946.223.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 63 ausgegeben am 18. März 2022
Verordnung
vom 18. März 2022
über Massnahmen gegenüber Belarus
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und des Beschlusses des Rates der Europäischen Union 2012/642/GASP vom 15. Oktober 2012 verordnet die Regierung:
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung bedeuten:
a) Gelder: finanzielle Vermögenswerte, einschliesslich Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder anderer Zahlungsmittel, Guthaben, Schulden und Schuldverpflichtungen, Wertpapieren und Schuldtiteln, Wertpapierzertifikaten, Obligationen, Schuldscheinen, Optionsscheinen, Pfandbriefen, Derivaten; Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten; Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen; Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen und jedes andere Finanzierungsinstrument für Exporte;
b) Sperrung von Geldern: Verhinderung jeder Handlung, welche die Verwaltung oder die Nutzung der Gelder ermöglicht, mit Ausnahme von normalen Verwaltungshandlungen von Banken und Wertpapierfirmen;
c) wirtschaftliche Ressourcen: Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, insbesondere Immobilien und Luxusgüter, mit Ausnahme von Geldern nach Bst. a;
d) Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen: Verhinderung der Verwendung wirtschaftlicher Ressourcen zum Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, einschliesslich des Verkaufs, des Vermietens oder des Verpfändens solcher Ressourcen;
e) Kommunikationsgeräte des täglichen Gebrauchs: Geräte, die von Privatpersonen genutzt werden, wie persönliche Rechner und Peripheriegeräte (einschliesslich Festplatten und Drucker), Mobiltelefone, Smart-TV-Geräte, Speichergeräte (einschliesslich USB-Laufwerke) sowie Verbrauchersoftware für alle diese Geräte;
f) Partner: Länder oder Organisationen, die Massnahmen anwenden, die den in dieser Verordnung festgelegten im Wesentlichen gleichwertig sind;
g) übertragbare Wertpapiere: folgende Gattungen von Wertpapieren, einschliesslich Kryptowerte, die auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden können, mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten:1
1. Aktien und andere Wertpapiere, die Aktien oder Anteilen an Gesellschaften, Personengesellschaften oder anderen Rechtspersönlichkeiten gleichzustellen sind, sowie Aktienzertifikate;
2. Schuldverschreibungen oder andere verbriefte Schuldtitel, einschliesslich Zertifikate für solche Wertpapiere;
3. alle sonstigen Wertpapiere, die zum Kauf oder Verkauf solcher übertragbarer Wertpapiere berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die anhand von übertragbaren Wertpapieren bestimmt wird;
h) Geldmarktinstrumente: üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelte Gattungen von Instrumenten, wie Schatzanweisungen, Einlagenzertifikate und Commercial Papers, mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten;
i) Wertpapierdienstleistungen: folgende Dienstleistungen und Tätigkeiten:
1. die Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen im Zusammenhang mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten;
2. die Auftragsausführung für Kunden;
3. der Handel auf eigene Rechnung;
4. die Portfolioverwaltung;
5. die Anlageverwaltung;
6. die Übernahme der Ausgabe von Finanzinstrumenten oder die Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung;
7. die Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung;
8. alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt oder zum Handel in einem multilateralen Handelssystem;
k) Handelsplatz: ein geregelter Markt, ein multilaterales Handelssystem oder ein organisiertes Handelssystem;
l) Einlagen: ein Guthaben, das sich aus auf einem Konto verbliebenen Beträgen oder aus Zwischenpositionen im Rahmen von normalen Bankgeschäften ergibt und von der Bank nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen zurückzuzahlen ist, einschliesslich einer Festgeldeinlage und einer Spareinlage, jedoch ausschliesslich von Guthaben, wenn:
1. seine Existenz nur durch ein Finanzinstrument im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Ziff. 15 der Richtlinie 2014/65/EU2 nachgewiesen werden kann, es sei denn, es handelt sich um ein Sparprodukt, das durch ein auf eine benannte Person lautendes Einlagenzertifikat verbrieft ist und das zum 2. Juli 2014 in einem EWRA-Vertragsstaat besteht;
2. es nicht zum Nennwert rückzahlbar ist;
3. es nur im Rahmen einer bestimmten, von der Bank oder einem Dritten gestellten Garantie oder Vereinbarung rückzahlbar ist;
m) Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren (goldene Reisepässe): die von einem EWRA-Vertragsstaat eingeführten Verfahren, die es Drittstaatsangehörigen ermöglichen, die Staatsangehörigkeit eines EWRA-Vertragsstaates im Gegenzug für vorab festgelegte Zahlungen und Investitionen zu erwerben;
n) Aufenthaltsregelungen für Investoren (goldene Visa): die von einem EWRA-Vertragsstaat eingeführten Verfahren, die es Drittstaatsangehörigen ermöglichen, einen Aufenthaltstitel eines EWRA-Vertragsstaates im Gegenzug für vorab festgelegte Zahlungen und Investitionen zu erlangen;
o) Zentralverwahrer: eine juristische Person im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Ziff. 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/20143;
p) belarussisches Luftfahrtunternehmen: ein Luftverkehrsunternehmen, das über eine gültige Betriebsgenehmigung oder eine gleichwertige Genehmigung verfügt, die von den zuständigen belarussischen Behörden erteilt wurde.
Art. 2
Vorbehaltenes Recht
Die Bestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Güterkontroll-, Kriegsmaterial- und Embargogesetzgebung bleiben vorbehalten.
II. Beschränkungen des Handels
Art. 3
Rüstungsgüter und Güter zur internen Repression
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Rüstungsgütern aller Art, einschliesslich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung sowie Bestandteilen, Zubehör und Ersatzteilen dafür, nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
2) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern zur internen Repression nach Anhang 1 nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
3) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlungsdiensten oder technischer Hilfe und Wartung, die Gewährung von Finanzmitteln sowie die Bereitstellung und Vermittlung von Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Herstellung, der Instandhaltung und der Verwendung von Gütern nach Abs. 1 und 2 sind verboten.
4) Die vorübergehende Ausfuhr von Schutzkleidung, einschliesslich kugelsicherer Westen und Helme, zur persönlichen Verwendung durch Personal der Vereinten Nationen (UNO), der Europäischen Union (EU), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder der Schweiz, Medienvertreter oder humanitäres Personal ist von den Verboten nach Abs. 1 bis 3 ausgenommen.
5) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) kann weitere Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 bis 3 bewilligen für:
a) nichtletale militärische Ausrüstung, die ausschliesslich für humanitäre Zwecke oder Schutzzwecke oder für Programme der UNO, der EU, der OSZE oder der Schweiz zum Aufbau von Institutionen oder zur Krisenbewältigung bestimmt sind;
b) nichtletale Güter nach Anhang 1, die ausschliesslich für humanitäre Zwecke oder Schutzzwecke oder für Programme der UNO, der EU, der OSZE oder der Schweiz zum Aufbau von Institutionen oder zur Krisenbewältigung bestimmt sind;
c) nicht zum Kampfeinsatz bestimmte gepanzerte Fahrzeuge, die ausschliesslich zum Schutz des Personals der UNO, der EU, der OSZE oder der Schweiz bestimmt sind;
d) Jagd- und Sportwaffen sowie Munition, Zubehör und Ersatzteile dafür.
6) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 5 sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.4
Art. 4
Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Ausrüstung, Technologie und Software, die für die Überwachung und das Abhören des Internets und des Telefonverkehrs benützt werden können, nach Anhang 2 an Personen oder Organisationen in Belarus oder zum Einsatz in Belarus sind verboten.
2) Die Erbringung von technischer Hilfe oder von Vermittlungsdiensten sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder der Verwendung von Gütern nach Abs. 1 sind verboten.
3) Die Erbringung von Dienstleistungen zur Überwachung oder zum Abhören des Telefonverkehrs oder des Internets für Personen oder Organisationen in Belarus oder solche, die auf Anweisung von Personen oder Organisationen in Belarus handeln, ist verboten.
4) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO bewilligt Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 bis 3 gegebenenfalls im Verfahren nach Art. 27 der schweizerischen Güterkontrollverordnung (GKV)5, sofern sichergestellt ist, dass die betroffenen Güter und Dienstleistungen nicht zur Überwachung oder zum Abhören des Internets oder des Telefonverkehrs benützt werden.
5) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 4 sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.6
Art. 5
Zivil und militärisch verwendbare Güter
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und der Transport von zivil und militärisch verwendbaren Gütern gemäss Anhang 2 GKV nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
2) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlungsdiensten und technischer Beratung, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder der Verwendung von Gütern nach Abs. 1 ist verboten.
Art. 6
Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und der Transport von Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors gemäss Anhang 3 nach oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
2) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlung und technischer Beratung, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, dem Transport, der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder der Verwendung von Gütern gemäss Abs. 1 nach oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
Art. 7
Maschinen
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und der Transport von Maschinen gemäss Anhang 4 nach oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
2) Die direkte oder indirekte Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder finanzieller Unterstützung, einschliesslich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten nach Abs. 1 ist verboten.
Art. 8
Ausnahmen von Art. 5 bis 7
1) Die Verbote nach den Art. 5 bis 7 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und den Transport von Gütern und Technologien sowie für die Bereitstellung von damit verbundenen Dienstleistungen, wenn die Güter und Technologien bestimmt sind für:7
a) ausschliesslich humanitäre und medizinische Aktivitäten, die von einer unparteilichen humanitären Organisation durchgeführt werden, gesundheitliche Notlagen, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder die Bewältigung von Naturkatastrophen;
b) medizinische oder pharmazeutische Zwecke;
c) die vorübergehende Ausfuhr von Gegenständen zur Verwendung durch Nachrichtenmedien;
d) Softwareaktualisierungen;
e) die Verwendung als Kommunikationsgeräte des täglichen Gebrauchs; oder8
f) Aufgehoben9
g) die persönliche Verwendung folgender Gegenstände durch natürliche Personen, die nach Belarus reisen oder mit ihnen reisende Familienangehörige, sofern sich die Gegenstände im Eigentum der betreffenden Personen befinden und nicht zum Verkauf bestimmt sind:
1. persönliche Gegenstände;
2. Haushaltsgegenstände;
3. Fahrzeuge oder Arbeitsmittel.
2) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen von den Verboten nach Art. 5 Abs. 1 und 2 sowie Art. 6 Abs. 1 und 2 bewilligen für Güter, Technologien und Dienstleistungen, die für folgende zivile Zwecke oder zivile Endempfänger bestimmt sind:10
a) die Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein oder der Schweiz und Belarus in ausschliesslich zivilen Angelegenheiten;
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen;
c) den Betrieb, die Instandhaltung und die Wiederaufbereitung von Brennelementen, die Sicherheit ziviler nuklearer Kapazitäten sowie die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung;
d) die maritime Sicherheit;
e) zivile, nicht öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsnetze, sofern diese nicht einer Organisation gehören, die von einer staatlichen Stelle kontrolliert wird oder an der eine staatliche Stelle zu über 50 % beteiligt ist;11
f) die Verwendung durch Organisationen, die sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach liechtensteinischem oder schweizerischem Recht oder dem Recht eines Partners gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden;12
g) diplomatische Vertretungen Liechtensteins oder der Schweiz oder ihrer Partner; oder13
h) die Gewährleistung von Cybersicherheit und Informationssicherheit für natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen in Belarus mit Ausnahme der Regierung von Belarus und der Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar von dieser kontrolliert werden.14
3) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO verweigert die Bewilligung von Ausnahmen nach Abs. 2, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Güter, Technologien oder Dienstleistungen bestimmt sind für:15
a) einen militärischen Endempfänger oder eine natürliche Person, ein Unternehmen oder eine Organisation nach Anhang 5;
b) eine militärische Endverwendung; oder
c) die Luft- oder Raumfahrtindustrie.
4) Abs. 3 Bst. a und b gilt nicht für Güter, Technologien und Dienstleistungen, die für die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder die Bewältigung von Naturkatastrophen erforderlich sind.16
5) Abs. 3 Bst. c gilt nicht für Güter, Technologien und Dienstleistungen, die für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen bestimmt sind.17
6) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 2 sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.18
Art. 9
Bewilligungsverfahren
Das Verfahren für Bewilligungen von Ausnahmen nach Art. 8 Abs. 2 richtet sich nach den Bestimmungen der GKV, sofern nicht anders vorgesehen.
Art. 10
Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
Bewilligungen von Ausnahmen von den Verboten nach Art. 8 Abs. 2 werden sistiert oder widerrufen, wenn sich nach ihrer Erteilung die Verhältnisse so geändert haben, dass die Voraussetzungen zu ihrer Erteilung nicht mehr gegeben sind.
Art. 11
Güter zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen nach Anhang 6 an Personen oder Organisationen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
2) Die direkte oder indirekte Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder finanzieller Unterstützung, einschliesslich Finanzderivaten, sowie von Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten nach Abs. 1 ist verboten.
Art. 11a 19
Güter für die Luft- und Raumfahrt
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern zur Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie gemäss Anhang 16 nach oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
2) Die unmittelbare oder mittelbare Bereitstellung von Versicherungen und Rückversicherungen in Bezug auf Güter nach Anhang 16 für natürliche oder juristische Personen oder Organisationen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus ist verboten.
3) Die Überholung, die Reparatur, die Inspektion, der Ersatz und die Modifizierung von Luftfahrzeugen oder Teilen davon zugunsten von Personen und Organisationen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind verboten. Ausgenommen ist die Vorflugkontrolle.
4) Die Erbringung von Dienstleistungen, einschliesslich technischer Hilfe und Vermittlungsdiensten, im Zusammenhang mit Gütern nach Anhang 16 oder mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter zugunsten von Personen oder Organisationen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus ist verboten.
5) Die Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr oder der Durchfuhr von Gütern nach Anhang 16 oder damit verbundene Dienstleistungen zugunsten von Personen oder Organisationen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus ist verboten.
6) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen von den Verboten nach den Abs. 1, 4 und 5 bewilligen für Güter der Zolltarifnummern 8517 71 00, 8517 79 00 und 9026, falls diese für medizinische, pharmazeutische oder humanitäre Zwecke erforderlich sind.
7) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 6 sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 12
Weitere Güter
1) Die Einfuhr, der Transport und der Kauf folgender Güter aus Belarus oder mit Ursprung in Belarus sind verboten:
a) Erdöl und Erdölprodukte nach Anhang 7;
b) Kaliumchloridprodukte nach Anhang 8;
c) Holzprodukte nach Anhang 9;
d) Zementprodukte nach Anhang 10;
e) Eisen- und Stahlprodukte nach Anhang 11;
f) Kautschukprodukte nach Anhang 12.
2) Die direkte oder indirekte Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder finanzieller Unterstützung, einschliesslich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten nach Abs. 1 ist verboten.
3) Das Verbot nach Abs. 1 Bst. a gilt nicht für den Kauf von Erdöl und Erdölprodukten in Belarus, die:
a) benötigt werden, um den Grundbedarf, der dem Käufer in Belarus entsteht, zu decken;
b) für humanitäre Projekte notwendig sind; oder
c) zur Ausübung der amtlichen Tätigkeiten von diplomatischen und konsularischen Vertretungen Liechtensteins oder der Schweiz und zur Erfüllung offizieller Missionen der Schweiz notwendig sind.
III. Finanzielle Beschränkungen
Art. 13
Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle der folgenden Personen, Unternehmen und Organisation befinden, sind gesperrt:
a) natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 13;
b) natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a handeln;
c) Unternehmen und Organisationen, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a oder b befinden.
2) Es ist verboten, den von der Sperrung betroffenen natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen Gelder zu überweisen oder Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sonst wie direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.
3) Die Regierung kann Zahlungen aus gesperrten Konten, Übertragungen gesperrter Vermögenswerte sowie die Freigabe gesperrter wirtschaftlicher Ressourcen bewilligen zur:
a) Vermeidung von Härtefällen;
b) Erfüllung bestehender Verträge;
c) Erfüllung amtlicher Zwecke von belarussischen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen;
d) Erfüllung von Forderungen, die Gegenstand einer bestehenden Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts sind;
e) Bezahlung angemessener Honorare und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen;
f) Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemässige Verwahrung oder Verwaltung gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen; oder
g) Wahrung liechtensteinischer Interessen.
4) Sie kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 und 2 bewilligen für:
a) humanitäre Zwecke, einschliesslich der Durchführung von Flügen zur Evakuierung oder Rückbeförderung von Personen oder zur Unterstützung von Opfern von Natur- oder Nuklearkatastrophen oder von Chemieunfällen;
b) Flüge im Rahmen internationaler Adoptionsverfahren;
c) Flüge, die für die Teilnahme an Treffen erforderlich sind, die zum Ziel haben:
1. eine Lösung der Krise in Belarus zu erreichen; oder
2. die mit den Zwangsmassnahmen verfolgten politischen Ziele zu unterstützen;
d) Notlandungen, Notstarts oder Notüberflüge von Luftfahrzeugen eines Luftfahrtunternehmens aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz; oder
e) Angelegenheiten, welche die Flugsicherheit betreffen.
5) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 3 und 4 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 14
Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung nach Art. 13 Abs. 1 fallen, müssen dies der Stabsstelle FIU unverzüglich melden.
2) Die Meldungen müssen die Namen der Begünstigten, die Art und den Wert der gesperrten Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen enthalten.
Art. 15
Versicherungen und Rückversicherungen
1) Der Abschluss, die Verlängerung und die Erneuerung von Versicherungen und Rückversicherungen mit folgenden Personen, Institutionen und Organisationen sind verboten:
a) Belarus, seiner Regierung oder seinen öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;
b) natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen, wenn sie im Namen oder auf Anweisung einer unter Bst. a genannten juristischen Person oder Organisation handeln.
2) Die Verbote nach Abs. 1 gelten nicht für:
a) Pflichtversicherungen oder Haftpflichtversicherungen für belarussische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, wenn das versicherte Risiko in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz belegen ist;
b) Versicherungen für diplomatische oder konsularische Vertretungen von Belarus in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz.
Art. 16
Öffentliche Finanzhilfen für den Handel
1) Die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit Belarus oder für Investitionen in Belarus ist verboten.
2) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für:
a) verbindliche Verpflichtungen betreffend die Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen, die vor dem 19. März 2022 eingegangen wurden;
b) die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel oder Finanzhilfen bis zu einem Gesamtwert von 10 000 000 Euro oder den Gegenwert in Schweizer Franken pro Projekt für in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz niedergelassene kleine und mittlere Unternehmen;
c) die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit Lebensmitteln sowie für landwirtschaftliche, medizinische oder humanitäre Zwecke.
Art. 17
Ausgabe von und Handel mit Finanzinstrumenten
1) Die Ausgabe von Finanzinstrumenten mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen durch einen der folgenden Emittenten ist verboten:
a) Belarus, seine Regierung oder seine öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;
b) Banken und andere Unternehmen mit Sitz in Belarus nach Anhang 14;
c) Banken sowie andere Unternehmen und Organisationen mit Sitz ausserhalb des EWR oder der Schweiz, die von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Bst. a oder b zu über 50 % beherrscht werden;
d) Unternehmen und Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Bst. a, b oder c handeln.
2) Der Handel mit Finanzinstrumenten mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen, die von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Abs. 1 Bst. a bis d nach dem 29. Juni 2021 ausgegeben wurden, ist verboten.
3) Es ist verboten, an Handelsplätzen übertragbare Wertpapiere von in Belarus niedergelassenen Banken, Unternehmen oder Organisationen, die sich zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft befinden, zu notieren und Dienstleistungen dafür zu erbringen.
Art. 18
Gewährung von Darlehen
1) Die Gewährung von Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen an Empfänger nach Art. 17 Abs. 1 Bst. a bis d sowie die Beteiligung an entsprechenden Vereinbarungen sind verboten.
2) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für die Gewährung von Darlehen zur Finanzierung des durch diese Verordnung nicht betroffenen Handels zwischen den EWRA-Vertragsstaaten oder der Schweiz und Drittstaaten.
3) Die Regierung kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 bewilligen für die Vergabe von Darlehen, die:
a) dem Zweck dienen, Hilfe für die Zivilbevölkerung in Belarus bereitzustellen, einschliesslich humanitärer Hilfe, der Unterstützung von Umweltprojekten und der Gewährleistung der nuklearen Sicherheit;
b) erforderlich sind, um die gesetzlich vorgeschriebene Liquidität von Finanzunternehmen in Belarus sicherzustellen, die sich mehrheitlich im Eigentum von Finanzinstituten mit Sitz im EWR oder in der Schweiz befinden.
4) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 3 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 19
Entgegennahme von Einlagen
1) Die Entgegennahme von Einlagen von belarussischen Staatsangehörigen, in Belarus ansässigen natürlichen Personen und in Belarus niedergelassenen Unternehmen und Organisationen ist verboten, wenn der Gesamtwert der Einlagen der natürlichen oder juristischen Person, des Unternehmens oder der Organisation pro Bank 100 000 Euro oder den Gegenwert in Schweizer Franken übersteigt.
2) Das Verbot gilt nicht für:
a) Staatsangehörige eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz und natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz verfügen;
b) Einlagen, die für den nicht verbotenen grenzüberschreitenden Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen Liechtenstein oder der Schweiz und Belarus, zwischen Liechtenstein oder der Schweiz und den EWRA-Vertragsstaaten sowie zwischen den EWRA-Vertragsstaaten und Belarus erforderlich sind.
3) Die Regierung kann Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 1 bewilligen für Einlagen, die erforderlich sind:
a) zur Vermeidung von Härtefällen;
b) zu humanitären Zwecken oder zu Evakuierungszwecken;
c) für zivilgesellschaftliche Aktivitäten, welche die Demokratie, die Menschenrechte oder die Rechtsstaatlichkeit in Belarus unmittelbar fördern;
d) zur Erfüllung amtlicher Zwecke von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen oder internationalen Organisationen;
e) zur Bezahlung angemessener Honorare und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen; oder
f) zur Wahrung liechtensteinischer Interessen.
4) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 3 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 20
Meldepflicht für bestehende Einlagen
1) Banken sind verpflichtet, der Stabsstelle FIU bis zum 27. Mai 2022 eine Liste der 100 000 Euro oder den Gegenwert in Schweizer Franken übersteigenden Einlagen von belarussischen Staatsangehörigen, in Belarus ansässigen natürlichen Personen und in Belarus niedergelassenen Banken, Unternehmen oder Organisationen zu übermitteln. Sie legen alle zwölf Monate aktuelle Informationen über die Höhe dieser Einlagen vor.
2) Banken sind verpflichtet, der Stabsstelle FIU Informationen über 100 000 Euro oder den Gegenwert in Schweizer Franken übersteigende Einlagen belarussischer Staatsangehöriger oder in Belarus ansässigen natürlicher Personen, die im Rahmen einer Staatsbürgerschafts- oder Aufenthaltsregelung für Investoren die Staatsangehörigkeit eines EWRA-Vertragsstaates bzw. Aufenthaltsrechte in einem EWRA-Vertragsstaat erworben haben, zu übermitteln.
Art. 21
Erbringung von Dienstleistungen durch Zentralverwahrer
1) Zentralverwahrern ist es verboten, ihre Dienstleistungen für übertragbare Wertpapiere zu erbringen, die nach dem 12. April 2022 an belarussische Staatsangehörige, in Belarus ansässige natürliche Personen oder in Belarus niedergelassene Banken, Unternehmen oder Organisationen ausgegeben werden.
2) Dieses Verbot gilt nicht für Staatsangehörige eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz und natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz verfügen.
Art. 22
Verkauf von übertragbaren Wertpapieren
1) Der Verkauf von auf eine amtliche Währung eines EWRA-Vertragsstaates lautenden übertragbaren Wertpapieren, die nach dem 12. April 2022 ausgegeben werden, oder von Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen, die in diesen Wertpapieren investiert sind, an belarussische Staatsangehörige, in Belarus ansässige natürliche Personen oder an in Belarus niedergelassene Banken, Unternehmen oder Organisationen ist verboten.20
2) Dieses Verbot gilt nicht für Staatsangehörige eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz und natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz verfügen.
Art. 23
Transaktionen mit der Nationalbank der Republik Belarus
1) Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven sowie von Vermögenswerten der Nationalbank der Republik Belarus, einschliesslich Transaktionen mit Banken, Unternehmen oder Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung der Nationalbank der Republik Belarus handeln, sind verboten.
2) Die Regierung kann Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 1 bewilligen, soweit dies zur Gewährleistung der Finanzstabilität Liechtensteins unbedingt erforderlich ist. Entsprechende Gesuche sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 24
Spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
Die Bereitstellung von spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden, zuhanden von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Anhang 15 oder Banken, Unternehmen oder Organisationen mit Sitz in Belarus, die zu über 50 % von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Anhang 15 beherrscht werden, ist verboten.
Art. 25
Banknoten
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung und die Ausfuhr von auf eine amtliche Währung eines EWRA-Vertragsstaates lautenden Banknoten an Belarus oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Unternehmen in Belarus, einschliesslich der Regierung und der Nationalbank der Republik Belarus, oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.21
2) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung und die Ausfuhr von auf eine amtliche Währung eines EWRA-Vertragsstaates lautenden Banknoten, sofern diese erforderlich sind für:22
a) die persönliche Verwendung durch nach Belarus reisende natürliche Personen oder ihre mit ihnen reisenden nahen Verwandten; oder
b) die Erfüllung amtlicher Zwecke von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen oder internationalen Organisationen in Belarus.
IV. Weitere Beschränkungen
Art. 26
Ein- und Durchreiseverbot
1) Die Einreise in Liechtenstein oder die Durchreise durch Liechtenstein ist den in Anhang 13 aufgeführten natürlichen Personen verboten.
2) Die Regierung kann Ausnahmen gewähren:
a) aus erwiesenen humanitären Gründen;
b) für die Teilnahme an internationalen Konferenzen oder an einem politischen Dialog betreffend Belarus; oder
c) zur Wahrung liechtensteinischer Interessen.
3) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 2 sind beim Ausländer- und Passamt einzureichen.
Art. 27
Sperrung des Luftraums
1) Der liechtensteinische Luftraum ist für Luftfahrzeuge, die von belarussischen Luftfahrtunternehmen betrieben werden, einschliesslich als Vertriebsunternehmen im Wege von Code-Sharing- oder Blocked-Space-Vereinbarungen, gesperrt.
2) Abs. 1 gilt nicht für Notlandungen oder Notüberflüge.
3) Die Regierung kann Ausnahmen von der Sperrung nach Abs. 1 für humanitäre Zwecke oder andere mit den Zielen dieser Verordnung im Einklang stehende Zwecke bewilligen. Entsprechende Gesuche sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 28
Erfüllung bestimmter Forderungen
Die Erfüllung von Forderungen folgender Institutionen, Personen, Unternehmen und Organisationen ist verboten, wenn sie auf einen Vertrag oder ein Geschäft zurückzuführen sind, dessen Durchführung durch Massnahmen nach dieser Verordnung direkt oder indirekt verhindert oder beeinträchtigt wurde:
a) Belarus, seiner Regierung oder seinen öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;
b) natürlichen Personen, Unternehmen oder Organisationen in Belarus;
c) natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 13;
d) natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Auftrag oder zugunsten einer Person, Unternehmung oder Organisation nach Bst. a bis c handeln.
V. Vollzug und Strafbestimmungen
Art. 29
Vollzug und Kontrolle
1) Die Stabsstelle FIU überwacht den Vollzug der Zwangsmassnahmen nach Art. 3 bis 25, 27 und 28. Sie prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit ihrer Empfehlung an die Regierung weiter.
2) Das Ausländer- und Passamt überwacht den Vollzug des Ein- und Durchreiseverbots nach Art. 26. Es prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit seiner Empfehlung an die Regierung weiter.
3) Die zuständigen liechtensteinischen Behörden ergreifen die für die Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen notwendigen Massnahmen, zum Beispiel die Anmerkung einer Verfügungssperre im Grundbuch oder die Pfändung oder Versiegelung von Luxusgütern.
4) Die Zuständigkeit der schweizerischen Behörden bleibt vorbehalten.
Art. 30
Strafbestimmungen
1) Wer gegen Art. 3 bis 8, 11 bis 13, 15 bis 19 und 21 bis 28 verstösst, wird nach Art. 10 ISG bestraft, soweit nicht Strafbestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Kriegsmaterial-, Güterkontroll- und Embargogesetzgebung zur Anwendung gelangen.
2) Wer gegen Art. 14 und 20 verstösst, wird nach Art. 11 ISG bestraft.
VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 31
Aufhebung bisherigen Rechts
1) Die Verordnung vom 24. August 2021 über Massnahmen gegenüber Belarus, LGBl. 2021 Nr. 266, in der geltenden Fassung, wird aufgehoben.
2) Widerhandlungen, die während der Geltungsdauer der Verordnung nach Abs. 1 begangen wurden, bleiben nach Massgabe des bisherigen Rechts strafbar.
Art. 32
Übergangsbestimmungen
1) Die Art. 11 und 12 Abs. 1 Bst. a und b sind nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 24. August 2021 vertraglich vereinbart wurden.
2) Die Art. 7 und 12 Abs. 1 Bst. c bis f sind nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 18. März 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 18. Juni 2022 erfüllt sind.
3) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO bewilligt in Abweichung von den Verboten nach Art. 5 Abs. 1 und 2 sowie Art. 6 Abs. 1 und 2 bis zum 15. Mai 2022 gestellte Gesuche für Tätigkeiten, die für zivile Zwecke und zivile Endempfänger bestimmt sind und auf Verträgen beruhen, die vor dem 19. März 2022 abgeschlossen wurden. Die Art. 9 und 10 über das Verfahren gelten sinngemäss.
4) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO bewilligt in Abweichung von den Verboten nach Art. 6 Abs. 1 und 2 Gesuche für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gütern nach Art. 6 Abs. 1, sofern diese Tätigkeiten dazu bestimmt sind, vor dem 4. September 2023 geschlossene Verträge, die für die Erbringung von zivilen Telekommunikationsdiensten für die belarussische Zivilbevölkerung erforderlich sind, bis zum 6. Februar 2024 zu beenden.23
5) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO bewilligt in Abweichung von den Verboten nach Art. 6 Abs. 1 und 2 bis zum 6. Februar 2024 gestellte Gesuche für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gütern der Zolltarifnummern 8536 69, 8536 90, 8541 30 und 8541 60, falls die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:24
a) Die Güter werden in Belarus durch ein Joint Venture verarbeitet, das sich vor dem 4. September 2023 mehrheitlich im Eigentum eines Unternehmens mit Sitz in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz befand.
b) Die in Belarus verarbeiteten Güter dienen in Liechtenstein oder der Schweiz der Herstellung von anderen Gütern, die zur Verwendung im Gesundheits- oder im Arzneimittelsektor oder im Bereich Forschung und Entwicklung bestimmt sind.
6) Art. 11a ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 4. September 2023 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 30. September 2023 erfüllt sind.25
7) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann für die Erfüllung von Finanzierungsleasingverträgen für Luftfahrzeuge, die vor dem 4. September 2023 abgeschlossen wurden, Ausnahmen von den Verboten nach Art. 11a Abs. 1, 4 und 5 bewilligen, falls:26
a) dies erforderlich ist für die Zahlung der Leasingraten an nach dem Recht eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz gegründete oder eingetragene juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen, die nicht unter Massnahmen nach dieser Verordnung fallen; und
b) dem belarussischen Vertragspartner ausser der Übertragung des Eigentums an dem Luftfahrzeug nach der vollständigen Begleichung der Leasingverbindlichkeiten keine weiteren wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Art. 33
Inkrafttreten
1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich Abs. 2 und 3 am Tag der Kundmachung in Kraft.
2) Art. 17 Abs. 3 tritt am 12. April 2022 in Kraft.
3) Art. 24 tritt am 27. März 2022 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef
Anhang 1
(Art. 3 Abs. 2 und 5 Bst. b)
Güter zur internen Repression
1. Bomben und Granaten, die weder von Anhang 1 der schweizerischen Kriegsmaterialverordnung (KMV)27 noch von Anhang 3 GKV erfasst werden.
2. Waffenzielgeräte aller Art, die weder von Anhang 1 KMV noch von den Anhängen 3 und 5 GKV erfasst werden.
3. Folgende Fahrzeuge und Bestandteile, es sei denn, sie sind besonders konstruiert für die Brandbekämpfung:
3.1 mit einem Wasserwerfer ausgerüstete Fahrzeuge, die besonders konstruiert oder geändert sind für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen;
3.2 Fahrzeuge, die besonders konstruiert oder geändert sind für die Abgabe von Stromstössen zur Abwehr von Angreifern;
3.3 Fahrzeuge, die besonders konstruiert oder geändert sind für die Beseitigung von Barrikaden, einschliesslich Baumaschinen mit ballistischem Schutz;
3.4 Fahrzeuge, die besonders konstruiert sind für den Transport oder die Überstellung von Strafgefangenen oder inhaftierten Personen;
3.5 Fahrzeuge und Anhänger, die besonders konstruiert sind für die Errichtung mobiler Absperrungen;
3.6 Bestandteile der in den Ziff. 3.1 bis 3.5 aufgeführten Fahrzeuge, die besonders konstruiert sind für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen.
4. Folgende Explosivstoffe und dazugehörige Ausrüstung, die weder von Anhang 1 KMV noch von den Anhängen 3 und 5 GKV erfasst werden:
4.1 Geräte und Ausrüstung, besonders konstruiert zum Auslösen von Explosionen durch elektrische oder nicht elektrische Mittel, einschliesslich Zündvorrichtungen, Sprengkapseln, Zündern, Zündverstärkern, Sprengschnüren, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür; ausgenommen sind Geräte und Ausrüstung, die in industriellen Produkten zur Anwendung kommen, zum Beispiel Anzünder für Airbags;
4.2 Explosivladung mit linearer Schneidwirkung;
4.3 folgende andere Explosivstoffe und dazugehörige Stoffe:
a) Amatol,
b) Nitrocellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff),
c) Nitroglykol,
d) Pentaerythrittetranitrat (PETN),
e) Pikrylchlorid,
f) 2,4,6-Trinitrotoluol (TNT).
5. Folgende Schutzausrüstung, die weder von Nummer ML 13 Anhang 3 GKV erfasst noch besonders konstruiert ist für den Sport oder als Arbeitsschutz:
5.1 Körperpanzer mit ballistischem Schutz oder Stichschutz;
5.2 Helme mit ballistischem Schutz oder Splitterschutz, Schutzhelme, Schutzschilde und ballistische Schutzschilde.
6. Simulatoren für das Training im Gebrauch von Feuerwaffen, die nicht von Nummer ML 14 Anhang 3 GKV erfasst werden, sowie besonders entwickelte Software hierfür.
7. Nachtsicht- und Wärmebildausrüstung sowie Bildverstärkerröhren, die nicht von den Anhängen 3 und 5 GKV erfasst werden.
8. Bandstacheldraht.
9. Militärmesser, Kampfmesser und Bajonette mit einer Klingenlänge von mehr als 10 cm, die nicht von Ziff. 1 Anhang 5 GKV erfasst werden.
10. Ausrüstung, die besonders konstruiert ist für die Herstellung der in dieser Liste aufgeführten Güter.
11. Spezifische Technologie zur Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der in dieser Liste aufgeführten Güter.
Anhang 2
(Art. 4 Abs. 1)
Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
1. Ausrüstung
- Ausrüstung für tiefe Paketinspektion;
- Netzüberwachungsausrüstung, einschliesslich Abhörmanagementausrüstung (IMS) und Intelligence-Ausrüstung für Datenverbindungsvorratsspeicherung;
- Funkfrequenz-Überwachungsausrüstung;
- Ausrüstung zum Stören von Funknetzen und der Satellitenkommunikation;
- Ausrüstung für die Ferneinbringung von Computerviren;
- Sprecherkennungs- und Sprechverarbeitungsausrüstung;
- Ausrüstung zum Überwachen und Abhören von:
- IMSI (International Mobile Subscriber Identity: eindeutiger Identifizierungscode für jedes Mobilfunkgerät, der fest in der SIM-Karte integriert ist und die Identifizierung der SIM-Karte über GSM- und UMTS-Netze ermöglicht),
- MSISDN (Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number: Nummer zur eindeutigen Identifizierung eines GSM- oder UMTS-Netzteilnehmers; dies ist die Telefonnummer, die der SIM-Karte eines Mobiltelefons zugeordnet ist und daher - genauso wie eine IMSI - die Identifizierung eines Mobilfunkteilnehmers ermöglicht, aber auch der Anrufvermittlung an den Teilnehmer dient),
- IMEI (International Mobile Equipment Identity: in der Regel eindeutige Nummer zur Identifizierung von GSM-, WCDMA- und IDEN-Mobiltelefonen sowie einiger Satellitentelefone; die Nummer ist zumeist im Batteriefach des Telefons aufgedruckt; die Überwachung durch Abhören kann mit Hilfe der IMEI-Nummer sowie der IMSI und MSISDN erfolgen),
- TMSI (Temporary Mobile Subscriber Identity: Kennung, die in der Regel zwischen dem Mobilfunkgerät und dem Netz übertragen wird);
- Taktische Ausrüstung zum Überwachen und Abhören von SMS (Short Message System), GSM (Global System for Mobile Communications), GPS (Global Positioning System), GPRS (General Package Radio Service), UMTS (Universal Mobile Telecommunication System), CDMA (Code Division Multiple Access), PSTN (Public Switch Telephone Networks);
- Ausrüstung zum Überwachen und Abhören von DHCP (Dynamic Host Configuration Protocol), SMTP (Simple Mail Transfer Protocol) und GTP (GPRS Tunneling Protocol);
- Ausrüstung für die Mustererkennung und die Erstellung von Musterprofilen;
- Ferngesteuerte Forensikausrüstung;
- Ausrüstung für die semantische Verarbeitung;
- Entschlüsselungsausrüstung für WEP- und WPA-Schlüssel;
- Abhörausrüstung für geschützte und standardisierte Protokolle für die Sprachübermittlung über das Internet (VoIP).
2. Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziff. 1
Diese Liste enthält zurzeit keine Einträge.
3. Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziff. 1
Diese Liste enthält zurzeit keine Einträge.
4. Ausnahmen
Ausgenommen von den Ziff. 1 bis 3 sind:
4.1 Software, die so konzipiert ist, dass der Benutzer sie ohne umfangreiche Unterstützung durch den Lieferanten installieren kann, frei erhältlich ist und im Einzelhandel ohne Einschränkungen mittels einer der folgenden Geschäftspraktiken verkauft wird:
1. Barverkauf,
2. Versandverkauf,
3. elektronische Transaktionen,
4. Telefonverkauf;
4.2 Software, die allgemein zugänglich ist.
Ausrüstung, Software und Technologie, die unter die Kategorien nach den Ziff. 1 bis 3 fällt, ist nur insoweit Gegenstand des vorliegenden Anhangs, als sie von der allgemeinen Beschreibung für "Systeme für das Abhören und die Überwachung des Internets, des Telefonverkehrs und der Satellitenkommunikation" erfasst wird.
Für die Zwecke dieses Anhangs bezeichnet "Überwachung" die Erfassung, Extrahierung, Entschlüsselung, Aufzeichnung, Verarbeitung, Analyse und Archivierung von Gesprächsinhalten oder Netzdaten.
Anhang 328
(Art. 6 Abs. 1)
Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors29
Anhang 4
(Art. 7 Abs. 1)
Maschinen
Zolltarifnummer
Bezeichnung
8401
Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente (Patronen) für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Trennung von Isotopen
8402
Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl zum Erzeugen von heissem Wasser als auch zum Erzeugen Niederdruckdampf hergerichtet sind; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser
8404
Hilfsapparate für Kessel der Nrn. 8402 oder 8403 (z.B. Vorwärmer, Überhitzer, Russbläser und Rauchgasrückführungen); Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen
8405
Gaserzeuger (Gasgeneratoren) für Generator- oder Wassergas, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche Erzeuger von Gas auf feuchtem Wege, auch mit ihren Gasreinigern
8406
Dampfturbinen
8407
Hubkolben- oder Kreiskolbenmotoren mit Fremdzündung (Verbrennungsmotoren)
8408
Kolbenmotoren mit Kompressionszündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)
8409
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Motoren der Nrn. 8407 oder 8408 bestimmt
8410
Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dazu
8412
Andere Motoren und Kraftmaschinen
8413
Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten
8415
Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft, einschliesslich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht separatregulierbar ist
8416
Brenner für Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff, pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschliesslich ihrer Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Vorrichtungen zum Entfernen der Asche und ähnlichen Vorrichtungen
Ex 8418
Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Nr. 8415
8420
Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen
8421
Zentrifugen, einschliesslich Trockenschleudern; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen
Ex 8422
Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschliessen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Töpfen, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschliesslich Schrumpffolienverpackungsmaschinen); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure
8423
Waagen (einschliesslich Stück- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 cg oder weniger; Gewichte für Waagen aller Art
8424
Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate
8425
Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden und Hebeböcke
8426
Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren
8427
Stapelkarren; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren
8428
Andere Maschinen und Apparate zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Längsförderer, Seilschwebebahnen)
8429
Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Strassenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Strassenwalzen und andere Bodenverdichter
8430
Andere Maschinen und Apparatee zur Erdbewegung, zum Abtragen, Baggern, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer
8431
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Nrn. 8425 bis 8430 bestimmt
8439
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus zellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe
8440
Buchbindereimaschinen und -apparate, einschliesslich Fadenheftmaschinen
8441
Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschliesslich Schneidemaschinen aller Art
8442
Maschinen, Apparate und Geräte (ausgenommen Maschinen der Nrn. 8456 bis 8465) zum Zurichten oder Herstellen von Klischees Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen; Klischees Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, zu grafischen Zwecke zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)
8443
Maschinen und Apparate zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Nr. 8442; andere Drucker, Kopierer und Fernkopierer, auch untereinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen und Apparate
8444 00
Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
8445
Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen sowie andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Maschinen zum Spulen (einschliesslich Schussspulmaschinen) oder Haspeln von Spinnstoffen und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Verwendung auf Maschinen der Nrn. 8446 oder 8447
8447
Wirk-, Strick-, Nähwirk-, Gimpen-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier-, Flecht-, Netzknüpf- und Tuftingmaschinen
8448
Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Nrn. 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Nrn. 8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln und Platinen)
8449 00 00
Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen (am Stück oder geformt), einschliesslich Maschinen und Apparate zum Herstellen von Filzhüten; Formen für die Hutmacherei
8453
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen
8454
Konverter, Giesspfannen, Giessformen zum Giessen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Giessmaschinen für Metallgiessereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe
8455
Metallwalzwerke und Walzen dafür
8457
Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen
8458
Drehmaschinen (einschliesslich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung
8466
Teile und Zubehör, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen der Nrn. 8456 bis 8465 bestimmt, einschliesslich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
8467
Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen
8468
Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweissen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Nr. 8515; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten
8471
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Schriftleser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in Form eines Codes und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
8474
Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen mineralischen Stoffen (einschliesslich Pulver oder Breie); Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Giessformen aus Sand
8475
Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren
8477
Maschinen und Apparate zum Bearbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Erzeugnissen aus diesen Stoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen
8479
Maschinen und mechanische Apparate mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen
8480
Giesserei-Formkästen; Modellplatten; Giessereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Giessen von Ingots, Masseln oder dergleichen), Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe
8481
Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschliesslich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile
8482
Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager)
8483
Transmissionswellen (einschliesslich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnradgetriebe, Friktionsräder, Kettengetriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschliesslich Rollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschliesslich Gelenkverbindungen
8484
Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschliessungen; mechanische Dichtungen
8501
Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausg. Stromerzeugungsaggregate)
8502
Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer
8503
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Elektromotoren, elektrische Generatoren, Stromerzeugungsaggregate oder elektrische rotierende Umformer bestimmt a.n.g.
8504
Elektrische Transformatoren, elektrische statische Umformer (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen, Teile davon
8505
Elektromagnete (ausg. für medizinische Zwecke); Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnl. dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe; Teile davon
8507
Elektrische Akkumulatoren, einschl. Trennwände (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form; Teile davon (ausg. ausgebrauchte sowie aus Weichkautschuk oder Spinnstoffen)
8511
Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Motoren mit Funken- oder Kompressionszünde (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zünd- oder Glühkerzen); mit diesen Motoren verwendete Generatoren (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter, Teile davon
8514
Elektrische Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschliesslich Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung (ausg. Trockenöfen); andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zur thermischen Behandlung von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung; Teile davon
8529
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Geräte der Nrn. 8525 bis 8528 bestimmt
8537
Tafeln, Bretter, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Nrn. 8535 oder 8536 ausgerüstet, für die elektrische Steuerung oder die Stromverteilung, auch Instrumente oder Apparate des Kapitels 90 enthaltend, sowie numerische Steuerungen (ausg. Vermittlungseinrichtungen für die drahtgebundene Fernsprechtechnik oder Telegrafentechnik oder Telegrafentechnik)
8538
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Geräte der Nrn. 8535, 8536 oder 8537 bestimmt, a.n.g.
8539
Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschl. innenverspiegelter Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units), Ultraviolett- und Infrarotlampen sowie Bogenlampen; Leuchtioden (LED)-Lichtquellen; Teile davon
8544
Isolierte (auch lackisoliert oder elektrolytisch oxidiert) Drähte, Kabel (einschl. Koaxialkabel) und andere isolierte Leiter für die Elektrotechnik, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
8545
Kohleelektroden, Kohlebürsten, Kohlen für Lampen oder für Primärelemente und andere Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall, für Elektrotechnik
8547
Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate oder Installationen (ausg. Isolatoren der Nr. 8546); Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung
8549
Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen Vertrauliche Produkte des Kapitels 85; Waren des Kapitels 85, die als Post- oder Paketpostsendung (extra) versandt werden/zusammengesetzter Kode zur Verbreitung von Statistiken
Anhang 530
(Art. 8 Abs. 3)
Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, denen eine Bewilligung von Ausnahmen nach Art. 8 Abs. 2 verweigert wird
1.
Belarus Ministry of Defence (Verteidigungsministerium Belarus)
2.
140 Repair Plant JSC
3.
558 Aircraft Repair Plant JSC
4.
2566 Radioelectronic Armament Repair Plant JSC
5.
AGAT - Control Systems - Managing Company of Geoinformation Control Systems Holding, JSC
6.
AGAT - Electromechanical Plant OJSC
7.
AGAT - SYSTEM
8.
ATE - Engineering LLC
9.
BelOMO Holding
10.
Belspetsvneshtechnika SFTUE
11.
Beltechexport CJSC
12.
BSVT-New Technologies
13.
Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region Gomel
14.
Truppen des Innenministeriums der Republik Belarus
15.
KGB Alpha
16.
Kidma Tech OJSC
17.
Minotor-Service
18.
Minsk Wheeled Tractor Plant
19.
Oboronnye Initsiativy LLC
20.
OJS KB Radar Managing Company
21.
Peleng JSC
22.
Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus
23.
Staatssicherheitskomitee der Republik Belarus
24.
Transaviaexport Airlines, JSC
25.
Volatavto OJSC
Anhang 6
(Art. 11 Abs. 1)
Güter zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
ex 4823.90
Filter
4813
Zigarettenpapier
ex 3302.90
Aromen in Tabakerzeugnissen
8478
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak
ex 8208.9000
andere Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder für mechanische Geräte
Anhang 7
(Art. 12 Abs. 1 Bst. a)
Erdöl und Erdölprodukte
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
2707
Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den nichtaromatischen Bestandteilen überwiegen
2710
Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien, andere als rohe Öle; anderweit weder genannte noch inbegriffene Zubereitungen mit einem Gewichtsanteil an Erdölen oder Ölen aus bituminösen Mineralien von 70 % oder mehr, in denen diese Öle den wesentlichen Bestandteil bilden; Ölabfälle
2711
Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
2712
Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, "slack wax", Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche, durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt
2713
Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdölen oder Ölen aus bituminösen Mineralien
2715
Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen)
Anhang 8
(Art. 12 Abs. 1 Bst. b)
Kaliumchloridprodukte
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
3104.2000
Kaliumchlorid
3105.2000
Düngemittel, mineralische oder chemische, die drei düngenden Elemente Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend
3105.6000
Düngemittel, mineralische oder chemische, die zwei düngenden Elemente Phosphor und Kalium enthaltend
ex 3105.9000
andere Düngemittel, Kaliumchlorid enthaltend
Anhang 9
(Art. 12 Abs. 1 Bst. c)
Holzprodukte
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
44
Holz, Holzkohle und Holzwaren
Anhang 10
(Art. 12 Abs. 1 Bst. d)
Zementprodukte
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
2523
Zement (einschliesslich Zementklinker), auch gefärbt
6810
Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch armiert
Anhang 11
(Art. 12 Abs. 1 Bst. e)
Eisen- und Stahlprodukte
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
72
Eisen und Stahl
73
Waren aus Gusseisen, Eisen oder Stahl
Anhang 12
(Art. 12 Abs. 1 Bst. f)
Kautschukprodukte
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
4011
Neue Luftreifen, aus Kautschuk
Anhang 1331
(Art. 13 Abs. 1 Bst. a, 26 Abs. 1 und 28 Bst. c)
Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten
A. Natürliche Personen
 
