Abgeschlossen in Genf am 27. Oktober 1994
Zustimmung des Landtags: 23. Oktober 1997
Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 17. März 1998
Art. 1: Abkürzungen
Art. 2: Marken, auf die der Vertrag Anwendung findet
Art. 3: Anmeldung
Art. 4: Vertretung; Zustellungsanschrift
Art. 5: Anmeldedatum
Art. 6: Einzige Eintragung für Waren und/oder Dienstleistungen in mehreren Klassen
Art. 7: Teilung der Anmeldung und der Eintragung
Art. 8: Unterschrift
Art. 9: Klassifikation von Waren und/oder Dienstleistungen
Art. 10: Änderungen des Namens oder der Anschrift
Art. 11: Änderung der Inhaberschaft
Art. 12: Berichtigung eines Fehlers
Art. 13: Laufzeit und Verlängerung der Eintragung
Art. 14: Stellungnahme im Fall einer beabsichtigten Zurückweisung
Art. 15: Verpflichtung zur Einhaltung der Pariser Verbandsübereinkunft
Art. 16: Dienstleistungsmarken
Art. 17: Ausführungsordnung
Art. 18: Revision; Protokolle
Art. 19: Möglichkeiten, Vertragspartei zu werden
Art. 20: Tag des Wirksamwerdens der Ratifikation und des Beitritts
Art. 21: Vorbehalte
Art. 22: Übergangsbestimmungen
Art. 23: Kündigung des Vertrags
Art. 24: Vertragssprachen; Unterzeichnung
Art. 25: Verwahrer
Ausführungsordnung zum Markenrechtsvertrag
Regel 1
Abkürzungen
1) ["Vertrag"; "Artikel"]
a) In dieser Ausführungsordnung bezeichnet das Wort "Vertrag" den Markenrechtsvertrag.
b) In dieser Ausführungsordnung verweist das Wort "Artikel" auf den jeweils bezeichneten Artikel des Vertrags.
2) [Im Vertrag definierte Abkürzungen] Die in Art. 1 für die Zwecke des Vertrags definierten Abkürzungen haben für die Zwecke der Ausführungsordnung dieselbe Bedeutung.
Regel 2
Angabe von Namen und Anschriften
1) [Namen]
a) Ist der Name einer Person anzugeben, so kann jede Vertragspartei verlangen,
i) dass bei einer natürlichen Person als Name der Familienname oder der Hauptname und der Vor- oder Beiname beziehungsweise die Vor- oder Beinamen der Person, oder, nach Wahl dieser Person, der Name oder die Namen, die von der betreffenden Person üblicherweise benutzt werden, anzugeben sind;
ii) dass bei einer juristischen Person als Name die volle amtliche Bezeichnung der juristischen Person anzugeben ist.
b) Ist der Name eines Vertreters anzugeben, bei dem es sich um eine Kanzlei oder Kanzleigemeinschaft handelt, so erkennt jede Vertragspartei als Namensangabe die Bezeichnung an, welche die Kanzlei oder Kanzleigemeinschaft üblicherweise benutzt.
2) [Anschriften]
a) Ist die Anschrift einer Person anzugeben, so kann jede Vertragspartei verlangen, dass die Anschrift in einer Weise angegeben wird, die den üblichen Erfordernissen für eine schnelle Postzustellung an die angegebene Anschrift entspricht, und in jedem Fall die massgeblichen Verwaltungseinheiten, gegebenenfalls einschliesslich der Haus- oder Gebäudenummer, enthält.
b) Erfolgt eine an das Amt einer Vertragspartei gerichtete Mitteilung im Namen von zwei oder mehr Personen mit unterschiedlichen Anschriften, so kann die Vertragspartei verlangen, dass in der betreffenden Mitteilung eine einzige Anschrift als Anschrift für den Schriftwechsel angegeben wird.
c) Die Angabe einer Anschrift kann eine Telefon- und eine Telefaxnummer sowie für die Zwecke des Schriftwechsels eine von der unter Bst. a angegebenen Anschrift abweichende Anschrift enthalten.
d) Die Bst. a und c gelten sinngemäss für die Zustellungsanschriften.
3) [Zu benutzende Schrift] Jede Vertragspartei kann verlangen, dass die in den Abs. 1 und 2 genannten Angaben in der von dem Amt benutzten Schrift gemacht werden.
Regel 3
Einzelheiten bezüglich der Anmeldung
1) [Übliche Schriftzeichen] Enthält die Anmeldung eine Erklärung nach Art. 3 Abs. 1 Bst. a Ziff. ix dahin gehend, dass auf Wunsch des Anmelders die Marke in den von dem Amt der Vertragspartei benutzten üblichen Schriftzeichen eingetragen und veröffentlicht wird, so wird das Amt die Marke in diesen üblichen Schriftzeichen eintragen und veröffentlichen.
2) [Anzahl der Wiedergaben]
a) Enthält die Anmeldung keine Erklärung dahin gehend, dass auf Wunsch des Anmelders Farbe als unterscheidendes Merkmal der Marke beansprucht wird, so darf eine Vertragspartei nicht mehr als folgendes verlangen:
i) fünf Wiedergaben der Marke in Schwarzweiss, wenn nach dem Recht der Vertragspartei die Anmeldung keine Erklärung dahin gehend enthalten darf oder eine Erklärung dahin gehend nicht enthält, dass auf Wunsch des Anmelders die Marke in den von dem Amt der Vertragspartei benutzten üblichen Schriftzeichen einzutragen und zu veröffentlichen ist;
ii) eine Wiedergabe der Marke in Schwarzweiss, wenn die Anmeldung eine Erklärung dahin gehend enthält, dass auf Wunsch des Anmelders die Marke in den von dem Amt der Vertragspartei benutzten üblichen Schriftzeichen einzutragen und zu veröffentlichen ist.
b) Enthält die Anmeldung eine Erklärung dahin gehend, dass auf Wunsch des Anmelders Farbe als unterscheidendes Merkmal der Marke beansprucht wird, so darf eine Vertragspartei nicht mehr als fünf Wiedergaben der Marke in Schwarzweiss und fünf Wiedergaben der Marke in Farbe verlangen.
3) [Wiedergabe einer dreidimensionalen Marke]
a) Enthält die Anmeldung eine Erklärung nach Art. 3 Abs. 1 Bst. a Ziff. xi dahin gehend, dass es sich bei der Marke um eine dreidimensionale Marke handelt, so besteht die Wiedergabe der Marke aus einer zweidimensionalen graphischen oder photographischen Wiedergabe.
b) Die nach Bst. a vorgelegte Wiedergabe kann nach Wahl des Anmelders aus einer einzigen Ansicht der Marke oder aus mehreren verschiedenen Ansichten der Marke bestehen.
c) Ist das Amt der Auffassung, dass die vom Anmelder nach Bst. a eingereichte Wiedergabe der Marke die Einzelheiten der dreidimensionalen Marke nicht ausreichend wiedergibt, so kann es den Anmelder auffordern, innerhalb einer angemessenen, in der Aufforderung festgesetzten Frist bis zu sechs verschiedene Ansichten der Marke und/oder eine Beschreibung der Marke in Worten vorzulegen.
d) Ist das Amt der Auffassung, dass die unter Bst. c bezeichneten verschiedenen Ansichten und/oder die dort genannte Beschreibung der Marke in Worten die Einzelheiten der dreidimensionalen Marke immer noch nicht ausreichend wiedergeben, so kann es den Anmelder auffordern, innerhalb einer angemessenen, in der Aufforderung festgesetzten Frist ein Muster der Marke vorzulegen.
e) Abs. 2 Bst. a Ziff. i und Bst. b gilt sinngemäss.
