Art. 2
Im elektronischen Amtsblatt werden insbesondere folgende amtliche Mitteilungen von öffentlichem Interesse oder aufgrund spezialgesetzlicher Vorschriften veröffentlicht:
a) Kundmachungen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen;
b) Versteigerungen, Konkurse und Edikte;
c) Gläubigeraufrufe;
d) Stellenausschreibungen;
e) Schulinformationen;
f) Kundmachungen im Zusammenhang mit der Amtlichen Vermessung;
g) Kundmachungen des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes
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h) Eintragungen im Marken- und Designregister;
i) öffentliche Ausschreibungen (Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge);
k) Konzessionsvergaben;
l) Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen;
m) Kundmachungen im Zusammenhang mit staatlich durchgeführten Fachprüfungen;
n) Verkehrsanordnungen.