gebrauches eines Körperteiles zur Folge hatte, oder eine schwere Verstümmelung oder den Tod, ohne Absicht ihn herbeizuführen.
3. Gewolltes und schuldhaftes Beibringen von Substanzen, die den Tod oder schwere Gesundheitsschädigung herbeizuführen geeignet sind, aber ohne Tötungsabsicht.
4. Abtreibung der Leibesfrucht.
5. Notzucht, mit Gewalttätigkeit begangener Angriff auf die Schamhaftigkeit; ohne Gewalttätigkeit oder Drohung begangener Angriff auf die Schamhaftigkeit an oder mittelst der Person von Kindern, des einen oder anderen Geschlechtes unter dem Alter von 16 Jahren; ohne Gewalttätigkeit oder Drohung durch einen Verwandten in aufsteigender Linie begangener Angriff auf die Schamhaftigkeit an oder mittelst der Person von Minderjährigen des einen oder anderen Geschlechtes selbst über 16 Jahren, soferne sie nicht durch Ehe volljährig geworden sind; Verletzung der Sittlichkeit durch Anreizen, Erleichtern oder Begünstigen der Ausschweifung, Sittenlosigkeit oder Prostitution eines Minderjährigen des einen oder anderen Geschlechtes zur Befriedigung der Begierden anderer Personen; das Anwerben, Anleiten oder Geneigtmachen einer volljährigen Frauensperson zur Unsittlichkeit zur Befriedigung der Begierden anderer Personen, wenn begangen mit List oder Anwendung von Gewalt, Drohungen, Missbrauch von Autorität oder sonst eines Zwangsmittels, Zurückhalten einer Person in einem der Unsittlichkeit dienenden Hause wider ihren Willen oder Zwingen einer volljährigen Person zur Unsittlichkeit.
6. Bigamie.
7. Entführung von Minderjährigen.
8. Entführung, Verheimlichung, Unterdrückung oder Vertauschung oder Unterschiebung von Kindern.
10. Vereinigung von Übeltätern.
11. Diebstahl, Erpressung, Betrug, Vertrauensmissbrauch, Prellerei.
12. Drohung mit Angriffen gegen die Person oder das Eigentum, wenn Todesstrafe, Zwangsarbeit oder Zuchthaus darauf steht.
13. Angebot oder Vorschlag, ein Verbrechen zu begehen oder daran teilzunehmen, oder Annahme solcher Angebote oder Vorschläge.
14. Angriff auf die persönliche Freiheit oder Eindringen in eine fremde Wohnung, begangen durch Privatpersonen.
15. Falschmünzerei, inbegriffen das Nachmachen und die Fälschung von Münzen, das Ausgeben und Inverkehrsetzen nachgemachter und verfälschter Münzen sowie Betrug in der Auswahl der Versuchsstücke zur Ermittlung des Gehaltes und des Gewichtes der Münzen.
16. Nachmachung oder Fälschung von Staatspapieren oder Banknoten, öffentlicher oder privater Wertschriften, Ausgabe oder Inverkehrsetzen solcher nachgemachter oder gefälschter Staatspapiere, Banknoten oder Wertschriften; Fälschung von Urkunden oder telegraphischen Depeschen und Gebrauch solcher nachgeahmter, gemachter oder gefälschter Depeschen, Staatspapiere, Banknoten und Wertpapiere.
17. Nachmachung oder Fälschung von Siegeln, Stempeln, Stempelzeichen, Karten für den Transport von Personen oder Sachen, Post und anderer Klebemarken, Gebrauch nachgemachter oder gefälschter, schädlicher Missbrauch echter Siegel, Stempel, Stempelzeichen oder Marken; böswillige oder betrügerische Anbringung des Namens des Urhebers oder sonst eines von ihm geführten Zeichens zur Kennzeichnung seiner Werke, auf einem Kunstgegenstand oder einem literarischen oder musikalischen Werke, sowie der Verkauf, die Ausstellung zum Verkauf, das Halten in einem Laden, die Einfuhr zum Verkaufe von solche Werken.
18. Falsches Zeugnis oder falsche Erklärungen von Experten oder Dolmetschern, Verleitung von Zeugen, Experten oder Dolmetschern zum Meineid.