4) [Transliteration der Marke] Besteht die Marke ganz oder teilweise aus einer anderen als der von dem Amt benutzten Schrift oder aus anderen als den von dem Amt benutzten Ziffern, so kann für die Zwecke des Art. 3 Abs. 1 Bst. a Ziff. xiii eine Transliteration dieser Schrift und dieser Ziffern in die von dem Amt benutzte Schrift und in die von dem Amt benutzten Ziffern verlangt werden.
5) [Übersetzung der Marke] Besteht die Marke ganz oder teilweise aus einem Wort oder aus Wörtern in einer anderen als der von dem Amt zugelassenen Sprache oder einer der von dem Amt zugelassenen Sprachen, so kann für die Zwecke des Art. 3 Abs. 1 Bst. a Ziff. xiv eine Übersetzung dieses Wortes oder dieser Wörter in die zugelassene Sprache oder eine der zugelassenen Sprachen verlangt werden.
6) [Frist für die Vorlage des Nachweises über die tatsächliche Benutzung der Marke] Die in Art. 3 Abs. 6 genannte Frist darf nicht weniger als sechs Monate betragen, gerechnet ab dem Datum der Zulassung der Anmeldung durch das Amt der Vertragspartei, bei dem die Anmeldung eingereicht wurde. Der Anmelder oder der Inhaber hat nach Massgabe der im Recht dieser Vertragspartei vorgesehenen Voraussetzungen Anspruch auf Verlängerung dieser Frist um einen Zeitraum von jeweils mindestens sechs Monaten bis zu einer Gesamtverlängerung von mindestens zweieinhalb Jahren.
Regel 4
Einzelheiten bezüglich der Vertretung
Die in Art. 4 Abs. 3 Bst. d genannte Frist wird ab dem Datum des Eingangs der in jenem Artikel genannten Mitteilung bei dem Amt der betreffenden Vertragspartei gerechnet und beträgt mindestens einen Monat, wenn sich die Anschrift der Person, in deren Namen die Mitteilung erfolgt, im Gebiet dieser Vertragspartei befindet, und beträgt mindestens zwei Monate, wenn sich die Anschrift ausserhalb des Gebiets dieser Vertragspartei befindet.
Regel 5
Einzelheiten bezüglich des Anmeldedatums
1) [Verfahren im Fall der Nichterfüllung von Erfordernissen] Erfüllt die Anmeldung zum Zeitpunkt ihres Eingangs bei dem Amt eines der anzuwendenden Erfordernisse des Art. 5 Abs. 1 Bst. a oder Abs. 2 Bst. a nicht, so fordert das Amt den Anmelder umgehend auf, diese Erfordernisse innerhalb einer in der Aufforderung angegebenen Frist zu erfüllen, die mindestens einen Monat ab dem Datum der Aufforderung beträgt, wenn sich die Anschrift des Anmelders im Gebiet der betreffenden Vertragspartei befindet, und mindestens zwei Monate, wenn sich die Anschrift des Anmelders ausserhalb des Gebiets der betreffenden Vertragspartei befindet. Die Befolgung der Aufforderung kann der Zahlung einer besonderen Gebühr unterworfen werden. Selbst wenn das Amt es unterlässt, die genannte Aufforderung zu übersenden, so bleiben die genannten Erfordernisse unberührt.
2) [Anmeldedatum im Fall einer Berichtigung] Kommt der Anmelder innerhalb der in der Aufforderung angegebenen Frist der in Abs. 1 genannten Aufforderung nach und entrichtet er eine etwa erforderliche besondere Gebühr, so gilt als Anmeldedatum das Datum des Tages, an dem alle in Art. 5 Abs. 1 Bst. a genannten erforderlichen Angaben und Bestandteile bei dem Amt eingegangen sind und gegebenenfalls die in Art. 5 Abs. 2 Bst. a genannte erforderliche Gebühr an das Amt entrichtet worden ist. Anderenfalls wird die Anmeldung als nicht eingereicht betrachtet.
3) [Eingangsdatum] Jeder Vertragspartei steht es frei zu bestimmen, unter welchen Umständen der Eingang eines Schriftstücks oder die Zahlung einer Gebühr als Eingang bei dem Amt oder Zahlung an das Amt gilt, wenn das Schriftstück oder die Zahlung tatsächlich eingegangen ist
i) bei einer Zweigstelle oder Dienststelle des Amtes,
ii) bei einem nationalen Amt für das Amt der Vertragspartei, soweit es sich bei der Vertragspartei um eine in Art. 19 Abs. 1 Ziff. ii bezeichnete zwischenstaatliche Organisation handelt,
iii) bei einem amtlichen Postdienst,
iv) bei einem von der Vertragspartei angegebenen anderen Zustellungsdienst als dem amtlichen Postdienst.
4) [Benutzung von Telefax] Gestattet eine Vertragspartei die Einreichung einer Anmeldung durch Telefax und wird die Anmeldung durch Telefax eingereicht, so stellt das Datum des Eingangs des Telefaxes bei dem Amt der Vertragspartei das Datum des Eingangs der Anmeldung dar; die betreffende Vertragspartei kann jedoch verlangen, dass das Original dieser Anmeldung innerhalb einer Frist von mindestens einem Monat nach dem Datum bei ihr eingeht, zu dem das Telefax bei dem betreffenden Amt eingegangen ist.
Regel 6
Einzelheiten bezüglich der Unterschrift
1) [Juristische Personen] Wird eine Mitteilung im Namen einer juristischen Person unterschrieben, so kann jede Vertragspartei verlangen, dass der Unterschrift oder dem Siegel der natürlichen Person, die unterschreibt oder deren Siegel benutzt wird, eine Angabe des Familien- oder Hauptnamens und des Vor- oder Beinamens oder der Vor- oder Beinamen dieser Person oder, nach Wahl dieser Person, des Namens oder der Namen, den oder die diese Person üblicherweise benutzt, in Buchstaben beigefügt wird.
2) [Mitteilung durch Telefax] Die in Art. 8 Abs. 2 Bst. b genannte Frist darf nicht weniger als einen Monat ab dem Datum des Eingangs einer Übermittlung durch Telefax betragen.
