(Art. 3 Bst. a)
Der Tätigkeitsbereich der Abdichterin bzw. des Abdichters umfasst insbesondere:
a) Schutz von Flachdächern vor Witterungseinflüssen;
b) Abdichtung und Dämmung von Dachkonstruktionen;
c) Abdichtung von Tunnels;
d) Bau von Terrassenbelägen;
e) Begrünung von Dachflächen;
f) Abdichtung von Fugen und Übergängen.
2. Automobil-Fachfrau bzw. Automobil-Fachmann
Der Tätigkeitsbereich der Automobil-Fachfrau bzw. des Automobil-Fachmanns umfasst insbesondere:
a) Wartung, Inspektion und Bewertung von Personenwagen und Nutzfahrzeugen sowie Vorbereitung für amtliche Kontrollen;
b) Reparaturarbeiten an Motor, Antrieb und Fahrwerk;
c) Einstellung von Fahrzeugkomponenten und Ersatz defekter Teile;
d) Einbau von Zusatzeinrichtungen und Zubehör;
e) Beurteilung einer Probefahrt und Ausführen einfacher Pannendienstarbeiten;
f) Handel mit Personenwagen und Nutzfahrzeugen sowie Ersatzteilen und Zubehör.
3. Automobil-Mechatronikerin bzw. Automobil-Mechatroniker
Der Tätigkeitsbereich der Automobil-Mechatronikerin bzw. des Automobil-Mechatronikers umfasst insbesondere:
a) Mess-, Diagnose-, Prüf- und Wartungsarbeiten bei Personenwagen, Nutzfahrzeugen und Motorrädern;
b) anspruchsvolle Reparaturarbeiten an Motor, Antrieb, Fahrwerk und Elektrik;
c) Prüfung und Untersuchung von Personenwagen, Nutzfahrzeugen und Motorrädern nach amtlichen Vorgaben;
d) Einstellung von Fahrzeugkomponenten und Ersatz defekter Teile;
e) Anbringung, Einbau und Inbetriebnahme von elektrischen und elektronischen Zusatzeinrichtungen und Zubehör;
f) Handel mit Personenwagen, Nutzfahrzeugen und Motorrädern sowie elektronischen Komponenten und Zubehör.
4. Baumaschinenmechanikerin bzw. Baumaschinenmechaniker
Der Tätigkeitsbereich der Baumaschinenmechanikerin bzw. des Baumaschinenmechanikers umfasst insbesondere:
a) Wartung und Reparatur von Maschinen, Fahrzeugen und Geräten aus dem Baugewerbe;
b) Fertigung von Ersatzteilen;
c) Umbauten an Maschinen sowie kundenspezifische Anpassungen;
d) Mess-, Diagnose-, Prüf- und Wartungsarbeiten sowie Inbetriebsetzungen;
e) Handel mit Baumaschinen, Ersatzteilen und Zubehör.
5. Baumeisterin bzw. Baumeister
Der Tätigkeitsbereich der Baumeisterin bzw. des Baumeisters umfasst insbesondere:
a) Erstellung und Renovation von konstruktiven Bauwerken im Hochbau, Tiefbau und Verkehrswegbau;
b) Planung, Organisation und Kalkulation von Bauarbeiten in technischer, kaufmännischer und personeller Hinsicht;
c) Führung eines Bauunternehmens;
d) Bau von Lehr-, Arbeits- und Schutzgerüsten sowie von Verschalungen;
e) Isolationsarbeiten zum Schall-, Temperatur- oder Feuchtigkeitsschutz von Gebäuden.
6. Bäckerin-Konditorin bzw. Bäcker-Konditor
Der Tätigkeitsbereich der Bäckerin-Konditorin bzw. des Bäckers-Konditors umfasst insbesondere:
a) Herstellung und Verkauf von Gebäck, Torten, Wähen und Traiteurartikeln;
b) Herstellung und Verkauf von kleineren Vorspeisen oder Zwischenverpflegungen wie Salate, Müsli und Sandwiches;
c) Führen eines Verkaufslokals.
7. Bergführerin bzw. Bergführer
Der Tätigkeitsbereich der Bergführerin bzw. des Bergführers umfasst insbesondere:
a) Planen, Organisieren und Begleiten von Berg-, Ski-, Kletter- und Wandertouren sowie Expeditionen;
b) Erkennen und Einschätzen von Gefahren und Leisten Erster Hilfe;
c) Einschätzen der Leistungsfähigkeit von Kunden;
d) Vermitteln von Wissen über Wetter, Gesteine und Gletscher sowie Pflanzen- und Tierwelt;
e) Leiten von Outdoor- und Adventure-Aktivitäten;
f) Teilnahme an Einsätzen auf Hochgebirgsbaustellen.
8. Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterin bzw. Berufs-, Studien- und Laufbahnberater
Der Tätigkeitsbereich der Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterin bzw. des Berufs-, Studien- und Laufbahnberaters umfasst insbesondere:
a) Beratung und Unterstützung von Jugendlichen und Erwachsenen bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei Fragen zur beruflichen Laufbahn;
b) Gespräche und Analysen zu beruflichen Interessen, zum Leistungspotenzial und zur Persönlichkeit;
c) Erteilen von Auskünften sowie Durchführen von beruflichen Informationsveranstaltungen;
d) Pflege der Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die sich mit Fragen zum Beruf, zum Studium und zur Laufbahn auseinandersetzen.