Namen (Transliteration der belarussischen Schreibweise) (Transliteration der russischen Schreibweise)
Angaben zur
Identität
Gründe für die Aufnahme in die Liste
1.
Uladzimir
Uladzimiravich NAVUMAU
Vladimir
Vladimirovich NAUMOV
Position(en): Ehemaliger Innenminister; ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten
Geburtsdatum: 7.2.1956
Geburtsort: Smolensk, frühere UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Navumau hat nichts zur Aufklärung des ungeklärten Verschwindens von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000 unternommen. Ehemaliger Innenminister, zudem ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten. Als Innenminister war er bis zu seinem Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen (6. April 2009) verantwortlich für die Unterdrückung der friedlichen Proteste. Erhielt von der Präsidialverwaltung im Nomenklatur-Bezirk Drozdy in Minsk eine Wohnresidenz. Im Oktober 2014 wurde ihm von Präsident Lukaschenko der Verdienstorden 3. Klasse verliehen.
2.
Dzmitry
Valerievich PAULICHENKA,
Dmitri Valerievich PAVLICHENKO (Dmitriy
Valeriyevich PAVLICHENKO)
Position(en): Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte (SOBR)
Befehlshaber einer OMON-Einheit Geburtsdatum: 1966
Geburtsort: Witebsk/ Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Anschrift: Belarusian Association of Veterans of Special Forces of the Ministry of Internal Affairs ‘Honour’, 111 Mayakovskogo St., 220028 Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Einer der Hauptakteure bei dem ungeklärten Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoly Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums.
Geschäftsmann, Präsident der "Ehre", des Veteranenverbandes der Sondereinsatzkräfte des Innenministeriums.
Er wurde identifiziert als Befehlshaber einer OMON-Einheit während des brutalen Vorgehens gegen Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in Belarus.
3.
Viktar Uladzimiravich SHEIMAN (Viktar
Uladzimiravich SHEYMAN)
Viktor
Vladimirovich SHEIMAN (Viktor
Vladimirovich SHEYMAN)
Position(en): Ehemaliger Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung
Geburtsdatum: 26.5.1958
Geburtsort: Soltanishki, Region/Oblast Grodno/Hrodna, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Anschrift: Belarus President Property Management Directorate, 38 Karl Marx St., 220016 Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Ehemaliger Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung Verantwortlich für das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoly Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Sekretär des Sicherheitsrates. Er ist nach wie vor Sonderberater/ Mitarbeiter des Präsidenten.
Er ist nach wie vor ein einflussreiches und aktives Mitglied des Lukaschenka-Regimes.
4.
Iury Leanidavich SIVAKAU (Yuri Leanidavich SIVAKAU, SIVAKOU)
Iury (Yuri)
Leonidovich SIVAKOV
Position(en): ehemaliger Innenminister, ehemaliger stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung
Geburtsdatum: 5.8.1946
Geburtsort: Onor, Region/Oblast Sachalin, frühere UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Anschrift: Belarusian Association of Veterans of Special Forces of the Ministry of Internal Affairs ‘
Honour’, 111 Mayakovskogo St., Minsk 220028, Belarus
Geschlecht: männlich
Steuerte das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Minister für Fremdenverkehr und Sport, ehemaliger Innenminister und ehemaliger stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung.
5.
Yuri
Khadzimuratavich KARAEU
Yuri
Khadzimuratovich KARAEV
Position(en): Ehemaliger Innenminister, Generalleutnant der Miliz (Polizei) Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus - Inspektor für die Region/ Oblast Grodno/Hrodna
Geburtsdatum: 21.6.1966
Geburtsort: Ordschonikidse, frühere UdSSR (jetzt Wladikawkas, Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus - Inspektor für die Region/Oblast. Grodno/Hrodna
6.
Genadz
Arkadzievich KAZAKEVICH
Gennadi
Arkadievich KAZAKEVICH
Position(en): Ehemaliger Erster Stellvertretender Minister des Innern
Erster Stellvertretender Innenminister - Befehlshaber der Kriminalmiliz, Oberst der Miliz (Polizei)
Geburtsdatum: 14.2.1975
Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister. Er bekleidet die Stellung eines Befehlshabers der Kriminalmiliz.
7.
Aliaksandr
Piatrovich BARSUKOU
Alexander
(Alexandr)
Petrovich BARSUKOV
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister, Generalleutnant der Miliz (Polizei)
Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Minsk
Geburtsdatum: 29.4.1965
Geburtsort: Kreis Wetkowski (Vetka), frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Minsk
8.
Siarhei Mikalaevich KHAMENKA
Sergei Nikolaevich KHOMENKO
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister, Generalmajor der Miliz (Polizei)
Minister der Justiz Geburtsdatum: 21.9.1966
Geburtsort: Jassinowataja, früher UdSSR (jetzt
Ukraine)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Minister im Innenministerium war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Justizminister.
9.
Yuri Genadzevich NAZARANKA
Yuri Gennadievich NAZARENKO
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister, Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums
Erster Stellvertretender Innenminister, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit, Generalmajor der Miliz (Polizei)
Geburtsdatum: 17.4.1976
Geburtsort: Slonim, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Minister im Innenministerium und Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister und Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit.
10.
Khazalbek
Baktibekavich ATABEKAU
Khazalbek
Bakhtibekovich ATABEKOV
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums
Geburtsdatum: 18.3.1967
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Per Dekret von Aliaksandr Lukashenka wurde er im März 2022 in die Militärreserve versetzt. Er ist berechtigt, eine militärische Uniform und militärische Abzeichen zu tragen.
11.
Aliaksandr
Valerievich BYKAU
Alexander (Alexandr)
Valerievich BYKOV
Position(en): Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums, ehemaliger Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR), Oberstleutnant
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Spezialeinsatzkräfte des Innenministeriums (SOBR) im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums.
12.
Aliaksandr
Sviataslavavich SHEPELEU
Alexander
(Alexandr) Svyatoslavovich SHEPELEV
Position(en): Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Innenministerium
Geburtsdatum: 14.10.1975
Geburtsort: Rublewsk, Kreis Krugloye,
Region/Oblast,
Mogiljow/Mahiljou, frühere UdSSR (jetzt Belarus),
Geschlecht: männlich
In seiner gehobenen Position als Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Innenministerium ist er beteiligt an der Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
13.
Dzmitry Uladzimiravich BALABA
Dmitry
Vladimirovich BALABA
Position(en): Befehlshaber von OMON (‚Sondereinheit der Miliz‘) für das Verwaltungskomitee der Stadt Minsk
Geburtsdatum: 1.6.1972
Geburtsort: Gorodilovo, Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
14.
Ivan
Uladzimiravich KUBRAKOU
Ivan Vladimirovich KUBRAKOV
Position(en): Ehemaliger Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk
Innenminister, Generalmajor der Miliz (Polizei)
Geburtsdatum: 5.5.1975
Geburtsort: Dorf Malinovka, Region/ Oblast Mogiljow / Mahiljou, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister.
15.
Maxim
Aliaksandravich GAMOLA (HAMOLA)
Maxim
Alexandrovich GAMOLA
Position(en): Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskowski von Minsk
Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Moskowski von Minsk, war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei.
16.
Aliaksandr
Mikhailavich ALIASHKEVICH
Alexander
Mikhailovich ALESHKEVICH
Position(en): Ehemaliger Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowsky der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei
Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Leninsky der Stadt Minsk
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowsky der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Leninsky der Stadt Minsk.
17.
Andrei Vasilievich GALENKA
Andrey Vasilievich GALENKA
Position(en): Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit.
18.
Aliaksandr
Paulavich VASILIEU
Alexander
Pavlovich VASILIEV
Position(en): Ehemaliger Leiter der
Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region/Oblast Gomel/Homyel
Leiter der Akademie des Innenministeriums
Geburtsdatum: 24.3.1975
Geburtsort: Mahiliou/Mogilev, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Akademie des Innenministeriums.
19.
Aleh Mikalaevich SHULIAKOUSKI
Oleg Nikolaevich SHULIAKOVSKI
Position(en): Ehemaliger Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Kriminalpolizei
Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest
Geburtsdatum: 26.7.1977
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Kriminalpolizei war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest.
20.
Anatol
Anatolievich VASILIEU
Anatoli
Anatolievich VASILIEV
Position(en): Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit
Ehemaliger Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Ermittlungskommitees
Geburtsdatum: 26.1.1972
Geburtsort: Gomel/Homyel, Region/Oblast Gomel/Homyel, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit.
21.
Aliaksandr
Viachaslavavich ASTREIKA
Alexander
Viacheslavovich ASTREIKO
Position(en): Ehemaliger Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest, Generalmajor der Miliz (Polizei)
Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Minsk
Geburtsdatum: 22.12.1971
Geburtsort: Kapyl, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest und Generalmajor der Miliz war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Minsk.
22.
Leanid ZHURAUSKI
Leonid ZHURAVSKI
Position(en): Ehemaliger Leiter der OMON (‚Sondereinheit der Miliz‘) - Einheit in Witebsk/Wizebsk
Geburtsdatum: 20.9.1975
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/ Wizebsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/ Wizebsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.
23.
Mikhail DAMARNACKI
Mikhail DOMARNATSKY
Position(en): Leiter der OMON (‚Sondereinheit der Miliz‘)-Einheit in Gomel/Homyel
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/ Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/ Homyel im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.
24.
Maxim MIKHOVICH
Maxim MIKHOVICH
Position(en): Leiter der OMON (‚Sondereinheit der Miliz‘)-Einheit in Brest, Oberstleutnant
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Brest ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Brest im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.
25.
Aleh
Uladzimiravich MATKIN
Oleg
Vladimirovitch MATKIN
Position(en): Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, Generalmajor der Miliz (Polizei)
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern in den Hafteinrichtungen und für das allgemeine brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten.
26.
Ivan Yurievich SAKALOUSKI
Ivan Yurievich SOKOLOVSKI
Position(en): Direktor der Haftanstalt Akrestina, Minsk
Geschlecht: männlich
In seiner Eigenschaft als Direktor der Haftanstalt Akrestina in Minsk ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von in der Haftanstalt inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020.
27.
Valeri Paulavich VAKULCHYK
Valery Pavlovich VAKULCHIK
Position(en): Ehemaliger Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB).
Ehemaliger Staatssekretär des Sicherheitsrates.
Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Brest
Geburtsdatum: 19.6.1964
Geburtsort: Radostovo, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Brest.
28.
Siarhei
Yaugenavich TSERABAU
Sergey Evgenievich TEREBOV
Position(en): Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)
Geburtsdatum: 1972
Geburtsort: Borisov/Barisaw, frühere UdSSR, jetzt Belarus
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
29.
Dzmitry
Vasilievich RAVUTSKI
Dmitry Vasilievich REUTSKY
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
30.
Uladzimir
Viktaravich KALACH
Vladimir
Viktorovich KALACH
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)
Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Minsk
Geschlecht: männlich Dienstgrad: Generalmajor
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Minsk.
31.
Alieg Anatolevich CHARNYSHOU
Oleg Anatolievich CHERNYSHEV
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)
Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums der Nationalen Akademie der Wissenschaften
Geschlecht: männlich
Dienstgrad:
Generalmajor
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums der Nationalen Akademie der Wissenschaften.
32.
Aliaksandr
Uladzimiravich KANYUK
Alexander
(Alexandr)
Vladimirovich KONYUK
Position(en): Ehemaliger Generalstaatsanwalt der Republik Belarus
Botschafter der Republik Belarus in Armenien
Geburtsdatum: 11.7.1960
Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Generalstaatsanwalt war er verantwortlich für den weitverbreiteten Einsatz von Strafverfahren zum Ausschluss von Oppositionskandidaten im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen von 2020 und dafür, dass Personen am Beitritt zu dem von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat gehindert wurden.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Botschafter von Belarus in Armenien.
33.
Lidzia Mihailauna YARMOSHINA
Lidia Mikhailovna YERMOSHINA
Position(en): Ehemalige Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 29.1.1953
Geburtsort: Slutsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
In ihrer früheren Position als Vorsitzende der der Zentralen Wahlkommission (ZWK) war sie verantwortlich für deren Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
34.
Vadzim
Dzmitryevich IPATAU
Vadim Dmitrievich IPATOV
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 30.10.1964
Geburtsort: Kolomyja, Region/Oblast Iwano-Frankiwsk, frühere UdSSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: männlich
Als Stellvertretender Vorsitzender der ZWK ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
35.
Alena Mikalaeuna DMUHAILA
Elena Nikolaevna DMUHAILO
Position(en): Ehemalige Sekretärin der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 1.7.1971
Geschlecht: weiblich
In ihrer früheren Position als Sekretärin der ZWK war sie verantwortlich für deren Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
36.
Andrei
Anatolievich GURZHY
Andrey
Anatolievich GURZHIY
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 10.10.1975
Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
37.
Volga Leanidauna DARASHENKA
Olga Leonidovna DOROSHENKO
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 1976
Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
38.
Siarhei
Aliakseevich KALINOUSKI
Sergey Alexeyevich KALINOVSKIY
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 3.1.1969
Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
39.
Sviatlana Piatrouna KATSUBA
Svetlana Petrovna KATSUBO
Position(en): Leiterin der sozial-, geistes- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Technischen Staatsuniversität Gomel/Homyel, ehemaliges Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 6.8.1959
Geburtsort:
Podilsk,
Region/Oblast
Odessa, frühere UdSSR (jetzt
Ukraine)
Geschlecht: weiblich
In ihrer früheren Position als Mitglied des ZWK-Kollegiums war sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
Sie ist weiterhin aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiterin der sozial-, geistes- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Technischen Staatsuniversität Gomel/Homyel.
40.
Aliaksandr
Mikhailavich LASYAKIN
Alexander
(Alexandr)
Mikhailovich LOSYAKIN
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 21.7.1957
Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
41.
Igar Anatolievich PLYSHEUSKI
Ihor Anatolievich PLYSHEVSKIY
Position(en): Geschäftsführender Direktor der OOO Bergia-Gruppe, ehemaliges Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 19.2.1979
Geburtsort: Lyuban, frühere UdSSR (jetzt
Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Mitglied des ZWK-Kollegiums war er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Geschäftsführender Direktor der OOO Bergia-Gruppe.
42.
Marina Yureuna RAKHMANAVA
Marina Yurievna RAKHMANOVA
Position(en): Ehemaliges Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 26.9.1970
Geschlecht: weiblich
In ihrer früheren Position als Mitglied des ZWK-Kollegiums war sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
43.
Aleh Leanidavich SLIZHEUSKI
Oleg Leonidovich SLIZHEVSKI
Position(en): Leiter der Abteilung für rechtliche Unterstützung des Ständigen Ausschusses des Unionsstaates Belarus und Russland, ehemaliges Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 16.8.1972
Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Mitglied des ZWK-Kollegiums war er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Leiter der Abteilung für rechtliche Unterstützung des Ständigen Ausschusses des Unionsstaates Belarus und Russland.
44.
Irina Aliaksandrauna TSELIKAVETS
Irina Alexandrovna TSELIKOVEC
Position(en): Ehemaliges Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 2.11.1976
Geburtsort: Zhlobin, frühere UdSSR (jetzt
Belarus)
Geschlecht: weiblich
In ihrer früheren Position als Mitglied des ZWK-Kollegiums war sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
45.
Aliaksandr
Ryhoravich LUKASHENKA
Alexander
(Alexandr)
Grigorievich LUKASHENKO
Position(en): Präsident der Republik Belarus
Geburtsdatum: 30.8.1954
Geburtsort: Siedlung Kopys, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Präsident von Belarus mit Befehlsgewalt über staatliche Stellen ist er verantwortlich für die gewalttätige Repression, die der Staatsapparat vor und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 ausgeübt hat, insbesondere für den Ausschluss wichtiger Oppositionskandidaten, willkürliche Festnahmen und Misshandlung friedlicher Demonstranten sowie Einschüchterung und Gewalt gegen Journalisten.
46.
Viktar
Aliaksandravich LUKASHENKA
Viktor
Aleksandrovich LUKASHENKO
Position(en): Ehemaliger Nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten, Mitglied des Sicherheitsrates
Präsident des Nationalen Olympischen Komitees von Belarus
Geburtsdatum: 28.11.1975
Geburtsort: Mahiliou/Mogilev, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Persönliche Kennnummer: 3281175A014PB8
In seiner früheren Position als nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten und Mitglied des Sicherheitsrates und aufgrund seiner informellen Aufsichtsbefugnis über die belarussischen Sicherheitskräfte war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Präsident des Nationalen Olympischen Komitees. In dieser Position, zu der er am 26. Februar 2021 ernannt wurde, trägt er die Verantwortung für die Misshandlung der Athletin Krystsina Tsimanouskaya durch offizielle Vertreter des NOK während der Olympischen Sommerspiele 2020 in Tokio.
47.
Ihar Piatrovich SERGYAENKA
Igor Petrovich SERGEENKO
Position(en): Leiter des Führungsstabs der Präsidialverwaltung
Geburtsdatum: 14.1.1963
Geburtsort: Dorf Stolitsa, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR, (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Stabschef der Präsidialverwaltung steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und hat die Durchsetzung der Befugnisse des Präsidenten im Bereich der Innen- und Aussenpolitik sicherzustellen. Dadurch unterstützt er das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020.
48.
Ivan Stanislavavich TERTEL
Ivan Stanislavovich TERTEL
Position(en): Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB), ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees
Geburtsdatum: 8.9.1966
Geburtsort: Privalka/Privalki,
Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) und als ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten sowie gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
49.
Raman Ivanavich MELNIK Roman Ivanovich MELNIK
Position(en): Ehemaliger Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im
Innenministerium
Leiter der Verwaltung des Stadtbezirks Leninsky von Minsk.
Geburtsdatum: 29.5.1964 Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Verwaltung des Stadtbezirks Leninsky von Minsk.
50.
Ivan Danilavich NASKEVICH Ivan Danilovich NOSKEVICH
Position(en): Ehemaliger Vorsitzender des Untersuchungskomitees
Mitglied der Reserve des Untersuchungskomitees
Geburtsdatum: 25.3.1970
Geburtsort: Cierabličy,
Region/Oblast Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Vorsitzender des Untersuchungskomitees war er verantwortlich für die von jenem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als ein Mitglied der Reserve des Untersuchungskomitees.
51.
Aliaksey
Aliaksandravich VOLKAU
Alexei
Alexandrovich VOLKOV
Position(en): Ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees, jetzt Vorsitzender des Staatskomitees für forensisches Fachwissen
Geburtsdatum: 7.9.1973
Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees war er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
52.
Siarhei
Yakaulevich AZEMSHA
Sergei Yakovlevich AZEMSHA
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees
Geburtsdatum: 17.7.1974
Geburtsort: Rechitsa, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
53.
Andrei Fiodaravich SMAL Andrei Fyodorovich SMAL
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees
Geburtsdatum: 1.8.1973
Geburtsort: Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees war er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
54.
Andrei Yurevich PAULIUCHENKA
Andrei Yurevich PAVLYUCHENKO
Position(en): Leiter des Operations- und Analysezentrums
Geburtsdatum: 1.8.1971
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Leiter des Operations- und Analysezentrums steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft, insbesondere für die Unterbrechung der Verbindung zu Telekommunikationsnetzen als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
55.
Ihar Ivanavich BUZOUSKI
Igor Ivanovich BUZOVSKI
Position(en): Stellvertretender Minister für Information
Geburtsdatum: 10.7.1972
Geburtsort: Dorf Koshelevo,
Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als stellvertretender Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
56.
Natallia
Mikalaeuna EISMANT
Natalia
Nikolayevna EISMONT
Position(en): Pressereferentin des belarussischen Präsidenten
Geburtsdatum: 16.2.1984
Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geburtsname: Kirsanova oder Selyun
Geschlecht: weiblich
Als Pressereferentin des belarussischen Präsidenten steht sie in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Koordinierung der Medienaktivitäten des Präsidenten, wozu auch das Ausarbeiten von Erklärungen und das Organisieren von öffentlichen Auftritten gehört. Dadurch unterstützt sie das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020. Insbesondere hat sie mit ihren im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 abgegebenen öffentlichen Erklärungen, in denen sie den Präsident verteidigt und Oppositionelle und friedliche Demonstranten kritisiert hat, erheblich zur Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus beigetragen.
57.
Siarhei
Yaugenavich ZUBKOU
Sergei Yevgenevich ZUBKOV
Position(en): Befehlshaber der ‚Alpha‘-Einheit
Geburtsdatum: 21.8.1975
Geschlecht: männlich
Als Befehlshaber der Einsatzkräfte der ‚Alpha‘-Einheit ist er verantwortlich für die von diesen Einsatzkräften durchgeführte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
58.
Andrei
Aliakseevich RAUKOU
Andrei Alexeyevich RAVKOV
Position(en): Ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat
Botschafter der Republik Belarus in Aserbeidschan
Geburtsdatum: 25.6.1967
Geburtsort: Dorf Revyaki, Region/Oblast Witebsk / Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat stand er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Botschafter von Belarus in Aserbeidschan.
59.
Pyotr Piatrovich MIKLASHEVICH
Petr Petrovich MIKLASHEVICH
Position(en): Präsident des Verfassungsgerichts der Republik Belarus
Geburtsdatum: 18.10.1954
Geburtsort: Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Präsident des Verfassungsgerichts ist er verantwortlich für die am 25. August 2020 ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichts, durch die die Ergebnisse der manipulierten Wahlen für rechtmässig erklärt wurden. Er hat deshalb die im Rahmen der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats gegen friedliche Demonstranten und Journalisten durchgeführten Massnahmen unterstützt und ermöglicht und ist somit verantwortlich für eine ernsthafte Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus.
60.
Anatol
Aliaksandravich SIVAK
Anatoli
Alexandrovich SIVAK
Position(en): Stellvertretender Ministerpräsident, ehemaliger Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk
Geburtsdatum: 19.7.1962
Geburtsort: Zavoit, Kreis Narovlya, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Leitungsfunktion als Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der unter seiner Aufsicht stehenden lokalen Verwaltungsbehörden in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Proteste in Belarus kritisierte.
In seiner derzeitigen Führungsposition als stellvertretender Ministerpräsident unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime.
61.
Ivan Mikhailavich EISMANT
Ivan Mikhailovich EISMONT
Position(en): Vorsitzender der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt, Leiter der Belteleradiokampanija
Geburtsdatum: 20.1.1977
Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner derzeitigen Position als Leiter der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt ist er verantwortlich für die Verbreitung von Staatspropaganda in öffentlichen Medien, und er unterstützt durchweg das Lukaschenko-Regime. So nutzt er unter anderem die Medien, um den Verbleib des Präsidenten in seinem Amt trotz der manipulierten Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 und das anschliessende wiederholte gewaltsame Vorgehen gegen die friedlichen und legitimen Proteste zu unterstützen.
Eismont hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstranten kritisierte, und hat die Berichterstattung über die Proteste durch die Medien verweigert. Er hat zudem ihm unterstellte streikende Mitarbeiter der Rundfunkanstalt ‚Belteleradiokampanija‘ entlassen und ist somit verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen.
62.
Uladzimir
Stsiapanavich KARANIK
Vladimir
Stepanovich KARANIK
Position(en): Gouverneur Region/Oblast Grodno/Hrodna, ehemaliger Gesundheitsminister
Geburtsdatum: 30.11.1973
Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Leitungsfunktion als Gesundheitsminister war er dafür verantwortlich, dass Gesundheitsdienste zur Verfolgung friedlicher Demonstranten eingesetzt wurden, indem beispielsweise Demonstranten, die medizinischer Versorgung bedurften, von Krankenwagen in Untersuchungsgefängnisse anstatt in Krankenhäuser verbracht wurden. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstrationen in Belarus kritisierte, und in einem Fall einem Demonstranten unterstellte, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel stehe.
In seiner derzeitigen Führungsposition als Gouverneur Region/Oblast Grodno/Hrodna unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime.
63.
Natallia Ivanauna KACHANAVA
Natalia Ivanovna KOCHANOVA
Position(en): Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus
Geburtsdatum: 25.9.1960
Geburtsort: Polotsk, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
In ihrer derzeitigen Führungsposition als Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus ist sie verantwortlich für die Unterstützung der innenpolitischen Entscheidungen des Präsidenten. Sie ist verantwortlich für die Organisation der manipulierten Wahlen vom 9. August 2020. Sie hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen sie das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten rechtfertigte.
64.
Pavel Mikalaevich LIOHKI
Pavel Nikolaevich LIOHKI
Position(en): Gesandter bei der belarussischen Botschaft in Moskau, ehemaliger Erster Stellvertretender Minister für Information
Geburtsdatum: 30.5.1972
Geburtsort: Baranawitschy, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Minister für Information war er verantwortlich für Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Gesandter bei der belarussischen Botschaft in Moskau (Russland).
65.
Ihar
Uladzimiravich LUTSKY
Igor Vladimirovich LUTSKY
Position(en): Stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung, ehemaliger
Minister für Information
Geburtsdatum: 31.10.1972
Geburtsort: Stolin, Region/Oblast Brest, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Minister für Information war er verantwortlich für Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung.
66.
Andrei Ivanavich SHVED
Andrei Ivanovich SHVED
Position(en): Generalstaatsanwalt der Republik Belarus
Geburtsdatum: 21.4.1973
Geburtsort: Glushkovichi, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Generalstaatsanwalt ist er verantwortlich für die anhaltenden Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition, insbesondere für die Einleitung zahlreicher Strafverfahren gegen friedliche Demonstranten, Oppositionsführer und Journalisten nach den Präsidentschaftswahlen von 2020. Er hat zudem öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er Teilnehmern an ‚nicht genehmigten Versammlungen‘ Bestrafung androhte.
67.
Genadz
Andreevich BOGDAN
Gennady
Andreievich BOGDAN
Position(en): ehemaliger stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung
Geburtsdatum: 8.1.1977
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung beaufsichtigte er die Tätigkeit zahlreicher Unternehmen. Das von ihm geleitete Amt leistet den Behörden des Staatsapparats und den Behörden der Republik finanzielle, materielle, technische, soziale, logistische und medizinische Unterstützung. Er steht in enger Verbindung zum Präsidenten und unterstützt weiterhin das Lukaschenka-Regime.
68.
Ihar Paulavich BURMISTRAU
Igor Pavlovich BURMISTROV
Position(en): ehemaliger Stabschef und Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums
Geburtsdatum: 30.9.1968
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden Truppen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er wurde in die Militärreserve versetzt. Er ist berechtigt, eine militärische Uniform und militärische Abzeichen zu tragen.
69.
Arciom
Kanstantinavich DUNKA
Artem
Konstantinovich DUNKO
Position(en): Stellvertretender Leiter des Büros der
Region/Oblast Vitebsk/Wizebsk der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees, ehemaliger leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees
Geburtsdatum: 8.6.1990
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen Oppositionsführer und Aktivisten eingeleitet wurden.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als stellvertretender Leiter des Büros der Region/Oblast Vitebsk/Wizebsk der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees.
70.
Aleh Heorhievich KARAZIEI Oleg Georgevich KARAZEI
Position(en): Ehemaliger Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums
Ausserordentlicher Professor an der Akademie des Innenministeriums
Geburtsdatum: 1.1.1979
Geburtsort: Region/Oblast Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Ausserordentlicher Professor an der Akademie des Innenministeriums.
71.
Dzmitry
Aliaksandravich KURYAN
Dmitry
Alexandrovich KURYAN
Position(en): Stellvertretender Leiter der öffentlichen Miliz der Akademie des Innenministeriums, Oberst der Polizei, ehemaliger Stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium
Geburtsdatum: 3.10.1974
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als stellvertretender Leiter der öffentlichen Miliz der Akademie des Innenministeriums und hat weiterhin den Rang eines Oberst der Polizei inne.
72.
Aliaksandr
Henrykavich TURCHIN
Alexander
(Alexandr)
Henrihovich TURCHIN
Position(en): Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk
Geburtsdatum: 2.7.1975
Geburtsort:
Novogrudok,
Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk ist er zuständig für die Beaufsichtigung der lokalen Verwaltung, einschliesslich einiger Komitees. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
73.
Dzmitry Mikalaevich SHUMILIN
Dmitry
Nikolayevich SHUMILIN
Position(en): Stellvertretender Leiter der Direktion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention, ehemaliger Stellvertretender Leiter der Abteilung Grossveranstaltungen der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk
Geburtsdatum: 26.7.1977
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als stellvertretender Leiter der Abteilung Grossveranstaltungen der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung des lokalen Verwaltungsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er war nachweislich persönlich an der unrechtmässigen Inhaftierung friedlicher Demonstranten beteiligt.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Stellvertretender Leiter der Direktion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk.
74.
Vital Ivanavich STASIUKEVICH
Vitalyi Ivanovich STASIUKEVICH
Position(en): Stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna
Geburtsdatum: 5.3.1976
Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Zeugen zufolge hat er persönlich die unrechtmässige Inhaftierung friedlicher Demonstranten überwacht.
75.
Siarhei Leanidavich KALINNIK
Sergei Leonidovich KALINNIK
Position(en): Stellvertretender Leiter der Kriminalpolizei in der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk, ehemaliger Oberst der Polizei, Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk
Geburtsdatum: 23.7.1979
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Zeugen zufolge hat er persönlich die Folterung von unrechtmässig festgehaltenen Demonstranten überwacht und sich daran beteiligt.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als stellvertretender Leiter der Kriminalpolizei in der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk.
76.
Vadzim Siarhaevich PRYGARA
Vadim Sergeyevich PRIGARA
Position(en): Oberstleutnant der Polizei, Leiter der Kreispolizeidirektion in
Molodetschno
Geburtsdatum: 31.10.1980
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Kreispolizeidirektion in Molodetschno ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Zeugen zufolge überwachte er persönlich das Verprügeln von unrechtmässig festgehaltenen Demonstranten. Ferner gab er gegenüber den Medien zahlreiche abwertende Bemerkungen über Demonstranten ab.
77.
Viktar Ivanavich STANISLAUCHYK
Viktor Ivanovich STANISLAVCHIK
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk,
Befehlshaber der
Polizei für öffentliche Sicherheit
Erster Stellvertretender Leiter des Zentrums für fortgeschrittene Studien und Spezialisten des Innenministeriums
Geburtsdatum: 27.1.1971 Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk und Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Zeugen zufolge überwachte er persönlich die Festnahme friedlicher Demonstranten und das Verprügeln jener unrechtmässig festgehaltenen Personen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Erster Stellvertretender Leiter des Zentrums für fortgeschrittene Studien und Spezialisten des Innenministeriums.
78.
Aliaksandr
Aliaksandravich PIETRASH
Alexander (Alexandr)
Alexandrovich PETRASH
Position(en): Direktor des Gerichts des Stadtbezirks
Zentralny von Minsk, ehemaliger Direktor des Gerichts des Stadtbezirks
Moskowski von Minsk
Geburtsdatum: 16.5.1988
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Moskowski von Minsk war er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Berichten zufolge waren unter seiner Aufsicht geführte Gerichtsverfahren von Verletzungen der Rechte der Verteidigung gekennzeichnet und auf falsche Zeugenaussagen gestützt.
Er war an der Verhängung von Geldstrafen gegen Demonstranten, Journalisten und Oppositionsführer sowie an deren Verhaftung im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 massgeblich beteiligt.
Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Zentralny von Minsk.
79.
Andrei
Aliaksandravich LAHUNOVICH
Andrei
Alexandrovich LAHUNOVICH
Position(en): Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel ist er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
80.
Alena Vasileuna LITVINA
Elena Vasilevna LITVINA
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow/Mahiljou
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow/Mahiljou ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Oppositionsaktivisten und Ehegatten der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, Siarhei Tsikhanousky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
81.
Victoria Valeryeuna SHABUNYA
Victoria Valerevna SHABUNYA
Position(en): Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk
Geburtsdatum: 27.2.1974
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Mitglieds des Koordinierungsrates und Vorsitzenden eines Streikkomitees Sergei Dylevsky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
82.
Alena
Aliaksandravna ZHYVITSA
Elena
Alexandrovna ZHYVITSA
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk
Geburtsdatum: 9.4.1990
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
83.
Natallia Anatolievna DZIADKOVA
Natalia Anatolievna DEDKOVA
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk
Geburtsdatum: 2.12.1979
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung der Vorsitzenden des Koordinierungsrates, Mariya Kalesnikava. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
84.
Maryna Arkadzeuna FIODARAVA
Marina Arkadievna FEDOROVA
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk
Geburtsdatum: 11.9.1965
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
85.
Yulia Chaslavauna HUSTYR
Yulia Cheslavovna HUSTYR
Position(en): Anwältin bei der Rechtsberatungsstelle des Bezirks Kastrytschnitski von Minsk, ehemalige Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk
Geburtsdatum: 14.1.1984
Geschlecht: weiblich
In ihrer früheren Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk war sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung verletzt.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
Sie ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Anwältin bei der Rechtsberatungsstelle des Bezirks Kastrytschnitski von Minsk.
86.
Alena Tsimafeeuna NYAKRASAVA
Elena Timofeyevna NEKRASOVA
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks
Zawodski in Minsk
Geburtsdatum: 26.11.1974
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Zawodski in Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
87.
Aliaksandr Vasilevich SHAKUTSIN
Aleksandr Vasilevich SHAKUTIN
Position(en): Geschäftsmann, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Amkodor-Holding, Anteilseigner von SV Maschinen GmbH, UAB EM System, Anulatrans SIA, Amkodor-Tsentr, OOO PMI Inzhiniring
Geburtsdatum: 12.1.1959
Geburtsort:
Bolshoe Babino, Kreis Orscha,
Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Er ist einer der führenden in Belarus tätigen Geschäftsleute, mit Geschäftsinteressen im Bau-, Maschinenbau- und Agrarsektor sowie in anderen Sektoren.
Berichten zufolge gehört er zu den Personen, die unter Lukashenkas Präsidentschaft am meisten von der Privatisierung profitiert haben. Er ist auch ein ehemaliges Mitglied des Präsidiums der für Lukashenka eintretenden öffentlichen Vereinigung ‚Belaya Rus‘ und ein ehemaliges Mitglied des Rates für die Entwicklung der Unternehmerschaft in der Republik Belarus.
In öffentlichen Äusserungen vom Juli 2020 verurteilte er die Proteste der Opposition in Belarus und unterstützte damit die Repressionspolitik des Lukashenka-Regimes gegen friedliche Demonstranten, die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft.
Damit profitiert er vom Lukashenka-Regime und unterstützt dieses.
Er nimmt nach wie vor Geschäftsinteressen in Belarus wahr.
88.
Mikalai
Mikalaevich VARABEI/VERABEI
Nikolay Nikolaevich VOROBEY
Position(en): Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe
Geburtsdatum: 4.5.1963
Geburtsort: Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: männlich
Er ist einer der führenden in Belarus tätigen Geschäftsleute und nahm Geschäftsinteressen im Erdöl-, Kohlentransit- und Bankensektor sowie in anderen Sektoren wahr.
Er ist Miteigentümer der Bremino-Gruppe, eines Unternehmens, das in den Genuss von Steuervergünstigungen und anderweitiger Unterstützung seitens der belarussischen Regierung kam. Sein Unternehmen BelKazTrans erhielt das ausschliessliche Recht, Kohle durch Belarus zu verbringen. Im Dezember 2020 übertrug er einen Teil seiner Vermögenswerte auf mit ihm eng verbundene Geschäftspartner. Medienberichten zufolge kontrolliert er immer noch die Unternehmen Interservice und Oil Bitumen Plant. Er unterhält Geschäftstätigkeiten und enge Beziehungen zu den belarussischen Behörden und lieferte Lukashenka zwei Luxusautos. Er nimmt auch Geschäftsinteressen in der Ukraine und in Russland wahr.
Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
89.
Natallia
Mikhailauna BUHUK
Natalia
Mikhailovna BUGUK
Position: Richterin am Stadtgericht Minsk, ehemalige Richterin am Gericht des Stadtbezirks Frunsensky von Minsk
Geburtsdatum: 19.12.1989
Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als ehemalige Richterin am Gericht des Stadtbezirks Frunsensky von Minsk war Natallia Buhuk verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung von Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
Sie ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Richterin am Stadtgericht Minsk.
90.
Alina Siarhieeuna KASIANCHYK
Alina Sergeevna KASYANCHYK
Position: Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft der Stadt Minsk, ehemalige stellvertretende Staatsanwältin am Gericht des Stadtbezirks Frusensky von Minsk
Geburtsdatum: 12.3.1998
Geburtsort:
