946.224.8
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2019 Nr. 264 ausgegeben am 8. November 2019
Verordnung
vom 5. November 2019
über Massnahmen gegenüber Nicaragua
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug des Beschlusses (GASP) 2019/1720 des Rates der Europäischen Union vom 14. Oktober 2019 verordnet die Regierung:
I. Zwangsmassnahmen
Art. 1
Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Gesperrt sind Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle befinden von:
a) im Anhang aufgeführten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen;
b) natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a handeln;
c) Unternehmen und Organisationen, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a oder b befinden.
2) Es ist verboten, den von der Sperrung nach Abs. 1 betroffenen natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen Gelder zu überweisen oder Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sonst wie direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.
3) Die Regierung kann Zahlungen aus gesperrten Konten, Übertragungen gesperrter Vermögenswerte sowie die Freigabe gesperrter wirtschaftlicher Ressourcen ausnahmsweise bewilligen zur:
a) Vermeidung von Härtefällen;
b) Erfüllung bestehender Verträge;
c) Erfüllung von Forderungen, die Gegenstand einer bestehenden gerichtlichen, administrativen oder schiedsgerichtlichen Massnahme oder Entscheidung sind;
d) Bezahlung angemessener Honorare und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen;
e) Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemässige Verwahrung oder Verwaltung gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen;
f) Bereitstellung humanitärer Hilfe;
g) Erfüllung amtlicher Zwecke von diplomatischen oder konsularischen Missionen oder internationalen Organisationen; oder
h) Wahrung liechtensteinischer Interessen.
4) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 2
Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung bedeuten:
a) Gelder: finanzielle Vermögenswerte, einschliesslich Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder andere Zahlungsmittel, Guthaben, Schulden und Schuldverpflichtungen, Wertpapiere und Schuldtitel, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe, Derivate; Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten; Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen; Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen und jedes andere Finanzierungsinstrument für Exporte;
b) Sperrung von Geldern: die Verhinderung jeder Handlung, welche die Verwaltung oder die Nutzung der Gelder ermöglicht, mit Ausnahme von normalen Verwaltungshandlungen von Banken und Wertpapierfirmen;
c) wirtschaftliche Ressourcen: Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, insbesondere Immobilien und Luxusgüter, mit Ausnahme von Geldern;
d) Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen: die Verhinderung der Verwendung wirtschaftlicher Ressourcen zum Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, einschliesslich des Verkaufs, des Vermietens oder des Verpfändens solcher Ressourcen.
Art. 3
Ein- und Durchreiseverbot
1) Die Einreise nach und die Durchreise durch Liechtenstein sind den im Anhang aufgeführten natürlichen Personen verboten.
2) Die Regierung kann Ausnahmen gewähren:
a) aus erwiesenen humanitären Gründen;
b) zwecks Teilnahme an Tagungen internationaler Gremien, an internationalen Konferenzen oder an einem politischen Dialog betreffend Nicaragua; oder
c) zur Wahrung liechtensteinischer Interessen.
3) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind beim Ausländer- und Passamt einzureichen.
Art. 4
Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
Es ist verboten, Forderungen zu erfüllen, wenn sie auf einen Vertrag oder ein Geschäft zurückzuführen sind, dessen Durchführung durch Massnahmen nach dieser Verordnung direkt oder indirekt verhindert oder beeinträchtigt wurde; dieses Verbot gilt für Forderungen:
a) von im Anhang aufgeführten Personen, Unternehmen und Organisationen;
b) von natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Auftrag von unter Bst. a erwähnten Personen, Unternehmen und Organisationen handeln.
II. Vollzug und Strafbestimmungen
Art. 5
Kontrolle und Vollzug
1) Die Stabsstelle FIU überwacht den Vollzug der Zwangsmassnahmen nach Art. 1 und 4. Sie prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit ihrer Empfehlung an die Regierung weiter.
2) Das Ausländer- und Passamt überwacht den Vollzug des Ein- und Durchreiseverbots nach Art. 3. Es prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit seiner Empfehlung an die Regierung weiter.
3) Die zuständigen liechtensteinischen Behörden ergreifen die für die Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen notwendigen Massnahmen, zum Beispiel die Anmerkung einer Verfügungssperre im Grundbuch oder die Pfändung oder Versiegelung von Luxusgütern.