9. Betonwerkerin bzw. Betonwerker
Der Tätigkeitsbereich der Betonwerkerin bzw. des Betonwerkers umfasst insbesondere:
a) Rezeptur und Verarbeitung von Betonmasse;
b) Fertigung von Betonfertigelementen und anderen Betonerzeugnissen;
c) Herstellung von Schalungen und Formen für Betonbauteile;
d) Einbau von Bewehrungen und Verankerungen nach Plan;
e) Veredelung der Betonoberfläche durch Schleifen, Polieren, Feinwaschen, Sandstrahlen usw.;
f) Transport, Montage und Verlegung von Betonfertigteilen;
g) Handel mit Beton und Zubehör.
10. Bootbauerin bzw. Bootbauer
Der Tätigkeitsbereich der Bootbauerin bzw. des Bootbauers umfasst insbesondere:
a) Fertigung von Motor-, Segel-, Ruder- und anderen Booten aus Kunststoff, Metall oder Holz;
b) Einbau von Motoren, Inneneinrichtungen und Zubehör;
c) Installation von elektrischen Einrichtungen, Funkanlagen, Navigationsgeräten und weiterem Schiffszubehör;
d) Wartungs- und Reparaturarbeiten;
e) Prüfung und Untersuchung von Booten nach amtlichen Vorgaben;
f) Einstellung von Komponenten und Ersatz defekter Teile;
g) Handel mit Booten und Zubehör.
11. Carrosseriespenglerin bzw. Carrosseriespengler
Der Tätigkeitsbereich der Carrosseriespenglerin bzw. des Carrosseriespenglers umfasst insbesondere:
a) Ausführung von Spenglerarbeiten an Fahrzeugen;
b) Fertigung und Anpassung von Ersatzteilen;
c) Ausrichtung von Carrosseriekörpern;
d) Demontage und Montage von mechanischen und elektrischen Fahrzeugteilen;
e) Handel mit Fahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör.
12. Coiffeuse bzw. Coiffeur
Der Tätigkeitsbereich der Coiffeuse bzw. des Coiffeurs umfasst insbesondere:
a) Gestaltung und Formung von Frisuren;
b) Pflege der Kopfhaut und der Haare;
c) Haarwäsche und Farbänderungen der Haare;
d) Beratung der Kunden in Bezug auf Haarschnitt, Haar- und Kopfhautpflege sowie Haarersatz und -ergänzungen;
e) Handel mit Produkten für die Haar- und Kopfhautpflege;
f) Führen eines Coiffeursalons.
13. Dachdeckerin bzw. Dachdecker
Der Tätigkeitsbereich der Dachdeckerin bzw. des Dachdeckers umfasst insbesondere:
a) Isolation und Abdeckung von geneigten Dächern mit Tonziegeln, Faserzement, Metall oder Naturschiefer;
b) Erstellen von Unterdächern und Wärmedeckungen;
c) Einbau von Dachfenstern;
d) Montage von Solaranlagen.
14. Elektroinstallateurin bzw. Elektroinstallateur, Elektroinstallations- und Sicherheitsexpertin bzw. Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte sowie Montage-Elektrikerin bzw. Montage-Elektriker
Der Tätigkeitsbereich der Elektroinstallateurin bzw. des Elektroinstallateurs, der Elektroinstallations- und Sicherheitsexpertin bzw. des Elektroinstallations- und Sicherheitsexperten sowie der Montage-Elektrikerin bzw. des Montage-Elektrikers umfasst insbesondere:
a) Planung, Erstellung, Unterhalt und Reparatur von elektrischen Installationen in Gebäuden;
b) Montage von Sicherungs- und Schaltkästen sowie Steckdosen und Schalter;
c) Anschluss und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten und Anlagen;
d) Wartungs- und Reparaturarbeiten und Behebung von Störungen;
e) Bau, Betrieb und Unterhalt von Anlagen für die Herstellung, den Transport und die Speicherung elektrischer Energie;
f) Handel mit elektrischen Geräten und Anlagen sowie mit Ersatzteilen und Zubehör.
15. Elektronikerin bzw. Elektroniker
Der Tätigkeitsbereich der Elektronikerin bzw. des Elektronikers umfasst insbesondere:
a) Entwicklung und Herstellung von elektronischer Hardware und Software;
b) Planung und Überwachung der Herstellung von Elektronikprodukten;
c) Programmierung von Steuerungen;
d) Konzeption von Lösungen in den Bereichen Computertechnik sowie Versuchs-, Mess- und Prüftechnik;
e) Mess-, Prüf- und Wartungsarbeiten sowie Inbetriebsetzungen;
f) Handel mit Computern, anderen elektronischen Geräten, Ersatzteilen und Zubehör.
16. Elektroprojektleiterin bzw. Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit
Der Tätigkeitsbereich der Elektroprojektleiterin bzw. des Elektroprojektleiters Installation und Sicherheit umfasst insbesondere:
a) umfassende sicherheitstechnische Beratungen;
b) Kontrolle der Betriebssicherheit und Effizienz von Installationen;
c) Messungen und Analysen von Schaltungen, Netzen und Stromkreisen;
d) Überprüfung und Kontrolle von elektrischen Installationen;
e) Beratung von Kunden hinsichtlich Verbesserungsmöglichkeiten und Alternativen zu bestehenden Installationen;
f) Planung und Begleitung von Elektroinstallationsprojekten;
g) Erstellung von Installations- und Sicherheitskonzepten elektrischer Anlagen.
