0.214.339.101.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 522 ausgegeben am 23. Dezember 2020
Zuständigkeits- und Kostenvereinbarung
für die Unterstützung und Kontrolle der ÖREB-Katasterführung im Fürstentum Liechtenstein durch das Schweizerische Bundesamt für Landestopografie swisstopo zwischen dem Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) und dem Amt für Bau und Infrastruktur (ABI)1
Abgeschlossen in Wabern/Vaduz am 6. Oktober 2020/9. November 2020
Inkrafttreten: 1. Januar 2021
Gestützt auf die Vereinbarung betreffend die Unterstützung und Kontrolle der Katasterführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) des Fürstentums Liechtenstein zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein vom 17. September 2020/17. November 2020 wird vereinbart wie folgt:
1. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein bezahlt dem Schweizer Bund jeweils per Ende Jahr eine Abgeltung für seine Dienstleistungen. Die Honorierung erfolgt nach dem Zeitaufwand der beteiligten Mitarbeitenden von swisstopo in Höhe 165.- Fr./Arbeitsstunde und den effektiven Spesenauslagen zuzüglich Mehrwertsteuer.
2. Als Abrechnungsperiode gilt jeweils der Dezember des Vorjahres bis November des laufenden Jahres. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Dezember des laufenden Jahres, erstmals im Dezember 2021, mit einem detaillierten Ausweis über die geleisteten Arbeitsstunden. Die maximal verrechenbare Stundenanzahl pro Jahr wird gesamthaft auf 200 Stunden fixiert.
3. Swisstopo und das Amt für Bau und Infrastruktur2 verkehren in allen mit der Unterstützung und Kontrolle der Katasterführung zusammenhängenden Fragen direkt miteinander.
4. Diese Zuständigkeits- und Kostenvereinbarung tritt gleichzeitig mit der Vereinbarung betreffend die Unterstützung und Kontrolle der Katasterführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) des Fürstentums Liechtenstein zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein vom 17. September 2020/17. November 2020 in Kraft. Im Falle einer Kündigung der genannten Vereinbarung tritt auch diese Zuständigkeits- und Kostenvereinbarung ausser Kraft.
Unterzeichnet in zwei Exemplaren.
Wabern, den 6. Oktober 2020
Für das
Bundesamt für Landestopographie:
 
gez. Dr. Fridolin Wicki
Direktor
gez. Marc Nicodet
Leiter Vermessung
Vaduz, den 9. November 2020
Für das
Amt für Bau und Infrastruktur:
 
gez. Romano Kunz
Amtsleiter
gez. Peter Jehle
Leiter Vermessung und Geoinformation

1   Heute: Amt für Tiefbau und Geoinformation.

2   Heute: Amt für Tiefbau und Geoinformation.