946.223.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 63 ausgegeben am 18. März 2022
Verordnung
vom 18. März 2022
über Massnahmen gegenüber Belarus
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und des Beschlusses des Rates der Europäischen Union 2012/642/GASP vom 15. Oktober 2012 verordnet die Regierung:
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung bedeuten:
a) Gelder: finanzielle Vermögenswerte, einschliesslich Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder anderer Zahlungsmittel, Guthaben, Schulden und Schuldverpflichtungen, Wertpapieren und Schuldtiteln, Wertpapierzertifikaten, Obligationen, Schuldscheinen, Optionsscheinen, Pfandbriefen, Derivaten; Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten; Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen; Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen und jedes andere Finanzierungsinstrument für Exporte;
b) Sperrung von Geldern: Verhinderung jeder Handlung, welche die Verwaltung oder die Nutzung der Gelder ermöglicht, mit Ausnahme von normalen Verwaltungshandlungen von Banken und Wertpapierfirmen;
c) wirtschaftliche Ressourcen: Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, insbesondere Immobilien und Luxusgüter, mit Ausnahme von Geldern nach Bst. a;
d) Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen: Verhinderung der Verwendung wirtschaftlicher Ressourcen zum Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, einschliesslich des Verkaufs, des Vermietens oder des Verpfändens solcher Ressourcen;
e) Kommunikationsgeräte des täglichen Gebrauchs: Geräte, die von Privatpersonen genutzt werden, wie persönliche Rechner und Peripheriegeräte (einschliesslich Festplatten und Drucker), Mobiltelefone, Smart-TV-Geräte, Speichergeräte (einschliesslich USB-Laufwerke) sowie Verbrauchersoftware für alle diese Geräte;
f) Partner: Länder oder Organisationen, die Massnahmen anwenden, die den in dieser Verordnung festgelegten im Wesentlichen gleichwertig sind;
g) übertragbare Wertpapiere: folgende Gattungen von Wertpapieren, einschliesslich Token, die auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden können, mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten:
1. Aktien und andere Wertpapiere, die Aktien oder Anteilen an Gesellschaften, Personengesellschaften oder anderen Rechtspersönlichkeiten gleichzustellen sind, sowie Aktienzertifikate;
2. Schuldverschreibungen oder andere verbriefte Schuldtitel, einschliesslich Zertifikate für solche Wertpapiere;
3. alle sonstigen Wertpapiere, die zum Kauf oder Verkauf solcher übertragbarer Wertpapiere berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die anhand von übertragbaren Wertpapieren bestimmt wird;
h) Geldmarktinstrumente: üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelte Gattungen von Instrumenten, wie Schatzanweisungen, Einlagenzertifikate und Commercial Papers, mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten;
i) Wertpapierdienstleistungen: folgende Dienstleistungen und Tätigkeiten:
1. die Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen im Zusammenhang mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten;
2. die Auftragsausführung für Kunden;
3. der Handel auf eigene Rechnung;
4. die Portfolioverwaltung;
5. die Anlageverwaltung;
6. die Übernahme der Ausgabe von Finanzinstrumenten oder die Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung;
7. die Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung;
8. alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt oder zum Handel in einem multilateralen Handelssystem;
k) Handelsplatz: ein geregelter Markt, ein multilaterales Handelssystem oder ein organisiertes Handelssystem;
l) Einlagen: ein Guthaben, das sich aus auf einem Konto verbliebenen Beträgen oder aus Zwischenpositionen im Rahmen von normalen Bankgeschäften ergibt und von der Bank nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen zurückzuzahlen ist, einschliesslich einer Festgeldeinlage und einer Spareinlage, jedoch ausschliesslich von Guthaben, wenn:
1. seine Existenz nur durch ein Finanzinstrument im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Ziff. 15 der Richtlinie 2014/65/EU1 nachgewiesen werden kann, es sei denn, es handelt sich um ein Sparprodukt, das durch ein auf eine benannte Person lautendes Einlagenzertifikat verbrieft ist und das zum 2. Juli 2014 in einem EWRA-Vertragsstaat besteht;
2. es nicht zum Nennwert rückzahlbar ist;
3. es nur im Rahmen einer bestimmten, von der Bank oder einem Dritten gestellten Garantie oder Vereinbarung rückzahlbar ist;
m) Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren (goldene Reisepässe): die von einem EWRA-Vertragsstaat eingeführten Verfahren, die es Drittstaatsangehörigen ermöglichen, die Staatsangehörigkeit eines EWRA-Vertragsstaates im Gegenzug für vorab festgelegte Zahlungen und Investitionen zu erwerben;
n) Aufenthaltsregelungen für Investoren (goldene Visa): die von einem EWRA-Vertragsstaat eingeführten Verfahren, die es Drittstaatsangehörigen ermöglichen, einen Aufenthaltstitel eines EWRA-Vertragsstaates im Gegenzug für vorab festgelegte Zahlungen und Investitionen zu erlangen;
o) Zentralverwahrer: eine juristische Person im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Ziff. 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/20142;
p) belarussisches Luftfahrtunternehmen: ein Luftverkehrsunternehmen, das über eine gültige Betriebsgenehmigung oder eine gleichwertige Genehmigung verfügt, die von den zuständigen belarussischen Behörden erteilt wurde.
Art. 2
Vorbehaltenes Recht
Die Bestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Güterkontroll-, Kriegsmaterial- und Embargogesetzgebung bleiben vorbehalten.
II. Beschränkungen des Handels
Art. 3
Rüstungsgüter und Güter zur internen Repression
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Rüstungsgütern aller Art, einschliesslich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung sowie Bestandteilen, Zubehör und Ersatzteilen dafür, nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
2) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern zur internen Repression nach Anhang 1 nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
3) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlungsdiensten oder technischer Hilfe und Wartung, die Gewährung von Finanzmitteln sowie die Bereitstellung und Vermittlung von Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Herstellung, der Instandhaltung und der Verwendung von Gütern nach Abs. 1 und 2 sind verboten.
4) Die vorübergehende Ausfuhr von Schutzkleidung, einschliesslich kugelsicherer Westen und Helme, zur persönlichen Verwendung durch Personal der Vereinten Nationen (UNO), der Europäischen Union (EU), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder der Schweiz, Medienvertreter oder humanitäres Personal ist von den Verboten nach Abs. 1 bis 3 ausgenommen.
5) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) kann weitere Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 bis 3 bewilligen für:
a) nichtletale militärische Ausrüstung, die ausschliesslich für humanitäre Zwecke oder Schutzzwecke oder für Programme der UNO, der EU, der OSZE oder der Schweiz zum Aufbau von Institutionen oder zur Krisenbewältigung bestimmt sind;
b) nichtletale Güter nach Anhang 1, die ausschliesslich für humanitäre Zwecke oder Schutzzwecke oder für Programme der UNO, der EU, der OSZE oder der Schweiz zum Aufbau von Institutionen oder zur Krisenbewältigung bestimmt sind;
c) nicht zum Kampfeinsatz bestimmte gepanzerte Fahrzeuge, die ausschliesslich zum Schutz des Personals der UNO, der EU, der OSZE oder der Schweiz bestimmt sind;
d) Jagd- und Sportwaffen sowie Munition, Zubehör und Ersatzteile dafür.
6) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 5 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 4
Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Ausrüstung, Technologie und Software, die für die Überwachung und das Abhören des Internets und des Telefonverkehrs benützt werden können, nach Anhang 2 an Personen oder Organisationen in Belarus oder zum Einsatz in Belarus sind verboten.
2) Die Erbringung von technischer Hilfe oder von Vermittlungsdiensten sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder der Verwendung von Gütern nach Abs. 1 sind verboten.
3) Die Erbringung von Dienstleistungen zur Überwachung oder zum Abhören des Telefonverkehrs oder des Internets für Personen oder Organisationen in Belarus oder solche, die auf Anweisung von Personen oder Organisationen in Belarus handeln, ist verboten.
4) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO bewilligt Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 bis 3 gegebenenfalls im Verfahren nach Art. 27 der schweizerischen Güterkontrollverordnung (GKV)3, sofern sichergestellt ist, dass die betroffenen Güter und Dienstleistungen nicht zur Überwachung oder zum Abhören des Internets oder des Telefonverkehrs benützt werden.
5) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 4 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 5
Zivil und militärisch verwendbare Güter
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und der Transport von zivil und militärisch verwendbaren Gütern gemäss Anhang 2 GKV nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
2) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlungsdiensten und technischer Beratung, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder der Verwendung von Gütern nach Abs. 1 ist verboten.
Art. 6
Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und der Transport von Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors gemäss Anhang 3 nach oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
2) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlung und technischer Beratung, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, dem Transport, der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder der Verwendung von Gütern gemäss Abs. 1 nach oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
Art. 7
Maschinen
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und der Transport von Maschinen gemäss Anhang 4 nach oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
2) Die direkte oder indirekte Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder finanzieller Unterstützung, einschliesslich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten nach Abs. 1 ist verboten.
Art. 8
Ausnahmen von Art. 5 bis 7
1) Die Verbote nach Art. 5 bis 7 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und den Transport von Gütern und Technologien oder für die Bereitstellung damit verbundener Dienstleistungen, wenn die Güter und Technologien bestimmt sind für:
a) ausschliesslich humanitäre und medizinische Aktivitäten, die von einer unparteilichen humanitären Organisation durchgeführt werden, gesundheitliche Notlagen, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder die Bewältigung von Naturkatastrophen;
b) medizinische oder pharmazeutische Zwecke;
c) die vorübergehende Ausfuhr von Gegenständen zur Verwendung durch Nachrichtenmedien;
d) Softwareaktualisierungen;
e) die Verwendung als Kommunikationsgeräte des täglichen Gebrauchs;
f) die Gewährleistung der Cybersicherheit und der Informationssicherheit für natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen in Belarus mit Ausnahme von deren Regierung und der Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar von dieser kontrolliert werden; oder
g) die persönliche Verwendung folgender Gegenstände durch natürliche Personen, die nach Belarus reisen oder mit ihnen reisende Familienangehörige, sofern sich die Gegenstände im Eigentum der betreffenden Personen befinden und nicht zum Verkauf bestimmt sind:
1. persönliche Gegenstände;
2. Haushaltsgegenstände;
3. Fahrzeuge oder Arbeitsmittel.
2) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen von den Verboten nach Art. 5 Abs. 1 und 2 sowie Art. 6 Abs. 1 und 2 bewilligen für Tätigkeiten, die für folgende zivile Zwecke oder zivile Endempfänger bestimmt sind:
a) die Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein oder der Schweiz und Belarus in ausschliesslich zivilen Angelegenheiten;
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen;
c) den Betrieb, die Instandhaltung und die Wiederaufbereitung von Brennelementen, die Sicherheit ziviler nuklearer Kapazitäten sowie die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung;
d) die maritime Sicherheit;
e) zivile Telekommunikationsnetze, einschliesslich der Bereitstellung von Internetdiensten;
f) die Verwendung durch Organisationen, die sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach liechtensteinischem oder schweizerischem Recht oder dem Recht eines Partners gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden; oder
g) diplomatische Vertretungen Liechtensteins oder der Schweiz oder ihrer Partner.
3) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO verweigert die Bewilligung von Ausnahmen nach Abs. 2, wenn Grund zur Annahme besteht, dass eine Tätigkeit zugunsten eines militärischen Endempfängers, einer militärischen Endverwendung, der Luft- oder Raumfahrtindustrie oder zugunsten einer Person, eines Unternehmens oder einer Organisation nach Anhang 5 erfolgen soll.
4) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 2 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 9
Bewilligungsverfahren
Das Verfahren für Bewilligungen von Ausnahmen nach Art. 8 Abs. 2 richtet sich nach den Bestimmungen der GKV, sofern nicht anders vorgesehen.
Art. 10
Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
Bewilligungen von Ausnahmen von den Verboten nach Art. 8 Abs. 2 werden sistiert oder widerrufen, wenn sich nach ihrer Erteilung die Verhältnisse so geändert haben, dass die Voraussetzungen zu ihrer Erteilung nicht mehr gegeben sind.
Art. 11
Güter zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen nach Anhang 6 an Personen oder Organisationen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
2) Die direkte oder indirekte Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder finanzieller Unterstützung, einschliesslich Finanzderivaten, sowie von Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten nach Abs. 1 ist verboten.
Art. 12
Weitere Güter
1) Die Einfuhr, der Transport und der Kauf folgender Güter aus Belarus oder mit Ursprung in Belarus sind verboten:
a) Erdöl und Erdölprodukte nach Anhang 7;
b) Kaliumchloridprodukte nach Anhang 8;
c) Holzprodukte nach Anhang 9;
d) Zementprodukte nach Anhang 10;
e) Eisen- und Stahlprodukte nach Anhang 11;
f) Kautschukprodukte nach Anhang 12.
2) Die direkte oder indirekte Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder finanzieller Unterstützung, einschliesslich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten nach Abs. 1 ist verboten.
3) Das Verbot nach Abs. 1 Bst. a gilt nicht für den Kauf von Erdöl und Erdölprodukten in Belarus, die:
a) benötigt werden, um den Grundbedarf, der dem Käufer in Belarus entsteht, zu decken;
b) für humanitäre Projekte notwendig sind; oder
c) zur Ausübung der amtlichen Tätigkeiten von diplomatischen und konsularischen Vertretungen Liechtensteins oder der Schweiz und zur Erfüllung offizieller Missionen der Schweiz notwendig sind.
III. Finanzielle Beschränkungen
Art. 13
Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle der folgenden Personen, Unternehmen und Organisation befinden, sind gesperrt:
a) natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 13;
b) natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a handeln;
c) Unternehmen und Organisationen, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a oder b befinden.
2) Es ist verboten, den von der Sperrung betroffenen natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen Gelder zu überweisen oder Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sonst wie direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.
3) Die Regierung kann Zahlungen aus gesperrten Konten, Übertragungen gesperrter Vermögenswerte sowie die Freigabe gesperrter wirtschaftlicher Ressourcen bewilligen zur:
a) Vermeidung von Härtefällen;
b) Erfüllung bestehender Verträge;
c) Erfüllung amtlicher Zwecke von belarussischen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen;
d) Erfüllung von Forderungen, die Gegenstand einer bestehenden Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts sind;
e) Bezahlung angemessener Honorare und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen;
f) Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemässige Verwahrung oder Verwaltung gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen; oder
g) Wahrung liechtensteinischer Interessen.
4) Sie kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 und 2 bewilligen für:
a) humanitäre Zwecke, einschliesslich der Durchführung von Flügen zur Evakuierung oder Rückbeförderung von Personen oder zur Unterstützung von Opfern von Natur- oder Nuklearkatastrophen oder von Chemieunfällen;
b) Flüge im Rahmen internationaler Adoptionsverfahren;
c) Flüge, die für die Teilnahme an Treffen erforderlich sind, die zum Ziel haben:
1. eine Lösung der Krise in Belarus zu erreichen; oder
2. die mit den Zwangsmassnahmen verfolgten politischen Ziele zu unterstützen;
d) Notlandungen, Notstarts oder Notüberflüge von Luftfahrzeugen eines Luftfahrtunternehmens aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz; oder
e) Angelegenheiten, welche die Flugsicherheit betreffen.
5) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 3 und 4 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 14
Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung nach Art. 13 Abs. 1 fallen, müssen dies der Stabsstelle FIU unverzüglich melden.
2) Die Meldungen müssen die Namen der Begünstigten, die Art und den Wert der gesperrten Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen enthalten.
Art. 15
Versicherungen und Rückversicherungen
1) Der Abschluss, die Verlängerung und die Erneuerung von Versicherungen und Rückversicherungen mit folgenden Personen, Institutionen und Organisationen sind verboten:
a) Belarus, seiner Regierung oder seinen öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;
b) natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen, wenn sie im Namen oder auf Anweisung einer unter Bst. a genannten juristischen Person oder Organisation handeln.
2) Die Verbote nach Abs. 1 gelten nicht für:
a) Pflichtversicherungen oder Haftpflichtversicherungen für belarussische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, wenn das versicherte Risiko in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz belegen ist;
b) Versicherungen für diplomatische oder konsularische Vertretungen von Belarus in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz.
Art. 16
Öffentliche Finanzhilfen für den Handel
1) Die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit Belarus oder für Investitionen in Belarus ist verboten.
2) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für:
a) verbindliche Verpflichtungen betreffend die Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen, die vor dem 19. März 2022 eingegangen wurden;
b) die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel oder Finanzhilfen bis zu einem Gesamtwert von 10 000 000 Euro oder den Gegenwert in Schweizer Franken pro Projekt für in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz niedergelassene kleine und mittlere Unternehmen;
c) die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit Lebensmitteln sowie für landwirtschaftliche, medizinische oder humanitäre Zwecke.