17. Fahrzeugschlosserin bzw. Fahrzeugschlosser
Der Tätigkeitsbereich der Fahrzeugschlosserin bzw. des Fahrzeugschlossers umfasst insbesondere:
a) Fertigung von Sonderkonstruktionen und Aufbauten für Nutz- und Spezialfahrzeuge;
b) Ausrüstung von Nutzfahrzeugen mit Vorrichtungen wie Kran-, Kipp- und Hebevorrichtungen;
c) Zusammensetzung von hydraulischen Anlagen;
d) Wartungs- und Reparaturarbeiten;
e) Handel mit Fahrzeugen, Bauteilen, Ersatzteilen und Zubehör.
18. Fassadenbauerin bzw. Fassadenbauer
Der Tätigkeitsbereich der Fassadenbauerin bzw. des Fassadenbauers umfasst insbesondere:
a) Schutz von Gebäuden vor Nässe, Hitze und Kälte;
b) Arbeiten mit verschiedenen Materialien wie Faserzement, Holz, Keramik, Metall, Naturstein und Glas;
c) Erstellen von Unterkonstruktionen;
d) Sanierungen von Altbauten;
e) Anbringen von Wärmedämmungen.
19. Fleischfachfrau bzw. Fleischfachmann
Der Tätigkeitsbereich der Fleischfachfrau bzw. des Fleischfachmanns umfasst insbesondere:
a) Zerlegung, Verarbeitung und Portionierung von Schlachttierkörpern;
b) Herstellung von Wurstwaren und Fleischkonserven;
c) Konservierung von Fleischerzeugnissen;
d) Zubereitung von Gerichten, Salaten und kalten Platten;
e) Führen eines Verkaufslokals.
20. Forstwartin bzw. Forstwart
Der Tätigkeitsbereich der Forstwartin bzw. des Forstwarts umfasst insbesondere:
a) Pflege von Wäldern, Hecken, Biotopen und Naturschutzgebieten;
b) Holzernte;
c) Anlegung von Pflanzungen;
d) Bau und Wartung von Wegen sowie Hang-, Bach- und Lawinensicherungen;
e) Vorbeugung von Schäden, die durch Pflanzen, Tiere, Pilze und Menschen verursacht werden können;
f) Handel mit Holz und Holzschutzprodukten.
21. Gärtnerin bzw. Gärtner
Der Tätigkeitsbereich der Gärtnerin bzw. des Gärtners umfasst insbesondere:
a) Anbau und Kultivierung von Pflanzen (Gemüse, Blumen, Stauden, Sträucher und Bäume) im Freiland oder in Gewächshäusern;
b) Erstellung von standortgerechten Pflanzungen;
c) Vermehrung und Veredelung von Zier- und Nutzgehölzen;
d) Herstellung von Blumengebinden und Kränzen;
e) Bau und Pflege von Garten-, Spiel- und Sportanlagen;
f) Errichtung von Wegen, Mauern, Treppen und Bewässerungssystemen;
g) Wartungs- und Reparaturarbeiten;
h) Handel mit Pflanzen, Blumen und Zubehör.
22. Gastgewerbe, Catering und Party-Service
Der Tätigkeitsbereich des Gastgewerbes, Caterings und Party-Service umfasst insbesondere:
a) Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken, insbesondere in Restaurants, Dancings, Cafés, Eissalons, Personalrestaurants, Gaststuben, Bars oder Kantinen, Imbissen oder imbissähnlichen Betriebsformen, insbesondere foodtrucks;
b) Beherbergung von Gästen, insbesondere in Hotels, Jugendherbergen oder Pensionen;
c) Führung eines Catering-, Party-Service- oder Take-Away-Betriebes;
d) Kleinhandel mit nicht gebrannten alkoholischen Getränken.
23. Gebäudereinigerin bzw. Gebäudereiniger
Der Tätigkeitsbereich der Gebäudereinigerin bzw. des Gebäudereinigers umfasst insbesondere:
a) Reinigung von Aussen- und Innenräumen von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen;
b) Reinigung und Behandlung von Tapeten, Wandbespannungen und Fassaden;
c) Beseitigung von Bauverschmutzungen bei Neu- und Umbauten;
d) Spezialreinigung in Spitälern, Labors usw. und entsprechender Einsatz von Reinigungsmitteln;
e) Transport und Lagerung von bewilligungspflichtigen Reinigungsmitteln;
f) Handel mit Reinigungsmitteln und Zubehör.
24. Gerüstbauerin bzw. Gerüstbauer
Der Tätigkeitsbereich der Gerüstbauerin bzw. des Gerüstbauers umfasst insbesondere:
a) Installation und Demontierung von Fassadengerüsten, Bauaufzügen, Notdächer sowie Sondergerüsten;
b) Errichtung von temporären Bauten wie Tribünen und Passarellen;
c) Planung und fachgerechte Lagerung des benötigten Materials sowie Organisation und Vorbereitung der Baustelle;
d) Planung und Erstellung von Bauaufzügen für Personen und Material.
25. Gipserin-Trockenbauerin bzw. Gipser-Trockenbauer
Der Tätigkeitsbereich der Gipserin-Trockenbauerin bzw. des Gipsers-Trockenbauers umfasst insbesondere:
a) Verputzen von Wänden, Decken und Fassaden zum Schutz und Erhalt von Bauwerken;
b) Ausführung von Stuckaturen und Verputzstrukturen;
c) Erstellung von Zwischenwänden und Deckenverkleidungen in Trockenbauweise;
d) Verlegung von Dämmungen für Wärme-, Schall- und Brandschutz;
e) Auf- und Abbau von Fassadengerüsten;
f) Handel mit Putzmörtel und Zubehör.