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als ehemalige stellvertretende Staatsanwältin am Gericht des Stadtbezirks Frusensky von Minsk hat Alina Kasianchyk das Lukashenka-Regime in politisch motivierten Verfahren gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten vertreten. Insbesondere hat sie die Journalistinnen Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova für die Aufzeichnung von friedlichen Protesten auf der Grundlage einer unbegründeten Anklage wegen ‚Verschwörung‘ und ‚Verstössen gegen die öffentliche Ordnung‘ strafrechtlich verfolgt. Ausserdem wurden von ihr Mitglieder der belarussischen Zivilgesellschaft strafrechtlich verfolgt - beispielsweise für die Teilnahme an friedlichen Protesten und an Gedenkveranstaltungen für den ermordeten Demonstranten Aliaksandr Taraikousky. Sie hat beim Richter stets lange Haftstrafen beantragt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
Sie ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft der Stadt Minsk.
91.
Ihar Viktaravich KURYLOVICH
Igor Viktorovich KURILOVICH
Leitender Ermittler der Bezirksabteilung von Frunsensky im Ermittlungskomitee
Geburtsdatum: 26.09.1990
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als leitender Ermittler am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk war Ihar Kurylovich an der Vorbereitung einer politisch motivierten Strafsache gegen die Journalistinnen Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova beteiligt. Die Journalistinnen, die eine Sendung über friedliche Prozesse gemacht hatten, wurden wegen Verstössen gegen die öffentliche Ordnung angeklagt und zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
92.
Siarhei Viktaravich SHATSILA
Sergei Viktorovich SHATILO
Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk
Geburtsdatum: 13.08.1989
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk ist Siarhei Shatsila für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Natallia Hersche, Dzmitry Halko und Dzmitry Karatkevich, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
93.
Anastasia Vasileuna ACHALAVA
Anastasia
Vasilievna ACHALOVA
Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk
Geburtsdatum: 15.10.1992
Geburtsort: Minsk, Belarus
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk ist Anastasia Achalava für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Mitglieds des Koordinierungsrates Dzmitry Kruk sowie von medizinischem Personal und älteren Menschen. Berichten zufolge stützen sich die unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren auf anonyme Zeugenaussagen.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
94.
Mariya
Viachaslavauna YAROKHINA
Maria Viacheslavovna YEROKHINA
Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk
Geburtsdatum: 04.07.1987
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk ist Mariya Yarokhina verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, aktive Gewerkschaftsmitglieder, Sportler und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Journalisten Uladzimir Hrydzin.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
95.
Yuliya
Aliaksandrauna BLIZNIUK
Yuliya
Aleksandrovna BLIZNIUK
Stellvertretende Vorsitzende/Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk
Geburtsdatum: 23.09.1971
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretende Vorsitzende/Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk ist Yuliya Blizniuk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Aktivisten Artsiom Khvashcheuski, Artsiom Sauchuk und Maksim Pauliushchyk. Letztere werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
96.
Anastasia
Dzmitreuna KULIK
Anastasia
Dmitrievna KULIK
Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk
Geburtsdatum: 28.07.1989
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk ist Anastasia Kulik für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Aliaksandr Zakharevich, der von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politischer Gefangener eingestuft wird.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
97.
Maksim
Leanidavich TRUSEVICH
Maksim
Leonidovich TRUSEVICH
Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk
Geburtsdatum: 12.08.1989
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk ist Maksim Trusevich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
98.
Tatsiana Yaraslavauna MATYL
Tatiana
Yaroslavovna MOTYL
Richterin am Bezirksgericht Moskovskiy in Minsk
Geburtsdatum: 20.01.1968
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Moskovsky in Minsk ist Tatsiana Matyl für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten ver-antwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Oppositionspolitikers Mikalai Statkevich und des Journalisten Alexander Borozenko. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
99.
Aliaksandr
Anatolevich RUDZENKA
Aleksandr
Anatolevich RUDENKO
Stellvertretender Vorsitzender am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk
Geburtsdatum: 01.12.1981
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Vorsitzender am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk ist Aliaksandr Rudzenka für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung eines älteren, behinderten Demonstranten zu einer Geldstrafe sowie für die Verurteilung von Lyudmila Kazak, der Anwältin der belarussischen Oppositionsführerin Mariya Kalesnikava. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
100.
Aliaksandr
Aliaksandravich VOUK
Aleksandr
Aleksandrovich VOLK
Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk
Geburtsdatum: 01.08.1979
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk ist Aliaksandr Vouk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Schwestern Anastasia und Victoria Mirontsev, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
101.
Volha Siarheeuna NIABORSKAIA
Olga Sergeevna NEBORSKAIA
Richterin am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk
Geburtsdatum: 14.02.1991
Geburtsort:
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk ist Volha Niaborskaya für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten und Journalisten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Sofia Malashevich und Tikhon Kliukach, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung verletzt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
102.
Marina
Sviataslavauna ZAPASNIK
Marina
Sviatoslavovna ZAPASNIK
Stellvertretende Vorsitzende des Bezirksgerichts Leninskiy in Minsk
Geburtsdatum: 28.03.1982
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretende Vorsitzende und Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk ist Marina Zapasnik für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Aktivisten Vladislav Zenevich, Olga Pavlova, Olga Klaskovskaya, Viktar Barushka, Sergey Ratkevich, Aleksey Charvinskiy, Andrey Khrenkov, des Studenten Viktor Aktistov und des minderjährigen Maksim Babich. Sie alle werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
103.
Maksim Yurevich FILATAU
Maksim Yurevich FILATOV
Richter am Stadtgericht Lida
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Stadtgericht Lida ist Maksim Filatau für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Aktivisten Vitold Ashurok, der von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politischer Gefangener anerkannt wird.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
104.
Andrei Vaclavavich HRUSHKO
Andrei
Vatslavovich GRUSHKO
Position: Stellvertretender Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Leninsky von Brest, ehemaliger Richter am Gericht des Stadtbezirks Leninsky von Brest
Geburtsdatum: 24.1.1979
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Gericht des Stadtbezirks Leninsky von Brest ist Andrei Hrushko für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Aktivisten, die als politische Gefangene anerkannt sind, und Minderjährigen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
Zurzeit bekleidet er das Amt des Stellvertretenden Direktors des Gerichts des Stadtbezirks Leninsky von Brest.
105.
Dzmitry Iurevich HARA
Dmitry Iurevich GORA
Vorsitzender des belarussischen Ermittlungskomitees (am 11. März 2021 ernannt);
ehemaliger stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus (bis zum 11. März 2021)
Geburtsdatum: 04.05.1970
Geburtsort: Tbilisi, früher Georgische SSR (jetzt Georgien)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Generalstaatsanwalt bis März 2021 trägt Dzmitry Hara die Verantworung für politisch motivierte Strafsachen gegen friedliche Demonstranten, Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Dzmitry Hara war auch an der Einleitung politisch motivierter Strafverfahren gegen Siarhei Tsikhanousky, oppositioneller Aktivist und Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, beteiligt.
Als Leiter der staatlichen Kommission, die von der Generalstaatsanwaltschaft eingesetzt wurde, um bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern gegen den Machtsmissbrauch durch Strafverfolgungsbeamte zu ermitteln, ist Dzmitry Hara für die Untätigkeit dieser Einrichtung verantwortlich, da trotz Anträgen auf Einleitung von Strafverfahren wegen Gewaltanwendung, Misshandlung und Folter kein Fall bekannt ist, in dem solche Ermittlungen stattgefunden haben.
Seit März 2021 ist er Vorsitzender des belarussischen Ermittlungskomitees. Als solcher ist er für die Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern und Teilnehmern an friedlichen Protesten verantwortlich.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
106.
Aliaksei
Kanstantsinavich STUK
Alexey
Konstantinovich STUK
Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus
Geburtsdatum: 1959
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Generalstaatsanwalt trägt Aliaksei Stuk die Verantwortung für politisch motivierte Strafsachen gegen Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Er ist verantwortlich dafür, dass die Staatsanwaltschaft die Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz noch schärfer kontrolliert und Teilnehmer an friedlichen Protesten in unverhältnismässiger Weise zur Rechenschaft gezogen werden. Er erklärte öffentlich, dass die Generalstaatsanwaltschaft daran arbeitete, ‚illegale‘ Bürgervereinigungen zu ermitteln und deren Tätigkeit zu unterdrücken.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
107.
Genadz Iosifavich DYSKO
Gennadi Iosifovich DYSKO
Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus, Staatsrat für Justiz der 3. Klasse Geburtsdatum: 22.03.1964
Geburtsort: Oshmyany, Region Hrodna, Belarus (früher UdSSR)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Generalstaatsanwalt trägt Genadz Dysko die Verantwortung für politisch motivierte Strafsachen gegen die Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Er war auch an der Einleitung politisch motivierter Strafverfahren gegen Siarhei Tsikhanousky, oppositioneller Aktivist und Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, beteiligt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
108.
Sviatlana,
Anatoleuna LYUBETSKAYA
Svetlana
Anatolevna LYUBETSKAYA
Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus, Vorsitzende der Ständigen Rechtskommission
Geburtsdatum: 03.06.1971
Geburtsort: früher UdSSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Vorsitzende der parlamenarischen Rechtskommission ist Sviatlana Lyubetskaya für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschliesslich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist sie für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschliesslich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Ausserdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Masse untergraben.
109.
Aliaksei
Uladzimiravich IAHORAU
Alexei
Vladimirovich YEGOROV
Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus; Stellvertretender Vorsitzender der Ständigen Rechtskommission
Geburtsdatum: 16.12.1969
Geburtsort: Novosokolniki, Region Pskov, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Vorsitzender der parlamenarischen Rechtskommission ist Aliaksei Iahorau für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschliesslich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist er für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschliesslich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Ausserdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Masse untergraben.
110.
Aliaksandr
Paulavich AMELIANIUK
Aleksandr
Pavlovich OMELYANYUK
Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus, Stellvertretender Vorsitzender der Ständigen Rechtskommission
Geburtsdatum: 06.03.1964
Geburtsort: Kobrin, Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Vorsitzender der parlamentarischen Rechtskommission ist Aliaksandr Amelianiuk für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschliesslich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist er für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschliesslich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Ausserdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Masse untergraben.
111.
Andrei Mikalaevich MUKAVOZCHYK
Andrei
Nikolaevich MUKOVOZCHYK
Politischer Beobachter von ‚Sovietskaia Belarus - Belarus Segodnya‘ (Belarus heute)
Geburtsdatum: 13.06.1963
Geburtsort: Novosibirsk, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Reisepass-Nr.: MP 3413113 und MP 2387911
Andrei Mukavozchyk gehört zu den wichtigsten Propagandisten des Lukaschenko-Regimes und veröffentlicht seine Beiträge in der amtlichen Zeitung der Präsidialverwaltung ‚Belarus Segodnya‘. In seinen Artikeln werden die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft mithilfe von Falschinformationen systematisch in einem schlechten Licht dargestellt und verächtlich gemacht. Er ist ein wichtiges Sprachrohr der Regierungspropaganda, die Repressionen gegen die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft unterstützt und rechtfertigt.
Im Mai 2020 erhielt Mukavozchyk von der belarussischen Journalistenunion, einer regierungsfreundlichen Organisation, den Preis ‚Goldene Feder‘. Im Dezember 2020 erhielt er den Preis ‚Goldener Buchstabe‘, der ihm von Vertretern des belarussischen Informationsministeriums überreicht wurde. Im Januar 2021 unterzeichnete Aliaksandr Lukashenka ein Dekret zur Auszeichnung von Mukavozchyk mit einem Orden für verdienstvolle Tätigkeiten.
Damit profitiert dieser vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
112.
Siarhei Aliaksandravich GUSACHENKA
Sergey
Alexandrovich GUSACHENKO
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender der nationalen staatlichen Rundfunkanstalt (Belteleradiokampanija)
Geburtsdatum: 5.11.1983
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Tel. (Büro): +375 (17) 369-90-15
Als stellvertretender Vorsitzender der nationalen staatlichen Rundfunkanstalt Belteleradiokampanija, Autor und Moderator der wöchentlichen Propaganda-Fernsehshow "Glavnyy efir" hat Siarhei Gusachenka der belarussischen Öffentlichkeit bereitwillig Falschinformationen über die Wahlergebnisse, Proteste und die Repression durch die staatlichen Behörden sowie die Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des illegalen Überschreitens der Aussengrenzen der Union präsentiert. Er ist unmittelbar verantwortlich dafür, wie das Staatsfernsehen über die Lage im Land informiert, und unterstützt damit die Behörden, einschliesslich Lukashenka.
Er unterstützt daher das Lukaschenka-Regime.
113.
Genadz
Branislavavich DAVYDZKA
Gennadi
Bronislavovich DAVYDKO
Mitglied der Repräsentantenkammer, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Medien
Vorsitzender der belarussischen politischen Organisation Belaya Rus
Geburtsdatum: 29.09.1955
Geburtsort: Dorf Popovka, Senno/Sjanno, Gebiet Vitebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Reisepass-Nr.: MP2156098
Als Vorsitzender von Belaya Rus, einer wichtigen lukaschenkofreundlichen Organisation, gehört Genadz Davydzka zu den wichtigsten Propagandisten des Regimes. Bei seiner Unterstützung Lukaschenkos machte er oft hetzerische Äusserungen und ermutigte den Staatsapparat zu Gewalt gegen friedliche Demonstranten.
Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
114.
Volha Mikalaeuna CHAMADANAVA
Olga Nikolaevna CHEMODANOVA
Position(en): Ehemalige Pressesekretärin des belarussischen Innenministeriums
Leiterin der Hauptabteilung für Ideologie und Jugend des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk
Geburtsdatum: 13.10.1977
Geburtsort: Region/Oblast Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch Dienstgrad: Oberst
Reisepass-Nr.: MC1405076
In ihrer früheren Position als wichtigste Medienfigur des belarussischen Innenministeriums spielte Volha Chamadanava eine Schlüsselrolle bei der Verdrehung und Zurückweisung der Tatsachen in Bezug auf die Gewalt gegen Demonstranten und bei der Verbreitung von Falschinformationen über sie. Sie bedrohte friedliche Demonstranten und rechtfertigte kontinuierlich die gegen sie verübte Gewalt.
Da sie dem Sicherheitsapparat angehörte und in seinem Namen sprach, unterstützt sie daher das Lukaschenka-Regime.
Sie ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiterin der Hauptabteilung für Ideologie und Jugend des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk.
115.
Siarhei Ivanavich SKRYBA
Sergei Ivanovich SKRIBA
Vizekanzler für Pädagogik der belarussischen Staatsuniversität für Wirtschaft
Geburtsdatum: 21.11.1964 / 1965
Geburtsort: Kletsk, Region Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
E-Mail: skriba_s@bseu.by
Als Vizekanzler für Pädagogik der belarussischen Staatsuniversität für Wirtschaft ist Siarhei Skryba verantwortlich für Sanktionen gegen Studenten wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Protesten, einschliesslich ihres Ausschlusses von der Universität.
Einige dieser Sanktionen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 verhängt, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
116.
Siarhei Piatrovich, RUBNIKOVICH
Sergei Petrovich RUBNIKOVICH
Rektor der belarussischen Staatsuniversität für Medizin Geburtsdatum: 1974
Geburtsort: Sharkauschyna, Gebiet Vitebsk/Viciebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Rektor der belarussischen Staatsuniversität für Medizin, dessen Ernennung von Alexander Lukaschenko bewilligt wurde, ist Siarhei Rubnikovich verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschliessen. Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
117.
Aliaksandr
Henadzevich BAKHANOVICH
Aleksandr
Gennadevich BAKHANOVICH
Position(en): Erster Stellvertretender Minister für Bildung, ehemaliger Rektor der staatlichen Technischen Universität Brest
Geburtsdatum: 1972
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner früheren Position als Rektor der staatlichen Technischen Universität Brest, dessen Ernennung von Alexander Lukaschenka bewilligt wurde, war Aliaksandr Bakhanovich verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschliessen. Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkas Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen. Im Januar 2023 wurde Aliaksandr Bakhanovich zum Ersten Stellvertretenden Minister für Bildung der Republik Belarus ernannt.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenka-Regime.
118.
Mikhail
Ryhoravich BARAZNA
Mikhail
Grigorevich BOROZNA
Rektor der belarussischen staatlichen Kunstakademie
Geburtsdatum: 20.11.1962
Geburtsort:
Rakusheva, Gebiet
Mahileu/Mogiliev, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Rektor der belarussischen staatlichen Kunstakademie ist Mikhail Barazna verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschliessen.
Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.
Daher ist Mikhail Barazna für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
119.
Maksim
Uladzimiravich RYZHANKOU
Maksim
Vladimirovich RYZHENKOV
Erster stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung
Geburtsdatum: 19.06.1972
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Erster stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung steht Maksim Ryzhankou in enger Verbindung zum Präsidenten und ist für die Duchsetzung der Befugnisse des Präsidenten in der Innen- und Aussenpolitik verantwortlich. In über 20 Jahren seiner Laufbahn im belarussichen Staatsdienst hatte er eine Reihe von Ämtern inne, u. a. im Aussenministerium und in verschiedenen Botschaften. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
120.
Dzmitry
Aliaksandravich LUKASHENKA
Dmitry
Aleksandrovich LUKASHENKO
Geschäftsmann, Vorsitzender des Sportclubs des Präsidenten
Geburtsdatum: 23.03.1980
Geburtsort:
Mogilev/Mahiliou, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dzmitry Lukashenka ist Aliaksandr Lukashenkas Sohn und Geschäftsmann. Seit 2005 ist er Vorsitzender des staatlich-öffentlichen Vereins ‚Sportclub des Präsidenten‘ und 2020 wurde er in dieses Amt wiedergewählt. Über diese Einrichtung macht er Geschäfte und kontrolliert eine Reihe von Unternehmen. Er wohnte der heimlichen Amtseinführung Aliaksandr Lukashenkas im September 2020 bei. Er profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
121.
Liliya Valereuna LUKASHENKA (SIAMASHKA)
Liliya Valerevna LUKASHENKO (SEMASHKO)
Position(en): Geschäftsfrau, Direktorin einer Kunstgalerie
Geburtsdatum: 29.10.1979
Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 4291079A047PB1
Liliya Lukashenka ist Viktar Lukashenkas Ehefrau und Aliaksandr Lukashenkas Schwiegertochter. Sie war mit einer Reihe sehr bekannter Unternehmen eng verbunden, die vom Lukaschenka-Regime profitiert haben, darunter Dana Holdings/Dana Astra und der Konzern Belkhudozhpromysly. Zusammen mit ihrem Ehemann Viktar Lukashenka wohnte sie der heimlichen Amtseinführung Aliaksandr Lukashenkas im September 2020 bei.
Sie ist derzeit Direktorin der Kunstgalerie ‚Art Chaos‘. Ihre Geschäftstätigkeiten werden von regimenahen Medien gefördert.
Sie profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
122.
Valeri Valerevich IVANKOVICH
Valery Valerevich IVANKOVICH
Generaldirektor von OJSC ‚MAZ‘
Geburtsdatum: 1971
Geburtsort: Novopolotsk, Weissrussische SSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Generaldirektor von OJSC ‚MAZ‘ trägt Valeri Ivankavich die Verantwortung für die Festnahme von MAZ-Mitarbeitern durch Sicherheitskräfte auf dem MAZ-Betriebsgelände und für die Entlassung von MAZ-Beschäftigten, die an friedlichen Protesten gegen das Regime teilnahmen. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.
Er wurde von Lukaschenko zum Mitglied der Kommission ernannt, die mit dem Entwurf von Änderungen an der belarussischen Verfassung betraut wurde. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
123.
Aliaksandr
Yauhenavich SHATROU
Alexander (Alexandr)
Evgenevich SHATROV
Position(en): Geschäftsmann, Anteilseigner und ehemaliger Geschäftsführer von Synesis LLC
Geburtsdatum: 9.11.1978
Geburtsort: früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: russisch, belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3091178A002VF5
Als ehemaliger Geschäftsführer und ehemaliger Mehrheitsanteilseigner von Synesis LLC war Alexander Shatrov für den Beschluss dieses Unternehmens verantwortlich, den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform, Kipod, zur Verfügung zu stellen, mit der Videoaufnahmen durchsucht und ausgewertet werden können und eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden kann. Daher trägt er zu Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition durch den Staatsapparat bei. Eigenen Angaben zufolge stellt Synesis den belarussischen Behörden die Plattform Kipod inzwischen nicht mehr zur Verfügung, nach Berichten der Vereinigung belarussischer Sicherheitskräfte BYPOL wird Kipod jedoch nach wie vor von den staatlichen Sicherheitsorganen genutzt.
Synesis gehört zu den Unternehmen, die in dem mit dem Dekret von Aliaksandr Lukashenka eingerichteten Hi-Tech-Park angesiedelt sind, und geniesst daher zahlreiche Vergünstigungen, wie die Befreiung von der Einkommenssteuer, der MwSt., von Offshore-Gebühren, Zöllen u. dgl.
Synesis LLC und ihre Filiale Panoptes profitieren von ihrer Beteiligung am staatlichen Sicherheitsüberwachungssystem. Auch andere Unternehmen, wie BelBet und Synesis Sport, deren Eigentümer oder Miteigentümer Shatrov war, profitieren von Regierungsaufträgen.
Er gab öffentliche Erklärungen ab, in denen er die Menschen, die gegen das Lukashenka-Regime protestierten, kritisierte und das Fehlen von Demokratie in Belarus relativierte. Damit profitiert er vom Lukashenka-Regime und unterstützt dieses.
Er ist nach wie vor Anteilseigner von Synesis LLC.
124.
Siarhei
Siamionavich TSIATSERYN
Sergei Semionovich TETERIN
Position(en): Geschäftsmann, Eigentümer von BelGlobalStart, Miteigentümer von VIBEL, ehemaliger Vorsitzender des belarussischen Tennisverbands
Geburtsdatum: 7.1.1961
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch
Siarhei Tsiatseryn zählt zu den führenden in Belarus tätigen Geschäftsleuten und hat (durch seine Firma BelGlobalStart) Wirtschaftsinteressen im Vertrieb von alkoholischen Getränken, Lebensmitteln und Möbeln. Er gehört zum inneren Kreis von Lukaschenka.
2019 wurde BelGlobalStart die Möglichkeit gegeben, mit dem Bau eines multifunktionellen Geschäftszentrums gegenüber dem Präsidentenpalast in Minsk zu beginnen. Siarhei Tsiatseryn ist Miteigentümer des Unternehmens VIBEL, das Werbespots auf einer Reihe von Kanälen des belarussischen Staatsfernsehens verkauft. Er war Vorsitzender des belarussischen Tennisverbands und ehemaliger Berater Lukashenkas für Sportangelegenheiten.
125.
Mikhail
Safarbekovich GUTSERIEV
Position(en):
Geschäftsmann, Anteilseigner und Leiter von Slavkali, Verwaltungsratsvorsitzender und Anteilseigner von: JSC Mospromstroi,
Industrial Financial Group Safmar JSC, LLC Proekt Grad.
Mitglied des Verwaltungsrats und Anteilseigner von JSC NKNeftisa
Geburtsdatum: 9.3.1958
Geburtsort:
Akmolinsk, früher UdSSR (jetzt
Kasachstan)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: russisch
Mikhail Gutseriev ist ein bekannter russischer Geschäftsmann mit Geschäftsinteressen in Belarus im Energie- und Kalisektor, im Gastgewerbe und anderen Branchen. Er ist ein langjähriger Bekannter von Aliaksandr Lukashenka und konnte dank dieser Verbindung zur politischen Elite in Belarus erheblichen Reichtum anhäufen und Einfluss gewinnen. Das früher von Gutseriev kontrollierte Unternehmen Safmar war die einzige russische Ölgesellschaft, die belarussische Raffinierien während der Energiekrise zwischen Belarus und Russland im Frühjahr 2020 weiterhin mit Öl belieferte.
Gutseriev unterstützte Lukashenka auch bei Streitigkeiten mit Russland über Öllieferungen. Gutseriev war Vorsitzender des Verwaltungsrats und Anteilseigner des Unternehmens Slavkali, das derzeit die Nezhinsky-Anlage für den Abbau und die Verarbeitung der Kaliumchloridvorkommen der Kalilagerstätte von Starobinsky bei Lyuban errichtet. Diese Investition in Höhe von 2 Mrd. USD ist die grösste in Belarus. Lukashenka versprach, die Stadt Lyuban ihm zu Ehren in "Gutserievsk" umzubenennen.
Zu seinen Unternehmungen in Belarus gehörten auch die Slavneft-Tankstellen und Erdöllager sowie ein Hotel, ein Geschäftszentrum und ein Flughafen-Terminal in Minsk. Als in Russland strafrechtliche Ermittlungen gegen Gutseriev eingeleitet wurden, nahm Lukashenka ihn in Schutz. Lukashenka dankte Gutseriev für seine finanziellen Zuwendungen zu wohltätigen Zwecken und für die Investitionen in Höhe von Milliarden Dollar in Belarus. Gutseriev soll Lukashenka luxuriöse Geschenke gemacht haben.
Gutseriev erklärte sich ferner zum Eigentümer eines Wohnsitzes, der de facto Lukashenka gehört, und schützte ihn somit, als Journalisten mit der Untersuchung der Vermögenswerte von Lukashenka begannen. Gutseriev hat am 23. September 2020 an der heimlichen Amtseinführung von Lukashenka teilgenommen. Im Oktober 2020 erschienen Lukashenka und Gutseriev bei der Eröffnung einer orthodoxen Kirche, die von Letzterem finanziert wurde.
Als im August 2020 streikende Bedienstete der belarussischen Staatsmedien entlassen wurden, wurden Medienberichten zufolge als Ersatz für die entlassenen Arbeitnehmer russische Medienmitarbeiter mit einem Flugzeug, das Gutseriev gehört, nach Belarus geflogen und im Hotel Minsk Renaissance untergebracht, das ebenfalls Gutseriev gehört. Gutseriev unterstützte die Anschaffung von CT-Scannern für Belarus während der COVID-19-Krise. Mikhail Gutseriev profitiert somit vom Lukashenka-Regime und unterstützt es.
126.
Aliaksey Ivanavich ALEKSIN
Alexei Ivanovich OLEKSIN
Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Aliaksei Aleksin ist einer der führenden Geschäftsleute in Belarus mit Geschäftsinteressen in den Bereichen Erdöl und Energie, Immobilien, Entwicklung, Logistik, Tabak, Einzelhandel, Finanzen usw. Er unterhält enge Beziehungen zu Aliaksandr Lukashenka und dessen Sohn und ehemaligem nationalen Sicherheitsberater Viktar Lukashenka. Aliaksei Aleksin ist aktives Mitglied in der Biker-Bewegung in Belarus, einem Hobby, das er mit Viktar Lukashenka teilt. Sein Unternehmen besitzt eine Immobilie in ‚Alexandria 2‘ (Region Mogilev), die allgemein als ‚Residenz des Präsidenten‘ bezeichnet wird, weil sich Aliaksandr Lukashenka dort regelmässig aufhält.
Er ist Miteigentümer der Bremino-Gruppe, Initiator und Mitverwalter des Projekts der Sonderwirtschaftszone Bremino-Orsha, die durch ein von Aliaksandr Lukashenka unterzeichnetes Präsidialdekret errichtet wurde. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Bremino-Orsha-Zone sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Aleksin und andere Miteigentümer der Bremino-Gruppe wurden durch Viktar Lukashenka unterstützt.
Die Unternehmen ‚Inter Tobacco‘ und ‚Energo-Oil‘, die Aleksin und nahen Angehörigen von Aleksin gehören, erhielten auf der Grundlage eines von Aliaksandr Lukashenka unterzeichneten Dekrets ausschliessliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus und staatliche Unterstützung für die Gründung von ‚Tabakierka‘-Kiosken. Aleksin war vermutlich an der Gründung von GardServis, dem ersten von der Regierung genehmigten privaten Militärunternehmen in Belarus, beteiligt, dem Verbindungen zum belarussischen Sicherheitsapparat nachgesagt werden. Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
127.
Aliaksandr
Mikalaevich ZAITSAU
Alexander
(Alexandr)
Nikolaevich ZAITSEV
Position(en): Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe und der Sohra-Gruppe
Geburtsdatum: 22.11.1976
Geburtsort: Rushany, Region/Oblast Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch
Aliaksandr Zaitsau ist der ehemalige Assistent von Viktar Lukashenka, dem Sohn und ehemaligen nationalen Sicherheitsberater von Aliaksandr Lukashenka. Durch seinen Zugang zur Lukashenka-Familie erhält Zaitsau lukrative Verträge für seine wirtschaftlichen Unternehmungen. Er hatte enge Verbindungen zur Sohra-Gruppe, der Rechte für die Ausfuhr von Produkten aus staatseigenen Unternehmen (Traktoren, Lastkraftwagen) an die Golfstaaten und afrikanische Länder gewährt werden. Er ist ferner Miteigentümer und Vorsitzender des Rates der an der Bremino-Gruppe Beteiligten. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Zone Bremino-Orsha sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Zaitsau und andere Eigentümer der Bremino-Gruppe wurden von Viktar Lukashenka unterstützt.
Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
128.
Ivan Branislavavich MYSLITSKI
Ivan Bronislavovich MYSLITSKIY
Erster stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum: 23.10.1976
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als erster stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Ivan Myslitski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.
In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
129.
Aleh Mikalaevich, BELIAKOU
Oleg Nikolaevich BELIAKOV
Position: Leiter der Abteilung für ideologische Arbeit und Personalbetreuung im belarussischen Innenministerium, ehemaliger Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als ehemaliger stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, war Aleh Beliakou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukashenka an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.
In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Leiter der Abteilung für ideologische Arbeit und Personalbetreuung im belarussischen Innenministerium.
130.
Uladzislau
Aliakseevich MANDRYK
Vladislav
Alekseevich MANDRIK
Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum: 04.07.1971
Geburtsort:
Nationaler Personalausweis: 3040771A125PB2; Reisepass-Nr.: MP3810311.
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Uladzislau Mandryk verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.
In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
131.
Andrei
Mikalaevich DAILIDA
Andrei
Nikolaevich DAILIDA
Position: Leiter der Abteilung Hinterlandlogistik des belarussischen Innenministeriums, ehemaliger Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum: 1.7.1974
Geburtsort:
Reisepass-Nr.: KH2133825
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als ehemaliger stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, war Andrei Dailida verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukashenka an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.
In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter. Für seine Tätigkeit als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium hat er im Dezember 2020 den Orden des Präsidenten für besondere Verdienste am Mutterland erhalten und somit vom Lukashenka-Regime profitiert.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Leiter der Abteilung Hinterlandlogistik des belarussischen Innenministeriums.
132.
Aleh Mikalaevich LASHCHYNOUSKI
Oleg Nikolaevich LASHCHINOVSKII
Ehemaliger stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum: 12.05.1963
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als ehemals stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, war Aleh Lashchynouski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums in diesen Hafteinrichtungen festgehalten wurden.
In seiner ehemaligen Funktion war er für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen verantwortlich; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Festgenommenen unterzogen wurden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
133.
Zhana
Uladzimirauna BATURYTSKAIA
Zhanna
Vladimirovna BATURITSKAYA
Leiterin der Direktion Strafvollstreckung der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum: 20.04.1972
Geburtsort:
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiterin der Direktion Strafvollstreckung der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Zhana Baturitskaia verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.
In ihrer Funktion trägt sie die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge, brutale Folter.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
134.
Dzmitry Mikalaevich STREBKOU
Dmitry
Nikolaevich STREBKOV
Leiter der Haftanstalt Nr. 8 in Zhodino
Geburtsdatum: 19.03.1977
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Haftanstalt Nr. 8 in Zhodino ist Dzmitry Strebkou verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen in dieser Haftanstalt und für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und in dieser Haftanstalt und dem dazugehörigen Untersuchungsgefängnis festgehalten wurden.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
135.
Yauhen
Andreevich SHAPETSKA
Evgeniy
Andreevich SHAPETKO
Leiter des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina
Geburtsdatum: 30.03.1989
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina ist Yauhen Shapetska verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen in dem Isolationszentrum und für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und in dieser Haftanstalt festgehalten wurden.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
136.
Ihar Ryhoravich KENIUKH
Igor Grigorevich KENIUKH
Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina
Geburtsdatum: 21.01.1980
Geburtsort: Gebiet Gomel, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina ist Ihar Keniukh verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Schlägen und Folter - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern.
Er hat Druck auf das medizinische Personal ausgeübt, damit Ärzte entlassen wurden, die mit Demonstranten sympathisierten. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten ‚Ihre Rechte‘ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
137.
Hleb
Uladzimiravich DRYL
Gleb
Vladimirovich DRIL
Stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina
Geburtsdatum: 12.05.1980
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses ist Hleb Dryl verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Schlägen und Folter - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern.
Nach Zeugenaussagen wurden einige der vom 9.-12. August 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Frauen schwer geschlagen. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten ‚Ihre Rechte‘ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
138.
Uladzimir
Iosifavich LAPYR
Vladimir
Yosifovich LAPYR
Stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina
Geburtsdatum: 21.08.1977
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina ist Uladzimir Lapyr verantwortlich für entsetzliche Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Schlägen und Folter - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten ‚Ihre Rechte‘ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
139.
Aliaksandr
Uladzimiravich VASILIUK
Alexander
(Alexandr)
Vladimirovich VASILIUK
Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees
Geburtsdatum: 08.05.1975
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksandr Vasiliuk verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme insbesondere von Mitgliedern des oppositionellen Koordinierungsrates wie der belarussischen Oppositionsführerin Mariya Kalesnikava, die von Menschenrechtsorganisationen als politische Gefangene eingestuft wird, verantwortlich. Darüber hinaus ist er für die Festnahme mehrerer oppositioneller Medienvertreter verantwortlich.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
140.
Yauhen
Anatolevich ARKHIREEU
Evgeniy
Anatolevich ARKHIREEV
Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen, Zentralbüro des Ermittlungskomitees
Geburtsdatum: 1.07.1977
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen des Ermittlungskomitees von Belarus ist Yauhen Arkhireeu verantwortlich für die Einleitung politisch motivierter Strafverfahren, insbesondere gegen Mitglieder des oppositionellen Koordinierungsrates und andere Demonstranten, und die damit verbundenen Ermittlungen. Solche Ermittlungen bezwecken die Einschüchterung von Demonstranten und die Kriminalisierung der Teilnahme an friedlichen Protesten.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
141.
Aliaksei Iharavich KAURYZHKIN
Alexey Igorovich KOVRYZHKIN
Leiter der Ermittlungsgruppe, Hauptabteilung Ermittlungen, Ermittlungskomitee
Geburtsdatum: 03.11.1981
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksei Kauryzhkin verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme insbesondere von Mitgliedern des Wahlkampfteams des Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika und von Mitgliedern des Koordinierungsrates wie des Rechtsanwalts Maksim Znak, der von Menschenrechtsorganisationen als politischer Gefangener eingestuft wird.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
142.
Aliaksandr
Dzmitryevich AHAFONAU
Alexander
(Alexandr)
Dmitrievich AGAFONOV
Erster stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen, Ermittlungskomitee
Geburtsdatum: 13.03.1982
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als erster stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksandr Ahafonau verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme von Siarhei Tsikhanousky (Präsidentschaftskandidat und Aktivist der Opposition, Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya) und anderen politischen Aktivisten wie Mikalai Statkevich und Dzmitry Kazlou. Siarhei Tsikhanousky, Dzmitry Kazlou und Mikalai Statkevich werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
143.
Kanstantsin
Fiodaravich BYCHAK
Konstantin
Fedorovich BYCHEK
Abteilungsleiter der KGB-Ermittlungsabteilung
Geburtsdatum: 20.09.1985
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Abteilungsleiter der KGB-Ermittlungsabteilung war Kanstantin Bychak für die politisch motivierten strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika zuständig. Die Kandidatur von Babarika wurde von der Zentralen Wahlkommission abgelehnt. Dieser Beschluss geht auf einen Bericht des KGB und offizielle Erklärungen von Bychak im Fernsehen zurück, in denen er Babarika der Geldwäsche beschuldigte, obwohl die betreffenden Untersuchungen noch nicht abgeschlossen waren.
Am 26. Oktober 2020 äusserte sich Bychak im staatlichen Fernsehen und drohte friedlichen Demonstranten damit, dass ihr Handeln als terroristische Straftat eingestuft würde.
Daher ist er für Repressionen gegen die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft verantwortlich.
144.
Andrei Siarheevich BAKACH Andrei Sergeevich BAKACH
Position(en): Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaysky von Minsk
Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses des Gebiets Grodno/Hrodna
Geburtsdatum: 19.11.1983 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner früheren Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten der Verwaltung des Stadtbezirks Pervomaysky von Minsk (seit Dezember 2019) war Andrei Bakach verantwortlich für das Handeln der zu seinem Polizeibezirk gehörenden Polizeikräfte und für alle in der Polizeidienststelle erfolgten Handlungen. Während seiner Zeit als Leiter wurden in der unter seiner Aufsicht stehenden Polizeidienststelle friedliche Demonstranten einer brutalen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses des Gebiets Grodno/Hrodna.
145.
Aliaksandr
Uladzimiravich, PALULEKH
Aleksandr