Art. 17
Ausgabe von und Handel mit Finanzinstrumenten
1) Die Ausgabe von Finanzinstrumenten mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen durch einen der folgenden Emittenten ist verboten:
a) Belarus, seine Regierung oder seine öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;
b) Banken und andere Unternehmen mit Sitz in Belarus nach Anhang 14;
c) Banken sowie andere Unternehmen und Organisationen mit Sitz ausserhalb des EWR oder der Schweiz, die von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Bst. a oder b zu über 50 % beherrscht werden;
d) Unternehmen und Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Bst. a, b oder c handeln.
2) Der Handel mit Finanzinstrumenten mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen, die von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Abs. 1 Bst. a bis d nach dem 29. Juni 2021 ausgegeben wurden, ist verboten.
3) Es ist verboten, an Handelsplätzen übertragbare Wertpapiere von in Belarus niedergelassenen Banken, Unternehmen oder Organisationen, die sich zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft befinden, zu notieren und Dienstleistungen dafür zu erbringen.
Art. 18
Gewährung von Darlehen
1) Die Gewährung von Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen an Empfänger nach Art. 17 Abs. 1 Bst. a bis d sowie die Beteiligung an entsprechenden Vereinbarungen sind verboten.
2) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für die Gewährung von Darlehen zur Finanzierung des durch diese Verordnung nicht betroffenen Handels zwischen den EWRA-Vertragsstaaten oder der Schweiz und Drittstaaten.
3) Die Regierung kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 bewilligen für die Vergabe von Darlehen, die:
a) dem Zweck dienen, Hilfe für die Zivilbevölkerung in Belarus bereitzustellen, einschliesslich humanitärer Hilfe, der Unterstützung von Umweltprojekten und der Gewährleistung der nuklearen Sicherheit;
b) erforderlich sind, um die gesetzlich vorgeschriebene Liquidität von Finanzunternehmen in Belarus sicherzustellen, die sich mehrheitlich im Eigentum von Finanzinstituten mit Sitz im EWR oder in der Schweiz befinden.
4) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 3 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 19
Entgegennahme von Einlagen
1) Die Entgegennahme von Einlagen von belarussischen Staatsangehörigen, in Belarus ansässigen natürlichen Personen und in Belarus niedergelassenen Unternehmen und Organisationen ist verboten, wenn der Gesamtwert der Einlagen der natürlichen oder juristischen Person, des Unternehmens oder der Organisation pro Bank 100 000 Euro oder den Gegenwert in Schweizer Franken übersteigt.
2) Das Verbot gilt nicht für:
a) Staatsangehörige eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz und natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz verfügen;
b) Einlagen, die für den nicht verbotenen grenzüberschreitenden Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen Liechtenstein oder der Schweiz und Belarus, zwischen Liechtenstein oder der Schweiz und den EWRA-Vertragsstaaten sowie zwischen den EWRA-Vertragsstaaten und Belarus erforderlich sind.
3) Die Regierung kann Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 1 bewilligen für Einlagen, die erforderlich sind:
a) zur Vermeidung von Härtefällen;
b) zu humanitären Zwecken oder zu Evakuierungszwecken;
c) für zivilgesellschaftliche Aktivitäten, welche die Demokratie, die Menschenrechte oder die Rechtsstaatlichkeit in Belarus unmittelbar fördern;
d) zur Erfüllung amtlicher Zwecke von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen oder internationalen Organisationen;
e) zur Bezahlung angemessener Honorare und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen; oder
f) zur Wahrung liechtensteinischer Interessen.
4) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 3 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 20
Meldepflicht für bestehende Einlagen
1) Banken sind verpflichtet, der Stabsstelle FIU bis zum 27. Mai 2022 eine Liste der 100 000 Euro oder den Gegenwert in Schweizer Franken übersteigenden Einlagen von belarussischen Staatsangehörigen, in Belarus ansässigen natürlichen Personen und in Belarus niedergelassenen Banken, Unternehmen oder Organisationen zu übermitteln. Sie legen alle zwölf Monate aktuelle Informationen über die Höhe dieser Einlagen vor.
2) Banken sind verpflichtet, der Stabsstelle FIU Informationen über 100 000 Euro oder den Gegenwert in Schweizer Franken übersteigende Einlagen belarussischer Staatsangehöriger oder in Belarus ansässigen natürlicher Personen, die im Rahmen einer Staatsbürgerschafts- oder Aufenthaltsregelung für Investoren die Staatsangehörigkeit eines EWRA-Vertragsstaates bzw. Aufenthaltsrechte in einem EWRA-Vertragsstaat erworben haben, zu übermitteln.
Art. 21
Erbringung von Dienstleistungen durch Zentralverwahrer
1) Zentralverwahrern ist es verboten, ihre Dienstleistungen für übertragbare Wertpapiere zu erbringen, die nach dem 12. April 2022 an belarussische Staatsangehörige, in Belarus ansässige natürliche Personen oder in Belarus niedergelassene Banken, Unternehmen oder Organisationen ausgegeben werden.
2) Dieses Verbot gilt nicht für Staatsangehörige eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz und natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz verfügen.
Art. 22
Verkauf von übertragbaren Wertpapieren
1) Der Verkauf von auf eine amtliche Währung eines EWRA-Vertragsstaates lautenden übertragbaren Wertpapieren, die nach dem 12. April 2022 ausgegeben werden, oder von Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen, die in diesen Wertpapieren investiert sind, an belarussische Staatsangehörige, in Belarus ansässige natürliche Personen oder an in Belarus niedergelassene Banken, Unternehmen oder Organisationen ist verboten.4
2) Dieses Verbot gilt nicht für Staatsangehörige eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz und natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz verfügen.
Art. 23
Transaktionen mit der Nationalbank der Republik Belarus
1) Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven sowie von Vermögenswerten der Nationalbank der Republik Belarus, einschliesslich Transaktionen mit Banken, Unternehmen oder Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung der Nationalbank der Republik Belarus handeln, sind verboten.
2) Die Regierung kann Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 1 bewilligen, soweit dies zur Gewährleistung der Finanzstabilität Liechtensteins unbedingt erforderlich ist. Entsprechende Gesuche sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 24
Spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
Die Bereitstellung von spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden, zuhanden von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Anhang 15 oder Banken, Unternehmen oder Organisationen mit Sitz in Belarus, die zu über 50 % von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Anhang 15 beherrscht werden, ist verboten.
Art. 25
Banknoten
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung und die Ausfuhr von auf eine amtliche Währung eines EWRA-Vertragsstaates lautenden Banknoten an Belarus oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Unternehmen in Belarus, einschliesslich der Regierung und der Nationalbank der Republik Belarus, oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.5
2) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung und die Ausfuhr von auf eine amtliche Währung eines EWRA-Vertragsstaates lautenden Banknoten, sofern diese erforderlich sind für:6
a) die persönliche Verwendung durch nach Belarus reisende natürliche Personen oder ihre mit ihnen reisenden nahen Verwandten; oder
b) die Erfüllung amtlicher Zwecke von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen oder internationalen Organisationen in Belarus.
IV. Weitere Beschränkungen
Art. 26
Ein- und Durchreiseverbot
1) Die Einreise in Liechtenstein oder die Durchreise durch Liechtenstein ist den in Anhang 13 aufgeführten natürlichen Personen verboten.
2) Die Regierung kann Ausnahmen gewähren:
a) aus erwiesenen humanitären Gründen;
b) für die Teilnahme an internationalen Konferenzen oder an einem politischen Dialog betreffend Belarus; oder
c) zur Wahrung liechtensteinischer Interessen.
3) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 2 sind beim Ausländer- und Passamt einzureichen.
Art. 27
Sperrung des Luftraums
1) Der liechtensteinische Luftraum ist für Luftfahrzeuge, die von belarussischen Luftfahrtunternehmen betrieben werden, einschliesslich als Vertriebsunternehmen im Wege von Code-Sharing- oder Blocked-Space-Vereinbarungen, gesperrt.
2) Abs. 1 gilt nicht für Notlandungen oder Notüberflüge.
3) Die Regierung kann Ausnahmen von der Sperrung nach Abs. 1 für humanitäre Zwecke oder andere mit den Zielen dieser Verordnung im Einklang stehende Zwecke bewilligen. Entsprechende Gesuche sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 28
Erfüllung bestimmter Forderungen
Die Erfüllung von Forderungen folgender Institutionen, Personen, Unternehmen und Organisationen ist verboten, wenn sie auf einen Vertrag oder ein Geschäft zurückzuführen sind, dessen Durchführung durch Massnahmen nach dieser Verordnung direkt oder indirekt verhindert oder beeinträchtigt wurde:
a) Belarus, seiner Regierung oder seinen öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;
b) natürlichen Personen, Unternehmen oder Organisationen in Belarus;
c) natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 13;
d) natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Auftrag oder zugunsten einer Person, Unternehmung oder Organisation nach Bst. a bis c handeln.
V. Vollzug und Strafbestimmungen
Art. 29
Vollzug und Kontrolle
1) Die Stabsstelle FIU überwacht den Vollzug der Zwangsmassnahmen nach Art. 3 bis 25, 27 und 28. Sie prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit ihrer Empfehlung an die Regierung weiter.
2) Das Ausländer- und Passamt überwacht den Vollzug des Ein- und Durchreiseverbots nach Art. 26. Es prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit seiner Empfehlung an die Regierung weiter.
3) Die zuständigen liechtensteinischen Behörden ergreifen die für die Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen notwendigen Massnahmen, zum Beispiel die Anmerkung einer Verfügungssperre im Grundbuch oder die Pfändung oder Versiegelung von Luxusgütern.
4) Die Zuständigkeit der schweizerischen Behörden bleibt vorbehalten.
Art. 30
Strafbestimmungen
1) Wer gegen Art. 3 bis 8, 11 bis 13, 15 bis 19 und 21 bis 28 verstösst, wird nach Art. 10 ISG bestraft, soweit nicht Strafbestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Kriegsmaterial-, Güterkontroll- und Embargogesetzgebung zur Anwendung gelangen.
2) Wer gegen Art. 14 und 20 verstösst, wird nach Art. 11 ISG bestraft.
VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 31
Aufhebung bisherigen Rechts
1) Die Verordnung vom 24. August 2021 über Massnahmen gegenüber Belarus, LGBl. 2021 Nr. 266, in der geltenden Fassung, wird aufgehoben.
2) Widerhandlungen, die während der Geltungsdauer der Verordnung nach Abs. 1 begangen wurden, bleiben nach Massgabe des bisherigen Rechts strafbar.
Art. 32
Übergangsbestimmungen
1) Die Art. 11 und 12 Abs. 1 Bst. a und b sind nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 24. August 2021 vertraglich vereinbart wurden.
2) Die Art. 7 und 12 Abs. 1 Bst. c bis f sind nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 18. März 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 18. Juni 2022 erfüllt sind.
3) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO bewilligt in Abweichung von den Verboten nach Art. 5 Abs. 1 und 2 sowie Art. 6 Abs. 1 und 2 bis zum 15. Mai 2022 gestellte Gesuche für Tätigkeiten, die für zivile Zwecke und zivile Endempfänger bestimmt sind und auf Verträgen beruhen, die vor dem 19. März 2022 abgeschlossen wurden. Die Art. 9 und 10 über das Verfahren gelten sinngemäss.
Art. 33
Inkrafttreten
1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich Abs. 2 und 3 am Tag der Kundmachung in Kraft.
2) Art. 17 Abs. 3 tritt am 12. April 2022 in Kraft.
3) Art. 24 tritt am 27. März 2022 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef
Anhang 1
(Art. 3 Abs. 2 und 5 Bst. b)
Güter zur internen Repression
1. Bomben und Granaten, die weder von Anhang 1 der schweizerischen Kriegsmaterialverordnung (KMV)7 noch von Anhang 3 GKV erfasst werden.
2. Waffenzielgeräte aller Art, die weder von Anhang 1 KMV noch von den Anhängen 3 und 5 GKV erfasst werden.
3. Folgende Fahrzeuge und Bestandteile, es sei denn, sie sind besonders konstruiert für die Brandbekämpfung:
3.1 mit einem Wasserwerfer ausgerüstete Fahrzeuge, die besonders konstruiert oder geändert sind für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen;
3.2 Fahrzeuge, die besonders konstruiert oder geändert sind für die Abgabe von Stromstössen zur Abwehr von Angreifern;
3.3 Fahrzeuge, die besonders konstruiert oder geändert sind für die Beseitigung von Barrikaden, einschliesslich Baumaschinen mit ballistischem Schutz;
3.4 Fahrzeuge, die besonders konstruiert sind für den Transport oder die Überstellung von Strafgefangenen oder inhaftierten Personen;
3.5 Fahrzeuge und Anhänger, die besonders konstruiert sind für die Errichtung mobiler Absperrungen;
3.6 Bestandteile der in den Ziff. 3.1 bis 3.5 aufgeführten Fahrzeuge, die besonders konstruiert sind für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen.
4. Folgende Explosivstoffe und dazugehörige Ausrüstung, die weder von Anhang 1 KMV noch von den Anhängen 3 und 5 GKV erfasst werden:
4.1 Geräte und Ausrüstung, besonders konstruiert zum Auslösen von Explosionen durch elektrische oder nicht elektrische Mittel, einschliesslich Zündvorrichtungen, Sprengkapseln, Zündern, Zündverstärkern, Sprengschnüren, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür; ausgenommen sind Geräte und Ausrüstung, die in industriellen Produkten zur Anwendung kommen, zum Beispiel Anzünder für Airbags;
4.2 Explosivladung mit linearer Schneidwirkung;
4.3 folgende andere Explosivstoffe und dazugehörige Stoffe:
a) Amatol,
b) Nitrocellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff),
c) Nitroglykol,
d) Pentaerythrittetranitrat (PETN),
e) Pikrylchlorid,
f) 2,4,6-Trinitrotoluol (TNT).
5. Folgende Schutzausrüstung, die weder von Nummer ML 13 Anhang 3 GKV erfasst noch besonders konstruiert ist für den Sport oder als Arbeitsschutz:
5.1 Körperpanzer mit ballistischem Schutz oder Stichschutz;
5.2 Helme mit ballistischem Schutz oder Splitterschutz, Schutzhelme, Schutzschilde und ballistische Schutzschilde.
6. Simulatoren für das Training im Gebrauch von Feuerwaffen, die nicht von Nummer ML 14 Anhang 3 GKV erfasst werden, sowie besonders entwickelte Software hierfür.
7. Nachtsicht- und Wärmebildausrüstung sowie Bildverstärkerröhren, die nicht von den Anhängen 3 und 5 GKV erfasst werden.
8. Bandstacheldraht.
9. Militärmesser, Kampfmesser und Bajonette mit einer Klingenlänge von mehr als 10 cm, die nicht von Ziff. 1 Anhang 5 GKV erfasst werden.
10. Ausrüstung, die besonders konstruiert ist für die Herstellung der in dieser Liste aufgeführten Güter.
11. Spezifische Technologie zur Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der in dieser Liste aufgeführten Güter.
Anhang 2
(Art. 4 Abs. 1)
Ausrüstung, Technologie und Software zu
Überwachungszwecken
1. Ausrüstung
- Ausrüstung für tiefe Paketinspektion;
- Netzüberwachungsausrüstung, einschliesslich Abhörmanagementausrüstung (IMS) und Intelligence-Ausrüstung für Datenverbindungsvorratsspeicherung;
- Funkfrequenz-Überwachungsausrüstung;
- Ausrüstung zum Stören von Funknetzen und der Satellitenkommunikation;
- Ausrüstung für die Ferneinbringung von Computerviren;
- Sprecherkennungs- und Sprechverarbeitungsausrüstung;
- Ausrüstung zum Überwachen und Abhören von:
- IMSI (International Mobile Subscriber Identity: eindeutiger Identifizierungscode für jedes Mobilfunkgerät, der fest in der SIM-Karte integriert ist und die Identifizierung der SIM-Karte über GSM- und UMTS-Netze ermöglicht),
- MSISDN (Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number: Nummer zur eindeutigen Identifizierung eines GSM- oder UMTS-Netzteilnehmers; dies ist die Telefonnummer, die der SIM-Karte eines Mobiltelefons zugeordnet ist und daher - genauso wie eine IMSI - die Identifizierung eines Mobilfunkteilnehmers ermöglicht, aber auch der Anrufvermittlung an den Teilnehmer dient),
- IMEI (International Mobile Equipment Identity: in der Regel eindeutige Nummer zur Identifizierung von GSM-, WCDMA- und IDEN-Mobiltelefonen sowie einiger Satellitentelefone; die Nummer ist zumeist im Batteriefach des Telefons aufgedruckt; die Überwachung durch Abhören kann mit Hilfe der IMEI-Nummer sowie der IMSI und MSISDN erfolgen),
- TMSI (Temporary Mobile Subscriber Identity: Kennung, die in der Regel zwischen dem Mobilfunkgerät und dem Netz übertragen wird);
- Taktische Ausrüstung zum Überwachen und Abhören von SMS (Short Message System), GSM (Global System for Mobile Communications), GPS (Global Positioning System), GPRS (General Package Radio Service), UMTS (Universal Mobile Telecommunication System), CDMA (Code Division Multiple Access), PSTN (Public Switch Telephone Networks);
- Ausrüstung zum Überwachen und Abhören von DHCP (Dynamic Host Configuration Protocol), SMTP (Simple Mail Transfer Protocol) und GTP (GPRS Tunneling Protocol);
- Ausrüstung für die Mustererkennung und die Erstellung von Musterprofilen;
- Ferngesteuerte Forensikausrüstung;
- Ausrüstung für die semantische Verarbeitung;
- Entschlüsselungsausrüstung für WEP- und WPA-Schlüssel;
- Abhörausrüstung für geschützte und standardisierte Protokolle für die Sprachübermittlung über das Internet (VoIP).
2. Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziff. 1
Diese Liste enthält zurzeit keine Einträge.
3. Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziff. 1
Diese Liste enthält zurzeit keine Einträge.
4. Ausnahmen
Ausgenommen von den Ziff. 1 bis 3 sind:
4.1 Software, die so konzipiert ist, dass der Benutzer sie ohne umfangreiche Unterstützung durch den Lieferanten installieren kann, frei erhältlich ist und im Einzelhandel ohne Einschränkungen mittels einer der folgenden Geschäftspraktiken verkauft wird:
1. Barverkauf,
2. Versandverkauf,
3. elektronische Transaktionen,
4. Telefonverkauf;
4.2 Software, die allgemein zugänglich ist.
Ausrüstung, Software und Technologie, die unter die Kategorien nach den Ziff. 1 bis 3 fällt, ist nur insoweit Gegenstand des vorliegenden Anhangs, als sie von der allgemeinen Beschreibung für "Systeme für das Abhören und die Überwachung des Internets, des Telefonverkehrs und der Satellitenkommunikation" erfasst wird.
Für die Zwecke dieses Anhangs bezeichnet "Überwachung" die Erfassung, Extrahierung, Entschlüsselung, Aufzeichnung, Verarbeitung, Analyse und Archivierung von Gesprächsinhalten oder Netzdaten.
Anhang 3
(Art. 6 Abs. 1)
Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors8
Anhang 4
(Art. 7 Abs. 1)
Maschinen
Zolltarifnummer
Bezeichnung
8401
Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente (Patronen) für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Trennung von Isotopen
8402
Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl zum Erzeugen von heissem Wasser als auch zum Erzeugen Niederdruckdampf hergerichtet sind; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser
8404
Hilfsapparate für Kessel der Nrn. 8402 oder 8403 (z.B. Vorwärmer, Überhitzer, Russbläser und Rauchgasrückführungen); Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen
8405
Gaserzeuger (Gasgeneratoren) für Generator- oder Wassergas, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche Erzeuger von Gas auf feuchtem Wege, auch mit ihren Gasreinigern
8406
Dampfturbinen
8407
Hubkolben- oder Kreiskolbenmotoren mit Fremdzündung (Verbrennungsmotoren)
8408
Kolbenmotoren mit Kompressionszündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)
8409
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Motoren der Nrn. 8407 oder 8408 bestimmt
8410
Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dazu
8412
Andere Motoren und Kraftmaschinen
8413
Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten
8415
Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft, einschliesslich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht separatregulierbar ist
8416
Brenner für Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff, pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschliesslich ihrer Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Vorrichtungen zum Entfernen der Asche und ähnlichen Vorrichtungen
Ex 8418
Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Nr. 8415
8420
Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen
8421
Zentrifugen, einschliesslich Trockenschleudern; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen
Ex 8422
Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschliessen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Töpfen, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschliesslich Schrumpffolienverpackungsmaschinen); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure
8423
Waagen (einschliesslich Stück- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 cg oder weniger; Gewichte für Waagen aller Art
8424
Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate
8425
Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden und Hebeböcke
8426
Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren
8427
Stapelkarren; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren
8428
Andere Maschinen und Apparate zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Längsförderer, Seilschwebebahnen)
8429
Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Strassenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Strassenwalzen und andere Bodenverdichter
8430
Andere Maschinen und Apparatee zur Erdbewegung, zum Abtragen, Baggern, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer
8431
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Nrn. 8425 bis 8430 bestimmt
8439
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus zellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe
8440
Buchbindereimaschinen und -apparate, einschliesslich Fadenheftmaschinen
8441
Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschliesslich Schneidemaschinen aller Art
8442
Maschinen, Apparate und Geräte (ausgenommen Maschinen der Nrn. 8456 bis 8465) zum Zurichten oder Herstellen von Klischees Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen; Klischees Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, zu grafischen Zwecke zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)
8443
Maschinen und Apparate zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Nr. 8442; andere Drucker, Kopierer und Fernkopierer, auch untereinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen und Apparate
8444 00
Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
8445
Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen sowie andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Maschinen zum Spulen (einschliesslich Schussspulmaschinen) oder Haspeln von Spinnstoffen und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Verwendung auf Maschinen der Nrn. 8446 oder 8447
8447
Wirk-, Strick-, Nähwirk-, Gimpen-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier-, Flecht-, Netzknüpf- und Tuftingmaschinen
8448
Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Nrn. 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Nrn. 8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln und Platinen)
8449 00 00
Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen (am Stück oder geformt), einschliesslich Maschinen und Apparate zum Herstellen von Filzhüten; Formen für die Hutmacherei
8453
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen
8454
Konverter, Giesspfannen, Giessformen zum Giessen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Giessmaschinen für Metallgiessereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe
8455
Metallwalzwerke und Walzen dafür
8457
Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen
8458
Drehmaschinen (einschliesslich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung
8466
Teile und Zubehör, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen der Nrn. 8456 bis 8465 bestimmt, einschliesslich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
8467
Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen
8468
Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweissen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Nr. 8515; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten
8471
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Schriftleser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in Form eines Codes und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
8474
Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen mineralischen Stoffen (einschliesslich Pulver oder Breie); Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Giessformen aus Sand
8475
Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren
8477
Maschinen und Apparate zum Bearbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Erzeugnissen aus diesen Stoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen
8479
Maschinen und mechanische Apparate mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen
8480
Giesserei-Formkästen; Modellplatten; Giessereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Giessen von Ingots, Masseln oder dergleichen), Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe
8481
Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschliesslich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile
8482
Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager)
8483
Transmissionswellen (einschliesslich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnradgetriebe, Friktionsräder, Kettengetriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschliesslich Rollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschliesslich Gelenkverbindungen
8484
Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschliessungen; mechanische Dichtungen
8501
Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausg. Stromerzeugungsaggregate)
8502
Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer
8503
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Elektromotoren, elektrische Generatoren, Stromerzeugungsaggregate oder elektrische rotierende Umformer bestimmt a.n.g.
8504
Elektrische Transformatoren, elektrische statische Umformer (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen, Teile davon
8505
Elektromagnete (ausg. für medizinische Zwecke); Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnl. dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe; Teile davon
8507
Elektrische Akkumulatoren, einschl. Trennwände (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form; Teile davon (ausg. ausgebrauchte sowie aus Weichkautschuk oder Spinnstoffen)
8511
Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Motoren mit Funken- oder Kompressionszünde (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zünd- oder Glühkerzen); mit diesen Motoren verwendete Generatoren (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter, Teile davon
8514
Elektrische Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschliesslich Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung (ausg. Trockenöfen); andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zur thermischen Behandlung von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung; Teile davon
8529
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Geräte der Nrn. 8525 bis 8528 bestimmt
8537
Tafeln, Bretter, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Nrn. 8535 oder 8536 ausgerüstet, für die elektrische Steuerung oder die Stromverteilung, auch Instrumente oder Apparate des Kapitels 90 enthaltend, sowie numerische Steuerungen (ausg. Vermittlungseinrichtungen für die drahtgebundene Fernsprechtechnik oder Telegrafentechnik oder Telegrafentechnik)
8538
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Geräte der Nrn. 8535, 8536 oder 8537 bestimmt, a.n.g.
8539
Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschl. innenverspiegelter Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units), Ultraviolett- und Infrarotlampen sowie Bogenlampen; Leuchtioden (LED)-Lichtquellen; Teile davon
8544
Isolierte (auch lackisoliert oder elektrolytisch oxidiert) Drähte, Kabel (einschl. Koaxialkabel) und andere isolierte Leiter für die Elektrotechnik, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
8545
Kohleelektroden, Kohlebürsten, Kohlen für Lampen oder für Primärelemente und andere Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall, für Elektrotechnik
8547
Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate oder Installationen (ausg. Isolatoren der Nr. 8546); Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung
8549
Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen Vertrauliche Produkte des Kapitels 85; Waren des Kapitels 85, die als Post- oder Paketpostsendung (extra) versandt werden/zusammengesetzter Kode zur Verbreitung von Statistiken
Anhang 59
(Art. 8 Abs. 3)
Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, denen eine Bewilligung von Ausnahmen nach Art. 8 Abs. 2 verweigert wird
1.
Belarus Ministry of Defence (Verteidigungsministerium Belarus)
2.
140 Repair Plant JSC
3.
558 Aircraft Repair Plant JSC
4.
2566 Radioelectronic Armament Repair Plant JSC
5.
AGAT - Control Systems - Managing Company of Geoinformation Control Systems Holding, JSC
6.
AGAT - Electromechanical Plant OJSC
7.
AGAT - SYSTEM
8.
ATE - Engineering LLC
9.
BelOMO Holding
10.
Belspetsvneshtechnika SFTUE
11.
Beltechexport CJSC
12.
BSVT-New Technologies
13.
Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region Gomel
14.
Truppen des Innenministeriums der Republik Belarus
15.
KGB Alpha
16.
Kidma Tech OJSC
17.
Minotor-Service
18.
Minsk Wheeled Tractor Plant
19.
Oboronnye Initsiativy LLC
20.
OJS KB Radar Managing Company
21.
Peleng JSC
22.
Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus
23.
Staatssicherheitskomitee der Republik Belarus
24.
Transaviaexport Airlines, JSC
25.
Volatavto OJSC
Anhang 6
(Art. 11 Abs. 1)
Güter zur Herstellung oder Verarbeitung von
Tabakerzeugnissen
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
ex 4823.90
Filter
4813
Zigarettenpapier
ex 3302.90
Aromen in Tabakerzeugnissen
8478
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak
ex 8208.9000
andere Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder für mechanische Geräte
Anhang 7
(Art. 12 Abs. 1 Bst. a)
Erdöl und Erdölprodukte
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
2707
Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den nichtaromatischen Bestandteilen überwiegen
2710
Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien, andere als rohe Öle; anderweit weder genannte noch inbegriffene Zubereitungen mit einem Gewichtsanteil an Erdölen oder Ölen aus bituminösen Mineralien von 70 % oder mehr, in denen diese Öle den wesentlichen Bestandteil bilden; Ölabfälle
2711
Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
2712
Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, "slack wax", Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche, durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt
2713
Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdölen oder Ölen aus bituminösen Mineralien
2715
Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen)
Anhang 8
(Art. 12 Abs. 1 Bst. b)
Kaliumchloridprodukte
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
3104.2000
Kaliumchlorid
3105.2000
Düngemittel, mineralische oder chemische, die drei düngenden Elemente Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend
3105.6000
Düngemittel, mineralische oder chemische, die zwei düngenden Elemente Phosphor und Kalium enthaltend
ex 3105.9000
andere Düngemittel, Kaliumchlorid enthaltend
Anhang 9
(Art. 12 Abs. 1 Bst. c)
Holzprodukte
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
44
Holz, Holzkohle und Holzwaren
Anhang 10
(Art. 12 Abs. 1 Bst. d)
Zementprodukte
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
2523
Zement (einschliesslich Zementklinker), auch gefärbt
6810
Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch armiert
Anhang 11
(Art. 12 Abs. 1 Bst. e)
Eisen- und Stahlprodukte
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
72
Eisen und Stahl
73
Waren aus Gusseisen, Eisen oder Stahl
Anhang 12
(Art. 12 Abs. 1 Bst. f)
Kautschukprodukte
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
4011
Neue Luftreifen, aus Kautschuk
Anhang 1310
(Art. 13 Abs. 1 Bst. a, 26 Abs. 1 und 28 Bst. c)
Natürliche Personen, gegen die sich die
Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten
A. Natürliche Personen
 
Namen (Transliteration der belarussischen Schreibweise) (Transliteration der russischen Schreibweise)
Angaben zur Identität
Gründe für die Aufnahme in die Liste
1.
Uladzimir Uladzimiravich NAVUMAU
Vladimir Vladimirovich NAUMOV
Position(en): Ehemaliger Innenminister; ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten
Geburtsdatum: 7.2.1956
Geburtsort: Smolensk, frühere UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Navumau hat nichts zur Aufklärung des ungeklärten Verschwindens von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000 unternommen. Ehemaliger Innenminister, zudem ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten. Als Innenminister war er bis zu seinem Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen (6. April 2009) verantwortlich für die Unterdrückung der friedlichen Proteste. Erhielt von der Präsidialverwaltung im Nomenklatur-Bezirk Drozdy in Minsk eine Wohnresidenz. Im Oktober 2014 wurde ihm von Präsident Lukaschenko der Verdienstorden 3. Klasse verliehen.
2.
Dzmitry Valerievich PAULICHENKA,
Dmitri Valerievich PAVLICHENKO (Dmitriy Valeriyevich PAVLICHENKO)
Position(en): Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte (SOBR)
Befehlshaber einer OMON-Einheit Geburtsdatum: 1966
Geburtsort: Witebsk/ Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Anschrift: Belarusian Association of Veterans of Special Forces of the Ministry of Internal Affairs ‘Honour’, 111 Mayakovskogo St., 220028 Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Einer der Hauptakteure bei dem ungeklärten Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoly Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums.
Geschäftsmann, Präsident der "Ehre", des Veteranenverbandes der Sondereinsatzkräfte des Innenministeriums.
Er wurde identifiziert als Befehlshaber einer OMON-Einheit während des brutalen Vorgehens gegen Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in Belarus.
3.
Viktar Uladzimiravich SHEIMAN (Viktar Uladzimiravich SHEYMAN)
Viktor Vladimirovich SHEIMAN (Viktor Vladimirovich SHEYMAN)
Position(en): Ehemaliger Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung
Geburtsdatum: 26.5.1958
Geburtsort: Soltanishki, Region/Oblast Grodno/Hrodna, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Anschrift: Belarus President Property Management Directorate, 38 Karl Marx St., 220016 Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Ehemaliger Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung Verantwortlich für das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoly Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Sekretär des Sicherheitsrates. Er ist nach wie vor Sonderberater/ Mitarbeiter des Präsidenten.
Er ist nach wie vor ein einflussreiches und aktives Mitglied des Lukaschenka-Regimes.
4.
Iury Leanidavich SIVAKAU (Yuri Leanidavich SIVAKAU, SIVAKOU)
Iury (Yuri) Leonidovich SIVAKOV
Position(en): ehemaliger Innenminister, ehemaliger stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung
Geburtsdatum: 5.8.1946
Geburtsort: Onor, Region/Oblast Sachalin, frühere UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Anschrift: Belarusian Association of Veterans of Special Forces of the Ministry of Internal Affairs ‘Honour’, 111 Mayakovskogo St., Minsk 220028, Belarus
Geschlecht: männlich
Steuerte das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Minister für Fremdenverkehr und Sport, ehemaliger Innenminister und ehemaliger stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung.
5.
Yuri Khadzimuratavich KARAEU
Yuri Khadzimuratovich KARAEV
Position(en): Ehemaliger Innenminister, Generalleutnant der Miliz (Polizei) Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus - Inspektor für die Region/ Oblast Grodno/Hrodna
Geburtsdatum: 21.6.1966
Geburtsort: Ordschonikidse, frühere UdSSR (jetzt Wladikawkas, Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus - Inspektor für die Region/Oblast. Grodno/Hrodna
6.
Genadz Arkadzievich KAZAKEVICH
Gennadi Arkadievich KAZAKEVICH
Position(en): Ehemaliger Erster Stellvertretender Minister des Innern
Erster Stellvertretender Innenminister - Befehlshaber der Kriminalmiliz, Oberst der Miliz (Polizei)
Geburtsdatum: 14.2.1975
Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister. Er bekleidet die Stellung eines Befehlshabers der Kriminalmiliz.
7.
Aliaksandr Piatrovich BARSUKOU
Alexander (Alexandr) Petrovich BARSUKOV
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister, Generalleutnant der Miliz (Polizei)
Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Minsk
Geburtsdatum: 29.4.1965
Geburtsort: Kreis Wetkowski (Vetka), frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Minsk
8.
Siarhei Mikalaevich KHAMENKA
Sergei Nikolaevich KHOMENKO
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister, Generalmajor der Miliz (Polizei)
Minister der Justiz Geburtsdatum: 21.9.1966
Geburtsort: Jassinowataja, früher UdSSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Minister im Innenministerium war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Justizminister.
9.
