vom 2. Dezember 2015
über die Gewährung eines Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Ostschweizer Kinderspitals
Art. 1
Darlehen
1) Für den Neubau des Ostschweizer Kinderspitals gewährt das Land der Stiftung Ostschweizer Kinderspital ein Darlehen in Höhe von 4 054 000 Franken.
2) Das Darlehen wird in den ersten fünf Jahren zu 1.5 % und in den nachfolgenden fünf Jahren zu 2.0 % verzinst.
3) Das Darlehen wird über höchstens 29 Jahre amortisiert.
4) Die Regierung wird ermächtigt, mit der Stiftung Ostschweizer Kinderspital nach für alle Stiftungsträger gültigen Regeln die Staffelung der Auszahlung des Darlehens, den Beginn der Verzinsung und der Amortisation sowie den zu entrichtenden Darlehenszins nach den ersten zehn Jahren zu vereinbaren.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag der Regierung Nr.
131/2015