3) [Datum] Jede Vertragspartei kann verlangen, dass einer Unterschrift oder einem Siegel eine Angabe über das Datum des Tages beigefügt wird, an dem die Unterschriftsleistung oder das Anbringen des Siegels erfolgte. Wird diese Angabe verlangt, ist aber nicht beigebracht worden, so gilt das Datum des Tages, an dem die Mitteilung mit der Unterschrift oder dem Siegel bei dem Amt eingegangen ist, als das Datum der Unterschriftsleistung oder des Anbringen des Siegels, beziehungsweise ein früheres Datum, sofern die Vertragspartei dies gestattet.
Regel 7
Bezeichnung einer Anmeldung bei fehlender Anmeldenummer
1) [Art der Bezeichnung] Wird verlangt, eine Anmeldung anhand ihrer Anmeldenummer zu bezeichnen, ist eine solche Nummer aber noch nicht erteilt oder dem Anmelder oder seinem Vertreter nicht bekannt, so gilt die Anmeldung als bezeichnet, wenn folgendes vorgelegt wird:
i) die von dem Amt gegebenenfalls vergebene vorläufige Anmeldenummer, oder
ii) eine Kopie der Anmeldung oder
iii) eine Wiedergabe der Marke mit einer Angabe des Datums des Tages, an dem nach bestem Wissen des Anmelders oder des Vertreters die Anmeldung bei dem Amt eingegangen ist, und ein der Anmeldung vom Anmelder oder dem Vertreter vergebenes Aktenzeichen.
2) [Ausschluss anderer Erfordernisse] Eine Vertragspartei darf nicht verlangen, dass andere als die in Abs. 1 bezeichneten Erfordernisse erfüllt werden, um eine Anmeldung zu bezeichnen, wenn deren Anmeldenummer noch nicht erteilt oder dem Anmelder oder seinem Vertreter nicht bekannt ist.
Regel 8
Einzelheiten bezüglich Laufzeit und Verlängerung
Für die Zwecke des Art. 13 Abs. 1 Bst. c beginnt die Frist, in welcher der Antrag auf Verlängerung gestellt und die Verlängerungsgebühr entrichtet werden kann, mindestens sechs Monate vor dem Tag, an dem die Verlängerung vorzunehmen ist, und endet frühestens sechs Monate nach diesem Tag. Wird der Antrag auf Verlängerung nach dem Tag, an dem die Verlängerung vorzunehmen war, gestellt und/oder wurden die Verlängerungsgebühren nach diesem Tag entrichtet, so kann jede Vertragspartei die Verlängerung von der Zahlung einer Zuschlagsgebühr abhängig machen.
Muster des Internationalen Formblatts Nr. 1
Anmeldung zur Eintragung einer Marke
vorgelegt bei dem Amt
Aktenzeichen des Anmelders: 1
|
|
Aktenzeichen des Vertreters: 1
|
1. Antrag auf Eintragung
Hiermit wird die Eintragung der in der vorliegenden Anmeldung wiedergegebenen Marke beantragt.
2. Anmelder
2.1 Handelt es sich bei dem Anmelder um eine natürliche Person,
a) deren Familien- oder Hauptname:
2
b) deren Vor- oder Beiname(n): 2
2.2 Handelt es sich bei dem Anmelder um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:
2.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
|
Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
|
Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
|
(Formblatt Nr. 1, Seite 2)
2.4 Staatsangehörigkeit (Staat):
Wohnsitz (Staat):
2.5 Handelt es sich bei dem Anmelder um eine juristische Person, so sind anzugeben
- deren Rechtsnatur:
- der Staat sowie gegebenenfalls die Gebietseinheit innerhalb dieses Staates, nach deren Recht die juristische Person gegründet wurde:
2.6 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn es sich um mehr als einen Anmelder handelt: in diesem Fall sind sie auf einem Zusatzblatt anzugeben, und für jeden von ihnen sind die unter den Nummern 2.1 oder 2.2, 2.3, 2.4 und 2.5 genannten Angaben zu machen.
4
3. Vertreter
3.1 □ Der Anmelder wird nicht vertreten.
3.2 □ Der Anmelder wird vertreten.
3.2.1 Bezeichnung des Vertreters
3.2.1.1 Name:
3.2.1.2 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
|
Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
|
Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
|
3.2.2 □ Die Vollmacht liegt dem Amt bereits vor.
3.2.3 □ Die Vollmacht ist beigefügt.
3.2.4 □ Die Vollmacht wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
3.2.5 □ Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
(Formblatt Nr. 1, Seite 3)
5. Beanspruchung einer Priorität
( Der Anmelder beansprucht hiermit folgende Priorität:
5.1 Land (Amt) der Erstanmeldung:
7
5.2 Datum der Erstanmeldung:
5.3 Nummer der Erstanmeldung (falls vorhanden):
5.4 Die beglaubigte Kopie der Anmeldung, deren Priorität beansprucht wird
8
5.4.1 □ liegt bei.
5.4.2 □ wird innerhalb von drei Monaten ab dem Anmeldedatum der vorliegenden Anmeldung vorgelegt.
5.5 Die Übersetzung der beglaubigten Kopie
5.5.1 □ liegt bei.
5.5.2 □ wird innerhalb von drei Monaten ab dem Anmeldedatum der vorliegenden Anmeldung vorgelegt.
5.6 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, falls die Priorität von mehr als einer Anmeldung beansprucht wird; in diesem Fall sind die Anmeldungen auf einem Zusatzblatt anzugeben, und für jede von ihnen sind die unter den Nummern 5.1, 5.2, 5.3, 5.4 und 5.5 genannten Angaben und die jeweiligen Waren und/oder Dienstleistungen anzugeben.
(Formblatt Nr. 1, Seite 4)
6. Eintragung(en) im Ursprungsland (bei der Ursprungsbehörde)9
( Die Bestätigung(en)über die Eintragung im Ursprungsland (bei der Ursprungsbehörde) ist (sind) beigefügt.
7. Schutz aufgrund einer Zurschaustellung von Waren und/oder Dienstleistungen
( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn sich der Anmelder den Schutz aus der Zurschaustellung von Waren und/oder Dienstleistungen auf einer Ausstellung zunutze machen möchte. In diesem Fall sind die Einzelheiten auf einem Zusatzblatt anzugeben.
8. Wiedergabe der Marke
(8 cm x 8 cm)
8.1 □ Der Anmelder wünscht, dass das Amt der Marke in den von dem Amt benutzten üblichen Schriftzeichen einträgt und veröffentlicht
10
(Formblatt Nr. 1, Seite 5)
8.2 □ Farbe wird als unterscheidendes Merkmal der Marke beansprucht.
8.2.1 Name(n) der beanspruchten Farbe(n):
8.2.2 In dieser (diesen) Farbe(n) ausgeführte Hauptbestandteile der Marke:
8.3 □ Es handelt dich um eine dreidimensionale Marke.
( ...
11 verschiedene Ansichten der Marke sind beigefügt.
8.4 ...
12 Wiedergabe(n) der Marke in Schwarzweiss ist (sind) beigefügt.
8.5 ...
