vom 16. Dezember 2008
Art. 1
Zustellnachweis
1) Jeder Zustellnachweis (Zustellschein, Rückschein) hat folgende Mindestangaben zu enthalten:
a) Geschäftszahl des zuzustellenden Dokuments;
b) Datum der Zustellung;
c) Ort der Zustellung;
d) Identifikation des Zustellers;
e) Name, Unterschrift und Eigenschaft des Übernehmers (Empfänger, Vertreter des Empfängers, Ersatzempfänger).
2) Besondere Umstände, wie die Verweigerung der Übernahmebestätigung, sind vom Zusteller auf dem Zustellnachweis gesondert zu vermerken.
3) Systeme zur elektronischen Übermittlung des Zustellnachweises sowie zur elektronischen Beurkundung der Zustellung nach Art. 24 Abs. 3 und 4 des Gesetzes dürfen nur mit Genehmigung der Regierung verwendet werden.
Art. 2
Verständigung über die Hinterlegung
1) Für die Verständigung über die Hinterlegung nach Art. 19 Abs. 2 des Gesetzes ist das Formular gemäss Anhang zu verwenden. Im Formular ist in den mit "< >" gekennzeichneten Feldern die jeweils zutreffende Ausprägung der Information einzusetzen.
2) Die Verständigung über die Hinterlegung ist in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung einzulegen oder, wenn dies nicht möglich ist, an der Abgabestelle zurückzulassen oder an der Eingangstüre (Wohnungs-, Haus-, Gartentüre) anzubringen.
Art. 3
Information der Behörde
Die mit der Durchführung der Zustellung betrauten Organe informieren die zustellende Behörde unverzüglich über zustellrelevante Umstände, die ihnen bekannt sind oder anlässlich eines Zustellversuchs bekannt werden; dazu gehört insbesondere eine längere Abwesenheit des Empfängers oder die Änderung der Zustelladresse.
Anhang
(Art. 2 Abs. 1)
Formular über die Verständigung der Hinterlegung
(Farbe hellblau, Format A5, Papierstärke mind. 240g/m²)
(Vorderseite)
Verständigung über die Hinterlegung eines behördlichen Dokuments
Empfänger .....................................................................................................................................
Absender ....................................................................... Geschäftszahl .........................................
Heute konnte Ihnen ein
□ zu eigenen Handen zuzustellendes behördliches Dokument
□ behördliches Dokument
nicht zugestellt werden. Das Dokument wird daher hinterlegt.
|
Das Dokument ist abzuholen Schalterzeiten am Hinterlegungsort:
□ heute ab □□:□□ Uhr <Öffnungszeiten Mo bis Sa>
□ ab dem nächstem Werktag
□ ab dem nächstem Werktag ausser Samstag
□ ab dem □□.□□.□□□□
bis zum □□.□□.□□□□
bei <Hinterlegungsort>
Bitte bringen Sie diese Verständigung und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
|
...................................................... □□.□□.□□□□
Zusteller Datum
Beachten Sie bitte die Rückseite!
(Rückseite)
Auch wenn Sie das Dokument nicht abholen, können die
Rechtswirkungen der Zustellung (z.B. der Beginn des Laufes von Fristen) eintreten:
- Grundsätzlich gilt das Dokument als an jenem Tag zugestellt, an dem es zum ersten Mal zur Abholung bereitgehalten wird.
- Anderes gilt nur dann, wenn Sie gegenüber der Behörde glaubhaft machen, dass Sie aufgrund eines Hindernisses (z.B. wegen Urlaubs oder Krankenhausaufenthalts) nicht binnen drei Werktagen vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnten. In diesem Fall gilt das Dokument nur dann als zugestellt, wenn das Hindernis spätestens am vorletzten Tag der Abholfrist weggefallen ist und das hinterlegte Dokument am folgenden Tag behoben werden könnte. Sollte die Abholfrist bei Kenntnisnahme von dieser Verständigung schon abgelaufen sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Absender in Verbindung!
Zu eigenen Handen zuzustellende behördliche Dokumente werden nur dem Empfänger (bzw. dem Übernahmeberechtigten) ausgehändigt.
Sonstige Dokumente werden auch Personen ausgehändigt, an die ersatzweise zugestellt werden kann; das sind erwachsene Personen, die mit dem Empfänger im gemeinsamen Haushalt leben oder die Arbeitnehmer oder Arbeitgeber des Empfängers sind. Im Zweifelsfall ist nachzuweisen, dass eine Ersatzzustellung zulässig ist.
Amtliche Lichtbildausweise sind Urkunden, die Namen und Lichtbild desjenigen, dem das Dokument ausgehändigt werden soll, enthalten und von Behörden oder von Einrichtungen des öffentlichen Rechts ausgestellt sind (z.B. Führerschein, Identitätskarte oder Reisepass).
Ich habe heute das umseitig angeführte Dokument übernommen.
□□.□□.□□□□ .......................................................
Datum Unterschrift