612.104.142
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2021Nr. 20ausgegeben am 26. Januar 2021
Finanzbeschluss
vom 2. Dezember 2020
über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites und eines Nachtragskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der 5. Generation des europäischen Programmes "Erasmus (2021-2027)"1
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2020 beschlossen:2
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der 5. Generation des europäischen Programmes "Erasmus (2021-2027)" wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 11 502 000 Euro genehmigt.
Art. 2
Indexierung
Ändert sich der liechtensteinische Anteil gemäss Art. 82 EWR-Abkommen (derzeit 0.04 % für das Jahr 2020) wird die Höhe des Verpflichtungskredites entsprechend angepasst.
Art. 3
Nachtragskredit
Für das Jahr 2021 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 1 067 000 Franken genehmigt.
Art. 4
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Die LR-Nr lautet in der authentischen Fassung fälschlicherweise 612.104.141.

2   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 124/2020