13 Wiedergabe(n) der Marke in Farbe ist (sind) beigefügt.
9. Transliteration der Marke
Die Marke oder ein Teil der Marke ist wie folgt transliteriert:
10. Übersetzung der Marke
Die Marke oder ein Teil der Marke ist wie folgt übersetzt:
11. Waren und/oder Dienstleistungen
Namen der Waren und/oder Dienstleistungen:
3
( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der obige Platz nicht ausreicht; in diesem Fall sind die Namen der Waren und/oder Dienstleistungen auf einem Zusatzblatt anzugeben.
(Formblatt Nr. 1, Seite 6)
12. Erklärung über die Absicht der Benutzung oder über die tatsächliche Benutzung; Nachweis über die tatsächliche Benutzung
12.1 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn eine Erklärung beigefügt ist.
12.2 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn Nachweise über die tatsächliche Benutzung beigefügt sind.
13. Erfordernisse bezüglich Sprachen
( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn ein Beiblatt über die Erfüllung der bei dem Amt geltenden Spracherfordernisse beigefügt ist.
14
14. Unterschrift oder Siegel
14.1 Name der natürlichen Person, die unterschreibt oder deren Siegel benutzt wird:
14.2 Das entsprechende Kästchen ist anzukreuzen für die Unterschriftsleistung oder die Benutzung des Siegels durch oder für
14.2.1 □ den Anmelder.
14.2.2 □ den Vertreter.
14.3 Datum der Unterschrift oder der Anbringung des Siegels:
14.4 Unterschrift oder Siegel:
15. Gebühr(en)
15.1 Währung und Betrag der im Zusammenhang mit der vorliegenden Anmeldung entrichteten Gebühr(en):
15.2 Zahlungsweise:
16 Zusatzblätter und Beiblätter
( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn Zusatzblätter und/oder Beiblätter beigefügt sind; die Gesamtzahl dieser Blätter ist anzugeben:
Muster des Internationalen Formblatts Nr. 2
Vollmacht
für Verfahren vor dem Amt
Aktenzeichen der Person, die den Vertreter bestellt: 15
|
1. Bestellung
Der Unterzeichner bestellt hiermit die unter Nummer 32 bezeichnete Person zu seinem Vertreter.
2. Name der Person, die den Vertreter bestellt16
(Formblatt Nr. 2, Seite 2)
3. Vertreter
3.1 Name:
3.2 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
|
Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
|
Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
|
4. Betroffene Anmeldung(en) und/oder Eintragung(en)
Diese Vollmacht betrifft:
4.1 □ alle vorhandenen und künftigen Anmeldungen und/oder Eintragungen der Person, die den Vertreter bestellt, vorbehaltlich der auf einem Zusatzblatt angegebenen Ausnahmen.
4.2 □ folgende Anmeldung(en) und/oder Eintragung(en)
4.2.1 die Anmeldung(en) betreffen folgende Marke(n):
17
4.2.2 die Anmeldung(en) mit der (den) folgenden Anmeldenummer(n)
18 sowie sämtliche sich daraus ergebende(n) Eintragung(en)
4.2.3 die Eintragung(en) mit der (den) folgenden Eintragungsnummer(n):
4.2.4 □ Reicht der Platz unter der Nummer 4.2.1, 4.2.2 oder 4.2.3 nicht aus, so ist dieses Kästchen anzukreuzen; die Angaben sind auf einem Zusatzblatt zu machen.
5. Umfang der Vollmacht
5.1 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der Vertreter berechtigt ist, bei allen Handlungen als Vertreter aufzutreten, einschliesslich der folgenden Handlungen, wenn es sich bei der Person, die den Vertreter bestellt, um einen Anmelder oder einen Inhaber handelt:
(Formblatt Nr. 2, Seite 3)
5.1.1 □ Rücknahme der Anmeldung(en)
5.1.2 □ Verzicht auf die Eintragung(en)
5.2 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der Vertreter nicht berechtigt ist, bei allen Handlungen als Vertreter aufzutreten; hier oder auf einem Zusatzblatt sind die Handlungen anzugeben, auf die sich die Vollmacht des Vertreters nicht erstreckt:
6. Unterschrift oder Siegel
6.1 Name der natürlichen Person, die unterschreibt oder deren Siegel benutzt wird:
6.2 Datum der Unterschrift oder der Anbringung des Siegels:
6.3 Unterschrift oder Siegel:
7. Zusatzblätter und Beiblätter
( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn Zusatzblätter und/oder Beiblätter beigefügt sind; die Gesamtzahl dieser Blätter ist anzugeben:
Muster des Internationalen Formblatts Nr. 3
Antrag auf Eintragung der Änderung(en) von Name(n) und/oder Anschrift(en)
in bezug auf die Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) zur Eintragung von Marken
vorgelegt bei dem Amt
Aktenzeichen des Inhabers und/oder des Anmelders: 19
|
|
Aktenzeichen des Vertreters: 1
|
1. Antrag auf Eintragung
Hiermit wird die Eintragung der in dem vorliegenden Antrag angegebenen Änderung(en) beantragt.
2. Betroffene Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en)
Der vorliegende Antrag bezieht sich auf die folgende(n) Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en)
2.1 Eintragungsnummer(n):
(Formblatt Nr. 3, Seite 2)
2.3 □ Reicht der Platz unter der Nummer 2.1 oder 2.2 nicht aus, so ist dieses Kästchen anzukreuzen; die Angaben sind auf einem Zusatzblatt zu machen.
3. Inhaber und/oder Anmelder
3.1 Handelt es sich bei dem Inhaber und/oder dem Anmelder um eine natürliche Person,
a) deren Familien- oder Hauptname:
21
b) deren Vor- oder Beiname(n): 2
3.2 Handelt es sich bei dem Inhaber und/oder dem Anmelder um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:
3.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
|
Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
|
Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
|
3.4 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn es sich um mehr als einen Inhaber und/oder Anmelder handelt; in diesem Fall sind sie auf einem Zusatzblatt anzugeben, und für jeden von ihnen sind die unter den Nummern 3.1 oder 3.2 und 3.3 genannten Angaben zu machen.
4. Vertreter
4.1 Name:
4.2 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
|
Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
|
Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
|
(Formblatt Nr. 3, Seite 3)
4.3 Laufende Nummer der Vollmacht:
22
5. Zustellungsanschrift
6. Angabe der Änderung(en)
6.2 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der obrige Platz nicht ausreicht; in diesem Fall sind die zu ändernden Angaben und die geänderten Angaben auf einem Zusatzblatt zu machen.
7. Unterschrift oder Siegel
7.1 Name der natürlichen Person, die unterschreibt oder deren Siegel benutzt wird:
7.2 Das entsprechende Kästchen ist anzukreuzen für die Unterschriftsleistung oder die Benutzung des Siegels durch oder für
7.2.1 □ den Inhaber und/oder den Anmelder.
7.2.2 □ den Vertreter.
