0.362.380.033
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2013 Nr. 412 ausgegeben am 20. Dezember 2013
Notenaustausch
zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1273/2012 über die Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)1
Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 4. März 2013
Inkrafttreten: 4. März 2013
Mission des Fürstentums Liechtenstein Brüssel, 4. März 2013
bei der Europäischen Union
Generalsekretariat des Rates
der Europäischen Union
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikation des Rates vom 23. Januar 2013, die folgenden Inhalt hat:
"In Übereinstimmung mit dem Protokoll zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a in Zusammenhang mit Art. 9 Abs. 3 des Protokolls wird Liechtenstein hiermit die Verabschiedung des folgenden Rechtsakts notifiziert:
- Verordnung des Rates zur Migration des Schengen Informationssystems (SIS 1+) zum Schengen Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (Neufassung)
Gemeinsame Leitlinien
Ratsdokumente:
16963/12 SIRIS 105 SCHENGEN 75 COMIX 671 OC 714
16964/12 SIRIS 106 SCHENGEN 76 COMIX 672 OC 715
Datum der Annahme: 20. Dezember 2012"2
Gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a zweiter Satz des Schengen-Assoziierungsprotokolls informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt des Rechtsakts, welcher der oben genannten Notifikation des Rates beigelegt war und Teil dieser Antwortnote ist, akzeptiert und in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird.
Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft.
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

1   Übersetzung des englischen Originaltextes.

2   Verordnung (EU) Nr. 1273/2012 des Rates vom 20. Dezember 2012 über die Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (Neufassung), (ABl. L 359 vom 29.12.2012, S. 32).