Yuri Genadzevich NAZARANKA
Yuri Gennadievich NAZARENKO
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister, Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums
Erster Stellvertretender Innenminister, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit, Generalmajor der Miliz (Polizei)
Geburtsdatum: 17.4.1976
Geburtsort: Slonim, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Minister im Innenministerium und Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister und Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit.
10.
Khazalbek Baktibekavich ATABEKAU
Khazalbek Bakhtibekovich ATABEKOV
Position(en): Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums
Geburtsdatum: 18.3.1967
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
11.
Aliaksandr Valerievich BYKAU
Alexander (Alexandr) Valerievich BYKOV
Position(en): Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR), Oberstleutnant
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Spezialeinsatzkräfte des Innenministeriums (SOBR) im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten.
12.
Aliaksandr Sviataslavavich SHEPELEU
Alexander (Alexandr) Svyatoslavovich SHEPELEV
Position(en): Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Innenministerium
Geburtsdatum: 14.10.1975
Geburtsort: Rublewsk, Kreis Krugloye, Region/Oblast, Mogiljow/Mahiljou, frühere UdSSR (jetzt Belarus),
Geschlecht: männlich
In seiner gehobenen Position als Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Innenministerium ist er beteiligt an der Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
13.
Dzmitry Uladzimiravich BALABA
Dmitry Vladimirovich BALABA
Position(en): Befehlshaber von OMON (‚Sondereinheit der Miliz‘) für das Verwaltungskomitee der Stadt Minsk
Geburtsdatum: 1.6.1972
Geburtsort: Gorodilovo, Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
14.
Ivan Uladzimiravich KUBRAKOU
Ivan Vladimirovich KUBRAKOV
Position(en): Ehemaliger Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk
Innenminister, Generalmajor der Miliz (Polizei)
Geburtsdatum: 5.5.1975
Geburtsort: Dorf Malinovka, Region/ Oblast Mogiljow / Mahiljou, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister.
15.
Maxim Aliaksandravich GAMOLA (HAMOLA)
Maxim Alexandrovich GAMOLA
Position(en): Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskowski von Minsk
Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Moskowski von Minsk, war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei.
16.
Aliaksandr Mikhailavich ALIASHKEVICH
Alexander Mikhailovich ALESHKEVICH
Position(en): Ehemaliger Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowsky der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei
Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Leninsky der Stadt Minsk
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowsky der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Leninsky der Stadt Minsk.
17.
Andrei Vasilievich GALENKA
Andrey Vasilievich GALENKA
Position(en): Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
18.
Aliaksandr Paulavich VASILIEU
Alexander Pavlovich VASILIEV
Position(en): Ehemaliger Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region/Oblast Gomel/Homyel
Leiter der Akademie des Innenministeriums
Geburtsdatum: 24.3.1975
Geburtsort: Mahiliou/Mogilev, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Akademie des Innenministeriums.
19.
Aleh Mikalaevich SHULIAKOUSKI
Oleg Nikolaevich SHULIAKOVSKI
Position(en): Ehemaliger Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Kriminalpolizei
Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest
Geburtsdatum: 26.7.1977
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Kriminalpolizei war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest.
20.
Anatol Anatolievich VASILIEU
Anatoli Anatolievich VASILIEV
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit
Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees
Geburtsdatum: 26.1.1972
Geburtsort: Gomel/Homyel, Region/Oblast Gomel/Homyel, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees.
21.
Aliaksandr Viachaslavavich ASTREIKA
Alexander Viacheslavovich ASTREIKO
Position(en): Ehemaliger Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest, Generalmajor der Miliz (Polizei)
Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Minsk
Geburtsdatum: 22.12.1971
Geburtsort: Kapyl, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest und Generalmajor der Miliz war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Minsk.
22.
Leanid ZHURAUSKI
Leonid ZHURAVSKI
Position(en): Leiter der OMON (‚Sondereinheit der Miliz‘)-Einheit in Witebsk/Wizebsk
Geburtsdatum: 20.9.1975
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/ Wizebsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/ Wizebsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.
23.
Mikhail DAMARNACKI
Mikhail DOMARNATSKY
Position(en): Leiter der OMON (‚Sondereinheit der Miliz‘)-Einheit in Gomel/Homyel
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/ Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/ Homyel im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.
24.
Maxim MIKHOVICH
Maxim MIKHOVICH
Position(en): Leiter der OMON (‚Sondereinheit der Miliz‘)-Einheit in Brest, Oberstleutnant
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Brest ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Brest im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.
25.
Aleh Uladzimiravich MATKIN
Oleg Vladimirovitch MATKIN
Position(en): Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, Generalmajor der Miliz (Polizei)
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern in den Hafteinrichtungen und für das allgemeine brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten.
26.
Ivan Yurievich SAKALOUSKI
Ivan Yurievich SOKOLOVSKI
Position(en): Direktor der Haftanstalt Akrestina, Minsk
Geschlecht: männlich
In seiner Eigenschaft als Direktor der Haftanstalt Akrestina in Minsk ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von in der Haftanstalt inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020.
27.
Valeri Paulavich VAKULCHYK
Valery Pavlovich VAKULCHIK
Position(en): Ehemaliger Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB).
Ehemaliger Staatssekretär des Sicherheitsrates.
Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Brest
Geburtsdatum: 19.6.1964
Geburtsort: Radostovo, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Brest.
28.
Siarhei Yaugenavich TSERABAU
Sergey Evgenievich TEREBOV
Position(en): Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)
Geburtsdatum: 1972
Geburtsort: Borisov/Barisaw, frühere UdSSR, jetzt Belarus
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
29.
Dzmitry Vasilievich RAVUTSKI
Dmitry Vasilievich REUTSKY
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
30.
Uladzimir Viktaravich KALACH
Vladimir Viktorovich KALACH
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)
Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Minsk
Geschlecht: männlich Dienstgrad: Generalmajor
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Minsk.
31.
Alieg Anatolevich CHARNYSHOU
Oleg Anatolievich CHERNYSHEV
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)
Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums der Nationalen Akademie der Wissenschaften
Geschlecht: männlich
Dienstgrad: Generalmajor
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums der Nationalen Akademie der Wissenschaften.
32.
Aliaksandr Uladzimiravich KANYUK
Alexander (Alexandr) Vladimirovich KONYUK
Position(en): Ehemaliger Generalstaatsanwalt der Republik Belarus
Botschafter der Republik Belarus in Armenien
Geburtsdatum: 11.7.1960
Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Generalstaatsanwalt war er verantwortlich für den weitverbreiteten Einsatz von Strafverfahren zum Ausschluss von Oppositionskandidaten im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen von 2020 und dafür, dass Personen am Beitritt zu dem von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat gehindert wurden.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Botschafter von Belarus in Armenien.
33.
Lidzia Mihailauna YARMOSHINA
Lidia Mikhailovna YERMOSHINA
Position(en): Ehemalige Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 29.1.1953
Geburtsort: Slutsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
In ihrer früheren Position als Vorsitzende der der Zentralen Wahlkommission (ZWK) war sie verantwortlich für deren Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
34.
Vadzim Dzmitryevich IPATAU
Vadim Dmitrievich IPATOV
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 30.10.1964
Geburtsort: Kolomyja, Region/Oblast Iwano-Frankiwsk, frühere UdSSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: männlich
Als Stellvertretender Vorsitzender der ZWK ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
35.
Alena Mikalaeuna DMUHAILA
Elena Nikolaevna DMUHAILO
Position(en): Sekretärin der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 1.7.1971
Geschlecht: weiblich
Als Sekretärin der ZWK ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
36.
Andrei Anatolievich GURZHY
Andrey Anatolievich GURZHIY
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 10.10.1975
Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
37.
Volga Leanidauna DARASHENKA
Olga Leonidovna DOROSHENKO
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 1976
Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
38.
Siarhei Aliakseevich KALINOUSKI
Sergey Alexeyevich KALINOVSKIY
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 3.1.1969
Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
39.
Sviatlana Piatrouna KATSUBA
Svetlana Petrovna KATSUBO
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 6.8.1959
Geburtsort: Podilsk, Region/Oblast Odessa, frühere UdSSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
40.
Aliaksandr Mikhailavich LASYAKIN
Alexander (Alexandr) Mikhailovich LOSYAKIN
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 21.7.1957
Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
41.
Igar Anatolievich PLYSHEUSKI
Ihor Anatolievich PLYSHEVSKIY
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 19.2.1979
Geburtsort: Lyuban, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
42.
Marina Yureuna RAKHMANAVA
Marina Yurievna RAKHMANOVA
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 26.9.1970
Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
43.
Aleh Leanidavich SLIZHEUSKI
Oleg Leonidovich SLIZHEVSKI
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 16.8.1972
Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
44.
Irina Aliaksandrauna TSELIKAVETS
Irina Alexandrovna TSELIKOVEC
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 2.11.1976
Geburtsort: Zhlobin, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
45.
Aliaksandr Ryhoravich LUKASHENKA
Alexander (Alexandr) Grigorievich LUKASHENKO
Position(en): Präsident der Republik Belarus
Geburtsdatum: 30.8.1954
Geburtsort: Siedlung Kopys, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Präsident von Belarus mit Befehlsgewalt über staatliche Stellen ist er verantwortlich für die gewalttätige Repression, die der Staatsapparat vor und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 ausgeübt hat, insbesondere für den Ausschluss wichtiger Oppositionskandidaten, willkürliche Festnahmen und Misshandlung friedlicher Demonstranten sowie Einschüchterung und Gewalt gegen Journalisten.
46.
Viktar Aliaksandravich LUKASHENKA
Viktor Aleksandrovich LUKASHENKO
Position(en): Ehemaliger Nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten, Mitglied des Sicherheitsrates
Präsident des Nationalen Olympischen Komitees von Belarus
Geburtsdatum: 28.11.1975
Geburtsort: Mahiliou/Mogilev, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Persönliche Kennnummer: 3281175A014PB8
In seiner früheren Position als nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten und Mitglied des Sicherheitsrates und aufgrund seiner informellen Aufsichtsbefugnis über die belarussischen Sicherheitskräfte war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Präsident des Nationalen Olympischen Komitees. In dieser Position, zu der er am 26. Februar 2021 ernannt wurde, trägt er die Verantwortung für die Misshandlung der Athletin Krystsina Tsimanouskaya durch offizielle Vertreter des NOK während der Olympischen Sommerspiele 2020 in Tokio.
47.
Ihar Piatrovich SERGYAENKA
Igor Petrovich SERGEENKO
Position(en): Leiter des Führungsstabs der Präsidialverwaltung
Geburtsdatum: 14.1.1963
Geburtsort: Dorf Stolitsa, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR, (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Stabschef der Präsidialverwaltung steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und hat die Durchsetzung der Befugnisse des Präsidenten im Bereich der Innen- und Aussenpolitik sicherzustellen. Dadurch unterstützt er das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020.
48.
Ivan Stanislavavich TERTEL
Ivan Stanislavovich TERTEL
Position(en): Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB), ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees
Geburtsdatum: 8.9.1966
Geburtsort: Privalka/Privalki, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) und als ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten sowie gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
49.
Raman Ivanavich MELNIK Roman Ivanovich MELNIK
Position(en): Ehemaliger Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium
Leiter der Verwaltung des Stadtbezirks Leninsky von Minsk.
Geburtsdatum: 29.5.1964 Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Verwaltung des Stadtbezirks Leninsky von Minsk.
50.
Ivan Danilavich NASKEVICH Ivan Danilovich NOSKEVICH
Position(en): Ehemaliger Vorsitzender des Untersuchungskomitees
Mitglied der Reserve des Untersuchungskomitees
Geburtsdatum: 25.3.1970
Geburtsort: Cierabličy, Region/Oblast Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Vorsitzender des Untersuchungskomitees war er verantwortlich für die von jenem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als ein Mitglied der Reserve des Untersuchungskomitees.
51.
Aliaksey Aliaksandravich VOLKAU
Alexei Alexandrovich VOLKOV
Position(en): Ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees, jetzt Vorsitzender des Staatskomitees für forensisches Fachwissen
Geburtsdatum: 7.9.1973
Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees war er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
52.
Siarhei Yakaulevich AZEMSHA
Sergei Yakovlevich AZEMSHA
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees
Geburtsdatum: 17.7.1974
Geburtsort: Rechitsa, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
53.
Andrei Fiodaravich SMAL Andrei Fyodorovich SMAL
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees
Geburtsdatum: 1.8.1973
Geburtsort: Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees war er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
54.
Andrei Yurevich PAULIUCHENKA
Andrei Yurevich PAVLYUCHENKO
Position(en): Leiter des Operations- und Analysezentrums
Geburtsdatum: 1.8.1971
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Leiter des Operations- und Analysezentrums steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft, insbesondere für die Unterbrechung der Verbindung zu Telekommunikationsnetzen als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
55.
Ihar Ivanavich BUZOUSKI
Igor Ivanovich BUZOVSKI
Position(en): Stellvertretender Minister für Information
Geburtsdatum: 10.7.1972
Geburtsort: Dorf Koshelevo, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als stellvertretender Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
56.
Natallia Mikalaeuna EISMANT
Natalia Nikolayevna EISMONT
Position(en): Pressereferentin des belarussischen Präsidenten
Geburtsdatum: 16.2.1984
Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geburtsname: Kirsanova oder Selyun
Geschlecht: weiblich
Als Pressereferentin des belarussischen Präsidenten steht sie in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Koordinierung der Medienaktivitäten des Präsidenten, wozu auch das Ausarbeiten von Erklärungen und das Organisieren von öffentlichen Auftritten gehört. Dadurch unterstützt sie das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020. Insbesondere hat sie mit ihren im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 abgegebenen öffentlichen Erklärungen, in denen sie den Präsident verteidigt und Oppositionelle und friedliche Demonstranten kritisiert hat, erheblich zur Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus beigetragen.
57.
Siarhei Yaugenavich ZUBKOU
Sergei Yevgenevich ZUBKOV
Position(en): Befehlshaber der ‚Alpha‘-Einheit
Geburtsdatum: 21.8.1975
Geschlecht: männlich
Als Befehlshaber der Einsatzkräfte der ‚Alpha‘-Einheit ist er verantwortlich für die von diesen Einsatzkräften durchgeführte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
58.
Andrei Aliakseevich RAUKOU
Andrei Alexeyevich RAVKOV
Position(en): Ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat
Botschafter der Republik Belarus in Aserbeidschan
Geburtsdatum: 25.6.1967
Geburtsort: Dorf Revyaki, Region/Oblast Witebsk / Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat stand er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Botschafter von Belarus in Aserbeidschan.
59.
Pyotr Piatrovich MIKLASHEVICH
Petr Petrovich MIKLASHEVICH
Position(en): Präsident des Verfassungsgerichts der Republik Belarus
Geburtsdatum: 18.10.1954
Geburtsort: Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Präsident des Verfassungsgerichts ist er verantwortlich für die am 25. August 2020 ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichts, durch die die Ergebnisse der manipulierten Wahlen für rechtmässig erklärt wurden. Er hat deshalb die im Rahmen der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats gegen friedliche Demonstranten und Journalisten durchgeführten Massnahmen unterstützt und ermöglicht und ist somit verantwortlich für eine ernsthafte Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus.
60.
Anatol Aliaksandravich SIVAK
Anatoli Alexandrovich SIVAK
Position(en): Stellvertretender Ministerpräsident, ehemaliger Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk
Geburtsdatum: 19.7.1962
Geburtsort: Zavoit, Kreis Narovlya, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Leitungsfunktion als Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der unter seiner Aufsicht stehenden lokalen Verwaltungsbehörden in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Proteste in Belarus kritisierte.
In seiner derzeitigen Führungsposition als stellvertretender Ministerpräsident unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime.
61.
Ivan Mikhailavich EISMANT
Ivan Mikhailovich EISMONT
Position(en): Vorsitzender der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt, Leiter der Belteleradiokampanija
Geburtsdatum: 20.1.1977
Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner derzeitigen Position als Leiter der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt ist er verantwortlich für die Verbreitung von Staatspropaganda in öffentlichen Medien, und er unterstützt durchweg das Lukaschenko-Regime. So nutzt er unter anderem die Medien, um den Verbleib des Präsidenten in seinem Amt trotz der manipulierten Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 und das anschliessende wiederholte gewaltsame Vorgehen gegen die friedlichen und legitimen Proteste zu unterstützen.
Eismont hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstranten kritisierte, und hat die Berichterstattung über die Proteste durch die Medien verweigert. Er hat zudem ihm unterstellte streikende Mitarbeiter der Rundfunkanstalt ‚Belteleradiokampanija‘ entlassen und ist somit verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen.
62.
Uladzimir Stsiapanavich KARANIK
Vladimir Stepanovich KARANIK
Position(en): Gouverneur Region/Oblast Grodno/Hrodna, ehemaliger Gesundheitsminister
Geburtsdatum: 30.11.1973
Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Leitungsfunktion als Gesundheitsminister war er dafür verantwortlich, dass Gesundheitsdienste zur Verfolgung friedlicher Demonstranten eingesetzt wurden, indem beispielsweise Demonstranten, die medizinischer Versorgung bedurften, von Krankenwagen in Untersuchungsgefängnisse anstatt in Krankenhäuser verbracht wurden. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstrationen in Belarus kritisierte, und in einem Fall einem Demonstranten unterstellte, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel stehe.
