vom 18. September 1997
über die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Art. 1
Der Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung durch die Zeichnung weiterer Anteilscheine im Wert von 2 000 000 ECU und der Einzahlung von 22.5 % des Kapitals (450 000 ECU, davon 40 % Bareinzahlung und 60 % in Form von Schuldscheinen) sowie der Übernahme der Garantieverpflichtung in Höhe von 1 550 000 ECU wird die Zustimmung erteilt.