4) Die Zuständigkeit der schweizerischen Behörden bleibt vorbehalten.
Art. 6
Meldepflichten
1) Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung nach Art. 1 Abs. 1 fallen, müssen dies der Stabsstelle FIU unverzüglich melden.
2) Die Meldungen müssen die Namen der Begünstigten sowie Gegenstand und Wert der gesperrten Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen enthalten.
Art. 7
Strafbestimmungen
1) Wer gegen Art. 1, 3 oder 4 verstösst, wird nach Art. 10 ISG bestraft.
2) Wer gegen Art. 6 verstösst, wird nach Art. 11 ISG bestraft.
III. Schlussbestimmung
Art. 8
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef
Anhang1
(Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 4)
Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Massnahmen nach Art. 1, 3 und 4 richten
A. Natürliche Personen
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
1.
Ramón Antonio AVELLÁN MEDAL
Geburtsdatum: 11. November 1954
Geburtsort: Jinotepe,
Nicaragua
Reisepass-Nr.: A0008696
ausgestellt am: 17. Oktober 2011
läuft ab am: 17. Oktober 2021
Geschlecht: männlich
Stellvertretender Generaldirektor der nicaraguanischen Nationalpolizei (NNP) und ehemaliger Polizeichef in Masaya. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua, unter anderem durch Koordinierung der Repressionen gegen Demonstranten in Masaya im Jahr 2018.
2.
Sonia CASTRO GONZÁLEZ
Geburtsdatum: 29. September 1967
Geburtsort: Carazo,
Nicaragua
Reisepass-Nr.: A00001526
ausgestellt am: 19. November 2019
läuft ab am: 19. November 2028
Identitätsnummer: 0422909670000N
Geschlecht: weiblich
Sonderberaterin des Präsidenten Nicaraguas in Gesundheitsfragen und ehemalige Gesundheitsministerin. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua, unter anderem durch die Behinderung des Zugangs verletzter Zivilisten, die an Demonstrationen teilgenommen hatten, zu notärztlicher Versorgung und durch die Anweisung an das Krankenhauspersonal, Demonstranten zu melden, die von der Polizei in ein Krankenhaus gebracht wurden.
3.
Francisco Javier DÍAZ MADRIZ
Geburtsdatum: 3. August 1961
Geschlecht: männlich
Seit dem 23. August 2018 Generaldirektor der nicaraguanischen Nationalpolizei (NNP) und ehemaliger stellvertretender Generaldirektor der NNP. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua, auch als Befehlshaber über Polizeikräfte, die Gewalt gegen Zivilisten begangen haben, einschliesslich übermässiger Gewaltanwendung, willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen sowie Folter. Er führte 2021 die Ermittlungen zur Einleitung von Verfahren gegen die vor den Wahlen festgenommenen Oppositionsführer durch.
4.
Néstor MONCADA LAU
Geburtsdatum: 2. März 1954
Geschlecht: männlich
Persönlicher Berater des Präsidenten Nicaraguas in Fragen der nationalen Sicherheit. In dieser Eigenschaft war er seit April 2018 unmittelbar an der Entscheidungsfindung in Fragen der nationalen Sicherheit und an der Einführung der Unterdrückungspolitik des Staates Nicaragua gegen Teilnehmer an Demonstrationen, Oppositionsvertretern und Journalisten in Nicaragua beteiligt und dafür verantwortlich.
5.
Luís PÉREZ OLIVAS
Geburtsdatum: 8. Januar 1956
Geschlecht: männlich
Generalkommissar und Hauptbeamter für Rechtshilfe (DAEJ) im Strafvollzugszentrum "El Chipote". Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen einschliesslich Folter, Ausübung erheblicher Gewalt, Misshandlung von Häftlingen und anderer Formen erniedrigender Behandlung.
6.
Justo PASTOR URBINA
Geburtsdatum: 29. Januar 1956
Geschlecht: männlich
Leiter der Abteilung für Sondereinsätze der Polizei (DOEP). Er war unmittelbar an der Umsetzung der Unterdrückungspolitik gegen Demonstranten und Oppositionelle in Nicaragua, insbesondere in Managua, beteiligt. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua.
7.