In seiner derzeitigen Führungsposition als Gouverneur Region/Oblast Grodno/Hrodna unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime.
63.
Natallia Ivanauna KACHANAVA
Natalia Ivanovna KOCHANOVA
Position(en): Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus
Geburtsdatum: 25.9.1960
Geburtsort: Polotsk, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
In ihrer derzeitigen Führungsposition als Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus ist sie verantwortlich für die Unterstützung der innenpolitischen Entscheidungen des Präsidenten. Sie ist verantwortlich für die Organisation der manipulierten Wahlen vom 9. August 2020. Sie hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen sie das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten rechtfertigte.
64.
Pavel Mikalaevich LIOHKI
Pavel Nikolaevich LIOHKI
Position(en): Erster Stellvertretender Minister für Information
Geburtsdatum: 30.5.1972
Geburtsort: Baranawitschy, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
65.
Ihar Uladzimiravich LUTSKY
Igor Vladimirovich LUTSKY
Position(en): Minister für Information
Geburtsdatum: 31.10.1972
Geburtsort: Stolin, Region/Oblast Brest, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
66.
Andrei Ivanavich SHVED
Andrei Ivanovich SHVED
Position(en): Generalstaatsanwalt der Republik Belarus
Geburtsdatum: 21.4.1973
Geburtsort: Glushkovichi, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Generalstaatsanwalt ist er verantwortlich für die anhaltenden Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition, insbesondere für die Einleitung zahlreicher Strafverfahren gegen friedliche Demonstranten, Oppositionsführer und Journalisten nach den Präsidentschaftswahlen von 2020. Er hat zudem öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er Teilnehmern an ‚nicht genehmigten Versammlungen‘ Bestrafung androhte.
67.
Genadz Andreevich BOGDAN
Gennady Andreievich BOGDAN
Position(en): Stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung
Geburtsdatum: 8.1.1977
Geschlecht: männlich
In seiner Position als stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung beaufsichtigt er die Tätigkeit zahlreicher Unternehmen. Das von ihm geleitete Amt leistet den Behörden des Staatsapparats und den Behörden der Republik finanzielle, materielle, technische, soziale, logistische und medizinische Unterstützung. Er steht in enger Verbindung zum Präsidenten und unterstützt weiterhin das Lukaschenko-Regime.
68.
Ihar Paulavich BURMISTRAU
Igor Pavlovich BURMISTROV
Position(en): Stabschef und Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums
Geburtsdatum: 30.9.1968
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden Truppen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
69.
Arciom Kanstantinavich DUNKA
Artem Konstantinovich DUNKO
Position(en): Leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees
Geburtsdatum: 8.6.1990
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen Oppositionsführer und Aktivisten eingeleitet wurden.
70.
Aleh Heorhievich KARAZIEI Oleg Georgevich KARAZEI
Position(en): Ehemaliger Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums
Ausserordentlicher Professor an der Akademie des Innenministeriums
Geburtsdatum: 1.1.1979
Geburtsort: Region/Oblast Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Ausserordentlicher Professor an der Akademie des Innenministeriums.
71.
Dzmitry Aliaksandravich KURYAN
Dmitry Alexandrovich KURYAN
Position(en): Oberst der Polizei, Stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium
Geburtsdatum: 3.10.1974
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Oberst der Polizei und stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
72.
Aliaksandr Henrykavich TURCHIN
Alexander (Alexandr) Henrihovich TURCHIN
Position(en): Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk
Geburtsdatum: 2.7.1975
Geburtsort: Novogrudok, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk ist er zuständig für die Beaufsichtigung der lokalen Verwaltung, einschliesslich einiger Komitees. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
73.
Dzmitry Mikalaevich SHUMILIN
Dmitry Nikolayevich SHUMILIN
Position(en): Stellvertretender Leiter der Abteilung Grossveranstaltungen der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk
Geburtsdatum: 26.7.1977
Geschlecht: männlich
In seiner Position als stellvertretender Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung des lokalen Verwaltungsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er hat sich nachweislich persönlich an der unrechtmässigen Inhaftierung friedlicher Demonstranten beteiligt.
74.
Vital Ivanavich STASIUKEVICH
Vitalyi Ivanovich STASIUKEVICH
Position(en): Stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna
Geburtsdatum: 5.3.1976
Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Zeugen zufolge hat er persönlich die unrechtmässige Inhaftierung friedlicher Demonstranten überwacht.
75.
Siarhei Leanidavich KALINNIK
Sergei Leonidovich KALINNIK
Position(en): Oberst der Polizei, Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk
Geburtsdatum: 23.7.1979
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Zeugen zufolge hat er persönlich die Folterung von unrechtmässig festgehaltenen Demonstranten überwacht und sich daran beteiligt.
76.
Vadzim Siarhaevich PRYGARA
Vadim Sergeyevich PRIGARA
Position(en): Oberstleutnant der Polizei, Leiter der Kreispolizeidirektion in Molodetschno
Geburtsdatum: 31.10.1980
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Kreispolizeidirektion in Molodetschno ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Zeugen zufolge überwachte er persönlich das Verprügeln von unrechtmässig festgehaltenen Demonstranten. Ferner gab er gegenüber den Medien zahlreiche abwertende Bemerkungen über Demonstranten ab.
77.
Viktar Ivanavich STANISLAUCHYK
Viktor Ivanovich STANISLAVCHIK
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit
Erster Stellvertretender Leiter des Zentrums für fortgeschrittene Studien und Spezialisten des Innenministeriums
Geburtsdatum: 27.1.1971 Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk und Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Zeugen zufolge überwachte er persönlich die Festnahme friedlicher Demonstranten und das Verprügeln jener unrechtmässig festgehaltenen Personen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Erster Stellvertretender Leiter des Zentrums für fortgeschrittene Studien und Spezialisten des Innenministeriums.
78.
Aliaksandr Aliaksandravich PIETRASH
Alexander (Alexandr) Alexandrovich PETRASH
Position(en): Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Moskowski von Minsk
Geburtsdatum: 16.5.1988
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Moskowski von Minsk ist er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass unter seiner Aufsicht geführte Gerichtsverfahren von Verletzungen der Rechte der Verteidigung gekennzeichnet und auf falsche Zeugenaussagen gestützt waren.
Er wirkte an der Verhängung von Geldbussen für und an der Verhaftung von Demonstranten, Journalisten und Oppositionsführern im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 mit.
Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
79.
Andrei Aliaksandravich LAHUNOVICH
Andrei Alexandrovich LAHUNOVICH
Position(en): Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel ist er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
80.
Alena Vasileuna LITVINA
Elena Vasilevna LITVINA
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow/Mahiljou
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow/Mahiljou ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Oppositionsaktivisten und Ehegatten der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, Siarhei Tsikhanousky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
81.
Victoria Valeryeuna SHABUNYA
Victoria Valerevna SHABUNYA
Position(en): Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk
Geburtsdatum: 27.2.1974
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Mitglieds des Koordinierungsrates und Vorsitzenden eines Streikkomitees Sergei Dylevsky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
82.
Alena Aliaksandravna ZHYVITSA
Elena Alexandrovna ZHYVITSA
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk
Geburtsdatum: 9.4.1990
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
83.
Natallia Anatolievna DZIADKOVA
Natalia Anatolievna DEDKOVA
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk
Geburtsdatum: 2.12.1979
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung der Vorsitzenden des Koordinierungsrates, Mariya Kalesnikava. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
84.
Maryna Arkadzeuna FIODARAVA
Marina Arkadievna FEDOROVA
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk
Geburtsdatum: 11.9.1965
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
85.
Yulia Chaslavauna HUSTYR
Yulia Cheslavovna HUSTYR
Position(en): Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk
Geburtsdatum: 14.1.1984
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
86.
Alena Tsimafeeuna NYAKRASAVA
Elena Timofeyevna NEKRASOVA
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Zawodski in Minsk
Geburtsdatum: 26.11.1974
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Zawodski in Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
87.
Aliaksandr Vasilevich SHAKUTSIN
Aleksandr Vasilevich SHAKUTIN
Position(en): Geschäftsmann, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Amkodor-Holding
Geburtsdatum: 12.1.1959
Geburtsort: Bolshoe Babino, Kreis Orscha, Region/Oblast Witebsk/ Wizebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Er ist einer der führenden in Belarus tätigen Geschäftsleute, mit Geschäftsinteressen im Bau-, Maschinenbau- und Agrarsektor sowie in anderen Sektoren.
Es wird berichtet, dass er eine derjenigen Personen ist, die unter Lukashenkas Präsidentschaft am meisten von der Privatisierung profitiert haben. Er ist auch ein ehemaliges Mitglied des Präsidiums der für Lukashenka eintretenden öffentlichen Vereinigung "Belaya Rus" und ein ehemaliges Mitglied des Rates für die Entwicklung der Unternehmerschaft in der Republik Belarus.
Im Juli 2020 gab er öffentliche Bemerkungen ab, in denen er die Proteste der Opposition in Belarus verurteilte und damit die Repressionspolitik des Lukaschenka-Regimes gegen friedliche Demonstranten, die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft unterstützte.
Er nimmt nach wie vor Geschäftsinteressen in Belarus wahr.
88.
Mikalai Mikalaevich VARABEI/VERABEI
Nikolay Nikolaevich VOROBEY
Position(en): Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe
Geburtsdatum: 4.5.1963
Geburtsort: Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: männlich
Er ist einer der führenden in Belarus tätigen Geschäftsleute und nahm Geschäftsinteressen im Erdöl-, Kohlentransit- und Bankensektor sowie in anderen Sektoren wahr.
Er ist Miteigentümer der Bremino-Gruppe, eines Unternehmens, das in den Genuss von Steuervergünstigungen und anderweitiger Unterstützung seitens der belarussischen Regierung kam. Sein Unternehmen BelKazTrans erhielt das ausschliessliche Recht, Kohle durch Belarus zu verbringen. Im Dezember 2020 übertrug er einen Teil seiner Vermögenswerte auf mit ihm eng verbundene Geschäftspartner. Medienberichten zufolge kontrolliert er immer noch die Unternehmen Interservice und Oil Bitumen Plant. Er unterhält Geschäftstätigkeiten und enge Beziehungen zu den belarussischen Behörden und lieferte Lukashenka zwei Luxusautos. Er nimmt auch Geschäftsinteressen in der Ukraine und in Russland wahr.
Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
89.
Natallia Mikhailauna BUHUK
Natalia Mikhailovna BUGUK
Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk
Geburtsdatum: 19.12.1989
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk ist Natallia Buhuk verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung von Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
90.
Alina Siarhieeuna KASIANCHYK
Alina Sergeevna KASYANCHYK
Stellvertretende Staatsanwältin am Bezirksgericht Frusensky in Minsk
Geburtsdatum: 12.03.1998
Geburtsort:
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretende Staatsanwältin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk hat Alina Kasianchyk das Lukaschenko-Regime in politisch motivierten Verfahren gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten vertreten. Insbesondere verfolgte sie strafrechtlich die Journalistinnen Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova auf der Grundlage einer unbegründeten Anklage wegen ‚Verschwörung‘ und ‚Verstössen gegen die öffentliche Ordnung‘ für Sendungen über friedliche Proteste. Ausserdem verfolgte sie strafrechtlich Mitglieder der belarussischen Zivilgesellschaft beispielsweise für die Teilnahme an friedlichen Protesten und am Gedenken an den ermordeten Demonstranten Aliaksandr Taraikousky. Stets beantragte sie beim Richter lange Haftstrafen.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
91.
Ihar Viktaravich KURYLOVICH
Igor Viktorovich KURILOVICH
Leitender Ermittler der Bezirksabteilung von Frunsensky im Ermittlungskomitee
Geburtsdatum: 26.09.1990
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als leitender Ermittler am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk war Ihar Kurylovich an der Vorbereitung einer politisch motivierten Strafsache gegen die Journalistinnen Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova beteiligt. Die Journalistinnen, die eine Sendung über friedliche Prozesse gemacht hatten, wurden wegen Verstössen gegen die öffentliche Ordnung angeklagt und zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
92.
Siarhei Viktaravich SHATSILA
Sergei Viktorovich SHATILO
Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk
Geburtsdatum: 13.08.1989
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk ist Siarhei Shatsila für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Natallia Hersche, Dzmitry Halko und Dzmitry Karatkevich, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
93.
Anastasia Vasileuna ACHALAVA
Anastasia Vasilievna ACHALOVA
Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk
Geburtsdatum: 15.10.1992
Geburtsort: Minsk, Belarus
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk ist Anastasia Achalava für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Mitglieds des Koordinierungsrates Dzmitry Kruk sowie von medizinischem Personal und älteren Menschen. Berichten zufolge stützen sich die unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren auf anonyme Zeugenaussagen.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
94.
Mariya Viachaslavauna YAROKHINA
Maria Viacheslavovna YEROKHINA
Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk
Geburtsdatum: 04.07.1987
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk ist Mariya Yarokhina verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, aktive Gewerkschaftsmitglieder, Sportler und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Journalisten Uladzimir Hrydzin.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
95.
Yuliya Aliaksandrauna BLIZNIUK
Yuliya Aleksandrovna BLIZNIUK
Stellvertretende Vorsitzende/Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk
Geburtsdatum: 23.09.1971
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretende Vorsitzende/Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk ist Yuliya Blizniuk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Aktivisten Artsiom Khvashcheuski, Artsiom Sauchuk und Maksim Pauliushchyk. Letztere werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
96.
Anastasia Dzmitreuna KULIK
Anastasia Dmitrievna KULIK
Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk
Geburtsdatum: 28.07.1989
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk ist Anastasia Kulik für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Aliaksandr Zakharevich, der von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politischer Gefangener eingestuft wird.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
97.
Maksim Leanidavich TRUSEVICH
Maksim Leonidovich TRUSEVICH
Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk
Geburtsdatum: 12.08.1989
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk ist Maksim Trusevich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
98.
Tatsiana Yaraslavauna MATYL
Tatiana Yaroslavovna MOTYL
Richterin am Bezirksgericht Moskovskiy in Minsk
Geburtsdatum: 20.01.1968
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Moskovsky in Minsk ist Tatsiana Matyl für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten ver-antwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Oppositionspolitikers Mikalai Statkevich und des Journalisten Alexander Borozenko. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
99.
Aliaksandr Anatolevich RUDZENKA
Aleksandr Anatolevich RUDENKO
Stellvertretender Vorsitzender am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk
Geburtsdatum: 01.12.1981
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Vorsitzender am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk ist Aliaksandr Rudzenka für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung eines älteren, behinderten Demonstranten zu einer Geldstrafe sowie für die Verurteilung von Lyudmila Kazak, der Anwältin der belarussischen Oppositionsführerin Mariya Kalesnikava. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
100.
Aliaksandr Aliaksandravich VOUK
Aleksandr Aleksandrovich VOLK
Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk
Geburtsdatum: 01.08.1979
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk ist Aliaksandr Vouk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Schwestern Anastasia und Victoria Mirontsev, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
101.
Volha Siarheeuna NIABORSKAIA
Olga Sergeevna NEBORSKAIA
Richterin am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk
Geburtsdatum: 14.02.1991
Geburtsort:
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk ist Volha Niaborskaya für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten und Journalisten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Sofia Malashevich und Tikhon Kliukach, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung verletzt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
102.
Marina Sviataslavauna ZAPASNIK
Marina Sviatoslavovna ZAPASNIK
Stellvertretende Vorsitzende des Bezirksgerichts Leninskiy in Minsk
Geburtsdatum: 28.03.1982
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretende Vorsitzende und Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk ist Marina Zapasnik für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Aktivisten Vladislav Zenevich, Olga Pavlova, Olga Klaskovskaya, Viktar Barushka, Sergey Ratkevich, Aleksey Charvinskiy, Andrey Khrenkov, des Studenten Viktor Aktistov und des minderjährigen Maksim Babich. Sie alle werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
103.
Maksim Yurevich FILATAU
Maksim Yurevich FILATOV
Richter am Stadtgericht Lida
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Stadtgericht Lida ist Maksim Filatau für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Aktivisten Vitold Ashurok, der von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politischer Gefangener anerkannt wird.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
104.
Andrei Vaclavavich HRUSHKO
Andrei Vatslavovich GRUSHKO
Richter am Bezirksgericht Leninsky in Brest
Geburtsdatum: 24.01.1979
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Bezirksgericht Leninsky in Brest ist Andrei Hrushko für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Aktivisten, die als politische Gefangene anerkannt sind, und Minderjährigen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
105.