7.3 Datum der Unterschrift oder der Anbringung des Siegels:
7.4 Unterschrift oder Siegel:
8. Gebühr
8.1 Währung und Betrag der im Zusammenhang mit der vorliegenden Anmeldung auf Eintragung der Änderung(en)entrichteten Gebühr:
8.2 Zahlungsweise:
(Formblatt Nr. 3, Seite 4)
9 Zusatzblätter und Beiblätter
( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn Zusatzblätter und/oder Beiblätter beigefügt sind; die Gesamtzahl dieser Blätter ist anzugeben:
Muster des Internationalen Formblatts Nr. 4
Antrag auf Eintragung einer Änderung der Inhaberschaft
in bezug auf die Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) zur Eintragung von Marken
vorgelegt bei dem Amt
Aktenzeichen des Inhabers und/oder des Anmelders: 24
|
|
Aktenzeichen des Vertreters: 1
|
1. Antrag auf Eintragung
Hiermit wird die Eintragung der in dem vorliegenden Antrag angegebenen Änderung der Inhaberschaft beantragt.
2. Betroffene Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en)
Der vorliegende Antrag bezieht sich auf die folgende(n) Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en):
2.1 Eintragungsnummer(n):
(Formblatt Nr. 4, Seite 2)
2.3 □ Reicht der Platz unter der Nummer 2.1 oder 2.2 nicht aus, so ist dieses Kästchen anzukreuzen; die Angaben sind auf einem Zusatzblatt zu machen.
3. Waren und/oder Dienstleistungen, die von der Änderung betroffen sind
3.1 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn die Änderung alle in der (den) unter Nummer 2 genannten Anmeldung(en) und/oder Eintragung(en) angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen betrifft.
3.2 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn unter Nummer 2 nur eine Anmeldung oder Eintragung genannt wird und die Änderung nur einige der in dieser Anmeldung oder Eintragung angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen betrifft; die Waren und/oder Dienstleistungen, die in der Anmeldung oder Eintragung des neuen Inhabers erscheinen sollen, sind anzugeben (in diesem Fall verbleiben die nicht angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen in der Anmeldung oder Eintragung des Anmelders oder Inhabers):
3.3 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn unter Nummer 2 mehr als eine Anmeldung oder Eintragung genannt wird und die Änderung bei mindestens einer von ihnen nicht alle angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen betrifft. In diesem Fall ist auf einem Zusatzblatt für jede Anmeldung und/oder Eintragung einzeln anzugeben, ob die Änderung alle oder nur einige Waren und/oder Dienstleistungen betrifft. Betrifft bei einer Anmeldung und/oder Eintragung die Änderung nur einige Waren und/oder Dienstleistungen, so sind die Angaben in der unter Nummer 3.2 beschriebenen Weise zu machen.
(Formblatt Nr. 4, Seite 3)
4. Grundlage für die Änderung der Inhaberschaft
4.1 □ Die Änderung der Inhaberschaft ergibt sich aus einem Vertrag.
Eines der folgenden Schriftstücke ist beigefügt:
4.1.1 □ eine Kopie des Vertrags, deren Übereinstimmung mit dem Original beglaubigt ist.
4.1.2 □ ein Auszug aus dem Vertrag, dessen Übereinstimmung mit dem Original beglaubigt ist.
4.1.3 □ eine Bestätigung des Rechtsübergangs.
4.1.4 □ ein Schriftstück über den Rechtsübergang.
4.2 □ Die Änderung der Inhaberschaft ergibt sich aus einem Unternehmenszusammenschluss.
Eine Kopie des folgenden Schriftstücks zum Nachweis des Unternehmenszusammenschlusses, deren Übereinstimmung mit dem Original beglaubigt ist, ist beigefügt:
4.2.1 □ ein Auszug aus dem Handelsregister.
4.2.2 □ ein anderes von der zuständigen Behörde ausgestelltes Schriftstück.
4.3 □ Die Änderung der Inhaberschaft ergibt sich weder aus einem Vertrag noch aus einem Unternehmenszusammenschluss.
4.3.1 □ Eine Kopie des Schriftstücks, deren Übereinstimmung mit dem Original beglaubigt ist, aus dem die Änderung ersichtlich ist, ist beigefügt.
5. Inhaber und/oder Anmelder
5.1 Handelt es sich bei dem Inhaber und/oder dem Anmelder um eine natürliche Person,
a) deren Familien- oder Hauptname:
26
b) deren Vor- oder Beiname(n):1
5.2 Handelt es sich bei dem Inhaber und/oder dem Anmelder um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:
(Formblatt Nr. 4, Seite 4)
5.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
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Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
|
Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
|
5.4 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn sich die Änderung auf mehr als einen Inhaber und/oder Anmelder auswirkt; in diesem Fall sind sie auf einem Zusatzblatt anzugeben, und für jeden von ihnen sind die unter den Nummern 5.1 oder 5.2 und 5.3 genannten Angaben zu machen.
5.5 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der Inhaber und/oder der Anmelder oder einer der Inhaber und/oder der Anmelder seinen Namen und/oder seine Anschrift geändert hat, ohne die Eintragung dieser Änderung zu beantragen; ein Schriftstück ist beizufügen, aus dem ersichtlich ist, dass es sich bei der Person, welche die Inhaberschaft übertragen hat, und dem Inhaber und/oder dem Anmelder um dieselbe Person handelt.
6. Vertreter des Inhabers und/oder des Anmelders
6.1 Name:
6.2 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
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Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
|
Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
|
6.3 Laufende Nummer der Vollmacht:
27
7. Zustellungsanschrift des Inhabers und/oder des Anmelders
8. Neue(r) Inhaber
8.1 Handelt es sich bei dem neuen Inhaber um eine natürliche Person,
a) deren Familien- oder Hauptname:
28
b) deren Vor- oder Beiname(n): 2
(Formblatt Nr. 4, Seite 5)
8.2 Handelt es sich bei dem neuen Inhaber um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:
8.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
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Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
|
Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
|
8.4 Staatsangehörigkeit (Staat):
Wohnsitz (Staat):
8.5 Handelt es sich bei dem neuen Inhaber um eine juristische Person, so sind anzugeben
- deren Rechtsnatur:
- der Staat sowie gegebenenfalls die Gebietseinheit innerhalb dieses Staates, nach deren Recht die juristische Person gegründet wurde:
8.6 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn es sich um mehr als einen neuen Inhaber handelt; in diesem Fall sind sie auf einem Zusatzblatt anzugeben, und für jeden von ihnen sind die unter den Nummern 8.1 oder 8.2, 8.3, 8.4 und 8.5 genannten Angaben zu machen.
30
9. Vertreter des neuen Inhabers
9.1 □ Der neue Inhaber wird nicht vertreten.
9.2 □ Der neue Inhaber wird vertreten.
9.2.1 Bezeichnung des Vertreters
9.2.1.1 Name:
9.2.1.2 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
|
Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
|
Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
|
(Formblatt Nr. 4, Seite 6)
9.2.2 □ Die Vollmacht liegt dem Amt bereits vor.
9.2.3 □ Die Vollmacht ist beigefügt.