Rosario María MURILLO ZAMBRANA
Alias: Rosario María MURILLO DE ORTEGA
Position(en): Vizepräsidentin der Republik Nicaragua (seit 2017). Ehefrau von Präsident Daniel Ortega
Geburtsdatum: 22. Juni 1951
Geburtsort:
Managua,
Nicaragua
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch
Reisepass-Nr.: A00000106
(Nicaragua)
Vizepräsidentin Nicaraguas, First Lady von Nicaragua und eine Anführerin der Sandinistischen Jugend. Laut Präsident Daniel Ortega, der sie als die de facto ‚Ko-Präsidentin‘ des Landes vorstellt, teilt Rosario María Murillo Zambrana die Macht zur Hälfte mit ihm. Sie spielte eine entscheidende Rolle beim Anstoss zur und bei der Rechtfertigung der Repression von Demonstrationen der Opposition unter der Führung der nicaraguanischen Nationalpolizei im Jahr 2018. Im Juni 2021 bedrohte sie die nicaraguanische Opposition öffentlich und diskreditierte unabhängige Journalisten. Diese Drohungen haben sich seither wiederholt. Im Februar 2023 enthüllte Daniel Ortega, dass Rosario María Murillo Zambrana die Initiatorin neuer Repressionen ist, und zwar im Zusammenhang mit der Ausweisung und dem Entzug der Staatsbürgerschaft von 222 politischen Gefangenen.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die Untergrabung der Demokratie in Nicaragua.
8.
Gustavo Eduardo PORRAS CORTÉS
Position(en): Präsident der Nationalversammlung der Republik
Nicaragua (seit Januar 2017)
Geburtsdatum: 11. Oktober 1954
Geburtsort:
Managua,
Nicaragua
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch
Seit Januar 2017 Präsident der Nationalversammlung Nicaraguas und seit 1996 Mitglied der nationalen Leitung der Sandinistischen Nationalen Befreiungsfront (FSLN).
In seiner Eigenschaft als Präsident der Nationalversammlung von Nicaragua hat er in verantwortlicher Position die Annahme mehrerer repressiver Rechtsakte begünstigt, darunter ein Amnestiegesetz, das jegliche Ermittlungen gegen die Täter der massiven Menschenrechtsverletzungen im Jahr 2018 verhindert, Gesetze, die die Freiheit und den demokratischen Prozess in Nicaragua untergraben und Gesetze, mit denen Zivilpersonen bürgerliche Rechte entzogen werden, unter anderem dem Bischof von Matagalpa, Rolando José Álvarez Lagos.
Er ist daher verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft, die demokratische Opposition und Vertreter der Kirche sowie für die erhebliche Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua.
9.
Juan Antonio VALLE VALLE
Position(en): Leiter der nicaraguanischen Nationalpolizei
Dienstgrad: General/Leitender Kommissar
Geburtsdatum: 4. Mai 1963
Geburtsort: Matagalpa, Nicaragua
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch
Als Leiter, im Range eines leitenden Kommissars (zweithöchster Rang), der nicaraguanischen Nationalpolizei (NNP) und in leitender Funktion der Polizei in Managua ist Juan Antonio Valle Valle verantwortlich für wiederholte Fälle von Polizeibrutalität und übermässiger Gewaltanwendung, die zum Tod von Hunderten von Zivilisten, zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen, zu Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäusserung und zur Verhinderung von Demonstrationen gegen die Regierung geführt hat.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua.
10.
Ana Julia GUIDO OCHOA
Alias: Ana Julia GUIDO DE ROMERO
Position(en): Generalstaatsanwältin der Republik
Nicaragua
Geburtsdatum: 16. Februar 1959
Geburtsort: Matagalpa, Nicaragua
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch
In ihrer Eigenschaft als Generalstaatsanwältin ist Ana Julia Guido Ochoa, die gegenüber dem Ortega-Regime loyal ist, als höchste Beamtin der Staatsanwaltschaft verantwortlich für die politisch motivierte Strafverfolgung zahlreicher Demonstranten und Mitglieder der politischen Opposition. Sie richtete eine Spezialeinheit ein, die falsche Anschuldigungen gegen Demonstranten erfand, woraufhin gegen diese Anklage erhoben wurde. Darüber hinaus ist sie verantwortlich für den Ausschluss des wichtigsten Oppositionskandidaten für die Parlamentswahlen von öffentlichen Ämtern.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua.