Dzmitry Iurevich HARA
Dmitry Iurevich GORA
Vorsitzender des belarussischen Ermittlungskomitees (am 11. März 2021 ernannt);
ehemaliger stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus (bis zum 11. März 2021)
Geburtsdatum: 04.05.1970
Geburtsort: Tbilisi, früher Georgische SSR (jetzt Georgien)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Generalstaatsanwalt bis März 2021 trägt Dzmitry Hara die Verantworung für politisch motivierte Strafsachen gegen friedliche Demonstranten, Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Dzmitry Hara war auch an der Einleitung politisch motivierter Strafverfahren gegen Siarhei Tsikhanousky, oppositioneller Aktivist und Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, beteiligt.
Als Leiter der staatlichen Kommission, die von der Generalstaatsanwaltschaft eingesetzt wurde, um bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern gegen den Machtsmissbrauch durch Strafverfolgungsbeamte zu ermitteln, ist Dzmitry Hara für die Untätigkeit dieser Einrichtung verantwortlich, da trotz Anträgen auf Einleitung von Strafverfahren wegen Gewaltanwendung, Misshandlung und Folter kein Fall bekannt ist, in dem solche Ermittlungen stattgefunden haben.
Seit März 2021 ist er Vorsitzender des belarussischen Ermittlungskomitees. Als solcher ist er für die Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern und Teilnehmern an friedlichen Protesten verantwortlich.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
106.
Aliaksei Kanstantsinavich STUK
Alexey Konstantinovich STUK
Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus
Geburtsdatum: 1959
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Generalstaatsanwalt trägt Aliaksei Stuk die Verantwortung für politisch motivierte Strafsachen gegen Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Er ist verantwortlich dafür, dass die Staatsanwaltschaft die Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz noch schärfer kontrolliert und Teilnehmer an friedlichen Protesten in unverhältnismässiger Weise zur Rechenschaft gezogen werden. Er erklärte öffentlich, dass die Generalstaatsanwaltschaft daran arbeitete, ‚illegale‘ Bürgervereinigungen zu ermitteln und deren Tätigkeit zu unterdrücken.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
107.
Genadz Iosifavich DYSKO
Gennadi Iosifovich DYSKO
Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus, Staatsrat für Justiz der 3. Klasse Geburtsdatum: 22.03.1964
Geburtsort: Oshmyany, Region Hrodna, Belarus (früher UdSSR)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Generalstaatsanwalt trägt Genadz Dysko die Verantwortung für politisch motivierte Strafsachen gegen die Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Er war auch an der Einleitung politisch motivierter Strafverfahren gegen Siarhei Tsikhanousky, oppositioneller Aktivist und Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, beteiligt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
108.
Sviatlana, Anatoleuna LYUBETSKAYA
Svetlana Anatolevna LYUBETSKAYA
Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus, Vorsitzende der Ständigen Rechtskommission
Geburtsdatum: 03.06.1971
Geburtsort: früher UdSSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Vorsitzende der parlamenarischen Rechtskommission ist Sviatlana Lyubetskaya für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschliesslich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist sie für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschliesslich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Ausserdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Masse untergraben.
109.
Aliaksei Uladzimiravich IAHORAU
Alexei Vladimirovich YEGOROV
Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus; Stellvertretender Vorsitzender der Ständigen Rechtskommission
Geburtsdatum: 16.12.1969
Geburtsort: Novosokolniki, Region Pskov, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Vorsitzender der parlamenarischen Rechtskommission ist Aliaksei Iahorau für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschliesslich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist er für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschliesslich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Ausserdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Masse untergraben.
110.
Aliaksandr Paulavich AMELIANIUK
Aleksandr Pavlovich OMELYANYUK
Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus, Stellvertretender Vorsitzender der Ständigen Rechtskommission
Geburtsdatum: 06.03.1964
Geburtsort: Kobrin, Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Vorsitzender der parlamentarischen Rechtskommission ist Aliaksandr Amelianiuk für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschliesslich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist er für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschliesslich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Ausserdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Masse untergraben.
111.
Andrei Mikalaevich MUKAVOZCHYK
Andrei Nikolaevich MUKOVOZCHYK
Politischer Beobachter von ‚Sovietskaia Belarus - Belarus Segodnya‘ (Belarus heute)
Geburtsdatum: 13.06.1963
Geburtsort: Novosibirsk, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Reisepass-Nr.: MP 3413113 und MP 2387911
Andrei Mukavozchyk gehört zu den wichtigsten Propagandisten des Lukaschenko-Regimes und veröffentlicht seine Beiträge in der amtlichen Zeitung der Präsidialverwaltung ‚Belarus Segodnya‘. In seinen Artikeln werden die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft mithilfe von Falschinformationen systematisch in einem schlechten Licht dargestellt und verächtlich gemacht. Er ist ein wichtiges Sprachrohr der Regierungspropaganda, die Repressionen gegen die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft unterstützt und rechtfertigt.
Im Mai 2020 erhielt Mukavozchyk von der belarussischen Journalistenunion, einer regierungsfreundlichen Organisation, den Preis ‚Goldene Feder‘. Im Dezember 2020 erhielt er den Preis ‚Goldener Buchstabe‘, der ihm von Vertretern des belarussischen Informationsministeriums überreicht wurde. Im Januar 2021 unterzeichnete Aliaksandr Lukashenka ein Dekret zur Auszeichnung von Mukavozchyk mit einem Orden für verdienstvolle Tätigkeiten.
Damit profitiert dieser vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
112.
Siarhei Aliaksandravich GUSACHENKA
Sergey Alexandrovich GUSACHENKO
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender der nationalen staatlichen Rundfunkanstalt (Belteleradiokampanija)
Geburtsdatum: 5.11.1983
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Tel. (Büro): +375 (17) 369-90-15
Als stellvertretender Vorsitzender der nationalen staatlichen Rundfunkanstalt Belteleradiokampanija, Autor und Moderator der wöchentlichen Propaganda-Fernsehshow "Glavnyy efir" hat Siarhei Gusachenka der belarussischen Öffentlichkeit bereitwillig Falschinformationen über die Wahlergebnisse, Proteste und die Repression durch die staatlichen Behörden sowie die Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des illegalen Überschreitens der Aussengrenzen der Union präsentiert. Er ist unmittelbar verantwortlich dafür, wie das Staatsfernsehen über die Lage im Land informiert, und unterstützt damit die Behörden, einschliesslich Lukashenka.
Er unterstützt daher das Lukaschenka-Regime.
113.
Genadz Branislavavich DAVYDZKA
Gennadi Bronislavovich DAVYDKO
Mitglied der Repräsentantenkammer, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Medien
Vorsitzender der belarussischen politischen Organisation Belaya Rus
Geburtsdatum: 29.09.1955
Geburtsort: Dorf Popovka, Senno/Sjanno, Gebiet Vitebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Reisepass-Nr.: MP2156098
Als Vorsitzender von Belaya Rus, einer wichtigen lukaschenkofreundlichen Organisation, gehört Genadz Davydzka zu den wichtigsten Propagandisten des Regimes. Bei seiner Unterstützung Lukaschenkos machte er oft hetzerische Äusserungen und ermutigte den Staatsapparat zu Gewalt gegen friedliche Demonstranten.
Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
114.
Volha Mikalaeuna CHAMADANAVA
Olga Nikolaevna CHEMODANOVA
Position(en): Ehemalige Pressesekretärin des belarussischen Innenministeriums
Leiterin der Hauptabteilung für Ideologie und Jugend des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk
Geburtsdatum: 13.10.1977
Geburtsort: Region/Oblast Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch Dienstgrad: Oberst
Reisepass-Nr.: MC1405076
In ihrer früheren Position als wichtigste Medienfigur des belarussischen Innenministeriums spielte Volha Chamadanava eine Schlüsselrolle bei der Verdrehung und Zurückweisung der Tatsachen in Bezug auf die Gewalt gegen Demonstranten und bei der Verbreitung von Falschinformationen über sie. Sie bedrohte friedliche Demonstranten und rechtfertigte kontinuierlich die gegen sie verübte Gewalt.
Da sie dem Sicherheitsapparat angehörte und in seinem Namen sprach, unterstützt sie daher das Lukaschenka-Regime.
Sie ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiterin der Hauptabteilung für Ideologie und Jugend des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk.
115.
Siarhei Ivanavich SKRYBA
Sergei Ivanovich SKRIBA
Vizekanzler für Pädagogik der belarussischen Staatsuniversität für Wirtschaft
Geburtsdatum: 21.11.1964 / 1965
Geburtsort: Kletsk, Region Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
E-Mail: skriba_s@bseu.by
Als Vizekanzler für Pädagogik der belarussischen Staatsuniversität für Wirtschaft ist Siarhei Skryba verantwortlich für Sanktionen gegen Studenten wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Protesten, einschliesslich ihres Ausschlusses von der Universität.
Einige dieser Sanktionen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 verhängt, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
116.
Siarhei Piatrovich, RUBNIKOVICH
Sergei Petrovich RUBNIKOVICH
Rektor der belarussischen Staatsuniversität für Medizin Geburtsdatum: 1974
Geburtsort: Sharkauschyna, Gebiet Vitebsk/Viciebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Rektor der belarussischen Staatsuniversität für Medizin, dessen Ernennung von Alexander Lukaschenko bewilligt wurde, ist Siarhei Rubnikovich verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschliessen. Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
117.
Aliaksandr Henadzevich BAKHANOVICH
Aleksandr Gennadevich BAKHANOVICH
Rektor der staatlichen Technischen Universität Brest
Geburtsdatum: 1972
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Rektor der Technischen Staatsuniversität Brest, dessen Ernennung von Alexander Lukaschenko bewilligt wurde, ist Aliaksandr Bakhanovich verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschliessen. Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
118.
Mikhail Ryhoravich BARAZNA
Mikhail Grigorevich BOROZNA
Rektor der belarussischen staatlichen Kunstakademie
Geburtsdatum: 20.11.1962
Geburtsort: Rakusheva, Gebiet Mahileu/Mogiliev, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Rektor der belarussischen staatlichen Kunstakademie ist Mikhail Barazna verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschliessen.
Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.
Daher ist Mikhail Barazna für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
119.
Maksim Uladzimiravich RYZHANKOU
Maksim Vladimirovich RYZHENKOV
Erster stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung
Geburtsdatum: 19.06.1972
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Erster stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung steht Maksim Ryzhankou in enger Verbindung zum Präsidenten und ist für die Duchsetzung der Befugnisse des Präsidenten in der Innen- und Aussenpolitik verantwortlich. In über 20 Jahren seiner Laufbahn im belarussichen Staatsdienst hatte er eine Reihe von Ämtern inne, u. a. im Aussenministerium und in verschiedenen Botschaften. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
120.
Dzmitry Aliaksandravich LUKASHENKA
Dmitry Aleksandrovich LUKASHENKO
Geschäftsmann, Vorsitzender des Sportclubs des Präsidenten
Geburtsdatum: 23.03.1980
Geburtsort: Mogilev/Mahiliou, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dzmitry Lukashenka ist Aliaksandr Lukashenkas Sohn und Geschäftsmann. Seit 2005 ist er Vorsitzender des staatlich-öffentlichen Vereins ‚Sportclub des Präsidenten‘ und 2020 wurde er in dieses Amt wiedergewählt. Über diese Einrichtung macht er Geschäfte und kontrolliert eine Reihe von Unternehmen. Er wohnte der heimlichen Amtseinführung Aliaksandr Lukashenkas im September 2020 bei. Er profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
121.
Liliya Valereuna LUKASHENKA (SIAMASHKA)
Liliya Valerevna LUKASHENKO (SEMASHKO)
Position(en): Geschäftsfrau, Direktorin einer Kunstgalerie
Geburtsdatum: 29.10.1979
Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 4291079A047PB1
Liliya Lukashenka ist Viktar Lukashenkas Ehefrau und Aliaksandr Lukashenkas Schwiegertochter. Sie war mit einer Reihe sehr bekannter Unternehmen eng verbunden, die vom Lukaschenka-Regime profitiert haben, darunter Dana Holdings/Dana Astra und der Konzern Belkhudozhpromysly. Zusammen mit ihrem Ehemann Viktar Lukashenka wohnte sie der heimlichen Amtseinführung Aliaksandr Lukashenkas im September 2020 bei.
Sie ist derzeit Direktorin der Kunstgalerie ‚Art Chaos‘. Ihre Geschäftstätigkeiten werden von regimenahen Medien gefördert.
Sie profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
122.
Valeri Valerevich IVANKOVICH
Valery Valerevich IVANKOVICH
Generaldirektor von OJSC ‚MAZ‘
Geburtsdatum: 1971
Geburtsort: Novopolotsk, Weissrussische SSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Generaldirektor von OJSC ‚MAZ‘ trägt Valeri Ivankavich die Verantwortung für die Festnahme von MAZ-Mitarbeitern durch Sicherheitskräfte auf dem MAZ-Betriebsgelände und für die Entlassung von MAZ-Beschäftigten, die an friedlichen Protesten gegen das Regime teilnahmen. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.
Er wurde von Lukaschenko zum Mitglied der Kommission ernannt, die mit dem Entwurf von Änderungen an der belarussischen Verfassung betraut wurde. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
123.
Aliaksandr Yauhenavich SHATROU
Alexander (Alexandr) Evgenevich SHATROV
Position(en): Geschäftsmann, Eigentümer und ehemaliger Geschäftsführer von Synesis LLC
Geburtsdatum: 9.11.1978
Geburtsort: früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: russisch, belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3091178A002VF5
Als Leiter und ehemaliger Mehrheitsanteilseigner von Synesis LLC war Alexander Shatrov für den Beschluss dieses Unternehmens verantwortlich, den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform, Kipod, zur Verfügung zu stellen, die Videoaufnahmen durchsuchen und analysieren und Gesichtserkennungssoftware einsetzen kann. Daher trägt er zu Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition durch den Staatsapparat bei.
Synesis LLC und ihre Filiale Panoptes profitieren von ihrer Beteiligung am staatlichen Sicherheitsüberwachungssystem. Auch andere Unternehmen, wie BelBet und Synesis Sport, deren Eigentümer oder Miteigentümer Shatrov war, profitieren von Regierungsaufträgen.
Er gab öffentliche Erklärungen ab, in denen er die Menschen, die gegen das Lukaschenka-Regime protestierten, kritisierte und das Fehlen von Demokratie in Belarus relativierte. Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
Er ist nach wie vor Anteilseigner von Synesis LLC.
124.
Siarhei Siamionavich TSIATSERYN
Sergei Semionovich TETERIN
Position(en): Geschäftsmann, Eigentümer von BelGlobalStart, Miteigentümer von VIBEL, ehemaliger Vorsitzender des belarussischen Tennisverbands
Geburtsdatum: 7.1.1961
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch
Siarhei Tsiatseryn zählt zu den führenden in Belarus tätigen Geschäftsleuten und hat (durch seine Firma BelGlobalStart) Wirtschaftsinteressen im Vertrieb von alkoholischen Getränken, Lebensmitteln und Möbeln. Er gehört zum inneren Kreis von Lukaschenka.
2019 wurde BelGlobalStart die Möglichkeit gegeben, mit dem Bau eines multifunktionellen Geschäftszentrums gegenüber dem Präsidentenpalast in Minsk zu beginnen. Siarhei Tsiatseryn ist Miteigentümer des Unternehmens VIBEL, das Werbespots auf einer Reihe von Kanälen des belarussischen Staatsfernsehens verkauft. Er war Vorsitzender des belarussischen Tennisverbands und ehemaliger Berater Lukashenkas für Sportangelegenheiten.
125.
Mikhail Safarbekovich GUTSERIEV
Position(en): Geschäftsmann, Anteilseigner und Leiter der Unternehmen Safmar und Slavkali
Geburtsdatum: 9.5.1958
Geburtsort: Akmolinsk, früher UdSSR (jetzt Kasachstan)
Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: russisch
Mikhail Gutseriev ist ein bekannter russischer Geschäftsmann mit Geschäftsinteressen in Belarus im Energie- und Kalisektor, im Gastgewerbe und anderen Branchen. Er ist ein langjähriger Bekannter von Aliaksandr Lukashenka und konnte dank dieser Verbindung zur politischen Elite in Belarus erheblichen Reichtum anhäufen und Einfluss gewinnen. Das früher von Gutseriev kontrollierte Unternehmen Safmar war die einzige russische Ölgesellschaft, die belarussische Raffinierien während der Energiekrise zwischen Belarus und Russland im Frühjahr 2020 weiterhin mit Öl belieferte.
Gutseriev unterstützte Lukashenka auch bei Streitigkeiten mit Russland über Öllieferungen. Gutseriev war Vorsitzender des Verwaltungsrats und Anteilseigner des Unternehmens Slavkali, das derzeit die Nezhinsky-Anlage für den Abbau und die Verarbeitung der Kaliumchloridvorkommen der Kalilagerstätte von Starobinsky bei Lyuban errichtet. Diese Investition in Höhe von 2 Mrd. US-Dollar ist die grösste in Belarus. Lukashenka versprach, die Stadt Lyuban ihm zu Ehren in "Gutserievsk" umzubenennen. Zu seinen Unternehmungen in Belarus gehörten auch die Slavneft-Tankstellen und Erdöllager sowie ein Hotel, ein Geschäftszentrum und ein Flughafen-Terminal in Minsk. Als in Russland strafrechtliche Ermittlungen gegen Gutseriev eingeleitet wurden, nahm Lukashenka ihn in Schutz. Lukashenka dankte Gutseriev für seine finanziellen Zuwendungen zu wohltätigen Zwecken und für die Investitionen in Höhe von Milliarden von Dollars in Belarus. Gutseriev soll Lukashenka luxuriöse Geschenke gemacht haben.