9.2.4 □ Die Vollmacht wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
9.2.5 □ Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
10. Zustellungsanschrift des neuen Inhabers 32
11. Unterschrift oder Siegel
11.1 Name der natürlichen Person, die unterschreibt oder deren Siegel benutzt wird:
11.2 Das entsprechende Kästchen ist anzukreuzen für die Unterschriftsleistung oder die Benutzung des Siegels durch oder für
11.2.1 □ den Inhaber und/oder den Anmelder,
11.2.2 □ den neuen Inhaber,
11.2.3 □ den Vertreter.
11.3 Datum der Unterschrift oder der Anbringung des Siegels:
11.4 Unterschrift oder Siegel:
(Formblatt Nr. 4, Seite 7)
12. Gebühr
12.1 Währung und Betrag der im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag auf Eintragung einer Änderung der Inhaberschaft entrichteten Gebühr:
12.2 Zahlungsweise:
13. Zusatzblätter und Beiblätter
( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn Zusatzblätter und/oder Beiblätter beigefügt sind; die Gesamtzahl dieser Blätter ist anzugeben:
Muster des Internationalen Formblatts Nr. 5
Bestätigung des Rechtsübergangs
in bezug auf die Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) zur Eintragung von Marken
vorgelegt bei dem Amt
1. Bestätigung
Hiermit bestätigen der (die) unterzeichnete(n) Übertragende(n) und Erwerber, dass die Inhaberschaft der unten angegebenen Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) durch Vertrag übertragen wurde.
2. Betroffene Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en):
Die vorliegende Bestätigung bezieht sich auf den Rechtsübergang folgender Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en)
2.1 Eintragungsnummer(n):
2.3 □ Reicht der Platz unter der Nummer 2.1 oder 2.2 nicht aus, so ist dieses Kästchen anzukreuzen; die Angaben sind auf einem Zusatzblatt zu machen.
(Formblatt Nr. 5, Seite 2)
3. Waren und/oder Dienstleistungen, die von dem Rechtsübergang betroffen sind
3.1 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der Rechtsübergang alle in der (den) unter Nummer 2 genannten Anmeldung(en) und/oder Eintragung(en) angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen betrifft.
3.2 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn unter Nummer 2 nur eine Anmeldung oder Eintragung genannt wird und der Rechtsübergang nur einige der in dieser Anmeldung oder Eintragung angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen betrifft; die Waren und/oder Dienstleistungen, die von dem Rechtsübergang betroffen sind, sind anzugeben:
3.3 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn unter Nummer 2 mehr als eine Anmeldung oder Eintragung genannt wird und der Rechtsübergang bei mindestens einer von ihnen nicht alle angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen betrifft. In diesem Fall ist auf einem Zusatzblatt für jede Anmeldung und/oder Eintragung einzeln anzugeben, ob der Rechtsübergang alle oder nur einige Waren und oder Dienstleistungen betrifft. Betrifft bei einer Anmeldung oder Eintragung die Änderung nur einige Waren und/oder Dienstleistungen, so sind die Angaben in der unter Nummer 3.2 beschriebenen Weise zu machen.
4. Übertragende(r)
4.1 Handelt es sich bei dem Übertragenden um eine natürliche Person,
a) deren Familien- oder Hauptname:
34
b) deren Vor- oder Beiname(n):1
4.2 Handelt es sich bei dem Übertragenden um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:
4.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
|
Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
|
Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
|
(Formblatt Nr. 5, Seite 3)
4.4 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn es sich um mehr als einen Übertragenden handelt; in diesem Fall sind sie auf einem Zusatzblatt anzugeben, und für jeden von ihnen sind die unter den Nummern 4.1 oder 4.2 und 4.3 genannten Angaben zu machen.
5. Erwerber
5.1 Handelt es sich bei dem Erwerber um eine natürliche Person,
a) deren Familien- oder Hauptname:
35
b) deren Vor- oder Beiname(n):1
5.2 Handelt es sich bei dem Erwerber um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:
5.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
|
Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
|
Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
|
5.4 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn es sich um mehr als einen Erwerber handelt; in diesem Fall sind sie auf einem Zusatzblatt anzugeben, und für jeden von ihnen sind die unter den Nummern 5.1 oder 5.2 und 5.3 genannten Angaben zu machen.
6. Unterschriften oder Siegel
6.1 Unterschrift(en) oder Siegel des (der) Übertragenden:
6.1.1 Name(n) der natürlichen Person(en), die unterschreibt (unterschreiben) oder deren Siegel benutzt wird (werden);
6.1.2 Datum der Unterschrift(en) oder der Anbringung des (der) Siegel(s);
6.1.3 Unterschrift(en) oder Siegel;
6.2 Unterschrift(en) oder Siegel des (der) Erwerber(s):
6.2.1 Name(n) der natürlichen Person(en), die unterschreibt (unterschreiben) oder deren Siegel benutzt wird (werden);
(Formblatt Nr. 5, Seite 4)
6.2.2 Datum der Unterschrift(en) oder der Anbringung des (der) Siegel(s);
6.2.3 Unterschrift(en) oder Siegel.
7. Zusatzblätter und Beiblätter
( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn Zusatzblätter und/oder Beiblätter beigefügt sind; die Gesamtzahl dieser Blätter ist anzugeben.
Muster des Internationalen Formblatts Nr. 6
Schriftstück über den Rechtsübergang
in bezug auf die Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) zur Eintragung von Marken
vorgelegt bei dem Amt
1. Erklärung über den Rechtsübergang
Die (Der) unterzeichnete(n) Übertragende(n) überträgt (übertragen) dem (den) unterzeichneten Erwerber(n) die Inhaberschaft der (den) unten bezeichneten Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en).
2. Betroffene Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en)
Das vorliegende Schriftstück betrifft den Rechtsübergang folgender Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en)
2.1 Eintragungsnummer(n):
2.3 □ Reicht der Platz unter der Nummer 2.1 oder 2.2 nicht aus, so ist dieses Kästchen anzukreuzen; die Angaben sind auf einem Zusatzblatt zu machen.
(Formblatt Nr. 6, Seite 2)
3. Waren und/oder Dienstleistungen, die von dem Rechtsübergang betroffen sind
3.1 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der Rechtsübergang alle in der (den) unter Nummer 2 genannten Anmeldung(en) und/oder Eintragung(en) angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen betrifft.
3.2 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn unter Nummer 2 nur eine Anmeldung oder Eintragung genannt wird und der Rechtsübergang nur einige der in dieser Anmeldung oder Eintragung angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen betrifft; die Waren und/oder Dienstleistungen, die von dem Rechtsübergang betroffen sind, sind anzugeben.
3.3 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn unter Nummer 2 mehr als eine Anmeldung oder Eintragung genannt wird und der Rechtsübergang bei mindestens einer von ihnen nicht alle angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen betrifft. In diesem Fall ist auf einem Zusatzblatt für jede Anmeldung und/oder Eintragung einzeln anzugeben, ob der Rechtsübergang alle oder nur einige Waren und oder Dienstleistungen betrifft. Betrifft bei einer Anmeldung oder Eintragung die Änderung nur einige Waren und/oder Dienstleistungen, so sind die Angaben in der unter Nummer 3.2 beschriebenen Weise zu machen.