19. Meineid (Falscheid).
20. Erpressung und Unterschlagung, begangen durch öffentliche Beamte, Bestechung solcher.
21. Betrügerischer Bankrott und Betrug im Konkurs.
22. Vorsätzliche Verhinderung der Fahrt eines Eisenbahnzuges durch Hinlegen irgendwelcher Gegenstände, durch Verrückung von Schienen oder ihrer Unterlagen, durch Entfernen von Schienenschrauben oder Schienennägeln oder durch Gebrauch sonstiger Mittel, welche dazu geeignet sind, den Zug aufzuhalten oder aus den Schienen zu bringen.
23. Vorsätzliche Brandstiftung.
24. Zerstörung von Bauten, Dampfmaschinen oder telegraphischen Apparaten, Zerstörung oder Beschädigung von Gräbern, Denkmälern, Kunstgegenständen, öffentlichen oder privaten Werturkunden, Zerstörung oder Beschädigung beweglichen Eigentums mit Gewalt oder Drohungen, böswillige oder betrügliche Zerstörung oder Beschädigung von Waren oder Rohprodukten der Fabrikation.
25. Vernichtung oder Verwüstung von Ernten, Pflanzenreisern, Bäumen oder Pfropfreisern.
26. Zerstörung von landwirtschaftlichem Arbeitszeug, Vernichtung oder Vergiftung von Vieh oder anderen Tieren.
27. Widerstand gegen die Ausführung öffentlicher Arbeiten.
28. Verlassen eines Handels- oder Fischerschiffes oder Fahrzeuges durch den Kapitän, ausser in den vom Gesetze der beiden Staaten vorgesehenen Fällen.
29. Herbeiführung von Strandung oder Untergang, Zerstörung durch den Kapitän oder Schiffsoffiziere und -Mannschaften, Unterschlagung eines Handels- oder Fischerschiffes oder -Fahrzeuges durch den Kapitän; Überbordwerfen oder Zerstören der Ladung oder eines Teiles derselben ohne Notwendigkeit, von Proviant oder Gegenständen der Schiffsausrüstung; falsche Route, unnötiges Verfügen über das Schiff, seinen Proviant oder seine Ausrüstung, oder Verpfändung oder Verkauf der Waren oder Lebensmittel oder betrügliches Aufführen in der Schadensrechung oder Ausgabenrechnung, Verkauf des Schiffes ohne besondere Ermächtigung, ausser im Falle der Fahruntüchtigkeit; Diebstahl an Bord; Beschädigung von Lebensmitteln oder Waren begangen an Bord durch Beimischung schädlicher Substanzen; Angriff oder Widerstand von mehr als einem Drittel der Mannschaft gegenüber dem Kapitän mit Gewalt und Tätlichkeiten; Gehorsamsverweigerung gegenüber Befehlen des Kapitäns oder des Bordoffiziers, die zum Wohle des Schiffes oder der Ladung gegeben wurden, mit Körperverletzung, Komplott gegen die Sicherheit, die Freiheit oder die Befehlsgewalt (Autorität) des Kapitäns, Wegnahme des Schiffes durch die Besatzung oder Passagiere, durch Hinterlist oder Gewalt gegenüber dem Kapitän.
30. Hehlerei von Sachen, welche durch eines der im gegenwärtigen Vertrage vorgesehenen Verbrechen oder Vergehen erlangt worden sind.
31. Sklavenhandel.
32. Widerstand des Kapitäns oder der Besatzung gegenüber den Befehlen von Offizieren, die gemäss Art. 42 ff. der Generalakte der Konferenz von Brüssel vom 2. Juli 1890 handeln.
33. 1) Zuwiderhandlungen gegen die Verbote betr. Feuerwaffen und Munition der Art. 8 und 9 der erwähnten Generalakte.
2) In den vorstehenden Tatbeständen sind inbegriffen die Teilnahme und der Versuch, wenn sie von der Gesetzgebung der beiden Staaten bestraft werden.
3) In allen Fällen, bei Verbrechen und Vergehen, erfolgt die Auslieferung nur, wenn der entsprechende Tatbestand nach der Gesetzgebung des ersuchten Staates strafbar ist.