Art. 4
Die Ausbildung umfasst nachfolgende Handlungskompetenzbereiche mit den jeweiligen Handlungskompetenzen:
a) Aufbauen, Einrichten und Bedienen der Beleuchtungstechnik:
1. Beleuchtungspläne verstehen und anwenden;
2. Scheinwerfer auswählen und einrichten;
3. lichttechnische Grössen messen;
4. Lastkomponenten auswählen, einrichten und konfigurieren;
5. beleuchtungstechnische Zusatzgeräte auswählen und einrichten;
6. einfache Lichtstellpulte einrichten und konfigurieren;
7. lichttechnische Signale und Signalleiter überprüfen;
8. Projektoren einsetzen;
9. einfache Szenen ausleuchten und Ausleuchtungen einordnen.
b) Aufbauen, Einrichten und Bedienen der Tontechnik:
1. Beschallungspläne verstehen und anwenden;
2. Beschallungsanlage auswählen und einrichten;
3. Funktion der Beschallungsanlage prüfen und Soundcheck durchführen;
4. Mikrofone auswählen und positionieren;
5. Signalbearbeitungsgeräte auswählen und in die Tonanlage integrieren;
6. Richtlinien für die Sprachbeschallung verstehen und anwenden;
7. einfache Ton-Mischpulte einrichten, konfigurieren und bedienen;
8. tontechnische Signale und Signalleiter überprüfen. Zuspieler und ihre Schnittstellen kennen;
9. Toneinspielungen mit Rücksicht auf Pegel bereitstellen;
10. mit Besonderheiten bei der Aufnahme und Nachbearbeitung von Film und Videoton umgehen.
c) Aufnehmen, Übertragen und Projizieren der Videotechnik:
1. Signallaufpläne von videotechnischen Einrichtungen verstehen und anwenden;
2. grundlegende videotechnische Geräte nach Anforderungen beurteilen, auswählen und bereitstellen;
3. einfache Kamerainstallationen gemäss Vorgaben einrichten, verbinden und testen;
4. Datensignale mit Projektoren und Displays nach Vorgaben visualisieren;
5. Videomaterial beurteilen, sichten und für die Veranstaltung bereitstellen;
6. Videoregie bei Kleinproduktion einrichten und bedienen;
7. Fehler bei verschiedenen Signalarten erkennen und beheben.
d) Aufstellen, Montieren, Demontieren und Bedienen der Bühnenbauten:
1. Pläne für Bühnen- und Szenenflächen, sowie Dekorationen verstehen und anwenden;
2. Pläne für temporäre Bauten verstehen und anwenden;
3. Metall-, Kunststoff- und Holzteile bearbeiten, verbinden und sichern;
4. Leitern, Hebezeuge und Gerüste auswählen und einsetzen;
5. Gerüste, Tragkonstruktionen und temporäre Bauten aufbauen, sichern und abbauen;
6. Bühnenaufbauten und Dekorationen aufstellen und anbringen;
7. Stand- und Tragfähigkeit von temporären Bauten bzw. Tragwerken, bühnentechnischen Anlagen und Aufbauten beurteilen und Prüfungen veranlassen;
8. bühnen- und szenentechnische Einrichtungen bedienen.
e) Bearbeiten, Verwalten und Übertragen der Medienintegration:
1. Computer und ihre Peripherie in Betrieb nehmen;
2. Computer an interne und externe Netze anschliessen und in Betrieb nehmen;
3. Bild- und Tonaufnahmen übertragen. Norm- und Formatwandlungen durchführen;
4. vorhandene Medien über einen Medienserver abspielen.
f) Bewerten und Einsetzen der Spezialeffekte:
1. Spezialeffekte wie Rauch- oder Nebeleffekte auswählen und einsetzen;
2. Einsatzmöglichkeiten pyrotechnischer Effekte gemäss Vorschriften bewerten;
3. Einsatzmöglichkeiten für Lasereffekte gemäss Vorschriften bewerten;
4. Aufbau einer Laseranlage beurteilen.
g) Beurteilen und Umsetzen der Sicherheitstechnik:
1. räumliche Gegebenheiten und Infrastruktur auf die Durchführbarkeit von Veranstaltungen und eingesetzter Technik bewerten;
2. Emissionsvorschriften in der Veranstaltungsbranche anwenden;
3. vorbeugende Massnahmen gegen Unfälle, Brände oder sonstige Gefahren umsetzen;
4. sicherheitstechnische Einrichtungen von Veranstaltungsstätten und temporären Bauten beurteilen;
5. Genehmigungen, Anzeigen und Rechtsgrundlagen benennen;
6. Vorschriften des Brandschutzes anwenden, Regeln für das Verhalten bei Bränden formulieren und Brandbekämpfung einleiten;
7. Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften verstehen und anwenden;
8. Regeln für das Verhalten bei Unfällen beschreiben und erste Massnahmen einleiten.
h) Organisieren, Bereitstellen und Prüfen der Energieversorgung:
1. Bestimmungen und Sicherheitsregeln im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln anwenden;
2. Schaltungsunterlagen, Blockschaltbilder und Anschlusspläne verstehen und anwenden;
3. Stromkreise dimensionieren;
4. Leitungen und Verteileinrichtungen auswählen und verlegen, Potentialausgleich herstellen;
5. Geräte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit an die Energieversorgung anschliessen;
6. Wirksamkeit der Schutzmassnahmen bei direktem bzw. indirektem Berühren prüfen;
7. Energieversorgung in Bezug auf anzuschliessende Geräte sicherheitstechnisch beurteilen;
8. Stromaggregate prüfen und in Betrieb nehmen.
i) Planen und Durchführen der Produktionsabläufe:
1. technischen Ablauf der Veranstaltung dokumentieren;
2. Veranstaltungsorganisation mit den Beteiligten abstimmen;
3. Havariekonzepte planen und abstimmen;
4. Aufbauten an Kundinnen und Kunden übergeben und Benutzerinnen und Benutzer einweisen, Abnahmeprotokolle anfertigen;
5. Preise, Leistungen und Konditionen vergleichen;
6. Personaleinsatzplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung verstehen;
7. Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte sowie Regelungen zum Datenschutz beachten.
k) Sicherstellen der Materialbewirtschaftung:
1. Geräte und Anlagenteile auf Schäden prüfen, lagern und verwalten;
2. Geräte und Anlagenteile verpacken und transportieren;
3. Geräte und Anlagenteile gegen Witterungseinflüsse und Diebstahl sichern;
4. Reststofflogistik organisieren;
5. Werkzeuge und Hilfsmittel auswählen, bereitstellen, pflegen und prüfen.