Vladimirovich POLULEKH
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk
Geburtsdatum: 25.06.1979
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Direktion ‚Innere Angelegenheiten‘ der Bezirksverwaltung von Frunsensky in Minsk ist Aliaksandr Palulekh verantwortlich für die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 durch Polizeikräfte verübten Repressionen gegen friedliche Demonstranten, insbesondere durch Misshandlung, auch Folter, von friedlichen Demonstranten, die in der unter seiner Aufsicht stehenden Polizeidienststelle festgehalten wurden.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
146.
Aliaksandr
Aliaksandravich ZAKHVITSEVICH
Aleksandr
Aleksandrovich ZAKHVITSEVICH
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk
Geburtsdatum: 01.01.1977
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk ist Aliaksandr Zakhvitsevich zuständig für die Polizei für öffentliche Sicherheit und verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk Frunsensky und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten in diesem Bezirk. Zakhvitsevich unterstellte Polizeikräfte haben Inhaftierte gefoltert.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
147.
Siarhei
Uladzimiravich USHAKOU
Sergei
Vladimirovich USHAKOV
Position(en): Leiter und ehemaliger stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk
Frunzensky von Minsk
Geburtsdatum: 22.8.1980
Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner früheren Position als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunzensky von Minsk war Siarhei Ushakou zuständig für die Kriminalpolizei und verantwortlich für das Handeln seiner Untergebenen, insbesondere für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk Frunzensky und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten. Ushakou direkt unterstellte Polizeikräfte haben Inhaftierte gefoltert.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
Er ist derzeit Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunzensky von Minsk.
148.
Siarhei Piatrovich ARTSIOMENKA
Sergei Petrovich ARTEMENKO / ARTIOMENKO
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaisky von Minsk
Geburtsdatum: 26.03.1973
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaisky in Minsk ist Siarhei Artemenko zuständig für die Polizei für öffentliche Sicherheit und verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern durch seine Untergebenen in der Polizeidienststelle Pervomaisky von Minsk und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten. Ein Beispiel hierfür ist die Misshandlung von Maksim Haroshin, einem Besitzer eines Blumenladens, der verhaftet wurde, nachdem er den Teilnehmerinnen des Frauenmarsches vom 13. Oktober 2020 Blumen geschenkt hatte. Artemenko übte Druck auf Bürgerinnen und Bürger aus, um diese von der Teilnahme an friedlichen Demonstrationen abzuhalten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
149.
Aliaksandr
Mikhailavich RYDZETSKI
Aleksandr
Mikhailovich RIDETSKIY
Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk, Leiter der Direktion für innere Sicherheit des Staatskomitees für forensische Untersuchung
Geburtsdatum: 14.08.1978
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner ehemaligen Funktion als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky, Minsk, ist Aliaksandr Rydzetski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dem Bezirk festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern durch seine Untergebenen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
150.
Dzmitry
Iauhenevich BURDZIUK
Dmitry
Evgenevich BURDIUK
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky, ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Partizansky, Minsk
Geburtsdatum: 31.01.1980
Geburtsort: Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3310180C009PB7
Reisepass-Nr.: MP3567896
Als im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 im Stadtbezirk Partizansky friedliche Demonstranten und Passanten brutal zusammengeschlagen und gefoltert wurden, war Dzmitry Burdziuk als damaliger Leiter des Polizeikommissariats in diesem Stadtbezirk hierfür verantwortlich.
Er wurde im Dezember 2020 zum Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky ernannt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
151.
Vital Vitalevich KAPILEVICH
Vitaliy Vitalevich KAPILEVICH
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky von Minsk
Geburtsdatum: 26.11.1988
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky von Minsk ist Vital Kapilevich verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Polizeikommissariat im Stadtbezirk Leninsky. Den Festgenommenen wurde medizinische Hilfe verweigert; Rettungskräfte wurden eingeschüchtert, um die medizinische Versorgung der Festgenommenen im Kommissariat zu verhindern.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft.
152.
Kiryl
Stanislavavich KISLOU
Kirill
Stanislavovich KISLOV
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk
Geburtsdatum: 02.01.1979
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk ist Kiryl Kislou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von in den Räumen dieser Polizeidienststelle festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus ist er für zahlreiche Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten verantwortlich, die durch seine Untergebenen verübt wurden.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft.
153.
Siarhei
Aliaksandravich VAREIKA
Sergey
Aleksandrovich VAREIKO
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskovsky von Minsk, ehemaliger stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk
Geburtsdatum: 01.02.1980
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als ehemals stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky war Siarhei Vareika verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus ist er für das Handeln seiner Untergebenen verantwortlich, die sich an zahlreichen Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten beteiligten.
Am 21. Dezember 2020 wurde er zum Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskovsky von Minsk ernannt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft.
154.
Siarhei Feliksavich DUBAVIK
Sergey Feliksovich DUBOVIK
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky
Geburtsdatum: 01.02.1974
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky ist Siarhei Dubavik verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Den Festgenommenen wurde medizinische Hilfe verweigert; Rettungskräfte wurden eingeschüchtert, um die medizinische Versorgung der Festgenommenen im Kommissariat zu verhindern.
Darüber hinaus ist er für das Handeln seiner Untergebenen verantwortlich, die sich an zahlreichen Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten beteiligten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
155.
Aliaksandr Mechyslavavich ANDRYEUSKI
Alexander
(Alexandr)
Mechislavovich ANDRIEVSKII
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk
Geburtsdatum: 29.04.1982
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk ist Aliaksandr Andryeuski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Die Festgehaltenen mussten sich stundenlang mit gebeugtem Kopf hinknien, wurden brutal geschlagen und es wurde ein Taser gegen sie eingesetzt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
156.
Vital Mikhailavich MAKRYTSKI
Vitalii
Mikhailavich MAKRITSKII
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk (bis 17. Dezember 2020); seit dem 17. Dezember 2020 Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Partizansky von Minsk
Geburtsdatum: 17.02.1975
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als ehemals stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk war Vital Makrytski verantwortlich für die Aufsicht über das brutale Schlagen und Foltern von friedlichen Demonstranten und Passanten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen dieser Polizeidienststelle.
Im Dezember 2020 wurde er zum Leiter des Polizeikommissariats im Minsker Stadtbezirk Partizansky befördert.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
157.
Yauhen
Aliakseevich URUBLEUSKI
Evgenii
Alekseevich VRUBLEVSKII
Leitender Polizeioberkommissar des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina
Geburtsdatum: 28.01 1966
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als leitender Polizeioberkommissar des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina ist Yauhen Urubleuski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Isolationszentrum für Straftäter festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Laut Zeugenaussagen und Medienberichten war er persönlich daran beteiligt, als im August 2020 festgenommene Bürgerinnen und Bürger brutal geschlagen wurden.
Daher ist er für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.
158.
Mikalai
Mikalaevich KARPIANKAU
Nikolai
Nikolaevich KARPENKOV
Stellvertretender Innenminister, ehemaliger Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption im Innenministerium
Geburtsdatum: 06.09.1968
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption im Innenministerium ist Mikalai Karpiankau verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten, und für deren willkürliche Festnahme und Inhaftierung. Zahlreiche Zeugenaussagen, Fotos und Videos belegen, dass die Gruppe unter seinem Befehl friedliche Demonstranten schlug, sie mit Feuerwaffen bedrohte und sie festnahm.
Am 6. September 2020 wurde Karpiaukou dabei gefilmt, wie er eine Glastür eines Cafés, in dem sich friedliche Demonstranten verstecken, mit einem Stock einschlug und sie brutal festnahm. Es wurde eine Aufnahme veröffentlicht, in der er damit droht, dass seine Abteilung Feuerwaffen gegen die Demonstranten einsetzen werde.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
159.
Mikhail
Viachaslavavich HRYB
Mikhail Viacheslavovich GRIB
Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk
Geburtsdatum: 29.07 1980
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Mikhail Hryb war von März 2019 bis Oktober 2020 Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region Vitebsk; anschliessend wurde er zum Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk ernannt, und ihm wurde der Titel eines Generalmajors der Miliz (Polizei) verliehen.
In diesen Funktionen ist er sowohl in der Region Vitebsk bis Oktober 2020 als auch in Minsk ab Oktober 2020 für das Handeln der Polizei verantwortlich, wozu brutale Repressionen gegen friedliche Demonstranten und Verletzungen des Rechts auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäusserung durch die Polizei in Vitebsk und Minsk im Anschluss an die belarussischen Präsidentschaftswahlen von 2020 zählen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
160.
Viktar
Genadzevich KHRENIN
Viktor
Gennadievich KHRENIN
Verteidigungsminister
Geburtsdatum: 01.08.1971
Geburtsort:
Navahrudak/Novogrudek, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dienstgrad: Generalleutnant
Belarussischer Reisepass Nr.: KH2594621
Persönliche Kennnummer: 3010871K003PB1
In der Position als Minister für Verteidigung, die er seit dem 20. Januar 2020 bekleidet, ist Viktar Khrenin verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
In mehreren öffentliche Erklärungen bekundete Khrenin seine Bereitschaft, im August 2020 die Armee gegen friedliche Demonstranten einzusetzen, und verglich Demonstranten, die die historische weiss-rot-weissen Flagge trugen, mit Nazi-Kollaborateuren.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
161.
Ihar Uladzimiravich HOLUB
Igor Vladimirovich GOLUB
Position(en): Direktor der Abteilung Luftfahrt des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation, ehemaliger Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte
Geburtsdatum: 19.11.1967
Geburtsort:
Chernigov, Gebiet Chernigovskaya, frühere UdSSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Rang: Generalmajor
Belarussischer Reisepass Nr.: KH2187962
Persönliche Kennnummer: 3191167E003PB1
In seiner früheren Position als Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte der Republik Belarus war Ihar Holub verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen.
Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
In den nach dem Vorfall zusammen mit dem Direktor der Abteilung Luftfahrt des belarussischen Verkehrsministeriums, Artem Sikorsky, abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Massnahmen der belarussischen Luftfahrtbehörden.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenka-Regime.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Direktor der Abteilung Luftfahrt des belarussischen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation.
162.
Andrei
Mikalaevich GURTSEVICH
Andrei
Nikolaevich GURTSEVICH
Chef des Hauptstabes, erster stellvertretender Befehlshaber der Luftwaffe
Geburtsdatum: 27.07.1971
Geburtsort: Baranovich, Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dienstgrad: Generalmajor
Belarussischer Reisepass Nr.: MP3849920
Persönliche Kennnummer: 3270771C016PB2
In seiner Position als Chef des Hauptstabes und erster stellvertretender Befehlshaber der Luftwaffe ist Andrei Gurtsevich verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen.
Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. In den nach dem Vorfall abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Massnahmen der belarussischen Behörden.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
163.
Leanid Mikalaevich CHURO
Leonid
Nikolaevich CHURO
Position(en): Vorsitzender des republikanischen Schachverbands - öffentliche Vereinigung ‚Belarussischer Schachverband‘, ehemaliger Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens BELAERONAVIGATSIA
Geburtsdatum: 8.7.1956
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Belarussischer
Reisepass Nr.: P4289481
Persönliche Kennnummer: 3080756A068PB5
In seiner früheren Position als Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens BELAERONAVIGATSIA war Leanid Churo für die Flugverkehrskontrolle in Belarus verantwortlich. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Vorsitzender des republikanischen Schachverbands - öffentliche Vereinigung ‚Belarussischer Schachverband‘.
164.
Aliaksei
Mikalaevich AURAMENKA
Alexey
Nikolaevich AVRAMENKO
Minister für Verkehr und Kommunikation
Geburtsdatum: 11.05.1977
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Belarussischer Reisepass Nr.: MP3102183
Persönliche Kennnummer: 3110577A020PB2
In seiner Position als belarussischer Minister für Verkehr und Kommunikation ist Aliaksei Auramenka verantwortlich für die staatliche Verwaltung im Bereich der Zivilluftfahrt und für die Aufsicht über die Flugverkehrskontrolle. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
165.
Artsiom Igaravich SIKORSKI
Artem Igorevich SIKORSKIY
Position(en): Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens BELAERONAVIGATSIA, ehemaliger Direktor der Abteilung Luftfahrt des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation
Geburtsdatum: 1983
Geburtsort:
Soligorsk, Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Belarussischer
Reisepass Nr.: MP3785448
Persönliche Kennnummer: 3240483A023PB7
In seiner früheren Position als Direktor der Abteilung Luftfahrt des belarussischen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation war Artsiom Sikorski verantwortlich für die staatliche Verwaltung im Bereich der Zivilluftfahrt und die Aufsicht über die Flugverkehrskontrolle. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierflugs FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
In den nach dem Vorfall zusammen mit dem Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte der Republik Belarus, Ihar Holub, abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Massnahmen der belarussischen Luftfahrtbehörden.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenka-Regime.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens BELAERONAVIGATSIA.
166.
Aleh Siarheevich HAIDUKEVICH
Oleg Sergeevich GAIDUKEVICH
Stellvertretender Vorsitzender des ständigen Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung, Mitglied der Delegation der Nationalversammlung für Kontakte mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Geburtsdatum: 26.03.1977
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3260377A081PB9
Reisepass-Nr.: MP2663333
Aleh Haidukevich ist stellvertretender Vorsitzender des ständigen Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung und Mitglied der Delegation der Nationalversammlung für Kontakte mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. In den vom ihm angegebenen öffentlichen Erklärungen begrüsste er die am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 nach Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
In den von ihm abgegebenen öffentlichen Erklärungen schlug Aleh Haidukevich vor, dass belarussische Oppositionsführer im Ausland gefasst und im ‚Kofferraum eines Autos‘ nach Belarus verbracht werden könnten; damit sprach er sich für das anhaltende gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die belarussische demokratische Opposition und belarussische Journalisten aus.
Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
167.
Ihar Anatolevich KRUCHKOU
Igor Anatolevich KRIUCHKOV
Leiter des Sonderdienstes für Aktive Massnahmen (ASAM) der Spezialkräfte des Staatlichen Grenzkomitees
Geburtsdatum: 13.4.1976
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3130476M077PB6
In seiner Position als Leiter des Sonderdienstes für Aktive Massnahmen (ASAM) der Spezialkräfte des Komitees für die Staatsgrenzen ist Ihar Kruchkou verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Kräfte, die an der physischen Beförderung von Migranten innerhalb von Belarus hin zur Grenze zwischen Belarus und Mitgliedstaaten der Union beteiligt sind. ASAM verlangt von den beförderten Migranten eine Bezahlung für den Grenzübertritt. Diese Handlungen werden als Teil der Operation ‚Tor‘ durchgeführt.
Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
168.
Anatol Piatrovich LAPO
Anatoliy Petrovich LAPPO
Position(en): ehemaliger Generalleutnant und Vorsitzender des Staatlichen Grenzkomitees der Republik Belarus (ernannt am 29. Dezember 2016), Leitender Beauftragter für die Staatsgrenzen
Geburtsdatum: 24.5.1963
Geburtsort: Kulakovka, Region/Oblast Mogilev, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Reisepass-Nummer: MP4098888
Persönliche Kennnummer: 3240563K033PB5
In seiner ehemaligen Position als Vorsitzender des Staatlichen Grenzkomitees war Anatol Lapo verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzeinheiten, deren Grenzschutzbeamte nachweislich Migranten zum rechtswidrigen Überschreiten der Grenze zwischen Belarus und Mitgliedstaaten der Union hingeführt, angeleitet oder gezwungen haben und deren vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemässen Erledigung ihrer Aufgaben Versuche von Migranten, diese Grenze zu überschreiten, erleichtert.
Er ist damit verantwortlich für die Organisation von Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union.
Er wurde im Mai 2023 in die Militärreserve versetzt.
169.
Kanstantsin Henadzevich MOLASTAU
Konstantin
Gennadevich MOLOSTOV
Position(en): Oberst, Vorsitzender des Staatlichen Grenzkomitees, ehemaliger Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Grodno (ernannt am 1. Oktober 2014), Militäreinheit 2141, Beauftragter für die Staatsgrenzen
Geburtsdatum: 30.5.1970
Geburtsort:
Krasnoarmeysk, Region Saratov, Russische Föderation
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Reisepass-Nummer: KH2479999
Persönliche Kennnummer: 3300570K025PB3
In seiner früheren Position als Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Grodno war Kanstantsin Molastau verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemässen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzgruppe Grodno erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten.
Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
Er wurde von Lukaschenka zum Vorsitzenden des Staatlichen Grenzkomitees ernannt.
170.
Pavel Mikalaevich KHARCHANKA
Pavel Nikolaevich KHARCHENKO
Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Polotsk
Geburtsdatum: 29.3.1981
Geburtsort: Chita, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner Position als Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Polotsk ist Pavel Kharchanka verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemässen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzeinheit Polotsk erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten.
Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
171.
Ihar Mikalaevich GUTNIK
Igor Nikolaevich GUTNIK
Position(en): Oberst, Stellvertretender Vorsitzender des Staatlichen Grenzkomitees, ehemaliger Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Brest
Geburtsdatum: 17.12.1974
Geburtsort: Dorf Zabolotye, Bezirk Smolevichi, Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Anschrift: 90 Heroes of Defense of the Brest Fortress St., 224018, Brest, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Reisepass-Nummer: BM1962867
In seiner früheren Position als Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Brest war Ihar Gutnik, der 2018 als einer der loyal zu Lukashenka stehenden Kandidaten Abgeordneter des Regionalrates Brest wurde, verantwortlich für die Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemässen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzgruppe Brest erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten.
Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
Er wurde von Lukaschenka zum stellvertretenden Vorsitzenden des Staatlichen Grenzkomitees ernannt.
172.
Aliaksandr
Barysavich DAVIDZIUK
Aleksandr
Borisovich DAVIDIUK
Oberst, Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Lida, Militäreinheit 1234 (ernannt am 27. September 2016), Delegierter des Grenzschutzes
Mitglied des Abgeordnetenrates des Bezirks Lida, Wahlkreis 28 (Amtsantritt am 2. Februar 2018)
Geburtsdatum: 4.5.1973
Geburtsort: Novograd-Volynsky, Region Zhytomyr, früher UdSSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Reisepass-Nr.: KH2613034
Persönliche
Kennnummer: 3040573E050PB7
In seiner Position als Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Lida ist Aliaksandr Davidziuk verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemässen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzeinheit Lida erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten. Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
173.
Maksim
Viktaravich BUTRANETS
Maxim Viktorovich BUTRANETS
Position(en): Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Brest, ehemaliger Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Smorgon, Militäreinheit 2044
(ernannt im März 2018), Delegierter des Grenzschutzes
Geburtsdatum: 12.12.1978
Geburtsort:
Sverdlovsk, frühere UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner früheren Position als Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Smorgon war Maksim Butranets verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemässen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzgruppe Smorgon erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten. Maksim Butranets erklärte ferner, dass die Zahl der Migranten an der Grenze zwischen Belarus und Litauen - trotz des auf litauischer Seite festgestellten erheblichen Anstiegs - auf dem üblichen Niveau geblieben sei. Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
Er wurde zum Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Brest ernannt.
174.
Anatol
Anatolyevich GLAZ
Anatoliy
Anatolyevich GLAZ
Leiter der Abteilung Information und Digitale Diplomatie (Sprecher) des Aussenministeriums von Belarus
Geburtsdatum: 31.7.1982
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Anatol Glaz ist seit 11. Juni 2018 Leiter der Abteilung Information und Digitale Diplomatie und Sprecher des Aussenministeriums von Belarus. In dieser Eigenschaft gab er eine Reihe öffentlicher Erklärungen ab, in denen er die Politik des Lukashenka-Regimes bei den jüngsten Versuchen zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze von Mitgliedstaaten der Union unterstützte. Ferner verteidigte er öffentlich die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte erzwungene Landung des Passagierfluges FR4978 auf dem Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapiega und ist eine Form der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
Er unterstützt daher das Lukashenka-Regime.
175.
Siarhei
Aliaksandravich EPIKHAU
Sergei
Aleksandrovich EPIKHOV
Richter am Regionalgericht Minsk
Geburtsdatum: 16.5.1966
Anschrift: 38 Timoshenko St., apt. 198, Minsk, Belarus;
59 L.Tolstoy St., apt. 80, Vileika, Belarus;
14 Kedyshko St., apt. 11, Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3160566B046PB4
In seiner Position als Richter am Regionalgericht Minsk ist Siarhei Epikhau für politisch motivierte Urteile gegen Oppositionsführer und Aktivisten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Maria Kolesnikova und Maksim Znak, die von Menschenrechtsorganisationen als politische Gefangene betrachtet werden. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
176.
Ihar
Viachaslavavich LIUBAVITSKI
Igor
Viacheslavovich LIUBOVITSKI
Richter am Obersten Gerichtshof der
Republik Belarus
Geburtsdatum: 21.7.1983
Anschrift: Vogel 1K St., apt. 17, Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3210783C002PB2
In seiner Position als Richter am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus ist Ihar Liubavitski für politisch motivierte Urteile gegen Oppositionsführer, Aktivisten und Journalisten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika, der von Menschenrechtsorganisationen als politischer Gefangener betrachtet wird.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
177.
Siarhei Siarheevich GIRGEL
Sergei Sergeevich GIRGEL
Leitender Staatsanwalt der Strafverfolgungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft
Geburtsdatum: 16.6.1978
Anschrift: 16 Lidskaya St., apt. 165, Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3160678H018PB5
In seiner Position als der Leitende Staatsanwalt der Strafverfolgungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft hat Siarhei Girgel das Lukashenka-Regime in politisch motivierten Verfahren gegen Oppositionsführer und Mitglieder der Zivilgesellschaft vertreten. So hat er insbesondere die Strafverfolgung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika durchgeführt, der von Menschenrechtsorganisationen als politischer Gefangener anerkannt wird. Siarhei Girgel hat stets bei dem Richter lange Haftstrafen beantragt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
178.
Valiantsina
Genadzeuna KULIK
Valentina
Gennadevna KULIK
Richterin am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus
Geburtsdatum: 15.1.1960
Address:54 Angarskaya St., apt. 48, Minsk, Belarus
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 4150160A119PB2
In ihrer Position als Richterin am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus ist Valiantsina Kulik verantwortlich für politisch motivierte Entscheidungen gegen Aktivisten und Oppositionsführer. Sie hat insbesondere die Beschwerde von Viktar Barbarika zur Einleitung eines Zivilverfahrens auf der Grundlage seiner Beschwerden gegen die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission, ihm die Registrierung als Präsidentschaftskandidat zu verweigern, abgelehnt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
179.
Andrei Andreevich PRAKAPUK
Andrey
Andreevich PROKOPUK
Position: Direktor des Unternehmens "Brester Zentrum für Normung, Metrologie und Zertifizierung" der Republik Belarus, ehemaliger Stellvertretender Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees der Republik Belarus
Oberst der Finanzpolizei
Geburtsdatum: 22.7.1973
Geburtsort: Kobrin, Region Brest, Belarus
Anschrift: 22 Mira St., apt. 88, Priluki, Region/Oblast Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3220773C061PB1
In seiner früheren Position als Stellvertretender Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees der Republik Belarus war Andrei Prakapuk verantwortlich für politisch motivierte Kampagnen dieser Abteilung gegen Journalisten und unabhängige belarussische Medienunternehmen. Er genehmigte persönlich einen Beschluss zur Durchsuchung der Räumlichkeiten des unabhängigen Medienunternehmens TUT.by und leitete ein Gerichtsverfahren gegen TUT.by und die bei dem Unternehmen beschäftigten Journalisten sowie die Blockade des Zugangs zur Website von TUT.by ein.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Direktor des Unternehmens ‚Brester Zentrum für Normung, Metrologie und Zertifizierung‘ der Republik Belarus.
180.
Ihar Anatolevich MARSHALAU
Igor Anatolevich MARSHALOV
Stellvertretender Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees, Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees
Generalmajor der
Finanzpolizei
Geburtsdatum: 12.1.1972
Geburtsort: Shkolv, Region/Oblast Mogilev, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Anschrift: 15 Shchukina St., Minsk, Belarus;
43A Franciska St., apt. 41, Minsk,
Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3120172H018PB4
Ihar Marshalau ist Stellvertretender Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees von Belarus und Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees. In dieser Position ist er verantwortlich für die Einleitung des politisch motivierten, vorgeblich auf Art. 243 des Strafgesetzbuchs der Republik Belarus gestützten Verfahrens wegen Steuerhinterziehung gegen das Medienunternehmen TUT.by; dieses Verfahren bedroht die Medienfreiheit in Belarus. Er ist ferner verantwortlich für die im Mai 2021 im Minsker Büro von TUT.by sowie in den Regionalbüros des Unternehmens und in den Privatwohnungen mehrerer Mitarbeiter von TUT.by durchgeführten Durchsuchungen.
Er ist ausserdem verantwortlich für die Festnahme von Mitgliedern des belarussischen Presse-Clubs im Dezember 2020, für eine Durchsuchung und die Beschlagnahme von Gegenständen im Büro der Organisation für die Rechte von Menschen mit Behinderungen - einschliesslich der unter Gewaltanwendung durchgeführten Vernehmung von Aleh Hrableuski und Syarhei Drazdouski im Januar 2021 -, ferner für die Festnahme des Mitglieds des Koordinationsrates Liliya Ulasava und die gegen sie erhobenen Steuerhinterziehungsvorwürfe sowie für die im September 2021 durchgeführten Durchsuchungen und Festnahmen, von denen Beschäftigte des Softwareunternehmens PandaDoc, das die Initiative ‚Protect Belarus‘ betrieb, betroffen waren.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit.
181.
Hanna Mikhailauna SAKALOUSKAYA
Anna Mikhaylovna SOKOLOVSKAYA
Richterin im Justizkollegium für Zivilsachen am Obersten Gerichtshof
Geburtsdatum: 18.9.1955
Anschrift: 22 Surhanava St., apt. 1, Minsk, Belarus
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 4180955A015P80
In ihrer Position als Richterin im Justizkollegium für Zivilsachen am Obersten Gerichtshof ist Hanna Sakalouskaya verantwortlich für die politisch motivierte Entscheidung, das belarussische PEN-Zentrum - eine Organisation der belarussischen Zivilgesellschaft - aufzulösen. Sie ist ferner verantwortlich für den politisch motivierten Beschluss zur Auflösung des Helsinki-Komitees von Belarus (BHC), weil sie am 2. September 2021 die Beschwerde von BHC gegen die vom belarussischen Justizministerium an das BHC gerichtete Verwarnung abwies.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
182.
Marat Siarheevich MARKAU
Marat Sergeevich MARKOV
Vorsitzender des Verwaltungsrats des staatlich kontrollierten Fernsehkanals ONT, Moderator der Sendung ‚Markov: Nichts Persönliches‘
Geburtsdatum: 1.5.1969
Geburtsort: Luninets, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Marat Markau ist der Vorsitzende des Verwaltungsrats des staatlich kontrollierten Fernsehkanals ONT und Moderator der Sendung ‚Markau: Nichts Persönliches‘. In dieser Position hat er bereitwillig die belarussische Öffentlichkeit mit falschen Informationen über das Wahlergebnis, die Proteste und die von staatlichen Behörden betriebene Repression sowie über die Umstände der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk beliefert. Er ist unmittelbar verantwortlich dafür, wie der Fernsehkanal ONT über die Lage im Land informiert, und unterstützt damit die Behörden, einschliesslich Lukashenkas. Er unterstützt daher das Lukashenka-Regime.
Markau führte das erste erzwungene Interview mit Raman Pratasevich durch, nachdem Pratasevich von den belarussischen Behörden festgenommen und - nach zahlreichen Meldungen - gefoltert worden war. Markau bedrohte ferner ONT-Mitarbeiter, die nach den gefälschten Präsidentschaftswahlen von 2020 und dem harten Vorgehen der Behörden in einen Streik getreten waren, und schüchterte sie ein. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
183.
Dzmitry
Siarheevich KARSIUK
Dmitriy Sergeevich KARSIUK
Richter am Zentralbezirk des Stadtgerichts von Minsk
Geburtsdatum: 7.7.1995
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Zentralbezirk des Stadtgerichts von Minsk ist Dzmitriy Karsiuk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Protestierende verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Yahor Viarshynin, Pavel Lukoyanov, Artsiom Sakovich and Mikalai Shemetau, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene anerkannt werden. Er hat Personen zu Strafkolonie, Haft und Hausarrest wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten, Posts in sozialen Medien, der Verwendung der weiss-rot-weissen Flagge von Belarus und anderer Ausdrucksformen bürgerlicher Freiheiten verurteilt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
184.
Ihar Vasilievich KARPENKA
Igor Vasilievich KARPENKO
Positionen(en): Vorsitzender der Zentralen Kommission der Republik Belarus für Wahlen und die Durchführung von Referenden in der Republik
Geburtsdatum: 28.4.1964
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Vorsitzender der Zentralen Kommission der Republik Belarus für Wahlen und die Durchführung von Referenden in der Republik seit dem 13. Dezember 2021 ist Ihar Karpenka verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Verfassungsreferendums vom 27. Februar 2022, das weder den internationalen Standards der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte entsprach noch die Kriterien der Venedig-Kommission erfüllte. Insbesondere war der Ausarbeitungsprozess nicht transparent, und es wurden weder die Zivilgesellschaft noch die demokratische Opposition im Exil einbezogen.
Daher ist er verantwortlich für die ernsthafte Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus.
185.
Dzmitry
Aliakseevich ALEKSIN
Dmitry Alexeevich OLEKSIN
Position(en): Sohn von Aliaksei Aleksin, Anteilseigner von Belneftgaz, Energo-Oil und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest)
Geburtsdatum: 25.4.1987
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dzmitry Aleksin ist der Sohn von Aliaksei Aleksin, einem bekannten belarussichen Geschäftsmann. 2021 wurde er Miteigentümer von Unternehmen, die im Eigentum seines Vaters oder mit seinem Vater in Verbindung standen, einschliesslich Energo-Oil, Belneftgaz und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest). Diesen Unternehmen wurde auf der Grundlage der von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Präsidialdekrete eine Vorzugsbehandlung gewährt: Inter Tobacco erhielt ausschliessliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus, während Belneftgaz zum nationalen Durchfuhrüberwachungsunternehmen ernannt wurde.
Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime.
186.
Vital Aliakseevich ALEKSIN
Vitaliy Alexeevich OLEKSIN
Position(en): Sohn von Aliaksei Aleksin, Anteilseigner von Belneftgaz, Energo-Oil und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest)
Geburtsdatum: 29.8.1997
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Vital Aleksin ist der Sohn von Aliaksei Aleksin, einem bekannten belarussichen Geschäftsmann. 2021 wurde er Miteigentümer von Unternehmen, die im Eigentum seines Vaters oder mit seinem Vater in Verbindung standen, einschliesslich Energo-Oil, Belneftgaz und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest). Diesen Unternehmen wurde auf der Grundlage der von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Präsidialdekrete eine Vorzugsbehandlung gewährt: Inter Tobacco erhielt ausschliessliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus, während Belneftgaz zum nationalen Durchfuhrüberwachungsunternehmen ernannt wurde.
Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime.
187.
Bogoljub KARIĆ
Position(en): Serbischer Geschäftsmann und Politiker, steht mit dem Unternehmen Dana Holdings in Verbindung
Geburtsdatum: 17.1.1954
Geburtsort: Peja/Pec, Kosovo
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: serbisch
Reisepass-Nr.: 012830978 (gültig bis 27.12.2026)
Bogoljub Karić ist ein serbischer Geschäftsmann und Politiker. Zusammen mit seinen Familienmitgliedern hat er in Belarus ein Netz von Immobiliengesellschaften aufgebaut und unterhält ein Netz von Kontakten mit der Familie von Aliaksandr Lukaschenka. Insbesondere ist er eng mit Dana Holdings und ihrer ehemaligen Tochtergesellschaft Dana Astra verbunden und hat diese Unternehmen Berichten zufolge bei Treffen mit Lukaschenka vertreten. Das Projekt Minsk World, das von einem mit Karić in Verbindung stehenden Unternehmen entwickelt wurde, wurde von Lukaschenka als ‚Beispiel der Zusammenarbeit in der slawischen Welt‘ beschrieben. Dank dieser engen Beziehungen zu Lukaschenka und seinem Umfeld erhielten mit Karić in Verbindung stehende Unternehmen eine Vorzugsbehandlung durch das Lukaschenka-Regime, einschliesslich Steuervergünstigungen und Grundstücken für die Immobilienentwicklung.
Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
188.
Andrii SICH
Andrey SYCH
Position(en): Mitmoderator des Programms ‚Platform‘ des staatseigenen Fernsehsenders ‚Belarus 1‘.
Mitglied der Organisation ‚Rusj molodaja‘
Geburtsdatum: 20.9.1990
Geburtsort: Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Andrii Sich ist Mitmoderator des Programms ‚Platform‘ des staatseigenen Fernsehsenders ‚Belarus 1‘. In dieser Funktion hat er Regierungsdiskurse unterstützt, die darauf abzielen, unabhängige Medien zu diskreditieren, die Demokratie zu untergraben und Repression zu rechtfertigen. Er unterstützte den Diskurs des Lukaschenka-Regimes über die Absichten westlicher Staaten, in Belarus einen Staatsstreich zu organisieren und forderte strenge Strafen für die mutmasslich Beteiligten, unterstützte Desinformationskampagnen über die Misshandlung von Migranten, die von Belarus aus in die Union gelangt sind, und förderte das Image unabhängiger Medien als Akteure ausländischer Einflussnahme, deren Tätigkeit eingeschränkt werden sollte.
Er unterstützt daher das Lukaschenka-Regime.
189.
Dzianis
Aliaksandravich MIKUSHEU
Denis
Alexandrovich MIKUSHEV
Position(en): Leiter der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen der Staatsanwaltschaft in der Region/Oblast Gomel; leitender Rechtsberater.
Geburtsdatum: 21.3.1980
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dzianis Mikusheu ist Leiter der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen der Staatsanwaltschaft in der Region/Oblast Gomel und leitender Rechtsberater. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Einleitung der Strafverfolgung gegen Siarhei Tsikhanouski, Artsiom Sakau, Dzmitry Papou, lhar Losik, Uladzimir Tsyhanovich und Mikalai Statkevich. Er war beteiligt an der willkürlichen Inhaftierung von Siarhei Tsikhanouski, wie im Bericht der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats für willkürliche Inhaftierungen dargelegt wurde.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
190.
Mikalai Ivanavich DOLIA
Nikolai Ivanovich DOLYA
Position(en): Richter am Regionalgericht Gomel
Geburtsdatum: 3.7.1979 Persönliche Kennnummer: 3070379H0 41PBI
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3070379H0 41PBI
Mikalai Dolia ist ein Richter am Regionalgericht Gomel. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Verurteilung von Siarhei Tsikhanouski, Artsiom Sakau, Dzmitry Papou, lhar Losik, Uladzimir Tsyhanovich und Mikalai Statkevich zu unverhältnismässig langen Haftstrafen. Er war beteiligt an der willkürlichen Inhaftierung von Siarhei Tsikhanouski, wie im Bericht der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats für willkürliche Inhaftierungen dargelegt wurde.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
191.
Andrei
Yauhenavich PARSHYN
Andrei
Yevgenevich PARSHIN
Position(en): Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption in Belarus (GUBOPiK)
Geburtsdatum: 19.2.1974
Anschrift: Skryganova Str. 4A, Apt. 211, Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Andrei Parshyn ist seit 2021 Leiter der Hauptabteilung des Innenministeriums für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption (GUBOPiK). GUBOPiK ist eines der wichtigsten Organe, die für politisch motivierte Verfolgung in Belarus verantwortlich sind, einschliesslich willkürlicher und unrechtmässiger Festnahmen und Misshandlungen, darunter Folter, von Aktivisten und Mitgliedern der Zivilgesellschaft.
GUBOPiK hat in seinem Telegram-Profil die Videos erzwungener Geständnisse belarussischer Aktivisten und Bürger veröffentlicht, die sie der belarussischen breiten Öffentlichkeit vor Augen führen und sie als Instrument für politischen Druck nutzen. Darüber hinaus inhaftierte GUBOPiK Mark Bernstein, einen der führenden russischsprachigen Wikipedia-Editoren, wegen der Veröffentlichung von Informationen über die russische Aggression gegen die Ukraine, die als antirussische Falschmeldungen bezeichnet werden.
Daher ist Andrei Parshyn verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.
192.
Ihar Piatrovich TUR
Igor Petrovich TUR
Position(en): Angestellter beim staatseigenen Fernsehsender ‚ONT‘, Autor und Moderator mehrerer Sendungen (‚Propaganda‘, ‚Noch zu ergänzen‘),