Gutseriev erklärte sich ferner zum Eigentümer eines Wohnsitzes, der de facto Lukashenka gehört, und schützte ihn somit, als Journalisten mit der Untersuchung der Vermögenswerte von Lukashenka begannen. Gutseriev hat am 23. September 2020 an der heimlichen Amtseinführung von Lukashenka teilgenommen. Im Oktober 2020 erschienen Lukashenka und Gutseriev bei der Eröffnung einer orthodoxen Kirche, die von Letzterem finanziert wurde.
Als im August 2020 streikende Bedienstete der belarussischen Staatsmedien entlassen wurden, wurden Medienberichten zufolge als Ersatz für die entlassenen Arbeitnehmer russische Medienmitarbeiter mit einem Flugzeug, das Gutseriev gehört, nach Belarus geflogen und im Hotel Minsk Renaissance untergebracht, das ebenfalls Gutseriev gehört. Gutseriev unterstützte die Anschaffung von CT-Scannern für Belarus während der COVID-19-Krise. Mikhail Gutseriev profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
126.
Aliaksey Ivanavich ALEKSIN
Alexei Ivanovich OLEKSIN
Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Aliaksei Aleksin ist einer der führenden Geschäftsleute in Belarus mit Geschäftsinteressen in den Bereichen Erdöl und Energie, Immobilien, Entwicklung, Logistik, Tabak, Einzelhandel, Finanzen usw. Er unterhält enge Beziehungen zu Aliaksandr Lukashenka und dessen Sohn und ehemaligem nationalen Sicherheitsberater Viktar Lukashenka. Aliaksei Aleksin ist aktives Mitglied in der Biker-Bewegung in Belarus, einem Hobby, das er mit Viktar Lukashenka teilt. Sein Unternehmen besitzt eine Immobilie in ‚Alexandria 2‘ (Region Mogilev), die allgemein als ‚Residenz des Präsidenten‘ bezeichnet wird, weil sich Aliaksandr Lukashenka dort regelmässig aufhält.
Er ist Miteigentümer der Bremino-Gruppe, Initiator und Mitverwalter des Projekts der Sonderwirtschaftszone Bremino-Orsha, die durch ein von Aliaksandr Lukashenka unterzeichnetes Präsidialdekret errichtet wurde. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Bremino-Orsha-Zone sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Aleksin und andere Miteigentümer der Bremino-Gruppe wurden durch Viktar Lukashenka unterstützt.
Die Unternehmen ‚Inter Tobacco‘ und ‚Energo-Oil‘, die Aleksin und nahen Angehörigen von Aleksin gehören, erhielten auf der Grundlage eines von Aliaksandr Lukashenka unterzeichneten Dekrets ausschliessliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus und staatliche Unterstützung für die Gründung von ‚Tabakierka‘-Kiosken. Aleksin war vermutlich an der Gründung von GardServis, dem ersten von der Regierung genehmigten privaten Militärunternehmen in Belarus, beteiligt, dem Verbindungen zum belarussischen Sicherheitsapparat nachgesagt werden. Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
127.
Aliaksandr Mikalaevich ZAITSAU
Alexander (Alexandr) Nikolaevich ZAITSEV
Position(en): Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe und der Sohra-Gruppe
Geburtsdatum: 22.11.1976
Geburtsort: Rushany, Region/Oblast Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch
Aliaksandr Zaitsau ist der ehemalige Assistent von Viktar Lukashenka, dem Sohn und ehemaligen nationalen Sicherheitsberater von Aliaksandr Lukashenka. Durch seinen Zugang zur Lukashenka-Familie erhält Zaitsau lukrative Verträge für seine wirtschaftlichen Unternehmungen. Er hatte enge Verbindungen zur Sohra-Gruppe, der Rechte für die Ausfuhr von Produkten aus staatseigenen Unternehmen (Traktoren, Lastkraftwagen) an die Golfstaaten und afrikanische Länder gewährt werden. Er ist ferner Miteigentümer und Vorsitzender des Rates der an der Bremino-Gruppe Beteiligten. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Zone Bremino-Orsha sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Zaitsau und andere Eigentümer der Bremino-Gruppe wurden von Viktar Lukashenka unterstützt.
Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
128.
Ivan Branislavavich MYSLITSKI
Ivan Bronislavovich MYSLITSKIY
Erster stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum: 23.10.1976
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als erster stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Ivan Myslitski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.
In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
129.
Aleh Mikalaevich, BELIAKOU
Oleg Nikolaevich BELIAKOV
Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Aleh Beliakou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.
In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
130.
Uladzislau Aliakseevich MANDRYK
Vladislav Alekseevich MANDRIK
Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum: 04.07.1971
Geburtsort:
Nationaler Personalausweis: 3040771A125PB2; Reisepass-Nr.: MP3810311.
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Uladzislau Mandryk verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.
In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
131.
Andrei Mikalaevich DAILIDA
Andrei Nikolaevich DAILIDA
Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum: 01.07.1974
Geburtsort:
Reisepass-Nr.: KH2133825
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Andrei Dailida verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.
In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter. Für seine Tätigkeit als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium hat er im Dezember 2020 den Orden des Präsidenten für besondere Verdienste am Mutterland erhalten und somit vom Lukaschenko-Regime profitiert.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
132.
Aleh Mikalaevich LASHCHYNOUSKI
Oleg Nikolaevich LASHCHINOVSKII
Ehemaliger stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum: 12.05.1963
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als ehemals stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, war Aleh Lashchynouski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums in diesen Hafteinrichtungen festgehalten wurden.
In seiner ehemaligen Funktion war er für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen verantwortlich; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Festgenommenen unterzogen wurden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
133.
Zhana Uladzimirauna BATURYTSKAIA
Zhanna Vladimirovna BATURITSKAYA
Leiterin der Direktion Strafvollstreckung der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum: 20.04.1972
Geburtsort:
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiterin der Direktion Strafvollstreckung der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Zhana Baturitskaia verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.
In ihrer Funktion trägt sie die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge, brutale Folter.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
134.
Dzmitry Mikalaevich STREBKOU
Dmitry Nikolaevich STREBKOV
Leiter der Haftanstalt Nr. 8 in Zhodino
Geburtsdatum: 19.03.1977
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Haftanstalt Nr. 8 in Zhodino ist Dzmitry Strebkou verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen in dieser Haftanstalt und für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und in dieser Haftanstalt und dem dazugehörigen Untersuchungsgefängnis festgehalten wurden.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
135.
Yauhen Andreevich SHAPETSKA
Evgeniy Andreevich SHAPETKO
Leiter des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina
Geburtsdatum: 30.03.1989
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina ist Yauhen Shapetska verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen in dem Isolationszentrum und für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und in dieser Haftanstalt festgehalten wurden.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
136.
Ihar Ryhoravich KENIUKH
Igor Grigorevich KENIUKH
Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina
Geburtsdatum: 21.01.1980
Geburtsort: Gebiet Gomel, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina ist Ihar Keniukh verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Schlägen und Folter - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern.
Er hat Druck auf das medizinische Personal ausgeübt, damit Ärzte entlassen wurden, die mit Demonstranten sympathisierten. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten ‚Ihre Rechte‘ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
137.
Hleb Uladzimiravich DRYL
Gleb Vladimirovich DRIL
Stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina
Geburtsdatum: 12.05.1980
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses ist Hleb Dryl verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Schlägen und Folter - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern.
Nach Zeugenaussagen wurden einige der vom 9.-12. August 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Frauen schwer geschlagen. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten ‚Ihre Rechte‘ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
138.
Uladzimir Iosifavich LAPYR
Vladimir Yosifovich LAPYR
Stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina
Geburtsdatum: 21.08.1977
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina ist Uladzimir Lapyr verantwortlich für entsetzliche Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Schlägen und Folter - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten ‚Ihre Rechte‘ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
139.
Aliaksandr Uladzimiravich VASILIUK
Alexander (Alexandr) Vladimirovich VASILIUK
Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees
Geburtsdatum: 08.05.1975
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksandr Vasiliuk verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme insbesondere von Mitgliedern des oppositionellen Koordinierungsrates wie der belarussischen Oppositionsführerin Mariya Kalesnikava, die von Menschenrechtsorganisationen als politische Gefangene eingestuft wird, verantwortlich. Darüber hinaus ist er für die Festnahme mehrerer oppositioneller Medienvertreter verantwortlich.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
140.
Yauhen Anatolevich ARKHIREEU
Evgeniy Anatolevich ARKHIREEV
Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen, Zentralbüro des Ermittlungskomitees
Geburtsdatum: 1.07.1977
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen des Ermittlungskomitees von Belarus ist Yauhen Arkhireeu verantwortlich für die Einleitung politisch motivierter Strafverfahren, insbesondere gegen Mitglieder des oppositionellen Koordinierungsrates und andere Demonstranten, und die damit verbundenen Ermittlungen. Solche Ermittlungen bezwecken die Einschüchterung von Demonstranten und die Kriminalisierung der Teilnahme an friedlichen Protesten.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
141.
Aliaksei Iharavich KAURYZHKIN
Alexey Igorovich KOVRYZHKIN
Leiter der Ermittlungsgruppe, Hauptabteilung Ermittlungen, Ermittlungskomitee
Geburtsdatum: 03.11.1981
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksei Kauryzhkin verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme insbesondere von Mitgliedern des Wahlkampfteams des Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika und von Mitgliedern des Koordinierungsrates wie des Rechtsanwalts Maksim Znak, der von Menschenrechtsorganisationen als politischer Gefangener eingestuft wird.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
142.
Aliaksandr Dzmitryevich AHAFONAU
Alexander (Alexandr) Dmitrievich AGAFONOV
Erster stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen, Ermittlungskomitee
Geburtsdatum: 13.03.1982
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als erster stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksandr Ahafonau verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme von Siarhei Tsikhanousky (Präsidentschaftskandidat und Aktivist der Opposition, Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya) und anderen politischen Aktivisten wie Mikalai Statkevich und Dzmitry Kazlou. Siarhei Tsikhanousky, Dzmitry Kazlou und Mikalai Statkevich werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
143.
Kanstantsin Fiodaravich BYCHAK
Konstantin Fedorovich BYCHEK
Abteilungsleiter der KGB-Ermittlungsabteilung
Geburtsdatum: 20.09.1985
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Abteilungsleiter der KGB-Ermittlungsabteilung war Kanstantin Bychak für die politisch motivierten strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika zuständig. Die Kandidatur von Babarika wurde von der Zentralen Wahlkommission abgelehnt. Dieser Beschluss geht auf einen Bericht des KGB und offizielle Erklärungen von Bychak im Fernsehen zurück, in denen er Babarika der Geldwäsche beschuldigte, obwohl die betreffenden Untersuchungen noch nicht abgeschlossen waren.
Am 26. Oktober 2020 äusserte sich Bychak im staatlichen Fernsehen und drohte friedlichen Demonstranten damit, dass ihr Handeln als terroristische Straftat eingestuft würde.
Daher ist er für Repressionen gegen die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft verantwortlich.
144.
Andrei Siarheevich BAKACH Andrei Sergeevich BAKACH
Position(en): Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaysky von Minsk
Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses des Gebiets Grodno/Hrodna
Geburtsdatum: 19.11.1983 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner früheren Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten der Verwaltung des Stadtbezirks Pervomaysky von Minsk (seit Dezember 2019) war Andrei Bakach verantwortlich für das Handeln der zu seinem Polizeibezirk gehörenden Polizeikräfte und für alle in der Polizeidienststelle erfolgten Handlungen. Während seiner Zeit als Leiter wurden in der unter seiner Aufsicht stehenden Polizeidienststelle friedliche Demonstranten einer brutalen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses des Gebiets Grodno/Hrodna.
145.
Aliaksandr Uladzimiravich, PALULEKH
Aleksandr Vladimirovich POLULEKH
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk
Geburtsdatum: 25.06.1979
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Direktion ‚Innere Angelegenheiten‘ der Bezirksverwaltung von Frunsensky in Minsk ist Aliaksandr Palulekh verantwortlich für die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 durch Polizeikräfte verübten Repressionen gegen friedliche Demonstranten, insbesondere durch Misshandlung, auch Folter, von friedlichen Demonstranten, die in der unter seiner Aufsicht stehenden Polizeidienststelle festgehalten wurden.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
146.
Aliaksandr Aliaksandravich ZAKHVITSEVICH
Aleksandr Aleksandrovich ZAKHVITSEVICH
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk
Geburtsdatum: 01.01.1977
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk ist Aliaksandr Zakhvitsevich zuständig für die Polizei für öffentliche Sicherheit und verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk Frunsensky und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten in diesem Bezirk. Zakhvitsevich unterstellte Polizeikräfte haben Inhaftierte gefoltert.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
147.
Siarhei Uladzimiravich USHAKOU
Sergei Vladimirovich USHAKOV
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunzenskiy von Minsk
Geburtsdatum: 22.08.1980
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunzenskiy von Minsk ist Siarhei Ushakou zuständig für die Kriminalpolizei und verantwortlich für das Handeln seiner Untergebenen, insbesondere für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk Frunzenskiy und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten. Ushakov direkt unterstellte Polizeikräfte haben Inhaftierte gefoltert.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
148.
Siarhei Piatrovich ARTSIOMENKA
Sergei Petrovich ARTEMENKO / ARTIOMENKO
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaisky von Minsk
Geburtsdatum: 26.03.1973
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaisky in Minsk ist Siarhei Artemenko zuständig für die Polizei für öffentliche Sicherheit und verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern durch seine Untergebenen in der Polizeidienststelle Pervomaisky von Minsk und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten. Ein Beispiel hierfür ist die Misshandlung von Maksim Haroshin, einem Besitzer eines Blumenladens, der verhaftet wurde, nachdem er den Teilnehmerinnen des Frauenmarsches vom 13. Oktober 2020 Blumen geschenkt hatte. Artemenko übte Druck auf Bürgerinnen und Bürger aus, um diese von der Teilnahme an friedlichen Demonstrationen abzuhalten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
149.
Aliaksandr Mikhailavich RYDZETSKI
Aleksandr Mikhailovich RIDETSKIY
Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk, Leiter der Direktion für innere Sicherheit des Staatskomitees für forensische Untersuchung
Geburtsdatum: 14.08.1978
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner ehemaligen Funktion als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky, Minsk, ist Aliaksandr Rydzetski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dem Bezirk festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern durch seine Untergebenen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
150.
Dzmitry Iauhenevich BURDZIUK
Dmitry Evgenevich BURDIUK
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky, ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Partizansky, Minsk
Geburtsdatum: 31.01.1980
Geburtsort: Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3310180C009PB7
Reisepass-Nr.: MP3567896
Als im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 im Stadtbezirk Partizansky friedliche Demonstranten und Passanten brutal zusammengeschlagen und gefoltert wurden, war Dzmitry Burdziuk als damaliger Leiter des Polizeikommissariats in diesem Stadtbezirk hierfür verantwortlich.
Er wurde im Dezember 2020 zum Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky ernannt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
151.
Vital Vitalevich KAPILEVICH
Vitaliy Vitalevich KAPILEVICH
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky von Minsk
Geburtsdatum: 26.11.1988
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky von Minsk ist Vital Kapilevich verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Polizeikommissariat im Stadtbezirk Leninsky. Den Festgenommenen wurde medizinische Hilfe verweigert; Rettungskräfte wurden eingeschüchtert, um die medizinische Versorgung der Festgenommenen im Kommissariat zu verhindern.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft.
152.
Kiryl Stanislavavich KISLOU
Kirill Stanislavovich KISLOV
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk
Geburtsdatum: 02.01.1979
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk ist Kiryl Kislou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von in den Räumen dieser Polizeidienststelle festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus ist er für zahlreiche Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten verantwortlich, die durch seine Untergebenen verübt wurden.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft.
153.
Siarhei Aliaksandravich VAREIKA
Sergey Aleksandrovich VAREIKO
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskovsky von Minsk, ehemaliger stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk
Geburtsdatum: 01.02.1980
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als ehemals stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky war Siarhei Vareika verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus ist er für das Handeln seiner Untergebenen verantwortlich, die sich an zahlreichen Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten beteiligten.
Am 21. Dezember 2020 wurde er zum Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskovsky von Minsk ernannt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft.
154.