11.
Fidel de Jesús DOMÍNGUEZ ÁLVAREZ
Position(en): Polizeichef in León, Generalkommissar der Nationalpolizei
Geburtsdatum: 21. März 1960
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch
In seiner Position als Polizeichef in León seit 23. August 2018 und Generalkommissar der Nationalpolizei seit September 2020 ist Fidel de Jesús Domínguez Álvarez verantwortlich für zahlreiche schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, insbesondere willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, einschliesslich Entführungen von Angehörigen der Familie eines politischen Gegners, Todesdrohungen, übermässige Anwendung von Gewalt sowie Verletzung der Meinungs- und Medienfreiheit. Er gilt als einer der Hauptakteure der Repression gegen die demokratische Opposition in der Region León.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
12.
Alba Luz RAMOS VANEGAS
Position(en): Präsidentin des Obersten
Gerichtshofs der Republik Nicaragua
Geburtsdatum: 3. Juni 1949
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit:
nicaraguanisch
Reisepass-Nr.: A0009864 (Nicaragua)
In ihrer Funktion als Präsidentin des Obersten Gerichtshofs von Nicaragua ist sie verantwortlich für die Instrumentalisierung der Justiz zugunsten der Interessen des Ortega-Regimes durch selektive Kriminalisierung von Oppositionstätigkeiten, die Fortführung des Musters von Verletzungen des Rechts auf ein ordnungsgemässes Gerichtsverfahren, willkürliche Verhaftungen und den Ausschluss von politischen Parteien und Oppositionskandidaten von den Wahlen.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua.
13.
Juan Carlos ORTEGA MURILLO
Position(en): Direktor von Canal 8 und Difuso Comunicaciones. Anführer der Sandinistischen Bewegung des 4. Mai, Sohn des Präsidenten und der Vizepräsidentin der
Republik

Nicaragua
Geburtsdatum: 17. Oktober 1982
Staatsangehörigkeit:
nicaraguanisch
Sohn von Präsident Daniel Ortega und der First Lady und Vizepräsidentin Rosario Murillo. Direktor eines der wichtigsten Propagandafernsehsender, Canal 8, und Anführer der Sandinistischen Bewegung des 4. Mai. In seiner Position hat er zur Einschränkung der Meinungs- und Medienfreiheit beigetragen. Er hat nicaraguanische Geschäftsleute, die sich dem Ortega-Regime widersetzen, öffentlich bedroht. Daher ist er verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Nicaragua. Da er der Sohn der Vizepräsidentin Rosario Murillo ist, steht er in Verbindung mit Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Nicaragua verantwortlich sind.
14.
Bayardo ARCE CASTAÑO
Position(en): Wirtschaftsberater des Präsidenten der Republik Nicaragua
Geburtsdatum: 21. März 1950
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch
In seiner Eigenschaft als Wirtschaftsberater von Präsident Daniel Ortega hat Bayardo Arce Castano erheblichen Einfluss auf die Politik des Ortega-Regimes. Er steht daher in Verbindung mit Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Nicaragua verantwortlich sind.
Er unterstützte die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, die Kandidaten der Opposition daran hindern, an Wahlen teilzunehmen. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
15.
Camila Antonia ORTEGA MURILLO
Position: Tochter von Daniel Ortega und Rosario Murillo, Beraterin im Präsidialamt, Koordinatorin der Kommission für die Kreativwirtschaft, Direktorin des Fernsehsenders ‚Canal 13‘
Geburtsdatum: 4.11.1987
Geburtsort: Managua,
Nicaragua
Geschlecht: weiblich
Nationalität:
nicaraguanisch
Reisepass Nr.: A00000114
(Nicaragua)
Personenkennnummer: 0010411870001B
Camila Antonia Ortega Murillo ist als Beraterin im Präsidialamt, persönliche Assistentin der Vizepräsidentin und Koordinatorin der nationalen Kommission für die Kreativwirtschaft eng in Massnahmen zur Unterstützung des Präsidentenehepaars Daniel Ortega und Rosario Murillo eingebunden. Ferner ist sie Direktorin der Plattform ‚Nicaragua Diseña‘ und des Fernsehsenders ‚Canal 13‘.