Geburtsdatum: 26.3.1989
Geburtsort: Grodno/Hrodna, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Ihar Tur ist ein Angestellter des staatseigenen Fernsehsenders ‚ONT‘ und gehört zu den wichtigsten Propagandisten des Lukaschenka-Regimes. Er ist Moderator der Sendung ‚Propaganda‘ und ruft darin zu Gewalt auf, diskreditiert Aktivisten der Opposition und zeigt Videos mit erzwungenen Geständnissen politischer Gefangener. Er ist der Verfasser einer Reihe falscher Meldungen über Proteste der belarussischen Opposition, und von Desinformation über Ereignisse in der Union und über Angriffe auf die Zivilgesellschaft. Er ist ausserdem für die Verbreitung von Desinformation und von zu Gewalt anstachelnden Online-Inhalten verantwortlich. Er hat von Aliaksandr Lukaschenka eine Medaille für seine Medienarbeit erhalten.
Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
193.
Lyudmila
Leanidauna HLADKAYA
Lyudmila
Leonidovna GLADKAYA
Position(en): Sonderkorrespondentin der Zeitung ‚SB Belarus Segodnya‘, Moderatorin beim staatseigenen Fernsehsender ‚Belarus 1‘
Geburtsdatum: 30.6.1983
Anschrift: St. Vodolazhsky 8A, apt. 45, Minsk, Belarus
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Lyudmila Hladkaya ist eine der bekanntesten Propagandistinnen des Lukaschenka-Regimes. Sie ist Angestellte der Zeitung ‚SB Belarus Segodnya‘ und mit weiteren regimefreundlichen Medien verbunden, einschliesslich des staatseigenen Fernsehsenders ‚Belarus 1‘. Sie verwendet häufig Hetze und herabwürdigende Sprache, wenn sie von der demokratischen Opposition spricht. Ferner hat sie zahlreiche ‚Interviews‘ mit zu Unrecht inhaftierten belarussischen Bürgerinnen und Bürgern, oft Studenten, durchgeführt, die in entwürdigenden Situationen gezeigt wurden, und sie dabei verhöhnt. Sie hat Repressionen durch den belarussischen Sicherheitsapparat befördert und sich an Desinformationskampagnen und an Kampagnen zur Manipulation von Informationen beteiligt. Sie spricht öffentlich ihre Unterstützung für Aliaksandr Lukaschenka aus und bekundet Stolz, sein Regime zu unterstützen. Sie wurde von Lukaschenka für ihre Arbeit öffentlich gelobt und ausgezeichnet.
Sie profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
194.
Ryhor Yuryevich AZARONAK
Grigoriy Yurevich AZARYONOK
Position(en): Angestellter beim staatseigenen Fernsehsender ‚CTV‘, Autor und Moderator mehrerer Sendungen (‚Geheime Quellen der Politik‘, ‚Judas-Orden‘, ‚Panoptikum‘)
Dienstgrad: Leutnant der Reserve
Geburtsdatum: 18.10.1995
Geburtsort: Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Ryhor Azaronak ist einer der Hauptpropagandisten des Lukaschenka-Regimes. Er ist politischer Kolumnist, Autor und Moderator wöchentlicher Propaganda-Shows des staatseigenen Fernsehsenders ‚CTV‘. In seinen Sendungen befürwortete er Gewalt gegen Dissidenten des Lukaschenka-Regimes und verwendete systematisch herabwürdigende Sprache gegen Aktivisten, Journalisten und andere Gegner des Lukaschenka-Regimes. Er wurde von Aliaksandr Lukaschenka mit der Medaille ‚Für Mut‘ ausgezeichnet.
Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
195.
Ivan Ivanavich GALAVATYI
Ivan Ivanovich GOLOVATY
Position(en): Generaldirektor der Offenen Aktiengesellschaft ‚Belaruskali‘, Aufsichtsratsvorsitzender von JSC Belarussian Potash Company
Mitglied des Ständigen Ausschusses des Rates der Republik der Nationalversammlung der Republik Belarus für auswärtige Angelegenheiten und nationale Sicherheit
Geburtsdatum: 15.6.1976
Geburtsort:
Pogost-Siedlung, Bezirk Soligorsk, Provinz Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Ivan Galavatyi ist Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens Belaruskali, das eine wichtige Einkommens- und Devisenquelle für das Lukashenka-Regime ist. Er ist Mitglied des Rates der Republik und der Nationalversammlung. Er bekleidet ausserdem mehrere weitere hochrangige Positionen in Belarus und hat während seiner Laufbahn mehrere staatliche Auszeichnungen, einschliesslich aus Lukaschenkas Händen, erhalten. Er steht in enger Verbindung zu Lukashenka und dessen Familienangehörigen. Damit profitiert er vom Lukashenka-Regime und unterstützt dieses.
Als Generaldirektor von Belaruskali ist Ivan Galavatyi direkt an der Umsiedlung ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten durch das Lukaschenka-Regime in Zusammenarbeit mit Russland beteiligt. Daher unterstützt Galavatyi das Lukaschenka-Regime.
Beschäftigte der Offenen Aktiengesellschaft ‚Belaruskali‘, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden Prämien vorenthalten, und sie wurden entlassen. Alexander Lukashenka selbst drohte persönlich damit, die Streikenden durch Bergleute aus der Ukraine zu ersetzen. Daher ist Ivan Galavatyi als Leiter von Belaruskali für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.
196.
Aliaksandr
Uladzimirovich KARNIENKA
Alexander
Vladimirovich KORNIENKO
Position(en): Ehemaliger Leiter der Strafkolonie IK-17 Schklow, Oberstleutnant des internen Dienstes.
Derzeitige Position: Bezirksinspektor/Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Bezirks Sluzk
Geburtsdatum: 9.1.1979
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner Position als ehemaliger Leiter der Strafkolonie IK-17 in Schklow ist Aliaksandr Karnienka verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung, einschliesslich Folter, der politischen Gefangenen und anderen Bürgern, die nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 und im Zuge der anschliessenden friedlichen Proteste in dieser Strafkolonie inhaftiert wurden. Er war Leiter dieser Strafkolonie, als der politische Gefangene Vitold Ashurak dort am 21. Mai 2021 unter ungeklärten Umständen zu Tode kam.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.
197.
Andrei Siarheevich PALCHIK
Andrei Sergeevich PALCHIK
Position(en): ehemaliger Leiter der Strafkolonie Nr. 1 in Nowopolozk
Geburtsdatum: 3.3.1981
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner früheren Position als Leiter der Strafkolonie Nr. 1 in Nowopolozk war Andrei Palchik verantwortlich für und beteiligt an systematischer Folter, Misshandlung und missbräuchlicher Bestrafung, einschliesslich lang andauernder und wiederholter Einzelhaft, von politischen Gefangenen und anderen Bürgern, die insbesondere nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 und im Zuge der anschliessenden friedlichen Proteste in dieser Strafkolonie inhaftiert wurden. Als Leiter der Strafkolonie war Andrei Palchik nicht nur verantwortlich für die Anordnung und Überwachung dieser Übergriffe, sondern nachweislich persönlich an Folter und Gewaltanwendung gegen Gefangene beteiligt. Unter der Leitung von Andrei Palchik von 2017 bis März 2023 geriet die Strafkolonie Nr. 1 in Nowopolozk wegen ihrer extrem harten Haftbedingungen und der Misshandlung von Gefangenen in Verruf, darunter viele führende politische Aktivisten und Vertreter der Zivilgesellschaft, die wegen ihrer Opposition gegen das Regime Präsident Lukaschenkas inhaftiert waren. Nach seiner Versetzung von der Strafkolonie Nr. 1 bekleidet Palchik weiterhin eine aktive hochrangige Position in einer anderen Haftanstalt und dient somit weiterhin dem repressiven System.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.
198.
Aliaksandr
Uladzimiravich KAROL
Aleksandr
Vladimirovich KAROL
Position(en): Leitender Staatsanwalt der Strafverfolgungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft
Geburtsdatum: 28.6.1992
Geburtsort: Bobruisk,
Region/Oblast Mogilev, Republik Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3280692M019PB8
In seiner Position als Leitender Staatsanwalt der Strafverfolgungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft von Belarus ist Aliaksandar Karol verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Strafverfahren gegen belarussische Menschenrechtsverteidiger. Er ist insbesondere an der politisch motivierten Strafverfolgung von Vertretern der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna beteiligt, einschliesslich des Vorsitzenden von Viasna Ales Bialiatski, des stellvertretenden Vorsitzenden Valiantsin Stefanovic, des Anwalts Uladzimir Labkovich, der Koordinatorin des Freiwilligennetzes von Viasna Marfa Rabkova, des Büroleiters von Viasna in Gomel Leanid Sudalenka und des freiwilligen Helfers Andrei Chapiuk sowie der freiwilligen Helferin Tatsiana Lasitsa, die am 24. September 2022 aus der Strafkolonie in Gomel entlassen wurde.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
199.
Mikhail
Mikhailavich MURASHKIN
Mikhail
Mikhailovich MURASHKIN
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Leiter der städtischen Abteilung für innere Angelegenheiten in Schodino, Befehlshaber der Polizei für öffentliche
Sicherheit Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten in Borissow, Befehlshaber der Polizei für öffentliche
Sicherheit seit dem 29.10.2021
Geburtsdatum: 8.9.1989
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner Eigenschaft als ehemaliger Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit in Schodino gab Mikhail Murashkin den Polizeikräften und der Bereitschaftspolizei OMON den Befehl zur brutalen Niederschlagung der friedlichen Proteste im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020; dabei wurden Demonstrierende geschlagen und Gewalt gegen sie angewendet. Er ist ausserdem an der widerrechtlichen wiederholten Inhaftierung unabhängiger Journalisten beteiligt, die über die Proteste im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen berichteten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus. Er bekleidet weiterhin eine ähnliche hochrangige Position in der Abteilung für innere Angelegenheiten.
200.
Mikalai Vasilievich MAKSIMAVICH
Nikolai Vasilievich MAKSIMOVICH
Position(en): Stellvertretender Leiter der Miliz für öffentliche Sicherheit, Direktion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region Minsk
Geburtsdatum: 25.2.1977
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Anschrift: Minsk, st. Yankee Brylya 21, apt. 224;
Minsk, st. Kolesnikova 32, apt. 3
Persönliche Kennnummer: 3250277M077PB2
In seiner Eigenschaft als stellvertretender Leiter der Miliz für öffentliche Sicherheit in der Direktion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region Minsk ist Mikalai Maksimovich verantwortlich für die brutale Niederschlagung der friedlichen Proteste im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im August 2020 und danach. Er hat persönlich der Bereitschaftspolizei OMON den Befehl erteilt, die Demonstrationen gewaltsam zu unterdrücken, Demonstrierende und unabhängige Journalisten, die über diese Ereignisse berichteten, festzunehmen und sie strengen Haftbedingungen auszusetzen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.
201.
Piotr
Aleksandrovich ARLOU
Petr
Aleksandrovich ORLOV
Position(en): Richter am Stadtgericht Minsk
Geburtsdatum: 6.4.1967
Geburtsort: Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3040667A088PB0
Anschrift: Minsk, st. Sharangovicha 78, apt. 60
In seiner Position als Richter am Stadtgericht Minsk hat Piotr Arlou das Lukaschenka-Regime in zahlreichen politisch motivierten Verfahren vertreten und ist für die Verurteilung in Abwesenheit von mehreren Mitgliedern der demokratischen Opposition zu langjährigen Haftstrafen verantwortlich: Sviatlana Tsikhanouskaya (15 Jahre), Pavel Latushka (18 Jahre) und Volha Kavalkova, Maryia Maroz und Siarhei Dyleuski (jeweils zwölf Jahre).
Piotr Arlou ist ausserdem verantwortlich für die politisch motivierten Verfahren und Urteile gegen den Blogger Eduard Palchys (13 Jahre Haft) und die Journalistin Katsiaryna Andreyeva (zwei Jahre). Diese Urteile sind Teil der systematischen Verweigerung des Rechts auf freie Meinungsäusserung durch die belarussischen Behörden und die systematische Bestrafung der Ausübung dieses Rechts. Die von Piotr Arlou verhängten Urteile sind Beispiele der systematischen Unterdrückung abweichender Meinungen.
Er ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für Aktivitäten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Belarus ernsthaft untergraben, verantwortlich.
202.
Ruslan
Khikmetavich MASHADZEOU
Ruslan
Khikmetovich MASHADIYEV
Position(en): Ehemaliger stellvertretender Leiter der Strafkolonie Nr. 1 Derzeit Leiter der Strafkolonie Nr. 1
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner Position als Leiter und ehemaliger Leiter der Strafkolonie Nr. 1 ist Ruslan Mashadzeou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung, einschliesslich Folter, der politischen Gefangenen und anderen Bürger, die nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 und im Zuge der anschliessenden friedlichen Proteste in dieser Strafkolonie inhaftiert wurden. Er war Leiter dieser Strafkolonie, als der politische Gefangene Vitold Ashurak dort am 21. Mai 2021 unter ungeklärten Umständen zu Tode kam.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.
203.
Siarhei
Uladzimiravich KARCHEUSKY
Sergey
Vladimirovitch KARCHEVSKIY
Position(en): Major und Leiter der Regime-Abteilung der Strafkolonie Nr. 17 in Schklow
Geburtsdatum: 15.6.1983
Anschrift: 6 Fatina str, apt. 100,
Mogilev, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3150683MO74PB5
Als Leiter der Regime-Abteilung der Strafkolonie Nr. 17 in Schklow ist Siarhei Kharcheusky direkt verantwortlich für die unmenschlichen Haftbedingungen in der Kolonie, für Gewaltausübung gegen Gefangene - insbesondere politische Gefangene - und deren Misshandlung. Er war persönlich an Schlägen und anderen Handlungen extremer Gewalt gegen Gefangene beteiligt, und er war direkt am Tod des politischen Gefangenen Vitold Ashurak am 21. Mai 2021 in dieser Strafkolonie beteiligt und dafür verantwortlich.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.
204.
Siarhei Vasilyevich MASLIUKOU
Sergey Vasilyevich MASLIUKOV
Position(en): Oberstleutnant des internen Dienstes des Erziehungslagers Nr. 2 in Bobruisk
Geburtsort:
Schklow, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Vermuteter Aufenthaltsort: Bobruisk
In seiner Position als Oberstleutnant des internen Dienstes des Erziehungslagers Nr. 2 in Bobruisk ist Siarhei Masliukou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Minderjährigen. Er ist dafür verantwortlich, dass Kinder Hunger, Folter, Zwangsarbeit und verschiedenen Formen von physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt wurden. Er ist ausserdem dafür verantwortlich, dass minderjährigen Insassen der Zugang zu medizinischer Versorgung verweigert wurde.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.
205.
Sviatlana
Aliaksandrauna BANDARENKA
Svetlana
Aleksandrovna BONDARENKO
Position(en): Richterin am Obersten Gerichtshof von Belarus, ehemalige Richterin am Bezirksgericht
Moskovsky in Minsk
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
In ihrer früheren Position als Richterin am Bezirksgericht Moskovsky in Minsk war Sviatlana Bandarenka verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile. Sie hat mehrere belarussische Bürgerinnen und Bürger wegen der Teilnahme an Protesten und der Veröffentlichung regierungsfeindlicher Kommentare auf Telegram verurteilt. Sie hat ausserdem die Journalistin Ekaterina Borisevich und den Krankenhaus-Notarzt Artyom Sorokin wegen der Offenlegung vertraulicher medizinischer Informationen über Roman Bondarenko, der von Sicherheitskräften zu Tode geschlagen wurde, verurteilt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
Sie wurde von Lukaschenka zur Richterin am Obersten Gerichtshof von Belarus ernannt.
206.
Sviatlana Paulauna PAKHODAVA
Svetlana Pavlovna POKHODOVA
Position(en): Leiterin der Strafkolonie Nr. 4 für Frauen in Gomel
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Vermuteter Aufenthaltsort: Gomel
In ihrer Position als Leiterin der Strafkolonie Nr. 4 für Frauen in Gomel ist Sviatlana Pakhodava verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung, einschliesslich Folter, von politischen Gefangenen und anderen Bürgerinnen, die in dieser Strafkolonie für Frauen inhaftiert sind. Sie war bereits Leiterin der Strafkolonie zum Zeitpunkt der Strafverfolgung von Maria Kalesnikava, einer politischen Gefangenen, die wegen ihrer Beteiligung an Protesten gegen das autoritäre Regime von Aliaksandr Lukaschenka zu einer elfjährigen Haftstrafe in dieser Strafkolonie verurteilt wurde. Maria Kalesnikava wurden alle Rechte von Gefangenen verweigert, einschliesslich des Rechts, einen Anwalt zu konsultieren.
Daher ist Sviatlana Pakhodava verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.
207.
Tatsiana Valerieuna PIROZHNIKAVA
Tatiana Valeryevna PIROZHNIKOVA
Position(en): Richterin am Bezirksgericht Moskovskiy in Minsk
Geburtsdatum: 8.1.1987
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 4010887M019PB2
In ihrer Position als Richterin am Bezirksgericht Moskovskiy in Minsk hat Tatsiana Pirozhnikava mehrere belarussische Bürgerinnen und Bürger aus politischen Gründen verurteilt, unter anderem wegen der Teilnahme an Protesten und wegen der Veröffentlichung regierungsfeindlicher Kommentare auf Telegram. Sie erteilt nachweislich gelegentlich höhere Strafen als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
208.
Tatsiana
Aliaksandrauna GRAKUN
Tatyana Alexandrovna GRAKUN
Position(en): Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft der Region Minsk für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen, Rechtsberaterin
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Tatsiana Grakun ist eine belarussische Staatsanwältin, die in der Staatsanwaltschaft der Region Minsk tätig ist. In dieser Position hat sie das Lukaschenka-Regime in politisch motivierten Verfahren gegen Journalisten vertreten. Sie hat insbesondere die Chefredakteurin von TUT.BY Maryna Zolatava, die zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, und die Generaldirektorin von TUT.BY Liudmila Chekina, die im März 2023 zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, auf der Grundlage einer unbegründeten Anklage wegen ‚Schädigung der nationalen Sicherheit der Republik Belarus‘ strafrechtlich verfolgt.
Daher ist Tatsiana Grakun verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
209.
Valyantsina
Mikalaeuna ZIANKEVICH
Valentina
Nikolaevna ZENKEVICH
Position(en): Richterin im Justizkollegium für Strafsachen des Stadtgerichts Minsk
Geburtsdatum: 8.1.1969
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Valyantsina Ziankevich ist eine belarussische Richterin im Justizkollegium für Strafsachen des Stadtgerichts Minsk. Sie hat politisch motivierte Urteile gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Sie hat mindestens sieben belarussische Bürgerinnen und Bürger aus politischen Gründen verurteilt, darunter die Chefredakteurin von TUT.BY Maryna Zolatava, die zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, und die Generaldirektorin von TUT.BY Liudmila Chekina, die im März 2023 zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde. Sie hat seit 2022 nachweislich politisch motivierte Urteile gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
210.
Yauhen Valerievich BUBICH
Yevgeniy
Valerievich BUBICH
Position(en): Leiter der Strafkolonie Nr. 2; Oberstleutnant des internen Dienstes
Geburtsdatum: 3.6.1979
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Anschrift: Bobruysk, st. Kovzana 60, apartment 42;
Bobruysk, st. Kovzana 5/485;
Bobruysk, st. Internationalnaya 66B, apartment 31
In seiner Position als Leiter der Strafkolonie Nr. 2 in Bobruisk ist Yauhen Bubich verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Gefangenen, einschliesslich Folter, Zwangsarbeit sowie physischer und psychischer Gewalt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.
211.
Yuri Ivanavich VASILEVICH
Yuriy Ivanovich VASILEVICH
Position(en): Leiter der Strafkolonie Nr. 14 in Novosady
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner Position als Leiter der Strafkolonie Nr. 14 ist Yuri Vasilevich verantwortlich für die Misshandlung von Gefangenen, die unter seiner Zuständigkeit inhaftiert sind, und für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung, einschliesslich Folter, von politischen Gefangenen und anderen Bürgern, die in dieser Strafkolonie inhaftiert sind.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.
212.
Raman Ivanavich BIZIUK
Roman Ivanovich BIZYUK
Position(en): Staatsanwalt
Geburtsdatum: 25.3.1986
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Persönliche Kennnummer: 3250386H012PB7
Anschrift: Minsk, 30 Masherova Ave., apt. 25
In seiner Position als Staatsanwalt am Stadtgericht Minsk hat Raman Biziuk das Lukaschenka-Regime in zahlreichen politisch motivierten Fällen vertreten, insbesondere gegen Marfa Rabkova und Andrei Chapiuk, die aussergewöhnlich lange Haftstrafen erhielten (15 bzw. sechs Jahre), und die acht Mitangeklagten, die Haftstrafen zwischen fünf und 17 Jahren erhielten.
Marfa Rabkova wurde wegen der politisch motivierten Anschuldigung der ‚Ausbildung von Menschen zur Teilnahme an Massenunruhen oder Finanzierung solcher Tätigkeiten‘ inhaftiert, weil sie den Freiwilligendienst der international anerkannten Menschenrechtsgruppe Viasna koordinierte und die Beobachtung der Wahlen im August 2020 organisierte. Sie dokumentierte ausserdem Fälle von Folter und sonstiger Misshandlung von inhaftierten Demonstranten. Marfa Rabkova war eines der ersten Mitglieder von Viasna, die von den Behörden nach den Protesten vom August 2020 mit politisch motivierten Anschuldigungen ins Visier genommen wurden.
Andrei Chapiuk wurde unter anderem wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, wegen Aufstachelung zum Hass und wegen seiner Mitarbeit als freiwilliger Helfer bei Viasna angeklagt.
Ihr Verfahren wurde auf Antrag des Staatsanwalts Raman Biziuk und auf Genehmigung des Richters Siarhei Khrypach unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt; als Grund wurde das angebliche Vorhandensein von ‚extremistischem Material‘ in ihrem Fall angeführt.
Raman Biziuk ist ausserdem für die politisch motivierte Strafverfolgung der Mitangeklagten in demselben Verfahren, nämlich Akihiro Haeuski-Hanada, Alyaksandr Frantaskevich, Alykaksei Galauko, Alyaksandr Kazlyanka, Pavel Shpteny, Mikita Dranets, Andrei Marach und Daniil Chul, verantwortlich. Er ist ferner verantwortlich für die politisch motivierten Anschuldigungen gegen Andrei Linnik und Anton Bialenski sowie gegen Dzmitry Kanapelka, Vitalii Kavalenka, Tsimur Pipiya, Dzianis Boltuts, Vital Shyshlou und Emil Huseinau.
Raman Biziuk ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für Aktivitäten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Belarus ernsthaft untergraben, verantwortlich.
213.
Siarhei Fiodaravich KHRYPACH
Sergey Fedorovich KHRIPACH
Position(en): Richter am Stadtgericht Minsk
Geburtsdatum: 16.4.1966
Geburtsort: Minsk, Belarus
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Persönliche Kennnummer: 3160466A077PB2
Anschrift: Minsk, st. Odintsova 105, apt. 206
In seiner Position als Richter am Stadtgericht Minsk hat Siarhei Khrypach das Lukaschenka-Regime in zahlreichen politisch motivierten Fällen vertreten, insbesondere gegen Marfa Rabkova und Andrei Chapiuk, die aussergewöhnlich lange Haftstrafen erhielten (von 15 bzw. sechs Jahren), und die acht Mitangeklagten, die Haftstrafen zwischen fünf und 17 Jahren erhielten.
Marfa Rabkova wurde wegen der politisch motivierten Anschuldigung der ‚Ausbildung von Menschen zur Teilnahme an Massenunruhen oder Finanzierung solcher Tätigkeiten‘ inhaftiert, weil sie den Freiwilligendienst der international anerkannten Menschenrechtsgruppe Viasna koordinierte und die Beobachtung der Wahlen im August 2020 organisierte. Sie dokumentierte ausserdem Fälle von Folter und sonstiger Misshandlung von inhaftierten Demonstranten. Marfa Rabkova war eines der ersten Mitglieder von Viasna, die von den Behörden nach den Protesten vom August 2020 mit politisch motivierten Anschuldigungen ins Visier genommen wurden.
Andrei Chapiuk wurde unter anderem wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, wegen Aufstachelung zum Hass und wegen seiner Mitarbeit als freiwilliger Helfer bei Viasna angeklagt.
Ihr Verfahren wurde auf Antrag des Staatsanwalts Raman Biziuk und auf Genehmigung des Richters Siarhei Khrypach unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt; als Grund wurde das angebliche Vorhandensein von ‚extremistischem Material‘ in ihrem Fall angeführt.
Siarhei Khrypach ist ausserdem für die politisch motivierte Verfahrensführung und Verurteilung der Mitangeklagten in demselben Verfahren, nämlich Akihiro Haeuski-Hanada, Alyaksandr Frantaskevich, Alykaksei Galauko, Alyaksandr Kazlyanka, Pavel Shpteny, Mikita Dranets, Andrei Marach und Daniil Chul, verantwortlich.
Siarhei Khrypach ist ferner für das politisch motivierte Urteil verantwortlich, das im Mai 2021 gegen Yegor Dudnikov erlassen wurde.
Er ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für Aktivitäten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Belarus ernsthaft untergraben, verantwortlich.
214.
Vadzim Frantzavich GIGIN
Vadim Franzevich GIGIN
Vadzim HIHIN
Position(en): Direktor der Nationalbibliothek von Belarus, ehemaliger Leiter der belarussischen regierungsnahen Gesellschaft ‚Wissen‘ und Dekan der Fakultät für Philosophie und Sozialwissenschaften der Belarussischen Staatlichen Universität, Kandidat der Akademie der Wissenschaften im Fachgebiet Geschichtswissenschaften.
Geburtsdatum: 21.10.1977
Geburtsort: Minsk, ehemalige Belarussische SSR (jetzt Belarus)
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Vadzim Gigin ist einer der vernehmlichsten und einflussreichsten Akteure des belarussischen Staatspropagandasystems. Er unterstützt systematisch das Lukaschenka-Regime und vertritt seine Ansichten häufig in den staatlichen Fernsehsendern ONT und Belarus 1. Vadzim Gigin hat die Unterdrückung der demokratischen Opposition sowie der Zivilgesellschaft und der unabhängigen Medien unterstützt und gerechtfertigt, insbesondere nach den Präsidentschaftswahlen von August 2020. Vadzim Gigin verbreitet Propaganda-Narrative über ein ‚Nazi-Regime in der Ukraine‘, die Diskreditierung des Westens und die Rechtfertigung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine.
Bis Juni 2023 war Vadzim Gigin Leiter der belarussischen Gesellschaft ‚Wissen‘, einer erwiesenermassen staatlich geförderten Nichtregierungsorganisation, die Lukaschenka und sein Regime unterstützt. Seine Arbeit für das Regime wurde im September 2021 von Lukaschenka gewürdigt, indem Gigin den Orden für verdienstvolle Tätigkeiten verliehen wurde. Darüber hinaus wurde er im Februar 2023 zum Mitglied des Ausschusses ernannt, der Beschwerden belarussischer Bürgerinnen und Bürger im Ausland im Zusammenhang mit von ihnen begangenen Straftaten prüft und der von Generalstaatsanwalt Andrei Shved geleitet wird.
Vadzim Gigin profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
215.
Ksenia Piatrouna LEBEDZEVA
Ksenia Petrovna LEBEDEVA
Position(en): Propagandistin und Mitarbeiterin des staatlichen Senders ‚Belarus 1‘ und der Nachrichtenagentur in Belarus
Geburtsdatum: 12.12.1987
Geburtsort:
Mogilev, ehemalige Belarussische SSR (jetzt Belarus)
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: weiblich
Ksenia Lebedzeva ist eine der führenden Propagandistinnen des Lukaschenka-Regimes und ist eng mit den regimetreuen Medien verbunden. Sie ist eine belarussische Fernsehmoderatorin beim staatseigenen Sender ‚Belarus 1‘. Seit Juli 2021 präsentiert sie die Informations- und Analyseprogramm ‚Dies ist anders‘ im staatseigenen Fernsehsender ‚Belarus 1‘. In dieser Sendung und in Berichten für den Fernsehsender ‚Belarus 1‘ fördert sie russische Propaganda über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie gegen die Opposition und gegen Nachbarländer gerichtete belarussische Staatspropaganda. Ksenia Lebedzeva befördert die Idee, dass die Ukraine zusammen mit der NATO seit 2020 Informations- und psychologische Sondereinsätze gegen Belarus führt, und sie verbreitet das Narrativ von Lukaschenka, dass die Vertreter der Opposition von westlichen Ländern finanziert werden.
Am 16.1.2021 wurde Ksenia Lebedzeva von Präsident Lukaschenka für ihren ‚erheblichen Beitrag zur Umsetzung der staatlichen Informationspolitik, ihre hohe Professionalität sowie ihre objektive und umfassende Berichterstattung über das soziopolitische und soziokulturelle Leben des Landes‘ ausgezeichnet.
Ksenia Lebedeva profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
216.
Zinaida Vasilieuna BALABALAVA
Zinaida Vasilievna BALABALAVA
Position(en): Richterin am Stadtgericht Nowopolozk
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Stadtgericht Nowopolozk ist Zinaida Balabalava verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Demonstrierende, insbesondere die Verurteilung der Gewerkschaftsführerin Volha Brytsikava und der Aktivisten Hanna Tukava und Andrei Halavyryn. Sie hat Geld- und Haftstrafen gegen Personen wegen des Tragens von ‚Kein Krieg‘-Zeichen oder wegen unabhängiger Berichterstattung über Verfahren verhängt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
217.
Halina KNIZHONAK
Galina KNIZHONAK
Position(en): Richterin am Bezirksgericht Mosyr
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Bezirksgericht Mosyr ist Halina Knizhonak verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Demonstrierende, insbesondere die Verurteilung von Hleb Koipish, Uladzislau Hancharou, Aliaksandr Tsimashenka und Daniil Skipalski. Sie hat Personen wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten gegen das Lukaschenka-Regime zu Haftstrafen verurteilt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
218.
Hanna Barisauna LIAVUSIK
Anna Borisovna LEUSIK
Position(en): Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Grodno
Geburtsdatum: 7.10.1973
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: weiblich
Anschrift: Grodno, st. Soviet Border Guards 120, apt. 47
Persönliche Kennnummer: 4071073K000PB2
In ihrer Position als Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Grodno ist Hanna Liavusik für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Demonstrierende verantwortlich, insbesondere die Verurteilung von Alexander Tyelega. Sie hat Personen wegen Äusserungen gegen Gewalt und Unterdrückung zu Geld- und Haftstrafen verurteilt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
219.
Henadz Ivanavich KUDLASEVICH
Gennadiy
Ivanovich KUDLASEVICH
Position(en): Richter am Bezirksgericht Ivanovsky
Geburtsdatum: 5.5.1973
Geburtsort: Tereblychi, Bezirk Stolin, ehemalige Belarussische SSR (jetzt Belarus)
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Richter am Bezirksgericht Ivanovsky ist Henadz Kudlasevich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Demonstrierende verantwortlich, insbesondere die Verurteilung von Yuryi Holik. Er hat Personen wegen Protesten gegen die Regierung oder wegen unabhängiger Berichterstattung zu Haftstrafen, Hausarrest und Geldstrafen verurteilt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
220.
Ina Leanidauna PAULOUSKAYA
Inna Leonidovna PAVLOVSKAYA
Position(en): Richterin am Bezirksgericht Baranawitschy
Geburtsdatum: 29.7.1975
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: weiblich
Anschrift: Baranovichi, st. Mikolskaya 32
Persönliche Kennnummer: 4290775C016PB9
In ihrer Position als Richterin am Bezirksgericht Baranawitschy ist Ina Paulouskaya für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Demonstrierende verantwortlich, insbesondere die Verurteilung von Vitaly Korsak und Anatoly Pugach. Sie hat Personen wegen Kritik an Präsident Lukaschenka und Protesten gegen das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen von 2020 zu Haft- und Geldstrafen verurteilt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
221.
Aliaksandr
Mikalaevich TARAKANAU
Alexander
Nikolaevich TARAKANOV
Position(en): Richter am Bezirksgericht Schklow, Region Mogilev
Geburtsdatum: 19.5.1965
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Aliaksandr Tarakanau ist ein belarussischer Richter, der beim Bezirksgericht Schklow in der Region Mogilev tätig ist. Er wurde 2017 von Aliaksandr Lukaschenka auf Lebenszeit ernannt. Er hat überwiegend Urteile erlassen, mit denen die Strafen gegen politische Gegner der belarussischen Behörden verschärft wurden, insbesondere die Umwandlung verhängter Strafen zu Haftstrafen ohne Bewährung oder zu einer strengeren Art der Verbüssung solcher Strafen. Ein solches Urteil erging im Fall des Philosophen und Journalisten Uladzimir Matskievich, der mit dem unabhängigen Fernsehsender Belsat verbunden ist. Daher ist Aliaksandr Tarakanau verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
222.
Dzmitriy
Vitalievich BUBENCHIK
Dmitriy Vitalievich BUBENCHIK
Position(en): Richter am Regionalgericht Grodno
Geburtsdatum: 15.7.1985
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Dzmitriy Bubenchik ist ein belarussischer Richter, der beim Bezirksgericht Grodno tätig ist. Er wurde von Aliaksandr Lukaschenka ernannt. Er hat politisch motivierte Urteile gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Er hat am 8. Februar 2023 Andrzej Poczobut, einen unabhängigen Journalisten und Aktivisten der polnischen Minderheit, wegen Kritik an der Regierung der Republik Belarus zu acht Jahren Haft verurteilt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
223.
Aleg Uladzimiravich KHOROSHKA
Oleg Vladimirovich KHOROSHKO
Position(en): Richter, Regionalgericht Gomel
Geburtsdatum: 22.5.1977
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Aleg Khoroshka ist ein belarussischer Richter, der bei einem Bezirksgericht in Gomel tätig ist. Er wurde von Aliaksandr Lukaschenka ernannt. Er hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner der belarussischen Behörden erlassen, zu denen auch eine Journalistin des unabhängigen Fernsehsenders Belsat, Katsiaryna Andrejewa, gehörte, die zu acht Jahren und drei Monaten in einer Strafkolonie verurteilt wurde.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
224.
Anastasia
Uladzimirouna BENEDZISIUK
Anastasia
Vladimirovna BENEDISYUK
Position(en): Leiterin der Reporterabteilung der Fernsehnachrichtenagentur des staatlichen Fernsehsenders Belarus 1
Geburtsdatum: 31.10.1992
Geburtsort:
Oshmyan, Belarus
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: weiblich
Anastasia Benedzisiuk gehört zu den führenden Propagandisten des Lukaschenka-Regimes und ist Leiterin der Reporterabteilung der Fernsehnachrichtenagentur, die Reportagen für den Fernsehsender Belarus 1 erstellt.
Sie gestaltet das Informationsprogramm ‚Plan B‘ beim staatlichen Fernsehsender ‚Belarus 1‘. In ihrem Programm und ihren Reportagen für den Fernsehsender Belarus 1 verbreitet sie russische Propagandanarrative über ein ‚Nazi-Regime in der Ukraine‘, die ukrainischen Streitkräfte sowie die Propaganda von Präsident Lukaschenka gegen die belarussische Opposition und das Kalinousky-Regiment. Sie verbreitet auch Propaganda gegen die westlichen Sanktionen.
2023 wurde Anastasia Benedzisiuk von Lukaschenka offiziell für ihren ‚erheblichen Beitrag zur Umsetzung der staatlichen Informationspolitik, ihre hohe Professionalität sowie ihre objektive und umfassende Berichterstattung über das soziopolitische und soziokulturelle Leben des Landes‘ ausgezeichnet.
Sie profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
225.
Yauhen PUSTAVY
Yevgeniy PUSTOVOY
Funktion: Belarussischer Propagandist und Fernsehveranstalter
Geburtsdatum: 29.2.1984
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Yauhen Pustavy ist ein belarussischer Propagandist und arbeitet für Stolichnoye Televideniye, einen der drei staatlichen Fernsehsender in Belarus, und für Minskaya Prauda, eine staatliche Zeitung. Er ist verantwortlich für die Verbreitung von Propaganda zur Unterstützung der Politik von Lukaschenka und zur Rechtfertigung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Er wurde von Lukaschenka für seine Verdienste um die staatliche Informationspolitik ausgezeichnet. Er ist ferner Mitglied der staatlichen Kommission zur Überprüfung politischer Flüchtlinge, die nach Belarus zurückkehren möchten. Diese Kommission wurde von Lukaschenka mit dem politischen Ziel eingesetzt, die nach Belarus zurückkehrenden Flüchtlinge als Personen darzustellen, die ihr Vorgehen gegen das Lukaschenka-Regime bereuen.
Er profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
226.
Alena Stanislavauna HARMASH
Alena Stanislavovna GORMASH
Funktion: Richterin, Bezirksgericht Bobruisk
Geburtsdatum: 10.9.1967
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: weiblich
Alena Harmash ist eine belarussische Richterin, die bei dem Bezirksgericht in Bobruisk tätig ist. Sie hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Sie verurteilte sechs Anhänger und Aktivisten der Opposition aus politischen Gründen. Sie hat seit 2020 nachweislich politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
227.
Andrei Ramanavich TARASEVICH
Andrei Romanovich TARASEVICH
Funktion: Richter, Bezirksgericht Glubokoye
Geburtsdatum: 10.11.1974
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Andrei Tarasevich ist ein belarussischer Richter, der bei einem Bezirksgericht in Glubokoye tätig ist. Er hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Er verurteilte mindestens 13 belarussische Bürger aus politischen Gründen. Er hat von 2017 bis 2023 nachweislich politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
228.
Hanna
Mikhailauna ASIPENKA
Anna Mikhailovna OSIPENKO
Funktion: Richterin am Bezirksgericht Bobruisk
Geburtsdatum: 7.12.1982
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: weiblich
Hanna Asipenka ist eine belarussische Richterin, die bei einem Bezirksgericht in Bobruisk tätig ist. Sie hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Sie war zwischen 2020 und 2023 aktiv an der Verurteilung politischer Gegner des Regimes beteiligt. In diesem Zeitraum hat sie mindestens 13 Urteile erlassen, darunter gegen zwei unabhängige Medienjournalisten.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
229.
Iryna Uladzimirauna PADKAVYRAVA
Irina Vladimirovna PODKOVYROVA
Funktion: Staatsanwältin
Geburtsdatum: 22.9.1972
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: weiblich
Iryna Padkavyrava ist eine belarussische Staatsanwältin. Sie steht mindestens seit 2009, als sie als leitende Staatsanwältin in der Region Gomel tätig war, mit den Strafverfolgungsbehörden in Verbindung. 2022 war sie als Staatsanwältin im Verfahren gegen einen unabhängigen Journalisten tätig, der mit TVP und Belsat TV in Verbindung stand. Sie beantragte damals eine vierjährige Freiheitsstrafe für den Journalisten. Sie beteiligte sich auch an der Prüfung von Rechtsmitteln gegen Urteile wegen der Veröffentlichung von Beiträgen in belarussischen sozialen Medien, die gegen die Regierung und ihre Beamten gerichtet waren. Als Staatsanwältin befürwortete sie die Strafen, die sie für angemessen und fair hielt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
230.
Ludmila
Stsiapanauna VASHCHANKA
Ludmila Stiepanovna VASHCHENKO
Funktion: Richterin am Bezirksgericht Glubokoye
Geburtsdatum: 22.9.1972
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: weiblich
Ludmila Vashchanka ist eine belarussische Richterin, die am Bezirksgericht Glubokoye tätig ist. Sie hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Sie hat von 2007 bis 2023 nachweislich politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. In diesem Zeitraum verurteilte sie mindestens neun belarussische Bürger aus politischen Gründen, darunter Anhänger und Aktivisten der Opposition.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
231.
Uladzimir
Aliaksandravich DAVYDAU
Vladimir
Alexandrovich DAVYDOV
Funktion: Richter am Obersten Gerichtshof von Belarus
Geburtsdatum: 11.4.1967
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Uladsimir Davydau ist ein belarussischer Richter, der am Obersten Gerichtshof von Belarus tätig ist. Er wurde 2014 von Aliaksandr Lukaschenka auf Lebenszeit ernannt. Als Richter entschied Davydau hauptsächlich über Rechtsmittel in Bezug auf Haftstrafen für politische Aktivisten und Journalisten. Dabei hielt er an den Urteilen fest. Eine solche Entscheidung fiel in Bezug auf den für den Fersehsender Belsat tätigen Journalisten Pavel Vinahradau.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
232.
Viachaslau
Uladzimiravich YELISEENKA
Vyacheslav
Vladimirovich ELISEENKO
Funktion: Richter am Bezirksgericht Dokshitsy
Geburtsdatum: 10.4.1979
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Viachaslau Yeliseenka ist ein belarussischer Richter, der bei einem Bezirksgericht in Dokshitsy tätig ist. Er hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Er hat zehn belarussische Bürger aus politischen Gründen verurteilt. Er hat seit 2018 nachweislich politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
233.
Anton
Uladzimiravich KALYAGA
Anton
Vladimirovich KOLYAGO
Funktion: Leitender Ermittler - Ermittler für besonders wichtige Fälle der Hauptdirektion für die Ermittlung von Straftaten in den Bereichen organisierte Kriminalität und Korruption des Zentralapparats des Ermittlungsausschusses, Justiziar
Geburtsdatum: 2.10.1989
Geburtsort: Minsk, Republik Belarus
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Anton Kalyaga ist Ermittler der Hauptdirektion für die Ermittlung von Straftaten in den Bereichen organisierte Kriminalität und Korruption des Zentralbüros des Ermittlungsausschusses der Republik Belarus. Er führt Strafverfahren gegen Viasna-Mitglieder durch. Die Gerichtsverfahren gegen Ales Bialiatski, Valianstin Stefanovich und Uladsimir Labkovich weisen zahlreiche Unregelmässigkeiten auf, und der Untersuchungszeitraum wurde von den Behörden zum Zweck der Beweiserhebung künstlich verlängert, wodurch die Frist überschritten wurde, die durch belarussisches Recht und internationale Standards zum Recht auf ein faires Verfahren festgelegt wurde. Bei den Ermittlungen und dem Gerichtsverfahren im Fall Viasna wurde gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
B. Unternehmen und Organisationen
 