4. Übertragende(r)
4.1 Handelt es sich bei dem Übertragenden um eine natürliche Person,
a) deren Familien- oder Hauptname:
37
b) deren Vor- oder Beiname(n).1
4.2 Handelt es sich bei dem Übertragenden um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:
4.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
|
Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
|
Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
|
(Formblatt Nr. 6, Seite 3)
4.4 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn es sich um mehr als einen Übertragenden handelt; in diesem Fall sind sie auf einem Zusatzblatt anzugeben, und für jeden von ihnen sind die unter den Nummern 4.1 oder 4.2 und 4.3 genannten Angaben zu machen.
5. Erwerber
5.1 Handelt es sich bei dem Erwerber um eine natürliche Person,
a) deren Familien- oder Hauptname:
38
b) deren Vor- oder Beiname(n):1
5.2 Handelt es sich bei dem Erwerber um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:
5.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
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Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
|
Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
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5.4 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn es sich um mehr als einen Erwerber handelt; in diesem Fall sind sie auf einem Zusatzblatt anzugeben, und für jeden von ihnen sind die unter den Nummern 5.1 oder 5.2 und 5.3 genannten Angaben zu machen.
6. Zusatzangaben (siehe die Anlage dieses Formblatts [beigefügt])
(Die Vorlage dieser Angaben für die Zwecke der Eintragung einer Änderung der Inhaberschaft ist freigestellt)
( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn die Anlage benutzt wird.
7. Unterschrift(en) oder Siegel
7.1 Unterschrift(en) oder Siegel des (der) Übertragenden:
7.1.1 Name(n) der natürlichen Person(en), die unterschreibt (unterschreiben) oder deren Siegel benutzt wird (werden);
7.1.2 Datum der Unterschrift(en) oder der Anbringung des (der) Siegel(s);
(Formblatt Nr. 6, Seite 4)
7.1.3 Unterschrift(en) oder Siegel;
7.2 Unterschrift(en) oder Siegel des (der) Erwerber(s):
7.2.1 Name(n) der natürlichen Person(en), die unterschreibt (unterschreiben) oder deren Siegel benutzt wird (werden);
7.2.2 Datum der Unterschrift(en) oder der Anbringung des (der) Siegel(s);
7.2.3 Unterschrift(en) oder Siegel.
8. Zusatzblätter, Beiblätter und Anlage
( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn Zusatzblätter und/oder Beiblätter beigefügt sind; die Gesamtzahl dieser Blätter ist anzugeben.
( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn eine Anlage beigefügt ist; die Anzahl der Seiten der Anlage und die Anzahl etwaiger Zusatzblätter zu der Anlage sind anzugeben.
Anlage des Formblatts Nr. 6
Zusätzliche Angaben zu einem Schriftstück über den Rechtsübergang (Nummer 6)
A. Rechtsübergang des Firmenwerts (Goodwill) oder des Geschäfts
a) □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der Rechtsübergang des entsprechenden Firmenwerts (Goodwill) oder des Geschäfts für alle Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt, die in der (den) unter Nummer 2 des Schriftstücks über den Rechtsübergang genannten Anmeldung(en) und/oder Eintragung(en) angegeben sind.
b) □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn unter Nummer 2 des Schriftstücks über den Rechtsübergang nur eine Anmeldung oder Eintragung genannt ist und wenn der Rechtsübergang des entsprechenden Firmenwerts (Goodwill) oder des Geschäfts nur für einige in dieser Anmeldung oder Eintragung angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt; die Waren und/oder Dienstleistungen, für die der Rechtsübergang des entsprechenden Firmenwerts (Goodwill) oder des Geschäfts erfolgt, sind anzugeben.
c) □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn unter Nummer 2 des Schriftstücks über den Rechtsübergang mehr als eine Anmeldung oder Eintragung genannt ist und wenn bei mindestens einer von ihnen der Rechtsübergang des entsprechenden Firmenwerts (Goodwill) oder des Geschäfts nicht für alle angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt. In diesem Fall ist auf einem Zusatzblatt für jede Anmeldung und/oder Eintragung einzeln anzugeben, ob der Rechtsübergang des entsprechenden Firmenwerts (Goodwill) oder des Geschäfts für alle oder nur für einige Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt. Erfolgt bei einer Anmeldung oder Eintragung der Rechtsübergang des entsprechenden Firmenwerts (Goodwill) oder des Geschäfts nur für einige Waren und/oder Dienstleistungen, so ist die Angabe in der unter Bst. b beschriebenen Weise zu machen.
B. Übertragung von Rechten, die sich aus der Benutzung ergeben
Die Rechte, die sich aus der Benutzung der Marke ergeben, werden übertragen
a) □ für alle Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en)
b) □ nur für die folgende(n) Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en)
C. Übertragung der Klagebefugnis
( Der Erwerber hat das Recht, gegen bisherige Verletzungen zu klagen.
(Anlage des Formblatts Nr. 6, Seite 2)
a) □ Der Rechtsübergang erfolgt gegen Geld.
b) □ Der Rechtsübergang erfolgt gegen Geld und aufgrund anderer geldwerter Gegenleistungen.
c) □ Hiermit bestätigt der Übertragende den Erhalt der oben genannten Gegenleistung.
E. Tag des Wirksamwerdens des Rechtsübergangs
a) □ Der Rechtsübergang wird an dem Tag wirksam, an dem das vorliegende Schriftstück über den Rechtsübergang unterschrieben wird.
b) □ Der Rechtsübergang wird mit folgendem Tag wirksam.
Muster des Internationalen Formblatts Nr. 7
Antrag auf Berichtigung von Fehlern
in Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) zur Eintragung von Marken
vorgelegt bei dem Amt
Aktenzeichen des Inhabers und/oder des Anmelders: 39
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Aktenzeichen des Vertreters: 1
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1. Antrag auf Berichtigung
Hiermit wird (werden) die in dem vorliegenden Antrag genannte(n) Berichtigung(en) beantragt.
2. Betroffene Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en)
Der vorliegende Antrag betrifft die folgende(n) Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en)
2.1 Eintragungsnummer(n);
(Formblatt Nr. 7, Seite 2)
2.3 □ Reicht der Platz unter der Nummer 2.1 oder 2.2 nicht aus, so ist dieses Kästchen anzukreuzen; die Angaben sind auf einem Zusatzblatt zu machen.
3. Inhaber und/oder Anmelder
3.1 Handelt es sich bei dem Inhaber und/oder dem Anmelder um eine natürliche Person,
a) deren Familien- oder Hauptname:2
b) deren Vor- oder Beiname(n):
41
3.2 Handelt es sich bei dem Inhaber und/oder dem Anmelder um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:
3.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
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Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
|
Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
|
3.4 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn es sich um mehr als einen Inhaber und/oder Anmelder handelt; in diesem Fall sind sie auf einem Zusatzblatt anzugeben, und für jeden von ihnen sind die unter den Nummern 3.1 oder 3.2 und 3.3 genannten Angaben zu machen.
