145.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1990 Nr. 34 ausgegeben am 13. August 1990
Gesetz
vom 27. Juni 1990
über den Staatsfeiertag
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Art. 1
Der 15. August ist der Staatsfeiertag.
Art. 2
Die Feierlichkeiten zum Staatsfeiertag sollen die Besinnung auf die staatlichen Grundwerte fördern und das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit stärken.
Art. 3
Dieses Gesetz tritt am 15. August 1990 in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Hans Brunhart

Fürstlicher Regierungschef