Namen (Transliteration der belarussischen Schreibweise) (Transliteration der russischen Schreibweise)
Angaben zur
Identität
Gründe für die Aufnahme in die Liste
1.
Beltecheksport
Anschrift: Nezavisimosti Ave. 86-B, Minsk, Belarus
Website: https://bte.by/ E-Mail: mail@bte.by
Beltechexport ist eine private Organisation, die von staatseigenen belarussischen Unternehmen hergestellte Waffen und Militärausrüstung in afrikanische, südamerikanische und asiatische Länder sowie Länder des Nahen und Mittleren Ostens exportiert. Beltechexport ist eng mit dem belarussischen Verteidigungsministerium verbunden.
Beltechexport profitiert somit von seiner Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es, indem es Gewinne für die Präsidialverwaltung schafft.
2.
Dana Holdings
Anschrift: Peter Mstislavets St. 9, pom. 3 (office 4), 220076 Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 690611860
Websites: https://bir.by/; https://en. dana-holdings.com; https://dana- holdings.com/
E-Mail: info@bir.by
Tel.: +375 (29) 636-23-91
Dana Holdings ist eines der wichtigsten Immobilienentwicklungs- und Bauunternehmen in Belarus. Das Unternehmen und seine Tochterunternehmen erhielten Rechte für die Erschliessung von Parzellen und betrieben die Entwicklung mehrerer grosser Wohnkomplexe und Geschäftszentren.
Personen, die Berichten zufolge Dana Holdings vertreten, unterhalten enge Beziehungen zu Präsident Lukashenka. Liliya Lukashenka, die Schwiegertochter des Präsidenten, nimmt eine hochrangige Position bei Dana Astra ein.
Dana Holdings ist nach wie vor in Belarus wirtschaftlich tätig.
Dana Holdings profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
3.
Dana Astra
Anschrift: Peter Mstislavets St. 9, pom. 9-13, 220076 Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 191295361
Websites: https://bir.by/; https://en. dana-holdings.com; https://dana- holdings.com/
E-Mail-Adresse: PR@bir.by
Tel.: +375 (17) 269-32-60; +375
(17) 269-32-51
Dana Astra, früher ein Tochterunternehmen von Dana Holdings, ist eines der wichtigsten Immobilienentwicklungs- und Bauunternehmen in Belarus. Das Unternehmen erhielt Erschliessungsrechte für Parzellen und entwickelt den Multifunktionskomplex ‚Minsk World‘, der von dem Unternehmen als grösste derartige Investition in Europa beworben wird.
Personen, die Berichten zufolge Dana Astra vertreten, unterhalten enge Beziehungen zu Präsident Lukashenka. Liliya Lukashenka, die Schwiegertochter des Präsidenten, nimmt eine hochrangige Position in dem Unternehmen ein.
Dana Astra profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
4.
GHU -
Hauptwirtschaftsabteilung der Präsidialverwaltung
Anschrift: Miasnikov St. 37, Minsk, Belarus
Website: http://ghu.by E-Mail: ghu@ghu.by
Die Hauptwirtschaftsabteilung der Präsidialverwaltung (GHU) ist der grösste Akteur auf dem nicht wohnungsbezogenen Immobilienmarkt in der Republik Belarus und beaufsichtigt zahlreiche Unternehmen.
Victor Sheiman, der als ehemaliger Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung die direkte Kontrolle über die GHU ausübte, wurde von Präsident Aliaksandr Lukashenka beauftragt, die Sicherheit der Präsidentschaftswahlen 2020 zu überwachen.
Die GHU profitiert somit von ihrer Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
5.
SYNESIS LLC
Anschrift: Platonova 20B; 220005 Minsk, Belarus; Mantulinskaya 24, 123100 Moskau, Russland
Registrierungsnummer: 190950894 (Belarus); 7704734000/
770301001 (Russland)
Website: https://synesis.partners; https://synesis-group.com/
Tel.: +375 (17) 240-36-50
E-Mail-Adresse:
Synesis LLC hat den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform, Kipod, bereitgestellt, mit der Videoaufnahmen durchsucht und ausgewertet werden können und eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden kann; damit ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition durch den Staatsapparat in Belarus. Das belarussische Staatssicherheitskomitee (KGB) und das Innenministerium werden als Nutzer des von Synesis entwickelten Systems aufgeführt.
Eigenen Angaben zufolge stellt Synesis den belarussischen Behörden die Plattform Kipod inzwischen nicht mehr zur Verfügung, nach Berichten der Vereinigung belarussischer Sicherheitskräfte BYPOL wird Kipod jedoch nach wie vor von den staatlichen Sicherheitsorganen genutzt.
Synesis gehört zu den Unternehmen, die in dem mit dem Dekret von Aliaksandr Lukashenka eingerichteten Hi-Tech-Park angesiedelt sind, und geniesst daher zahlreiche Vergünstigungen, wie die Befreiung von der Einkommenssteuer, der MwSt., von Offshore-Gebühren, Zöllen u. dgl.
Das Unternehmen profitiert somit vom Lukashenka-Regime und unterstützt es.
6.
AGAT Electromechanical Plant OJSC
Anschrift: Nezavisimosti Ave. 115, 220114 Minsk, Belarus
Website: https://agat-emz.by/
E-Mail: marketing@agat-emz.by Tel.:
+375 (17) 272-01-32;
+375 (17) 570-41-45
Die Elektromechanikwerke AGAT Electromechanical Plant OJSC sind Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht.
AGAT profitiert somit Electromechanical Plant OJSC von seiner Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
Das Unternehmen ist Hersteller von ‚Rubezh‘, einem für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen konzipierten Barrieresystem, das gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt wurde; daher ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
7.
140 Repair Plant
Website: 140zavod.org
140 Repair Plant ist Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. 140 Repair Plant profitiert somit von seiner Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
Das Unternehmen ist Hersteller von Transportfahrzeugen und gepanzerten Fahrzeugen, die gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt wurden; daher ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
8.
MZKT (alias VOLAT)
Website: www.mzkt.by
MZKT (alias VOLAT) ist Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. MZKT (alias VOLAT) profitiert somit von seiner Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
Beschäftigte von MZKT, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen 2020 während des Besuchs von Aliaksandr Lukashenka auf dem Werksgelände demonstrierten und sich dem Streik anschlossen, wurden entlassen; damit ist das Unternehmen verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen.
9.
Sohra Group/Sohra LLC
Anschrift: Revolucyonnaya 17/19, office no. 22, 220030 Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 192363182 Website: http://sohra.by/
E-Mail: info@sohra.by
Das Unternehmen Sohra gehörte Aliaksandr Zaitsau, einem der einflussreichsten Geschäftsleute in Belarus, der eng mit dem dortigen politischen Establishment verbunden und ein enger Unterstützer von Lukashenkas ältestem Sohn Viktor ist. Sohra wirbt in Ländern in Afrika und in Ländern des Nahen Ostens für belarussische Industrieprodukte. Es ist Mitbegründer des im Verteidigungsbereich tätigen Unternehmens BSZT-New Technologies, das im Bereich der Waffenproduktion und der Modernisierung von Raketen tätig ist. Sohra nutzt seine bevorrechtigte Stellung und dient als Vermittler zwischen dem politischen Establishment und den staatseigenen Betrieben in Belarus und ausländischen Partnern in Afrika und im Nahen Osten. Ausserdem ist das Unternehmen aufgrund von Konzessionen, die das Lukaschenka-Regime erhalten hat, im Goldabbau in afrikanischen Ländern tätig.
Daher profitiert die Sohra-Gruppe vom Lukaschenka-Regime.
10.
Bremino Gruppe LLC
Anschrift: Niamiha 40, 220004 Minsk, Belarus; Bolbasovo village, Zavodskaya 1k Orsha Region/Oblast, Belarus
Registrierungsnummer: 691598938 Website: http://www.bremino.by
E-Mail: office@bremino.by; marketing@bremino.by
Die Bremino-Gruppe ist Initiator und Mitverwalter des Projekts Sonderwirtschaftszone Bremino-Orsha, die durch ein von Aliaksandr Lukashenka unterzeichnetes Präsidialdekret geschaffen wurde. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Zone Bremino-Orsha sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Die Eigentümer der Bremino-Gruppe - Aliaksandr Zaitsau, Mikalai Varabei und Aliaksei Aleksin - gehören zum inneren Kreis von Geschäftsleuten mit Beziehungen zu Lukashenka und pflegen enge Beziehungen zu Lukashenka und seiner Familie.
Daher profitiert die Bremino-Gruppe vom Lukaschenka-Regime.
Die Bremino Gruppe ist Eigentümerin des Transport- und Logistikzentrums (TLC) ‚Bremino-Bruzgi‘ an der Grenze zwischen Belarus und Polen, das vom Lukaschenka-Regime als Unterkunft für Migranten genutzt wurde, die mit dem Ziel an die Grenze zwischen Belarus und der Union befördert wurden, dass sie diese illegal überqueren. Bremino-Bruzgi TLC war auch ein Ort, an den sich Lukashenka im Rahmen seines Propagandabesuchs bei Migranten begeben hat.
Die Bremino-Gruppe trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka- Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenzen der Union bei.
11.
Globalcustom
Management LLC
Anschrift: Nemiga 40/301, Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 193299162 Website: https://globalcustom.by/
E-Mail: info@globalcustom.by
Globalcustom Management ist mit der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung verbunden, die früher von Victor Sheiman geleitet wurde, der bereits 2004 in die Sanktionsliste der Union aufgenommen wurde. Das Unternehmen ist am Schmuggel von Waren nach Russland beteiligt, der ohne die Billigung des Lukaschenka-Regimes, das die Grenzbeamten und den Zoll kontrolliert, nicht möglich wäre. Auch die bevorrechtigte Stellung im Blumenexport nach Russland, von der das Unternehmen profitiert, ist durch die Unterstützung des Regimes bedingt.
Globalcustom Management war der erste Eigentümer von GardService, dem einzigen Privatunternehmen, dem Lukaschenka den Gebrauch von Waffen erlaubte. Daher profitiert Globalcustom Management vom Lukaschenka-Regime.
12.
Belarusski Avtomobilnyi Zavod (BelAZ)/OJSC ‚BELAZ‘
Offene Aktiengesellschaft
‚BELAZ‘ -
Verwaltungsgesellschaft der Holding ‚BELAZ-HOLDING‘
Anschrift: 40 let
Octyabrya St. 4,
222161 Zhodino, Region/Oblast Minsk, Belarus
OJSC BelAZ gehört zu den führenden staatseigenen Unternehmen in Belarus und den grössten Herstellern grosser Lastwagen und Kipplaster weltweit. Das Unternehmen erwirtschaftet beträchtliche Einkünfte für das Lukaschenka- Regime. Lukashenka erklärte, dass die Regierung das Unternehmen immer unterstützen werde, und nannte es eine belarussische Marke und Teil des nationalen Erbes. OJSC BelAZ hat sein Betriebsgelände und seine Betriebsausrüstung für eine politische Kundgebung zur Unterstützung des Lukaschenka- Regimes zur Verfügung gestellt. Damit profitiert OJSC BelAZ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es. Die Beschäftigten von OJSC BelAZ, die nach den manipulierten belarussischen Wahlen vom August 2020 an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung mit Entlassung bedroht und eingeschüchtert. Eine Gruppe von Beschäftigten wurden von OJSC BelAZ in Gebäuden eingesperrt, um sie daran zu hindern, sich anderen Demonstranten anzuschliessen. Ein Streik wurde von der Unternehmensleitung gegenüber den Medien als Personalversammlung ausgegeben. Daher ist OJSC BelAZ verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und unterstützt das Lukaschenka-Regime.
13.
Minskii Avtomobilnyi Zavod (MAZ)/OJSC ‚MAZ‘
Offene Aktiengesellschaft
‚Minsk Automobile Works‘ Verwaltungsgesellschaft der Holding ‚BELAVTOMAZ‘
Anschrift: Socialisticheskaya 2,
220021 Minsk,
Belarus Website: http://maz.by/
Registrierungsdatum: 16.7.1944
Tel.: +375 (17)-217-22 22; +8000
217-22-22
Die Minsker Automobilfabrik OJSC (MAZ) gehört zu den grössten staatseigenen Autoherstellern in Belarus. Lukashenka bezeichnete sie als eines der wichtigsten Industrieunternehmen des Landes. Das Unternehmen erwirtschaftet Einkünfte für das Lukaschenka- Regime. OJSC ‚MAZ‘ hat sein Betriebsgelände und seine Betriebsausrüstung für eine politische Kundgebung zur Unterstützung des Regimes zur Verfügung gestellt. Damit profitiert OJSC MAZ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
Beschäftigte von OJSC MAZ, die nach den manipulierten belarussischen Wahlen vom August 2020 an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Eine Gruppe von Beschäftigten wurden von OJSC MAZ in Gebäuden eingesperrt, um sie daran zu hindern, sich anderen Demonstranten anzuschliessen. Daher ist OJSC MAZ verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und unterstützt das Lukaschenka-Regime.
14.
Logex
Anschrift: Kommunisticheskaya St. 24, office 2, Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 192695465
Website: http://logex.by/ E-Mail: info@logex.by
Logex ist mit Aliaksandr Shakutsin verbunden, einem dem Lukaschenka-Regime nahestehenden Geschäftsmann, der von der Union bereits benannt wurde.
Das Unternehmen ist am Export von Blumen in die Russische Föderation zu Dumpingpreisen beteiligt, der ohne die Billigung des Regimes, das die Grenzbeamten und den Zoll kontrolliert, nicht möglich wäre. Die bevorrechtigte Stellung im Blumenexport nach Russland, von der das Unternehmen profitiert, ist durch die Unterstützung des Regimes bedingt. Die wichtigsten belarussischen Schnittblumenlieferanten sind die der Staatsführung nahestehenden Unternehmen.
Daher profitiert Logex vom Lukaschenka-Regime.
15.
JSC ‚NNK‘
(Novaia naftavaia kampania)/New Oil Company
Anschrift: Rakovska St. 14W room 7, 5th floor, Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 193402282
‚New Oil‘, Novaya Neftnaya Kompaniya (NNK), ist eine im März 2020 gegründete Organisation. Sie ist das einzige private Unternehmen, das zur Ausfuhr von Erdölerzeugnissen aus Belarus berechtigt ist - ein Hinweis auf enge Verbindungen zu den Behörden und auf das höchste Niveau an staatlichen Privilegien. NNK ist Eigentum von Interservice, einem Unternehmen von Mikalai Varabei, der einer der führenden Geschäftsleute ist, die vom Lukaschenka-Regime profitieren und es unterstützen. NNK ist Berichten zufolge auch mit Aliaksei Aleksin verbunden, einem weiteren prominenten belarussischen Geschäftsmann, der vom Lukaschenka-Regime profitiert. Medienberichten zufolge war Aleksin neben Varabei Gründer der NNK. NNK wurde ausserdem von den belarussischen Behörden dazu genutzt, die belarussische Wirtschaft an die von der Union eingeführten restriktiven Massnahmen anzupassen.
Daher profitiert NNK vom Lukaschenka-Regime.
16.
Belaeronavigatsia staatseigenes
Unternehmen
Anschrift: Korotkevich St. 19, 220039 Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 1996 Website: http://www.ban.by/
E-Mail: office@ban.by
Tel.: +375 (17) 215-40-51
Fax: +375 (17) 213-41-63
Das staatseigene Unternehmen Belaeronavigatsia ist für die belarussische Luftverkehrskontrolle zuständig. Es trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am
23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss wurde mit dem Ziel der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega gefasst und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
Das staatseigene Unternehmen Belaeronavigatsia ist daher für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
17.
Offene Aktiengesellschaft ‚Belavia Belarusian Airlines‘
Anschrift: 14A Nemiga St., 220004 Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 4.1.1996
Registrierungsnummer: 600390798
Bei der Offenen Aktiengesellschaft ‚Belavia Belarusian Airlines‘ handelt es sich um das nationale Luftfahrtunternehmen im Staatseigentum. Ausserdem besitzt und betreibt Belavia belarussische Regierungsflugzeuge, die von Präsident Aliaksandr Lukashenka genutzt werden. Aliaksandr Lukashenka hat versprochen, seine Regierung werde Belavia jede mögliche Unterstützung leisten, nachdem die Union beschlossen hat, für alle belarussischen Luftfahrunternehmen ein Verbot des Überflugs des Luftraums der Union und des Zugangs zu Flughäfen der Union zu verhängen. Zu diesem Zweck hat er mit dem russischen Präsidenten Vladimir Putin vereinbart, dass die Öffnung neuer Flugrouten für Belavia geplant wird. 2021 bestätigte der Vorstandsvorsitzende von Belavia, staatliche Unterstützung für die Wiederaufnahme von Flügen in die Russische Föderation zu erhalten. Das nationale Luftfahrtunternehmen wurde von der belarussischen Regierung auch von der Zahlung der Mehrwertsteuer für Luftfahrzeuge und Komponenten befreit, die in das Hoheitsgebiet der Republik Belarus eingeführt werden. Darüber hinaus erhielt Belavia im Jahr 2014 Darlehen von einer staatseigenen Bank für den Erwerb neuer Flugzeuge.
Die Unternehmensführung von Belavia hat den Beschäftigten ausserdem untersagt, gegen die Unregelmässigkeiten bei den Wahlen und die Massenverhaftungen in Belarus zu protestieren, angesichts der Tatsache, dass Belavia ein staatseigenes Unternehmen ist.
Belavia profitiert somit vom Lukashenka-Regime und unterstützt es.
18.
Republikanisches Einheitsunternehmen
‚TSENTRKURORT‘
Anschrift: Myasnikova St. 39, 220030 Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 12.8.2003
Registrierungsnummer: 100726604
Das staatseigene Tourismusunternehmen Tsentrkurort ist Teil der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung. Tsentrkurort ist Berichten zufolge eines der Unternehmen, die den Zustrom von Migranten koordinieren, die die Grenze zwischen Belarus und der Union überschreiten wollen. Tsentrkurort hat mindestens 51 irakischen Staatsangehörigen dabei geholfen, Besuchervisa für ihre Reise nach Belarus zu erhalten, und hat einen Vertrag für Beförderungsdienstleistungen mit dem belarussischen Unternehmen ‚Stroitur‘, das das Mieten von Bussen mit Fahrern anbietet, unterzeichnet. Von Tsentrkurort gebuchte Busse beförderten Migranten, darunter auch Kinder, vom Flughafen Minsk zu Hotels.
Tsentrkurort trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka- Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
19.
Oskartour LLC
Anschrift: Karl Marx St. 25, room 1n, Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 18.10.2016
Registrierungsnummer: 192721937
Oskartour ist ein Reiseveranstalter, der Migranten aus dem Irak dabei geholfen hat, Visa zu erlangen, und anschliessend ihre Reise nach Belarus mit Flügen von Bagdad nach Minsk organisiert hat. Diese irakischen Migranten wurden später an die belarussische Grenze zur Union verbracht, damit sie dort rechtswidrig diese Grenze überschreiten. Dank Oskartour und seiner Kontakte zu irakischen Fluggesellschaften, belarussischen Behörden und zum staatseigenen Unternehmen Tsentrkurort hat das irakische Luftfahrtunternehmen regelmässig Flüge von Bagdad nach Minsk durchgeführt, um mehr Personen nach Belarus zu bringen, damit diese die Aussengrenze der Union rechtswidrig überschreiten.
Oskartour war an diesem System für das rechtswidrige Überschreiten der Grenze, das belarussische Sicherheitsdienste und staatseigene Unternehmen praktiziert haben, beteiligt.
Oskartour trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
20.
Republikanisches Einheitstochterunternehmen
‚Hotel Minsk‘
Anschrift: Nezavisimosti Ave. 11, Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 26.12.2016/ 3.4.2017
Registrierungsnummer: 192750964 Website: http://hotelminsk.by/
E-Mail: hotelminsk@udp.gov.by; marketing@hotelminsk.by
Tel.: +375 (17) 209-90-61
Fax: +375 (17) 200-00-72
Hotel Minsk ist ein Tochterunternehmen der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung, einer Regierungsagentur, die unmittelbar dem Präsidenten untersteht. Hotel Minsk war an dem System für das rechtswidrige Überschreiten der Grenze, das von belarussischen Sicherheitsdiensten und staatseigenen Unternehmen praktiziert wurde, beteiligt. In dem Hotel wurden Migranten untergebracht, bevor sie an die Grenze zwischen Belarus und der Union verbracht wurden, damit sie die Grenze rechtswidrig überschreiten. Irakische Migranten hatten in ihren belarussischen Visaanträgen, die sie unmittelbar vor ihrer Ankunft in Belarus gestellt hatten, das Hotel Minsk als vorübergehenden Aufenthaltsort angegeben.
Hotel Minsk trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenzen der Union bei.
21.
Offene Aktiengesellschaft
‚Hotel Planeta‘
Anschrift: Pobediteley Ave. 31, Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 1.2.1994/ 6.3.2000
Registrierungsnummer: 100135173 Website: https://hotelplaneta.by/
E-Mail: planeta@udp.gov.by
Tel.: +375 (17) 226-78-53
Fax: +375 (17) 226-78-55
Die OJSC Hotel Planeta ist ein Tochterunternehmen der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung, einer Regierungsagentur, die unmittelbar dem Präsidenten untersteht. Hotel Planeta war an dem System für das rechtswidrige Überschreiten der Grenze, das von belarussischen Sicherheitsdiensten und staatseigenen Unternehmen praktiziert wurde, beteiligt. In dem Hotel wurden Migranten untergebracht, bevor sie an die Grenze zwischen Belarus und der Union verbracht wurden, damit sie die Grenze rechtswidrig überschreiten. Sie hatten 1 000 US-Dollar an ein Reisebüro in Bagdad für den Flug, ein Touristenvisum und den Aufenthalt in dem Hotel gezahlt.
Hotel Planeta trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka- Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenzen der Union bei.
22.
ASAM (Asobnaia sluzhba aktyunykh merapryemstvau)
OSAM (Otdiel’naya sluzhba aktivnykh mieropriyatiy)
Anschrift: State Border Committee of the Republic of Belarus, Volodarsky St. 24, 220050 Minsk, Belarus
ASAM (Sondereinheit für Aktive Massnahmen) ist eine belarussische Sondergrenzschutzeinheit, die von Viktar Lukashenka kontrolliert und von Ihar Kruchkou geleitet wird. Die ASAM-Kräfte organisieren im Rahmen der Sonderoperation ‚Tor‘ rechtswidrige Grenzüberschreitungen durch Belarus hindurch in Mitgliedstaaten der Union und sind unmittelbar an der Beförderung von Migranten auf die andere Seite der Grenze beteiligt. ASAM verlangt ausserdem von den beförderten Migranten eine Bezahlung für den Grenzübertritt.
ASAM trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
23.
Aufgehoben
 