Sie ist verantwortlich für die Nutzung von ‚Nicaragua Diseña‘ zur Unterstützung der betrügerischen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 7. November 2021 durch die Einrichtung gefälschter Konten auf verschiedenen Plattformen der sozialen Medien.
Als Direktorin von ‚Canal 13‘ hat sie zur Verbreitung der Hassreden des Ortega-Regimes gegen die staatsbürgerliche Opposition - unter Beschränkung der redaktionellen Pluralität und unter Verfolgung unabhängiger Journalisten und Medien in Nicaragua, womit das Recht auf freie Meinungsäusserung und ein wirklicher Wahlwettbewerb beseitigt wurden - beigetragen. Sie spielte eine zentrale Rolle bei der Unterdrückung des politischen Pluralismus und der endgültigen Zerschlagung der nicaraguanischen Demokratie.
Sie steht daher in Verbindung mit Personen, die für die Untergrabung der Demokratie und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind und sie unterstützt solche Unterdrückung und Verletzungen.
16.
Laureano Facundo ORTEGA MURILLO
Sohn von
Daniel Ortega und Rosario Murillo, Berater im Präsidialamt
Geburtsdatum: 20.11.1982
Geburtsort: Managua,
Nicaragua
Geschlecht: männlich
Nationalität:
nicaraguanisch
Reisepass Nr.: A00000684
(Nicaragua)
Personenkennnummer: 0012011820046M
Laureano Facundo Ortega Murillo ist als Berater im Präsidialamt eng in Massnahmen zur Unterstützung des Präsidentenehepaars Daniel Ortega und Rosario Murillo eingebunden. Er hat die willkürliche und rechtswidrige Inhaftierung von Führungspersonen der Opposition, von potenziellen Präsidentschaftskandidaten sowie von Studenten- und Bauernführern oder unabhängigen Journalisten in Nicaragua gerechtfertigt und unterstützt, wobei er diesen gesamten Personenkreis als ‚Terroristen‘ bezeichnet hat. Durch Mitwirkung an der Beseitigung eines wirklichen Wahlwettbewerbs spielte er eine zentrale Rolle bei der Unterdrückung des politischen Pluralismus und der endgültigen Zerschlagung der nicaraguanischen Demokratie.
Er war über die staatliche Agentur ‚ProNicaragua‘ als Wirtschaftsberater für seinen Vater Daniel Ortega und das Ortega-Regime tätig. Darüber hinaus ist er für den Betrieb von ‚BanCorp‘ - einer Organisation, deren Hauptzweck in der Leistung von finanzieller und sonstiger Unterstützung sowie von Sponsorentätigkeiten für die repressiven Aktivitäten seiner Mutter, der Vizepräsidentin Rosario Murillo, besteht - zuständig.
Er steht daher in Verbindung mit Personen, die für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind und er unterstützt solche Unterdrückung und Verletzungen.
17.
Brenda Isabel ROCHA CHACÓN
Position(en): Präsidentin des Obersten Wahlrates
Geburtsdatum: 10. Februar 1967
Geburtsort: Bonanza,
Nicaragua
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch
Brenda Isabel Rocha Chacón ist seit Mai 2021 Präsidentin des Obersten Wahlrates, einer Einrichtung, die für die Vorbereitung, Abhaltung und Zertifizierung der Parlamentswahlen vom 7. November 2021 und der Kommunalwahlen vom 6. November 2022 zuständig war, mit denen aufgrund des Fehlens von Transparenz, einer echten Opposition und einer demokratischen Debatte demokratische Institutionen und Prozesse untergraben wurden. Der Oberste Wahlrat hat der Opposition die Möglichkeit genommen, für freie Wahlen zu kandidieren, und sorgte für die Abhaltung von Wahlen unter undemokratischen Bedingungen.
Sie ist daher verantwortlich für die Unterdrückung der demokratischen Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua.
18.