26. Heizungsinstallateurin bzw. Heizungsinstallateur
Der Tätigkeitsbereich der Heizungsinstallateurin bzw. des Heizungsinstallateurs umfasst insbesondere:
a) Montage und Inbetriebnahme von Heizungsanlagen, wärmetechnischen Installationen sowie Kühlwasserleitungen;
b) Einbau von Wärmeerzeugungsanlagen;
c) Verlegung von Leitungen;
d) Montieren von Radiatoren, Regulierventilen und Armaturen;
e) Wartungs- und Reparaturarbeiten;
f) Handel mit Heizgeräten, Ersatzteilen und Zubehör.
27. Holzbaumeisterin bzw. Holzbaumeister
Der Tätigkeitsbereich der Holzbaumeisterin bzw. des Holzbaumeisters umfasst insbesondere:
a) Bau und Renovation von konstruktiven Holzbauten wie Häusern, Scheunen, Sporthallen und Brücken;
b) Planung und Organisation von Holzbauarbeiten in technischer und personeller Hinsicht;
c) Berechnung und Aufrichtung von Dachstühlen;
d) Fertigung von Treppen, Türen, Toren und Fassaden;
e) Erstellung von Gerüsten aller Art sowie Betonschalungen;
f) Isolationsarbeiten zum Schall-, Temperatur- oder Feuchtigkeitsschutz von Gebäuden;
g) Dachdecker- und Schreinerarbeiten;
h) Handel mit Baumaterial und Zubehör.
28. Hörgeräte-Akustikerin bzw. Hörgeräte-Akustiker
Der Tätigkeitsbereich der Hörgeräte-Akustikerin bzw. des Hörgeräte-Akustikers umfasst insbesondere:
a) Hörmessungen;
b) Empfehlung und Anpassung von geeigneten Hörgeräten und technischen Hilfsmitteln;
c) Herstellung von Hörgeräten;
d) Reparaturarbeiten;
e) Beratung und Betreuung hörgeschädigter Menschen;
f) Handel mit Hörgeräten, Ersatzteilen und Zubehör.
29. Inkassoexpertin bzw. Inkassoexperte
Der Tätigkeitsbereich der Inkassoexpertin bzw. des Inkassoexperten umfasst insbesondere:
a) Bearbeitung von Inkasso-Dossiers von der Mahnung bis zum Konkursbegehren;
b) Erstellung und Überwachung von Abzahlungsplänen;
c) Pflege von Kontakten zu Kunden und Behörden.
30. Isolierspenglerin bzw. Isolierspengler
Der Tätigkeitsbereich der Isolierspenglerin bzw. des Isolierspenglers umfasst insbesondere:
a) Herstellung von Dämmungen für den Wärme-, Kälte-, Feuchtigkeits-, Lärm-, Schall- und Brandschutz;
b) Umhüllung von Apparaten, Armaturen und Leitungen mit Dämmmaterialien;
c) Ummantelung von Dämmungen mit Blechen, Folien, Bahnen, Bandagen, plastischen Hartmänteln oder Formstücken;
d) Montage von Leichtwänden und abgehängten Decken sowie Einbau von Dämmstoffen;
e) Montage von Stütz- und Distanzhalterkonstruktionen;
f) Prüfung von Dämmsystemen und Reparaturarbeiten;
g) Handel mit Isolationsmaterial und Zubehör.
31. Kältesystem-Monteurin bzw. Kältesystem-Monteur
Der Tätigkeitsbereich der Kältesystem-Monteurin bzw. des Kältesystem-Monteurs umfasst insbesondere:
a) Montage und Inbetriebnahme von Kälte- und Klimaanlagen;
b) Einbau von Motoren, Pumpen, Armaturen sowie Steuer- und Regelapparaturen;
c) Elektroinstallation und Einfüllung des Kältemittels mit anschliessender Dichtheitsprüfung;
d) Wartungs- und Reparaturarbeiten;
e) Handel mit Geräten, Ersatzteilen und Zubehör.
32. Kaminfegerin bzw. Kaminfeger
Der Tätigkeitsbereich der Kaminfegerin bzw. des Kaminfegers umfasst insbesondere:
a) Überprüfung von Feuerungsanlagen und Kaminen;
b) Kontrolle, Reinigung und Optimierung von wärmetechnischen Anlagen;
c) Feuerungskontrolle mit Emissionsmessungen;
d) Wartungs- und Reinigungsarbeiten;
e) Beratung in Bezug auf Energiesparmassnahmen und Brandschutz.
33. Kleinmotorrad- und Fahrradmechanikerin bzw. Kleinmotorrad- und Fahrradmechaniker
Der Tätigkeitsbereich der Kleinmotorrad- und Fahrradmechanikerin bzw. des Kleinmotorrad- und Fahrradmechanikers umfasst insbesondere:
a) Wartung, Kontrolle und Reparatur von Fahrrädern, Elektrofahrrädern und Kleinmotorrädern;
b) Einstellungen und Reparatur an Motor, Antrieb und Elektrik;
c) Anbringung von Zusatzeinrichtungen und Zubehör;
d) Prüfung und Untersuchung von Zweirädern nach amtlichen Vorgaben;
e) Handel mit Zweirädern, Ersatzteilen und Zubehör.