 
24.
VIP Grub
Anschrift: Büyükdere Cad. No:201, Istanbul, Türkei
VIP Grub ist ein Pass- und Visadienst mit Sitz in Istanbul, Türkei, der Reisen nach Belarus mit der ausdrücklichen Absicht organisiert, die Migration in die Union zu erleichtern. VIP Grub wirbt aktiv mit der Migration in die Union. VIP Grub trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
25.
Offene Aktiengesellschaft
‚Grodno Azot‘
Einschliesslich des Zweigunternehmens
‚Khimvolokno Plant‘ JSC
‚Grodno Azot‘
Anschrift: Kosmonavtov Ave. 100, Grodno/Hrodna, Belarus
Registrierungsdatum: 1965
Registrierungsnummer: 500036524 Website: https://azot.by/en/
Anschrift: Slavinskogo St. 4, 230026 Grodno/Hrodna, Belarus
Registrierungsdatum: 12.5.2000
Registrierungsnummer: 590046884 Website: www.grodno-khim.by
E-Mail: office@grodno-khim.by; market@grodno-khim.by; ppm@grodno-khim.by; tnp@grodno-khim.by
Tel./Fax: +375 (152) 39-19-00; +375
(152) 39-19-44
Die OJSC Grodno Azot ist ein grosser belarussischer staatseigener Hersteller von Stickstoffverbindungen mit Sitz in Grodno/Hrodna. Lukashenka hat es als ‚ein sehr wichtiges, ein strategisches Unternehmen‘ bezeichnet. Im Besitz von Grodno Azot befindet sich auch Khimvolokno Plant, ein grosser Hersteller von Polyamid und Polyester sowie Verbundwerkstoffen. Grodno Azot und sein Khimvolokno Plant sind eine Quelle erheblicher Einnahmen für das Lukashenka-Regime. Damit unterstützt Grodno Azot das Lukaschenka-Regime.
Lukashenka hat das Unternehmen besucht, ist mit seinen Vertretern zusammengetroffen und hat dabei die Modernisierung der Fabrik und verschiedene Formen der staatlichen Unterstützung besprochen. Lukashenka hat ausserdem versprochen, für den Bau einer neuen Stickstoffanlage in Grodno/Hrodna werde ein Darlehen verwendet. Damit profitiert Grodno Azot vom Lukaschenka-Regime.
Diejenigen Beschäftigten von Grodno Azot - einschliesslich der Beschäftigten von Khimvolokno Plant -, die an friedlichen Protesten gegen das Regime teilgenommen und gestreikt hatten, wurden entlassen und von der Unternehmensführung von Grodno Azot und Vertretern des Regimes eingeschüchtert und bedroht. Daher ist Grodno Azot für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.
26.
Staatliche Produktionsvereinigung
‚Belorusneft‘
Anschrift: Rogachevskaya St. 9, 246003 Gomel/Homyel, Belarus
Registrierungsdatum: 25.2.1966
Registrierungsnummer: 400051902
Belorusneft ist ein staatseigenes Unternehmen, das im petrochemischen Sektor tätig ist. Die Unternehmensführung entliess Arbeitnehmer, die gestreikt, an Protesten gegen das Regime teilgenommen oder diese Proteste öffentlich unterstützt haben. Daher ist Belorusneft für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.
27.
Offene Aktiengesellschaft
‚Belshina‘
Anschrift: Minskoe Shosse St. 4, 213824 Bobruisk, Belarus
Registrierungsdatum: 10.1.1994
Registrierungsnummer: 700016217 Website: http://www.belshinajsc.by/
Die OJSC Belshina ist eines der führenden staatseigenen Unternehmen in Belarus und ein grosser Hersteller von Fahrzeugreifen. Das Unternehmen ist damit eine wichtige Einkommensquelle für das Lukaschenka-Regime. Der belarussische Staat profitiert unmittelbar von den von Belshina erwirtschafteten Einkünften. Belshina unterstützt daher das Lukaschenka-Regime.
Mitarbeiter von Belshina, die nach den Präsidentschaftswahlen 2020 in Belarus protestierten und streikten, wurden entlassen. Daher ist Belshina für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.
28.
Offene Aktiengesellschaft
‚Belaruskali‘
Anschrift: 5 Korzha St., Soligorsk, 223710 Minsk Region/Oblast, Belarus
Registrierungsdatum: 23.12.1996
Registrierungsnummer: 600122610
Die Offene Aktiengesellschaft ‚Belaruskali‘ ist ein staatseigenes Unternehmen und einer der grössten Kali-Hersteller der Welt. Trotz des Rückgangs seines globalen Anteils am Kali-Weltmarkt von 20 % auf 9 % im Jahre 2022 ist Belaruskali weiterhin einer der wichtigsten Kali-Exporteure und damit eine wichtige Einnahmequelle für den belarussischen Staatshaushalt. Alexander Lukaschenka bezeichnete Belaruskali als ‚nationalen Schatz, Stolz, eine der Säulen der belarussischen Ausfuhren‘. Es ist ausserdem eine wichtige Devisenquelle für das Lukaschenka-Regime.
Belaruskali ist direkt an der Umsiedlung ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten durch das Lukaschenka-Regime in Zusammenarbeit mit Russland beteiligt. Seit der gross angelegten rechtswidrigen und grundlosen Invasion der Ukraine werden in der Einrichtung ‚Dubrava‘, die sich im Besitz der Offenen Aktiengesellschaft ‚Belaruskali‘ befindet, mehr als 2 050 ukrainische Kinder festgehalten. Daher unterstützt die OJSC ‚Belaruskali‘ das Lukaschenka-Regime.
Beschäftigte der OJSC ‚Belaruskali‘, die nach den manipulierten belarussischen Präsidentschaftswahlen vom August 2020 an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und entlassen. Alexander Lukashenka selbst drohte persönlich damit, die Streikenden durch Bergleute aus der Ukraine zu ersetzen. Daher ist ‚Belaruskali‘ verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus und unterstützt das Lukaschenka-Regime.
29.
Offene Aktiengesellschaft
Belarusian Potash Company
Anschrift: Masherova ave. 35, 220002 Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 13.9.2013
Registrierungsnummer: 192050251
Telefon: +375 (17) 3093010; +375 (17) 309-30-30
E-Mail-Adresse: info@belpc.by
Die Offene Aktiengesellschaft Belarusian Potash Company ist der Ausfuhr-Arm des staatlichen belarussischen Kali-Herstellers Belaruskali. Belaruskali ist eine der grössten Einkommensquellen für das Lukashenka-Regime. Die Lieferungen der Belarusian Potash Company machen 20 % der weltweiten Kali-Ausfuhren aus.
Der Staat garantierte der Belarusian Potash Company das Monopol für die Ausfuhr von Kaliumdüngemitteln. Dank der Vorzugsbehandlung durch die belarussichen Behörden erwirtschaftet das Unternehmen erhebliche Einnahmen. Damit profitiert die Belarusian Potash Company vom Lukashenka-Regime und unterstützt dieses.
30.
‚Inter Tobacco‘ LLC
Anschrift: 131 Novodvorskiy village, Novodvorskiy village council, Minsk District, 223016 Minsk Region/Oblast, Belarus (Freie Wirtschaftszone Minsk)
Registrierungsdatum: 10.10.2002
Registrierungsnummer: 808000714
Inter Tobacco LLC ist Teil der Tabakindustrie von Belarus. Das Unternehmen hält einen wesentlichen Teil des profitablen inländischen Zigarettenmarkts von Belarus. Das Unternehmen erhielt auf der Grundlage eines von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Dekrets ausschliessliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus. Darüber hinaus erliess Lukaschenka ein Präsidialdekret zur Neuziehung der Gebietsgrenzen der belarussischen Hauptstadt Minsk, um dem Werk von Inter Tobacco Land zuzuweisen - wahrscheinlich aus Gründen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung. Inter Tobacco gehört Alexei Oleksin und nahen Familienangehörigen von ihm (es befindet sich im Eigentum von Oleksins Unternehmen Energo-Oil).
Daher profitiert Inter Tobacco vom Lukaschenka-Regime.
31.
Offene Aktiengesellschaft ‚Naftan‘
Anschrift: Novopolotsk 1, 211440 Vitebsk Region/Oblast, Belarus
Registrierungsdatum: 1992
Registrierungsnummer: 300042199
Als staatseigenes Unternehmen ist die OJSC ‚Naftan‘ eine wichtige Einnahme- und Devisenquelle für das Lukaschenka-Regime. Daher profitiert die ‚Naftan‘ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
Beschäftigte der ‚Naftan‘, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Daher ist die ‚Naftan‘ verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Belarus und unterstützt das Lukaschenka-Regime.
32.
Offene Aktiengesellschaft ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘
Anschrift: Ordzhonikidze street 18, 230771 Grodno/Hrodna, Belarus
Registrierunsdatum 30.12.1996
Registrierungsnummer: 500047627
Die OJSC ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ ist ein staatseigenes belarussisches Unternehmen und eine der wichtigen Einnahmequellen des Lukaschenka-Regimes. Das Unternehmen hält 70-80 % Marktanteile am belarussischen Tabakmarkt. Die ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ profitiert daher vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
Die in Belarus hergestellten Zigarettenmarken der ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ gehören zu den Zigaretten, die im Rahmen des lukrativen Handels mit geschmuggelten Zigaretten am häufigsten in die Union geschmuggelt werden. Für den Schmuggelhandel werden Eisenbahnfahrzeuge der belarussischen Staatsunternehmen ‚Belaruskali‘ und ‚Grodno Azot‘ eingesetzt. Die ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ trägt daher zur Erleichterung der illegalen Verbringung von Gütern, die Beschränkungen unterliegen, in das Hoheitsgebiet der Union bei.
33.
Beltamozhservice
Anschrift: 17th km, Minsk-Dzerzhinsk highway, administrative building, office 75, Shchomyslitsky s/s, 223049 Minsk Region/Oblast, Belarus
Registrierungsdatum: 9.6.1999
Registrierungsnummer: 101561144
Beltamozhservice ist ein staatseigenes Unternehmen und eines der grössten Logistikunternehmen in Belarus. Es steht in enger Verbindung zu den belarussischen Behörden und ist am Schmuggel und an der Wiederausfuhr von Gütern aus Belarus nach Russland beteiligt. Das Unternehmen profitiert von seinen Verbindungen zu den belarussischen Behörden und erwirtschaftet erhebliche Einnahmen für das Lukaschenka-Regime. Beltamozhservice profitiert damit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
34.
Offene Aktiengesellschaft ‚Managing Company of Holding ‚Belkommunmash‘‘
Anschrift: 64B-2 Perekhodnaya St., 220070 Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 13.8.1991
Registrierungsnummer: 100205408
Belkommunmash ist ein belarussischer Hersteller von Fahrzeugen für öffentliche Verkehrsbetriebe. Aliaksandr Lukaschenka fördert die Geschäfte der Belkommunmash, indem er Garantien dafür gibt, dass das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Partnern nachkommt, und indem er seinen Einfluss geltend macht, um dessen Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Daher profitiert Belkommunmash vom Lukaschenka-Regime.
Belkommunmash entliess Arbeitnehmer im Rahmen von Repressalien infolge der Teilnahme der Arbeitnehmer an den Protesten gegen das gefälschte Ergebnis der Präsidentschaftswahlen 2020 und ist daher verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und unterstützt das Lukaschenka-Regime.
35.
Belteleradio Company / Nationales staatliches Fernseh- und Hörfunkunternehmen der Republik Belarus
Anschrift: Makayonka St. 9, Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 14.9.1994
Registrierungsnummer: 100717729
Website: tvr.by
Belteleradio Company ist das staatliche Fernseh- und Hörfunkunternehmen und kontrolliert sieben Fernseh- und fünf Radiosender in Belarus. Nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen im August 2020 hat Belteleradio Company protestierende Mitarbeiter der von ihr kontrollierten Medienunternehmen entlassen und durch russische Medienmitarbeiter ersetzt. Daher ist Belteleradio Company für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.
Die von Belteleradio Company überwachten Fernseh- und Radiosender verbreiten aktiv Propaganda und unterstützen so das Lukaschenka-Regime.
36.
Offene Aktiengesellschaft ‚MINSK ELECTROTECHNICAL PLANT NAMED AFTER V. I. KOZLOV‘
Anschrift: Room 502, 4, Uralskaya st., Minsk 220037, Republik Belarus
Art des Unternehmens: Staatseigenes Unternehmen
Registrierungsort:4, Uralskaya st.,
Minsk 220037,
Republik Belarus
Registrierungsdatum: 1.3.1994
Registrierungsnummer: 100211261 (УНП)
Hauptgeschäftssitz: Belarus
Website: www.metz.by
E-Mail:
urist@metz.by
Tel. 8017 230 11 22
Die offene Aktiengesellschaft ‚Minsk Electrotechnical Plant named after V.I. Kozlov‘ ist ein staatseigenes Unternehmen, einer der grössten Hersteller von elektrischen Geräten in Europa und einer der Industriegiganten von Belarus. Damit ist das Unternehmen eine wichtige Einkommensquelle für das Lukaschenka-Regime. Die Beschäftigten von ‚Minsk Electrotechnical Plant named after V.I. Kozlov‘, die nach den manipulierten belarussischen Wahlen vom August 2020 an friedlichen Protesten und Streiks teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung mit Entlassung bedroht und eingeschüchtert. Später wurden Arbeitnehmer wegen ihrer Teilnahme an den Streiks entlassen.
Daher profitiert ‚Minsk Electrotechnical Plant named after V.I. Kozlov‘ von dem Lukaschenka-Regime und unterstützt es. Darüber hinaus ist ‚Minsk Electrotechnical Plant named after V.I. Kozlov‘ für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich.
37.
Offene Aktiengesellschaft ‚Byelorussian Steel Works‘ - management company of ‚Byelorussian
Metallurgical Company‘ holding‘ alias Offene Aktiengesellschaft ‚BSW (BMZ) - management company of ‚BMC‘ holding"
Anschrift: 37, Promyshlennaya Street, Zhlobin, Gomel region, Belarus, 247210
Art des Unternehmens: Offene Aktiengesellschaft
Registrierungsort: Zhlobin, Region Gomel, Belarus
Registrierungsdatum: 24.4.1991, 11.9.1996, 1.12.1997, 3.11.1999 und 1.1.2012
Registrierungsnummer: 400074854
Hauptgeschäftssitz: Zhlobin, Region Gomel, Belarus
Die offene Aktiengesellschaft BSW - management company of ‚BMC‘ holding ist ein einzigartiges staatliches Unternehmen der metallurgischen Industrie in Belarus und gehört zu den grössten Unternehmen des Landes. Das Unternehmen ist damit eine wichtige Einkommensquelle für das Lukaschenka-Regime. Der belarussische Staat profitiert unmittelbar von den Einkünften der BSW - management company of ‚BMC‘ holding. Darüber hinaus erhält das Unternehmen umfangreiche staatliche Zuschüsse und politische Unterstützung vom Lukaschenka-Regime. Der Generaldirektor von BSW - management company of ‚BMC‘ holding wurde von Präsident Lukaschenka persönlich ernannt.
Mitarbeiter von BSW - management company of ‚BMC‘ holding, die nach den Präsidentschaftswahlen 2020 in Belarus protestierten und streikten, wurden entlassen. Seitdem geht das Unternehmen gegen Beschäftigte, die Streiks organisieren wollen, weiterhin mit Drohungen und Entlassungen vor. Daher profitiert BSW - management company of ‚BMC‘ holding vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es. Ferner ist das Unternehmen für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich.
38.
Belneftekhim - Belarussischer Staatskonzern für Öl und Chemie
Anschrift: 73, Dzerzhinskogo Street, Minsk, 220116
Art des Unternehmens: Staatlicher Konzern
Registrierungsort:73, Dzerzhinskogo Street, Minsk, 220116
Registrierungsdatum: 21.7.1997
Registrierungsnummer: 101272253
Hauptgeschäftssitz: Minsk, Belarus
Der belarussische Staatskonzern für Öl und Chemie (Belneftekhim) ist einer der grössten Industriekomplexe der Republik Belarus und besteht aus mehreren anderen 1997 gegründeten staatseigenen Unternehmen. Für Aliaksandr Lukaschenka ist Belneftekhim einer der wichtigsten und strategisch bedeutendsten Konzerne in Belarus. Belneftekhim ist insbesondere für die belarussische Wirtschaft und Aussenpolitik von grundlegender Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Russland und Belarus beim Aufbau eines gemeinsamen Erdölmarkts. Zwischen dem Konzern und Präsident Lukaschenka finden regelmässige Konsultationen statt. Belneftekhim profitiert von der Unterstützung des Lukaschenka-Regimes, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der westlichen Sanktionen. Belneftekhim profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
Anhang 14
(Art. 17 Abs. 1 Bst. b)
Banken und andere Unternehmen und Organisationen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen
1.
Belarusbank
2.
Belinvestbank (Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau)
3.
Belagroprombank
4.
Bank Dabrabyt
5.
Development Bank of the Republic of Belarus (Entwicklungsbank der Republik Belarus)
Anhang 1532
(Art. 24)
Banken und andere Unternehmen und Organisationen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen
1.
Belagroprombank
2.
Bank Dabrabyt
3.
Development Bank of the Republic of Belarus (Entwicklungsbank der Republik Belarus)
4.
Belinvestbank (Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau)
Anhang 1633
(Art. 11a Abs. 1, 2, 4 und 5)
Güter zur Verwendung für die Luft- und Raumfahrt
Zolltarifnummer
Bezeichnung
88
Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon
ex 2710 19 94
Hydrauliköle zur Verwendung in Fahrzeugen des Kapitels 88
2710 19 99
Andere Schmieröle und andere Öle zur Verwendung in der Luftfahrt
4011 30 00
Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art
ex 6813 20 00
Bremsscheiben und Bremsklötze zur Verwendung in Luftfahrzeugen
6813 81 00
Bremsbeläge und Bremsklötze
841111
Turbo-Strahltriebwerke mit einer Schubkraft von <= 25 kN
841112
Turbo-Strahltriebwerke mit einer Schubkraft von > 25 kN
841121
Turbo-Propellertriebwerke mit einer Leistung von <= 1100 kW
841122
Turbo-Propellertriebwerke mit einer Leistung von > 1100 kW
841191
Teile für Turbo-Strahltriebwerke oder Turbo-Propellertriebwerke
8517 71 00
Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden
8517 79 00
Andere Teile im Zusammenhang mit Antennen
9024 10 00
Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien: Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen von Metallen
9026
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Grössen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032

