0.362.380.114
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 430 ausgegeben am 4. Dezember 2020
Notenaustausch
zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 2020/1543 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 in Bezug auf das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)1
Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 1. Dezember 2020
Inkrafttreten: 1. Dezember 2020
Generalsekretariat des Rates Brüssel, 1. Dezember 2020
der Europäischen Union
Generaldirektorat D
175, Rue de la Loi
1048 Brüssel
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikation des Rates vom 27. Oktober 2020, die folgenden Inhalt hat:
"In Übereinstimmung mit dem Protokoll zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a erster Satz wird Liechtenstein hiermit die Verabschiedung des folgenden Rechtsakts notifiziert:
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 in Bezug auf das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen
Ratsdokument: PE-CONS 35/20
Datum der Annahme: 13. Oktober 20202
Gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a zweiter Satz des Schengen-Assoziierungsprotokolls informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt des Rechtsakts, welcher der oben genannten Notifikation des Rates beigelegt war und Teil dieser Antwortnote ist, akzeptiert und in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird.
Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft.
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

1   Übersetzung des englischen Originaltextes

2   Verordnung (EU) Nr. 2020/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 in Bezug auf das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen (ABl. L 356 vom 26.10.2020, S. 3)