34. Konditorin-Confiseurin bzw. Konditor-Confiseur
Der Tätigkeitsbereich der Konditorin-Confiseurin bzw. des Konditors-Confiseurs umfasst insbesondere:
a) Herstellung von Konditorei- und Confiserieprodukten sowie von Snack- und Traiteurartikeln;
b) Bereitstellung der Produkte für den Verkauf;
c) Führung eines Verkaufslokals.
35. Konstrukteurin bzw. Konstrukteur
Der Tätigkeitsbereich der Konstrukteurin bzw. des Konstrukteurs umfasst insbesondere:
a) Entwurf, Berechnung und Konstruktion von Einzelteilen und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen;
b) Erstellung von Konstruktionszeichnungen am Computer;
c) Bereitstellung der Produktionsdaten und der Stücklisten;
d) Erarbeitung und Erstellung von technischen Unterlagen.
36. Kosmetikerin bzw. Kosmetiker
Der Tätigkeitsbereich der Kosmetikerin bzw. des Kosmetikers umfasst insbesondere:
a) Hautanalysen und individuelle Beratung;
b) kosmetische Gesichts- und Ganzkörperbehandlung sowie Hand- und Fusspflege;
c) Körper- und Gesichtshaarentfernung;
d) Färbung von Brauen und Wimpern;
e) Handel mit kosmetischen Produkten und Zubehör;
f) Permanent-Make-up.
37. Laborantin bzw. Laborant
Der Tätigkeitsbereich der Laborantin bzw. des Laboranten umfasst insbesondere:
a) Forschung, Entwicklung und Produktion im chemischen Bereich;
b) Planung, Durchführung und Auswertung von Versuchen;
c) Einsatz von Chemikalien, Geräten, computergestützten Messgeräten und verschiedenen Apparaturen;
d) Bedienung und Pflege von Laborgeräten und -einrichtungen sowie von Laborcomputern.
38. Landmaschinenmechanikerin bzw. Landmaschinenmechaniker
Der Tätigkeitsbereich der Landmaschinenmechanikerin bzw. des Landmaschinenmechanikers umfasst insbesondere:
a) Wartung und Reparatur von Maschinen, Fahrzeugen und Geräten;
b) Fertigung von Ersatzteilen;
c) Umbau von Maschinen;
d) Mess-, Diagnose- und Prüfarbeiten sowie Inbetriebsetzungen;
e) Handel mit Landmaschinen, Ersatzteilen und Zubehör.
39. Lüftungsanlagenbauerin bzw. Lüftungsanlagenbauer
Der Tätigkeitsbereich der Lüftungsanlagenbauerin bzw. des Lüftungsanlagenbauers umfasst insbesondere:
a) Herstellung und Montage von Lüftungs- und Klimaanlagen;
b) Montage von Motoren, Ventilatoren und Filtern sowie Steuer- und Regelvorrichtungen;
c) Inbetriebnahme und Kontrolle der montierten Anlage;
d) Wartungs- und Reparaturarbeiten;
e) Handel mit Anlagen, Ersatzteilen und Zubehör.
40. Malerin bzw. Maler
Der Tätigkeitsbereich der Malerin bzw. des Malers umfasst insbesondere:
a) Verputz- und Malerarbeiten an Wänden, Decken und Fassaden;
b) Behandlung und Beschichtung von Oberflächen (Korrosionsschutz);
c) Aufzug von Tapeten;
d) Verlegung von Dämmungen für den Wärme-, Schall- und Brandschutz;
e) Auf- und Abbau von Fassadengerüsten;
f) Handel mit Putzen, Farben, Lacken und Zubehör.
41. Maurerin bzw. Maurer
Der Tätigkeitsbereich der Maurerin bzw. des Maurers umfasst insbesondere:
a) Erstellung von Mauern, Treppen und Wegen im nichtkonstruktiven Bereich;
b) Ausführung von Innen- und Aussenputzen, Zementüberzügen und Unterlagsböden;
c) Bau von Lehrgerüsten, Verschalungen und Systemgerüsten;
d) Einbau von Bewehrungen unter Aufsicht eines Bauingenieurs;
e) einfache Renovations- und Reparaturarbeiten;
f) Handel mit Baumaterialien und Zubehör.
42. Metallbauerin bzw. Metallbauer
Der Tätigkeitsbereich der Metallbauerin bzw. des Metallbauers umfasst insbesondere:
a) Herstellung von Türen, Fenstern, Fassaden, Wintergärten, Treppen, Balkonen, Vordächern usw.;
b) Fertigung von Stahlbau-Tragkonstruktionen für Hallen, Brücken oder Lifte;
c) Ausführung von Schmiede- und Härtearbeiten von Stahl;
d) Behandlung von Oberflächen zum Schutz vor Korrosion und Umwelteinflüssen;
e) Montage von Konstruktionsteilen vor Ort;
f) Wartungs- und Reparaturarbeiten;
g) Handel mit Bauteilen, Ersatzteilen und Zubehör.