Cairo Melvin AMADOR ARRIETA
Position(en): Vizepräsident des Obersten Wahlrates
Geburtsdatum: 1952
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch
Cairo Melvin Amador Arrieta ist seit Mai 2021 Vizepräsident des Obersten Wahlrates, einer Einrichtung, die für die Vorbereitung, Abhaltung und Zertifizierung der Parlamentswahlen vom 7. November 2021 und der Kommunalwahlen vom 6. November 2022 zuständig war, mit denen aufgrund des Fehlens von Transparenz, einer echten Opposition und einer demokratischen Debatte demokratische Institutionen und Prozesse untergraben wurden. Der Oberste Wahlrat hat der Opposition die Möglichkeit genommen, für freie Wahlen zu kandidieren, und sorgte für die Abhaltung von Wahlen unter undemokratischen Bedingungen.
Er ist daher verantwortlich für die Unterdrückung der demokratischen Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua.
19.
Lumberto Ignacio CAMPBELL HOOKER
Position(en): Mitglied des Obersten Wahlrates, im Jahr 2018 amtierender Präsident des Obersten Wahlrates
Geburtsdatum: 3. Dezember 1949
Geburtsort: Raas, Nicaragua
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch
Reisepass-Nr.: A00001109
(Nicaragua)
Personenkennnummer: 6010302490003J
Lumberto Ignacio Campbell Hooker ist seit 2014 Mitglied des Obersten Wahlrates, einer Einrichtung, die für die Vorbereitung, Abhaltung und Zertifizierung der Parlamentswahlen vom 7. November 2021 und der Kommunalwahlen vom 6. November 2022 zuständig war, mit denen aufgrund des Fehlens von Transparenz, einer echten Opposition und einer demokratischen Debatte demokratische Institutionen und Prozesse untergraben wurden. Der Oberste Wahlrat hat der Opposition die Möglichkeit genommen, für freie Wahlen zu kandidieren, und sorgte für die Abhaltung von Wahlen unter undemokratischen Bedingungen. Sein Mandat als Mitglied des Obersten Wahlrates wurde von der Generalversammlung im Mai 2021 verlängert.
Während der Parlamentswahlen vom 7. November 2021 und der Kommunalwahlen vom 6. November 2022 sprach er zu den Medien und rechtfertigte und lobte die Organisation dieser Wahlen.
Er ist daher verantwortlich für die Unterdrückung der demokratischen Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua
20.
Nahima Janett DÍAZ FLORES
Direktorin des Nicaraguanischen Instituts für Telekommunikation und Postdienste, Tochter des
Generaldirektors der nicaraguanischen

Nationalpolizei Francisco Javier Díaz Madriz
Geburtsdatum: 28.6.1989
Geschlecht: weiblich
Nationalität: nicaraguanisch
Nahima Janett Díaz Flores ist Direktorin des Nicaraguanischen Instituts für Telekommunikation und Postdienste (TELCOR), der Regulierungsstelle für Telekommunikation und Postdienste. TELCOR wurde von den nicaraguanischen Behörden genutzt, um unabhängige Medien - darunter seit 2018 drei Nachrichtenagenturen - zum Schweigen zu bringen. Während des Wahlkampfs für die Parlamentswahlen 2021 hat TELCOR in grossem Massstab Desinformationskampagnen durchgeführt. Als für die Umsetzung des ‚Cybersicherheitsgesetzes‘ zuständige Einrichtung hat TELCOR Überwachungsmassnahmen in Bezug auf die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition angeordnet und durchgeführt.
In ihrer Position war Nahima Díaz Flores als Unterstützerin des Ortega-Regimes tätig und hat über TELCOR Desinformations- und Überwachungsmassnahmen in Bezug auf die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition angeordnet und durchgeführt. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die Untergrabung der Demokratie in Nicaragua.
21.
Luis Ángel MONTENEGRO ESPINOZA
Superintendent der Oberaufsicht über Banken und andere Finanzinstitute Nicaraguas
Geburtsdatum: 1.1.1949
Geburtsort:
Esteli, Nicaragua
Geschlecht: männlich
Anschrift:
Planes De Puntaldia Casa #16, Managua, Nicaragua
Nationalität:
nicaraguanisch
Personenkennnummer: 1610101490000S
Luis Ángel Montenegro Espinoza ist der Superintendent der Oberaufsicht über Banken und andere Finanzinstitute Nicaraguas (SIBOIF). In dieser Position ist er verantwortlich für die Verfolgung von Finanzakteuren, die sich der Politik des Ortega-Regimes widersetzten, sowie für die Durchsetzung der Kontrolle des Regimes über den Finanzsektor.