1   Art. 1 Bst. g Einleitungssatz abgeändert durch LGBl. 2024 Nr. 27.

2   Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349)

3   Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 1)

4   Art. 3 Abs. 6 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 358.

5   SR 946.202.1

6   Art. 4 Abs. 5 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 358.

7   Art. 8 Abs. 1 Einleitungssatz abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 358.

8   Art. 8 Abs. 1 Bst. e abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 358.

9   Art. 8 Abs. 1 Bst. f aufgehoben durch LGBl. 2023 Nr. 358.

10   Art. 8 Abs. 2 Einleitungssatz abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 358.

11   Art. 8 Abs. 2 Bst. e abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 358.

12   Art. 8 Abs. 2 Bst. f abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 358.

13   Art. 8 Abs. 2 Bst. g abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 358.

14   Art. 8 Abs. 2 Bst. h eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 358.

15   Art. 8 Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 358.

16   Art. 8 Abs. 4 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 358.

17   Art. 8 Abs. 5 eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 358.

18   Art. 8 Abs. 6 eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 358.

19   Art. 11a eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 358.

20   Art. 22 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 139.

21   Art. 25 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 139.

22   Art. 25 Abs. 2 Einleitungssatz abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 139.

23   Art. 32 Abs. 4 eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 358.

24   Art. 32 Abs. 5 eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 358.

25   Art. 32 Abs. 6 eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 358.

26   Art. 32 Abs. 7 eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 358.

27   SR 514.511

28   Anhang 3 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 358.

29   Dieser Anhang wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Der Inhalt des Anhangs kann beim SECO, Ressort Sanktionen, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, bestellt werden oder unter www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Exportkontrollen und Sanktionen > Sanktionen/Embargos > Sanktionsmassnahmen eingesehen werden.

30   Anhang 5 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 183.

31   Anhang 13 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 176, LGBl. 2022 Nr. 239, LGBl. 2023 Nr. 70, LGBl. 2023 Nr. 76, LGBl. 2023 Nr. 127, LGBl. 2023 Nr. 305 und LGBl. 2024 Nr. 78.

32   Anhang 15 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 183.

33   Anhang 16 eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 358.