43. Metallbaukonstrukteurin bzw. Metallbaukonstrukteur
Der Tätigkeitsbereich der Metallbaukonstrukteurin bzw. des Metallbaukonstrukteurs umfasst insbesondere:
a) Entwurf und Konstruktion von Einzelteilen und Baugruppen für den Metall-, Stahl- und Fassadenbau;
b) Durchführung der notwendigen Berechnungen;
c) Erstellung von Konstruktionszeichnungen am Computer;
d) Bereitstellung der Produktionsdaten und der Stücklisten;
e) Erarbeitung und Erstellung von technischen Unterlagen.
44. Motorradmechanikerin bzw. Motorradmechaniker
Der Tätigkeitsbereich der Motorradmechanikerin bzw. des Motorradmechanikers umfasst insbesondere:
a) Wartung und Inspektion von Motorrädern;
b) Reparaturarbeiten an Motor, Antrieb und Fahrwerk;
c) Prüfung und Untersuchung von Motorrädern nach amtlichen Vorgaben;
d) optimale Einstellung von Fahrzeugkomponenten und Ersatz defekter Teile;
e) Einbau von Zusatzeinrichtungen und Zubehör;
f) Instandsetzung von Carrosserien;
g) Handel mit Motorrädern, Ersatzteilen und Zubehör.
45. Netzelektrikerin bzw. Netzelektriker
Der Tätigkeitsbereich der Netzelektrikerin bzw. des Netzelektrikers umfasst insbesondere:
a) Neu- und Umbau sowie Instandhaltung von Nieder- und Hochspannungskabelanlagen, Freileitungen und Kabelverteilkabinen;
b) Neu- und Umbau sowie Instandhaltung von Kommunikations- und Datenkabelanlagen sowie Schalt- und Transformatorenstationen;
c) Neu- und Umbau sowie Instandhaltung von öffentlichen Beleuchtungen und von Fahrleitungen des öffentlichen Verkehrs.
46. Ofenbauerin bzw. Ofenbauer
Der Tätigkeitsbereich der Ofenbauerin bzw. des Ofenbauers umfasst insbesondere:
a) Bau und Renovation von Speicheröfen und Cheminées;
b) Planung und Berechnung der Abgasströme in Öfen;
c) Erstellung von Skizzen und Zeichnungen von Öfen;
d) Montage und Reparatur von Kaminen;
e) Handel mit Öfen und Zubehör.
47. Orthopädistin bzw. Orthopädist
Der Tätigkeitsbereich der Orthopädistin bzw. des Orthopädisten umfasst insbesondere:
a) Entwurf von orthopädischen Hilfsmitteln für Menschen mit eingeschränkter Geh-, Steh- oder Sitzfähigkeit;
b) Herstellung von Prothesen, Orthesen und Rehabilitationsmitteln;
c) Anprobe und Anpassung der orthopädischen Heil- und Hilfsmittel;
d) Wartungs- und Reparaturarbeiten;
e) Handel mit orthopädischen Heil- und Hilfsmitteln sowie mit Zubehör.
48. Pflästerin bzw. Pflästerer
Der Tätigkeitsbereich der Pflästerin bzw. des Pflästerers umfasst insbesondere:
a) Pflästerer- und Plattenverlegearbeiten im Garten- und Strassenbau;
b) Versetzung von Pflastersteinen und Platten nach verschiedenen Verlegearten und -mustern;
c) Einbau von Entwässerungsschächten und Verlegung von Röhren und Leitungen;
d) Ausführung von Randbegrenzungen mit Randsteinen und Stellplatten;
e) Handel mit Baumaterial und Zubehör.
49. Physiklaborantin bzw. Physiklaborant
Der Tätigkeitsbereich der Physiklaborantin bzw. des Physiklaboranten umfasst insbesondere:
a) Forschung, Entwicklung und Produktion im Werkstoffbereich;
b) Planung, Durchführung und Auswertung von Versuchen;
c) Arbeit mit Stoffen und Systemen, Geräten, computergestützten Messgeräten und verschiedenen Apparaturen;
d) Bedienung und Pflege von Laborgeräten, -einrichtungen und -computern;
e) Herstellung spezieller technischer Hilfsmittel und Einrichtung von elektrischen Schaltkreisen.
50. Piercerin bzw. Piercer
Der Tätigkeitsbereich der Piercerin bzw. des Piercers umfasst insbesondere:
a) Vornahme von Körpermodifikationen mittels Durchstechen oder Weiten von verschiedenen Stellen des menschlichen Körpers;
b) Anbringen von Schmuck an verschiedenen Stellen des menschlichen Körpers, welcher durch die Haut und darunter liegendes Gewebe hindurch angebracht wird.
51. Plattenlegerin bzw. Plattenleger
Der Tätigkeitsbereich der Plattenlegerin bzw. des Plattenlegers umfasst insbesondere:
a) Böden, Wände und Treppen von Gebäuden mit Platten aus Keramik, Mosaik, Natur- und Kunststein versehen;
b) Erstellen von Boden- und Wandbelägen in Neu- und Umbauten;
c) Handel mit Platten und Zubehör.
52. Podologin bzw. Podologe
Der Tätigkeitsbereich der Podologin bzw. des Podologen umfasst insbesondere:
a) Pflege von gesunden und kranken Füssen;
b) Behandlung von Problemen und Schmerzen am Fuss, an Zehen und Zehennägeln;
c) Klärung der Ursachen für die Beschwerden durch Anamnese und allfällige Weiterleitung der Patientin bzw. des Patienten an eine Ärztin bzw. einen Arzt;
d) Entfernung von schmerzenden Hühneraugen, übermässiger Hornhaut und Schwielen;
e) Behandlung von Nagelpilz sowie eingewachsenen oder verdickten Nägeln;
f) Modellierung von künstlichem Nagelersatz;
g) Handel mit Fusspflegeprodukten, orthopädischen Hilfsmitteln und Zubehör.