Er erhielt seine Ernennung in diese Position unmittelbar von Daniel Ortega als Belohnung für seine Loyalität. In seiner früheren Funktion als Generalkontrolleur der Republik sorgte er dafür, dass die korrupten Finanzaktivitäten von Ortega nicht geprüft wurden, und trug gleichermassen zur Kontrolle von Ortega über das Regime bei.
Er ist daher verantwortlich für die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua sowie für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
B. Unternehmen und Organisationen
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
1.
Nationalpolizei
Nicaraguas
La Policía Nacional Nicaragüense
Hauptsitz:
Managua,

Nicaragua
Gründungsdatum: 22.8.1979
Die Nationalpolizei Nicaraguas ist verantwortlich für die erniedrigende Behandlung - einschliesslich physischer und psychischer Folterung - von Personen, die gegen das Ortega-Regime aufgetreten sind. Sie ist verantwortlich für die unrechtmässige Inhaftierung von potenziellen Präsidentschaftskandidaten, führenden Vertretern der Zivilgesellschaft, Studenten- und Bauernführern oder unabhängigen Journalisten ohne rechtliche und demokratische Garantien.
Die Nationalpolizei war ausschlaggebend dafür, dass sich Daniel Ortega während der Parlamentswahlen vom 7. November 2021 keiner wirklichen demokratischen Opposition stellen musste. Im Vorfeld dieser Wahlen praktizierte die Nationalpolizei die kontinuierliche Überwachung und Verfolgung von Oppositionsführern, unrechtmässiges Eindringen in Wohnungen und willkürliche Festnahmen von Oppositionsmitgliedern und bedrohte systematisch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.
Im Jahr 2018 war die Nationalpolizei an der Tötung friedlicher Demonstranten im ganzen Land beteiligt.
Daher ist die Nationalpolizei Nicaraguas verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die Untergrabung der Demokratie in Nicaragua.
2.
Oberster Wahlrat
Consejo Supremo Electoral
Anschrift: Pista Juan Pablo II, Managua 14005, Nicaragua
E-Mail: info@cse.gob.ni
Der Oberste Wahlrat ist die Einrichtung, die für die Vorbereitung, Abhaltung und Zertifizierung der Parlamentswahlen vom 7. November 2021 zuständig ist, mit denen aufgrund des Fehlens von Transparenz, einer echten Opposition und einer demokratischen Debatte demokratische Institutionen und Prozesse untergraben wurden. Der Oberste Wahlrat hat der Opposition die Möglichkeit genommen, für freie Wahlen zu kandidieren, und sorgte für die Abhaltung von Wahlen unter undemokratischen Bedingungen.
Er ist daher verantwortlich für die Unterdrückung der demokratischen Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua.
3.
Nicaraguanisches Institut für Telekommunikation und Postdienste
Anschrift: Avenida Bolívar, Esquina diagonal al edifico de la Cancillería, Aptdo 2664, Managua 10000, Nicaragua
Registrierungsdatum: 12. Juni 1982
Das Nicaraguanische Institut für Telekommunikation und Postdienste (TELCOR) ist die Regulierungsstelle für Telekommunikation und Postdienste. Es wurde während der Unterdrückungskampagne 2018 und nach den Parlamentswahlen 2021 von den nicaraguanischen Behörden genutzt, um unabhängige Medien - darunter seit 2018 drei Nachrichtenagenturen - zum Schweigen zu bringen. Während des Wahlkampfs für die Parlamentswahlen hat TELCOR in grossem Massstab eine Desinformationskampagne durchgeführt. Als für die Umsetzung des ‚Cybersicherheitsgesetzes‘ zuständige Einrichtung hat TELCOR Überwachungsmassnahmen in Bezug auf die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition angeordnet und durchgeführt. Darüber hinaus setzt TELCOR seine Kampagne der strengen Medienkontrolle fort durch die Schliessung von Radiosendern, die der demokratischen Opposition nahestehen.
TELCOR ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

1   Anhang abgeändert durch LGBl. 2020 Nr. 176, LGBl. 2021 Nr. 254, LGBl. 2022 Nr. 5, LGBl. 2022 Nr. 278 und LGBl. 2023 Nr. 393.