(Formblatt Nr. 7, Seite 3)
4. Vertreter
4.1 Name:
4.2 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
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Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
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Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
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4.3 Laufende Nummer der Vollmacht:
42
5. Zustellungsanschrift
6. Angabe von Fehlern und Berichtigungen
6.1 Zu berichtigende Daten:
Berichtigte Daten:
6.2 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der obige Platz nicht ausreicht; in diesem Fall sind auf einem Zusatzblatt die zu berichtigenden und die berichtigten Daten anzugeben.
7. Unterschrift oder Siegel
7.1 Name der natürlichen Person, die unterschreibt oder deren Siegel benutzt wird:
7.2 Das entsprechende Kästchen ist anzukreuzen für die Unterschriftsleistung oder die Benutzung des Siegels durch oder für
7.2.1 □ den Inhaber und/oder den Anmelder,
7.2.2 □ den Vertreter.
7.3 Datum der Unterschrift oder der Anbringung des Siegels:
7.4 Unterschrift oder Siegel:
(Formblatt Nr. 7, Seite 4)
8. Gebühr
8.1 Währung und Betrag der im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag auf Berichtigung entrichteten Gebühr:
8.2 Zahlungsweise:
9. Zusatzblätter und Beiblätter
( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn Zusatzblätter und/oder Beiblätter beigefügt sind; die Gesamtzahl dieser Blätter ist anzugeben.
Muster des Internationalen Formblatts Nr. 8
Antrag auf Verlängerung einer Eintragung
vorgelegt beim Amt
Aktenzeichen des Inhabers: 43
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Aktenzeichen des Vertreters:1
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1. Antrag auf Verlängerung
Hiermit wird die Verlängerung der im vorliegenden Antrag bezeichneten Eintragung beantragt.
2. Betroffene Eintragung
2.1 Eintragungsnummer:
2.2 Anmeldedatum der Anmeldung, aus der sich die Eintragung ergeben hat;
Datum der Eintragung:
(Formblatt Nr. 8, Seite 2)
3. Inhaber
3.1 Handelt es sich bei dem Inhaber um eine natürliche Person,
a) deren Familien- oder Hauptname:
44
b) deren Vor- oder Beiname(n):1
3.2 Handelt es sich bei dem Inhaber um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:
3.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
|
Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
|
Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
|
3.4 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn es sich um mehr als einen Inhaber handelt; in diesem Fall sind die Inhaber auf einem Zusatzblatt anzugeben, und für jeden von ihnen sind die unter den Nummern 3.1 oder 3.2 und 3.3 genannten Angaben zu machen.
4. Vertreter des Inhabers
4.1 Name:
4.2 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
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Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
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Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
|
4.3 Laufende Nummer der Vollmacht:
45
5. Zustellungsanschrift des Inhabers
6. Waren und/oder Dienstleistungen46
6.1 □ Die Verlängerung wird für alle Waren und/oder Dienstleistungen, auf die sich die Eintragung bezieht, beantragt.
(Formblatt Nr. 8, Seite 3)
6.2 □ Die Verlängerung wird nur für folgende Waren und/oder Dienstleistungen, auf die sich die Eintragung bezieht, beantragt.
47
6.3 □ Die Verlängerung wird für alle Waren und/oder Dienstleistungen, auf die sich die Eintragung bezieht, mit Ausnahme der folgenden beantragt.
48
6.4 □ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der obige Platz nicht ausreicht; in diesem Fall ist ein Zusatzblatt zu benutzen.
7. Die den vorliegenden Antrag auf Verlängerung einreichende Person, bei der es sich weder um den Inhaber noch um den Vertreter des Inhabers handelt
Wichtig:
Eine andere Person als der Inhaber oder der Vertreter des Inhabers kann den Antrag auf Verlängerung nur dann einreichen, wenn die betreffende Vertragspartei dies gestattet. Demnach kann diese Nummer nicht ausgefüllt werden, wenn die Vertragspartei, deren Amt auf der ersten Seite des vorliegenden Antrags auf Verlängerung als Amt angegeben ist, nicht gestattet, dass ein Antrag auf Verlängerung von einer anderen Person als dem Inhaber oder dem Vertreter des Inhabers eingereicht wird.
□ Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der Antrag auf Verlängerung von einer anderen Person als dem Inhaber oder dem Vertreter des Inhabers eingereicht wird.
7.1 Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person,
a) deren Familien- oder Hauptname:
b) deren Vor- oder Beiname(n):
7.2 Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person, deren volle amtliche Bezeichnung:
(Formblatt Nr. 8, Seite 4)
7.3 Anschrift (einschliesslich Postleitzahl und Land):
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Telefonnummer(n): (mit Vorwahl)
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Telefaxnummer(n): (mit Vorwahl)
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8. Unterschrift oder Siegel
8.1 Name der natürlichen Person, die unterschreibt oder deren Siegel benutzt wird.
8.2 Das entsprechende Kästchen ist anzukreuzen für die Unterschriftsleistung oder die Benutzung des Siegels durch oder für
8.2.1 □ den Inhaber,
8.2.2 □ den Vertreter,
8.2.3 □ die unter Nummer 7 genannte Person.
8.3 Datum der Unterschrift oder der Anbringung des Siegels:
8.4 Unterschrift oder Siegel:
9. Gebühr
9.1 Währung und Betrag der im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag auf Verlängerung entrichteten Gebühr:
9.2 Zahlungsweise:
10. Zusatzblätter
( Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn Zusatzblätter beigefügt sind; die Gesamtzahl dieser Blätter ist anzugeben.
Regel 1: Abkürzungen
Regel 2: Angabe von Namen und Anschriften
Regel 3: Einzelheiten bezüglich der Anmeldung
Regel 4: Einzelheiten bezüglich der Vertretung
Regel 5: Einzelheiten bezüglich des Anmeldedatums
Regel 6: Einzelheiten bezüglich der Unterschrift
Regel 7: Bezeichnung einer Anmeldung bei fehlender Anmeldenummer
Regel 8: Einzelheiten bezüglich Laufzeit und Verlängerung
Verzeichnis der Muster internationaler Formblätter
Formblatt Nr. 1: Anmeldung zur Eintragung einer Marke
Formblatt Nr. 2: Vollmacht
Formblatt Nr. 3: Antrag auf Eintragung der Änderung(en) von Name(n) und/oder Anschrift(en)
Formblatt Nr. 4: Antrag auf Eintragung einer Änderung der Inhaberschaft in bezug auf die Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) zur Eintragung von Marken
Formblatt Nr. 5: Bestätigung des Rechtsübergangs in bezug auf die Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) zur Eintragung von Marken
Formblatt Nr. 6: Schriftstück über den Rechtsübergang in bezug auf die Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) zur Eintragung von Marken
Formblatt Nr. 7: Antrag auf Berichtigung von Fehlern in Eintragung(en) und/oder Anmeldung(en) zur Eintragung von Marken
Formblatt Nr. 8: Antrag auf Verlängerung einer Eintragung