53. Polymechanikerin bzw. Polymechaniker
Der Tätigkeitsbereich der Polymechanikerin bzw. des Polymechanikers umfasst insbesondere:
a) Fertigung von Werkzeugen, Geräteteilen und Produktionsvorrichtungen;
b) Einsatz von Dreh-, Fräs-, Bohr- und Schleifmaschinen sowie von computergesteuerten Bearbeitungsmaschinen;
c) Überprüfung der Fertigungsqualität mit hochpräzisen Mess- und Prüfinstrumenten;
d) Zusammenbau von mechanischen, pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Teilen zu Geräten, Apparaten und Maschinen;
e) Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur von Geräten, Maschinen und Anlagen;
f) Handel mit Maschinen, Werkzeugen und Zubehör.
54. Privatdetektivin bzw. Privatdetektiv
Der Tätigkeitsbereich der Privatdetektivin bzw. des Privatdetektivs umfasst insbesondere:
a) Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens;
b) Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen;
c) Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, von versteckten Vermögenswerten, von anonymen Briefen verfassenden Personen sowie von Personen, die Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen schaffen oder verbreiten;
d) Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern;
e) Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse.
55. Pyrotechnikerin bzw. Pyrotechniker
Der Tätigkeitsbereich der Pyrotechnikerin bzw. des Pyrotechnikers umfasst insbesondere:
a) Planung und Durchführung von Feuerwerken und anderen pyrotechnischen Effekten;
b) Montage und Demontage von Vorrichtungen für Spezialeffekte;
c) Erstellung von Anlagen und Zündeinrichtungen;
d) Bereitstellung der notwendigen Sicherheitseinrichtungen und Löschmittel;
e) Handel mit pyrotechnischen Produkten und Zubehör.
56. Rechnungslegungs- und Controllingexpertin bzw. Rechnungslegungs- und Controllingexperte
Der Tätigkeitsbereich der Rechnungslegungs- und Controllingexpertin bzw. des Rechnungslegungs- und Controllingexperten umfasst insbesondere:
a) Kontrolle, Kontierung und Verbuchung von Rechnungen und Zahlungen unter Berücksichtigung der steuerlichen Gegebenheiten sowie damit verbundener Deklarationstätigkeiten;
b) Durchführung von Zwischen- und Hauptabschlüssen;
c) Erledigung des Zahlungsverkehrs;
d) Betreuung des Mahnwesens;
e) Bearbeitung von Inkasso-Dossiers von der Mahnung bis zum Konkursbegehren;
f) Erstellung und Überwachung von Abzahlungsplänen;
g) Beratung von Unternehmen in Fragen der Unternehmensführung;
h) Durchführung von Revisionen für kleine Gesellschaften im Sinne von Art. 1064 Abs. 1 PGR, soweit sie:
1. keines zur Geschäftsführung und Vertretung befugten Mitglieds der Verwaltung nach Art. 180a PGR bedürfen; und
2. nicht unter Art. 350 Abs. 2 oder Art. 400 Abs. 2 PGR fallen.
57. Reifenfachfrau bzw. Reifenfachmann
Der Tätigkeitsbereich der Reifenfachfrau bzw. des Reifenfachmanns umfasst insbesondere:
a) Ausrüstung von Motorfahrzeugen und Fluggeräten mit Reifen und Rädern;
b) Reparatur von Reifen und Schläuchen;
c) Runderneuerung von Reifen;
d) Prüfung und Einstellung von Spur, Sturz und Nachlauf (Fahrwerktechnik);
e) Herstellung und Instandsetzung von Erzeugnissen aus Gummi und Elastomeren;
f) Handel mit Gummi- und Elastomerenerzeugnissen sowie Zubehör.
58. Sanitärinstallateurin bzw. Sanitätsinstallateur
Der Tätigkeitsbereich der Sanitärinstallateurin bzw. des Sanitätsinstallateurs umfasst insbesondere:
a) Montage von Kalt-, Warm- und Abwasseranlagen sowie von Gasanlagen;
b) Einbau von Boilern und Sanitärapparaten sowie Montage von Armaturen;
c) Verlegung von Leitungen;
d) Wartungs- und Reparaturarbeiten;
e) Handel mit Sanitärapparaten, Ersatzteilen und Zubehör.
59. Schreinerin bzw. Schreiner
Der Tätigkeitsbereich der Schreinerin bzw. des Schreiners umfasst insbesondere:
a) Herstellung von Bauelementen wie Fenstern, Türen, Schränken, Küchenelementen usw. sowie von Einzelmöbeln und Innenausbauten;
b) Erstellung von Skizzen, Entwürfen, Mustern und technischen Zeichnungen für Möbelstücke;
c) Verarbeitung von Massivholz, Holzwerkstoffen, Kunststoffen und Metallen;
d) Beschichtung, Behandlung und Veredelung von Holzoberflächen;
e) Wartungs- und Reparaturarbeiten;
f) Handel mit Holzbauteilen und Zubehör.
