612.421
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2017 Nr. 159 ausgegeben am 30. Juni 2017
Finanzbeschluss
vom 3. Mai 2017
über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und Nachtragskredits für die Beteiligung an den Investitionen des Forschungs- und Innovationszentrums Rheintal
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 3. Mai 2017 beschlossen:1
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für die Beteiligungen an den Investitionen des Forschungs- und Innovationszentrums Rheintal wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 3 697 000 Franken genehmigt.
Art. 2
Nachtragskredit
Für das Jahr 2017 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 757 000 Franken genehmigt.
Art. 3
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 166/2016