60. Sicherheitsfachfrau bzw. Sicherheitsfachmann
Der Tätigkeitsbereich der Sicherheitsfachfrau bzw. des Sicherheitsfachmanns umfasst insbesondere:
a) Bewachen von Betrieben, Gebäuden, Anlagen, Baustellen, Grundstücken und beweglichen Sachen;
b) Betreiben von Notrufzentralen;
c) Eintritts- und Sicherheitskontrollen sowie Portierdienste und Personenschutz;
d) Durchführung und Überwachung von Geld- und Wertgegenständetransporten.
61. Storenmonteurin bzw. Storenmonteur
Der Tätigkeitsbereich der Storenmonteurin bzw. des Storenmonteurs umfasst insbesondere:
a) Montage von Storenanlagen;
b) Beurteilung des Untergrunds, Anschluss der Antriebsmotoren ans Stromnetz sowie Programmieren der Steuerung;
c) Wartungs- und Reparaturarbeiten von bestehenden Systemen.
62. Spenglerin bzw. Spengler
Der Tätigkeitsbereich der Spenglerin bzw. des Spenglers umfasst insbesondere:
a) Herstellung und Montage von Dachrinnen und -rohren, Kamin- und Rohreinfassungen, Fassaden- und Lukarnenbekleidungen;
b) Abdichtungen an der Gebäudehülle;
c) Erstellung von Blitzschutzanlagen;
d) Fertigung von technischen Bauteilen für Industrie und Gewerbe;
e) Wartungs- und Reparaturarbeiten;
f) Handel mit Blechteilen und Zubehör.
63. Sprengfachfrau bzw. Sprengfachmann
Der Tätigkeitsbereich der Sprengfachfrau bzw. des Sprengfachmanns umfasst insbesondere:
a) Planung, Durchführung und Leitung von Sprengarbeiten;
b) Abtragungs-, Graben-, Bauwerks- und Sicherheitssprengungen;
c) Erarbeitung von Sicherheitsdispositiven für Sprengungen.
64. Strassenbauerin bzw. Strassenbauer
Der Tätigkeitsbereich der Strassenbauerin bzw. des Strassenbauers umfasst insbesondere:
a) Bau und Unterhalt von Strassen, Plätzen, Wegen, Verkehrsinseln, Kreiseln usw.;
b) Einbau von Entwässerungsschächten und Verlegung von Rohren und Leitungen;
c) Ausführung von Randbegrenzungen mit Randsteinen und Stellplatten;
d) Versetzung und Verlegung von Randbefestigungen sowie Pflaster- und Plattenbelägen;
e) Begrünung von unbefestigten Strassenflächen;
f) Handel mit Baumaterial und Zubehör.
65. Tätowiererin bzw. Tätowierer
Der Tätigkeitsbereich der Tätowiererin bzw. des Tätowierers umfasst insbesondere:
a) Erstellung von Skizzen, Entwürfen und Mustern;
b) Einfügen von Farbstoffen in die menschliche Haut oder Schleimhaut zu dekorativen Zwecken;
c) Informieren über Pflege und Behandlung der frischen Tätowierung.
66. Telematikerin bzw. Telematiker
Der Tätigkeitsbereich der Telematikerin bzw. des Telematikers umfasst insbesondere:
a) Installation, Unterhalt und Reparatur von Netzwerken der elektronische Kommunikation und Informatik;
b) Konfiguration, Verbindung und Programmierung von Geräten wie Telefonen, Faxgeräten, und Computern;
c) Inbetriebnahme von elektrischen Geräten und Anlagen;
d) Wartungs- und Reparaturarbeiten und Behebung von Störungen;
e) Kundenberatung und Erläuterung zur Bedienung;
f) Handel mit Geräten und Anlagen sowie mit Ersatzteilen und Zubehör.
67. Textiltechnologin bzw. Textiltechnologe
Der Tätigkeitsbereich der Textiltechnologin bzw. des Textiltechnologen umfasst insbesondere:
a) Entwicklung, Verarbeitung, Veredelung und Prüfung von Fasern, Garnen und textilen Produkten;
b) Bleichung, Färbung, Bedruckung, Appretierung und Beschichtung von Fasern, Garnen und Geweben mit Chemikalien und Farbstoffen;
c) Herstellung und Konfektionierung von Natur- und Chemiefaserseilen sowie Drahtseilen;
d) Wartungs- und Reparaturarbeiten;
e) Handel mit Textilprodukten, Seilen und Zubehör.
68. Zahntechnikerin bzw. Zahntechniker
Der Tätigkeitsbereich der Zahntechnikerin bzw. des Zahntechnikers umfasst insbesondere:
a) Herstellung von Zahnersatz und kieferorthopädischen Apparaten;
b) Formung und Modellierung von Kronen, Brücken, Stiftzähnen, Teil- und Totalprothesen;
c) Fertigstellung des Zahnersatzes mit Porzellan, Metall oder Kunststoff;
d) Reparaturarbeiten.
69. Zimmerin bzw. Zimmermann
Der Tätigkeitsbereich der Zimmerin bzw. des Zimmermanns umfasst insbesondere:
a) Bau und Renovation von nichtkonstruktiven Holzbauten im Innen- und Aussenbereich;
b) fachgerechte Herstellung von Holzfabrikaten wie Treppen, Türen, Toren und Fassaden;
c) Aufrichtung von Dachstühlen;
d) Erstellung von Gerüsten aller Art sowie Betonschalungen;
e) Isolationsarbeiten zum Schall-, Temperatur- oder Feuchtigkeitsschutz von Gebäuden;
f) Handel mit Baumaterial und Zubehör.