Siarhei Feliksavich DUBAVIK
Sergey Feliksovich DUBOVIK
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky
Geburtsdatum: 01.02.1974
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky ist Siarhei Dubavik verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Den Festgenommenen wurde medizinische Hilfe verweigert; Rettungskräfte wurden eingeschüchtert, um die medizinische Versorgung der Festgenommenen im Kommissariat zu verhindern.
Darüber hinaus ist er für das Handeln seiner Untergebenen verantwortlich, die sich an zahlreichen Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten beteiligten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
155.
Aliaksandr Mechyslavavich ANDRYEUSKI
Alexander (Alexandr) Mechislavovich ANDRIEVSKII
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk
Geburtsdatum: 29.04.1982
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk ist Aliaksandr Andryeuski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Die Festgehaltenen mussten sich stundenlang mit gebeugtem Kopf hinknien, wurden brutal geschlagen und es wurde ein Taser gegen sie eingesetzt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
156.
Vital Mikhailavich MAKRYTSKI
Vitalii Mikhailavich MAKRITSKII
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk (bis 17. Dezember 2020); seit dem 17. Dezember 2020 Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Partizansky von Minsk
Geburtsdatum: 17.02.1975
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als ehemals stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk war Vital Makrytski verantwortlich für die Aufsicht über das brutale Schlagen und Foltern von friedlichen Demonstranten und Passanten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen dieser Polizeidienststelle.
Im Dezember 2020 wurde er zum Leiter des Polizeikommissariats im Minsker Stadtbezirk Partizansky befördert.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
157.
Yauhen Aliakseevich URUBLEUSKI
Evgenii Alekseevich VRUBLEVSKII
Leitender Polizeioberkommissar des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina
Geburtsdatum: 28.01 1966
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als leitender Polizeioberkommissar des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina ist Yauhen Urubleuski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Isolationszentrum für Straftäter festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Laut Zeugenaussagen und Medienberichten war er persönlich daran beteiligt, als im August 2020 festgenommene Bürgerinnen und Bürger brutal geschlagen wurden.
Daher ist er für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.
158.
Mikalai Mikalaevich KARPIANKAU
Nikolai Nikolaevich KARPENKOV
Stellvertretender Innenminister, ehemaliger Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption im Innenministerium
Geburtsdatum: 06.09.1968
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption im Innenministerium ist Mikalai Karpiankau verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten, und für deren willkürliche Festnahme und Inhaftierung. Zahlreiche Zeugenaussagen, Fotos und Videos belegen, dass die Gruppe unter seinem Befehl friedliche Demonstranten schlug, sie mit Feuerwaffen bedrohte und sie festnahm.
Am 6. September 2020 wurde Karpiaukou dabei gefilmt, wie er eine Glastür eines Cafés, in dem sich friedliche Demonstranten verstecken, mit einem Stock einschlug und sie brutal festnahm. Es wurde eine Aufnahme veröffentlicht, in der er damit droht, dass seine Abteilung Feuerwaffen gegen die Demonstranten einsetzen werde.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
159.
Mikhail Viachaslavavich HRYB
Mikhail Viacheslavovich GRIB
Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk
Geburtsdatum: 29.07 1980
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Mikhail Hryb war von März 2019 bis Oktober 2020 Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region Vitebsk; anschliessend wurde er zum Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk ernannt, und ihm wurde der Titel eines Generalmajors der Miliz (Polizei) verliehen.
In diesen Funktionen ist er sowohl in der Region Vitebsk bis Oktober 2020 als auch in Minsk ab Oktober 2020 für das Handeln der Polizei verantwortlich, wozu brutale Repressionen gegen friedliche Demonstranten und Verletzungen des Rechts auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäusserung durch die Polizei in Vitebsk und Minsk im Anschluss an die belarussischen Präsidentschaftswahlen von 2020 zählen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
160.
Viktar Genadzevich KHRENIN
Viktor Gennadievich KHRENIN
Verteidigungsminister
Geburtsdatum: 01.08.1971
Geburtsort: Navahrudak/Novogrudek, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dienstgrad: Generalleutnant
Belarussischer Reisepass Nr.: KH2594621
Persönliche Kennnummer: 3010871K003PB1
In der Position als Minister für Verteidigung, die er seit dem 20. Januar 2020 bekleidet, ist Viktar Khrenin verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
In mehreren öffentliche Erklärungen bekundete Khrenin seine Bereitschaft, im August 2020 die Armee gegen friedliche Demonstranten einzusetzen, und verglich Demonstranten, die die historische weiss-rot-weissen Flagge trugen, mit Nazi-Kollaborateuren.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
161.
Ihar Uladzimiravich HOLUB
Igor Vladimirovich GOLUB
Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte
Geburtsdatum: 19.11.1967
Geburtsort: Chernigov, Gebiet Chernigovskaya, früher UdSSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dienstgrad: Generalmajor
Belarussischer Reisepass Nr.: KH2187962
Persönliche Kennnummer: 3191167E003PB1
In seiner Position als Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte der Republik Belarus ist Ihar Holub verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen.
Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
In den nach dem Vorfall zusammen mit dem Direktor der Abteilung Luftfahrt des belarussischen Verkehrsministeriums, Artem Sikorsky, abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Massnahmen der belarussischen Luftfahrtbehörden.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
162.
Andrei Mikalaevich GURTSEVICH
Andrei Nikolaevich GURTSEVICH
Chef des Hauptstabes, erster stellvertretender Befehlshaber der Luftwaffe
Geburtsdatum: 27.07.1971
Geburtsort: Baranovich, Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dienstgrad: Generalmajor
Belarussischer Reisepass Nr.: MP3849920
Persönliche Kennnummer: 3270771C016PB2
In seiner Position als Chef des Hauptstabes und erster stellvertretender Befehlshaber der Luftwaffe ist Andrei Gurtsevich verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen.
Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. In den nach dem Vorfall abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Massnahmen der belarussischen Behörden.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
163.
Leanid Mikalaevich CHURO
Leonid Nikolaevich CHURO
Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens Belaeronavigatsia
Geburtsdatum: 08.07.1956
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Belarussischer Reisepass Nr.: P4289481
Persönliche Kennnummer: 3080756A068PB5
Als Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens Belaeronavigatsia ist Leanid Churo für die Flugverkehrskontrolle in Belarus verantwortlich. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
164.
Aliaksei Mikalaevich AURAMENKA
Alexey Nikolaevich AVRAMENKO
Minister für Verkehr und Kommunikation
Geburtsdatum: 11.05.1977
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Belarussischer Reisepass Nr.: MP3102183
Persönliche Kennnummer: 3110577A020PB2
In seiner Position als belarussischer Minister für Verkehr und Kommunikation ist Aliaksei Auramenka verantwortlich für die staatliche Verwaltung im Bereich der Zivilluftfahrt und für die Aufsicht über die Flugverkehrskontrolle. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
165.
Artsiom Igaravich SIKORSKI
Artem Igorevich SIKORSKIY
Direktor der Abteilung Luftfahrt des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation
Geburtsdatum: 1983
Geburtsort: Soligorsk, Gebiet Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Belarussischer Reisepass Nr.: MP3785448
Persönliche Kennnummer: 3240483A023PB7
In seiner Position als Direktor der Abteilung Luftfahrt des belarussischen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation ist Artsiom Sikorski verantwortlich für die staatliche Verwaltung im Bereich der Zivilluftfahrt und die Aufsicht über die Flugverkehrskontrolle. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierflugs FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
In den nach dem Vorfall zusammen mit dem Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte der Republik Belarus, Ihar Holub, abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Massnahmen der belarussischen Luftfahrtbehörden.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
166.
Aleh Siarheevich HAIDUKEVICH
Oleg Sergeevich GAIDUKEVICH
Stellvertretender Vorsitzender des ständigen Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung, Mitglied der Delegation der Nationalversammlung für Kontakte mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Geburtsdatum: 26.03.1977
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3260377A081PB9
Reisepass-Nr.: MP2663333
Aleh Haidukevich ist stellvertretender Vorsitzender des ständigen Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung und Mitglied der Delegation der Nationalversammlung für Kontakte mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. In den vom ihm angegebenen öffentlichen Erklärungen begrüsste er die am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 nach Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
In den von ihm abgegebenen öffentlichen Erklärungen schlug Aleh Haidukevich vor, dass belarussische Oppositionsführer im Ausland gefasst und im ‚Kofferraum eines Autos‘ nach Belarus verbracht werden könnten; damit sprach er sich für das anhaltende gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die belarussische demokratische Opposition und belarussische Journalisten aus.
Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
167.
Ihar Anatolevich KRUCHKOU
Igor Anatolevich KRIUCHKOV
Leiter des Sonderdienstes für Aktive Massnahmen (ASAM) der Spezialkräfte des Staatlichen Grenzkomitees
Geburtsdatum: 13.4.1976
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3130476M077PB6
In seiner Position als Leiter des Sonderdienstes für Aktive Massnahmen (ASAM) der Spezialkräfte des Komitees für die Staatsgrenzen ist Ihar Kruchkou verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Kräfte, die an der physischen Beförderung von Migranten innerhalb von Belarus hin zur Grenze zwischen Belarus und Mitgliedstaaten der Union beteiligt sind. ASAM verlangt von den beförderten Migranten eine Bezahlung für den Grenzübertritt. Diese Handlungen werden als Teil der Operation ‚Tor‘ durchgeführt.
Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
168.
Anatol Piatrovich LAPO
Anatoliy Petrovich LAPPO
Generalleutnant, Vorsitzender des Staatlichen Grenzkomitees der Republik Belarus (ernannt am 29. Dezember 2016), Leitender Beauftragter für die Staatsgrenzen
Geburtsdatum: 24.5.1963
Geburtsort: Kulakovka, Region/Oblast Mogilev, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Reisepass-Nr.: MP4098888
Persönliche Kennnummer: 3240563K033PB5
In seiner Position als Vorsitzender des Staatlichen Grenzkomitees ist Anatol Lapo verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzeinheiten, deren Grenzschutzbeamte nachweislich Migranten zum rechtswidrigen Überschreiten der Grenze zwischen Belarus und Mitgliedstaaten der Union hingeführt, angeleitet oder gezwungen haben und deren vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemässen Erledigung ihrer Aufgaben Versuche von Migranten, diese Grenze zu überschreiten, erleichtert.
Er ist damit verantwortlich für die Organisation von Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union.
169.
Kanstantsin Henadzevich MOLASTAU
Konstantin Gennadevich MOLOSTOV
Oberst, Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Grodno (ernannt am 1. Oktober 2014), Militäreinheit 2141, Beauftragter für die Staatsgrenzen
Geburtsdatum: 30.5.1970
Geburtsort: Krasnoarmeysk, Region Saratov, Russische Föderation
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Reisepass-Nr.: KH2479999 Persönliche Kennnummer: 3300570K025PB3
In seiner Position als Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Grodno ist Kanstantsin Molastau verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemässen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzgruppe Grodno erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten.
Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
170.
Pavel Mikalaevich KHARCHANKA
Pavel Nikolaevich KHARCHENKO
Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Polotsk
Geburtsdatum: 29.3.1981
Geburtsort: Chita, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner Position als Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Polotsk ist Pavel Kharchanka verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemässen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzeinheit Polotsk erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten.
Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
171.
Ihar Mikalaevich GUTNIK
Igor Nikolaevich GUTNIK
Befehlshaber der Grenzgruppe Brest, Oberst
Geburtsdatum: 17.12.1974
Geburtsort: Dorf Zabolotye, Bezirk Smolevichi, Region/Oblast Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Anschrift: 90 Heroes of Defense of the Brest Fortress St., 224018, Brest, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Reisepass-Nr.: BM1962867
In seiner Eigenschaft als Befehlshaber der Grenzgruppe Brest ist Ihar Gutnik, der 2018 als einer der loyal zu Lukashenka stehenden Kandidaten Abgeordneter des Regionalrates Brest wurde, verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemässen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzgruppe Brest erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten.
Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
172.
Aliaksandr Barysavich DAVIDZIUK
Aleksandr Borisovich DAVIDIUK
Oberst, Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Lida, Militäreinheit 1234 (ernannt am 27. September 2016), Delegierter des Grenzschutzes
Mitglied des Abgeordnetenrates des Bezirks Lida, Wahlkreis 28 (Amtsantritt am 2. Februar 2018)
Geburtsdatum: 4.5.1973
Geburtsort: Novograd-Volynsky, Region Zhytomyr, früher UdSSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Reisepass-Nr.: KH2613034
Persönliche Kennnummer: 3040573E050PB7
In seiner Position als Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Lida ist Aliaksandr Davidziuk verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemässen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzeinheit Lida erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten. Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
173.
Maksim Viktaravich BUTRANETS
Maxim Viktorovich BUTRANETS
Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Smorgon, Militäreinheit 2044 (ernannt im März 2018), Delegierter des Grenzschutzes
Geburtsdatum: 12.12.1978
Geburtsort: Sverdlovsk, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner Position als Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Smorgon ist Maksim Butranets verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemässen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzgruppe Smorgon erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten. Maksim Butranets erklärte ferner, dass die Zahl der Migranten an der Grenze zwischen Belarus und Litauen - trotz des auf litauischer Seite festgestellten erheblichen Anstiegs - auf dem üblichen Niveau geblieben sei. Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
174.
Anatol Anatolyevich GLAZ
Anatoliy Anatolyevich GLAZ
Leiter der Abteilung Information und Digitale Diplomatie (Sprecher) des Aussenministeriums von Belarus
Geburtsdatum: 31.7.1982
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Anatol Glaz ist seit 11. Juni 2018 Leiter der Abteilung Information und Digitale Diplomatie und Sprecher des Aussenministeriums von Belarus. In dieser Eigenschaft gab er eine Reihe öffentlicher Erklärungen ab, in denen er die Politik des Lukashenka-Regimes bei den jüngsten Versuchen zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze von Mitgliedstaaten der Union unterstützte. Ferner verteidigte er öffentlich die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte erzwungene Landung des Passagierfluges FR4978 auf dem Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapiega und ist eine Form der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
Er unterstützt daher das Lukashenka-Regime.
175.
Siarhei Aliaksandravich EPIKHAU
Sergei Aleksandrovich EPIKHOV
Richter am Regionalgericht Minsk
Geburtsdatum: 16.5.1966
Anschrift: 38 Timoshenko St., apt. 198, Minsk, Belarus;
59 L.Tolstoy St., apt. 80, Vileika, Belarus;
14 Kedyshko St., apt. 11, Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3160566B046PB4
In seiner Position als Richter am Regionalgericht Minsk ist Siarhei Epikhau für politisch motivierte Urteile gegen Oppositionsführer und Aktivisten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Maria Kolesnikova und Maksim Znak, die von Menschenrechtsorganisationen als politische Gefangene betrachtet werden. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
176.
Ihar Viachaslavavich LIUBAVITSKI
Igor Viacheslavovich LIUBOVITSKI
Richter am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus
Geburtsdatum: 21.7.1983
Anschrift: Vogel 1K St., apt. 17, Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3210783C002PB2
In seiner Position als Richter am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus ist Ihar Liubavitski für politisch motivierte Urteile gegen Oppositionsführer, Aktivisten und Journalisten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika, der von Menschenrechtsorganisationen als politischer Gefangener betrachtet wird.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
177.
Siarhei Siarheevich GIRGEL
Sergei Sergeevich GIRGEL
Leitender Staatsanwalt der Strafverfolgungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft
Geburtsdatum: 16.6.1978
Anschrift: 16 Lidskaya St., apt. 165, Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3160678H018PB5
In seiner Position als der Leitende Staatsanwalt der Strafverfolgungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft hat Siarhei Girgel das Lukashenka-Regime in politisch motivierten Verfahren gegen Oppositionsführer und Mitglieder der Zivilgesellschaft vertreten. So hat er insbesondere die Strafverfolgung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika durchgeführt, der von Menschenrechtsorganisationen als politischer Gefangener anerkannt wird. Siarhei Girgel hat stets bei dem Richter lange Haftstrafen beantragt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
178.
Valiantsina Genadzeuna KULIK
Valentina Gennadevna KULIK
Richterin am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus
Geburtsdatum: 15.1.1960
Address:54 Angarskaya St., apt. 48, Minsk, Belarus
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 4150160A119PB2
In ihrer Position als Richterin am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus ist Valiantsina Kulik verantwortlich für politisch motivierte Entscheidungen gegen Aktivisten und Oppositionsführer. Sie hat insbesondere die Beschwerde von Viktar Barbarika zur Einleitung eines Zivilverfahrens auf der Grundlage seiner Beschwerden gegen die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission, ihm die Registrierung als Präsidentschaftskandidat zu verweigern, abgelehnt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
179.
Andrei Andreevich PRAKAPUK
Andrey Andreevich PROKOPUK
Stellvertretender Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees der Republik Belarus
Oberst der Finanzpolizei
Geburtsdatum: 22.7.1973
Geburtsort: Kobrin, Region Brest, Belarus
Anschrift: 22 Mira St., apt. 88, Priluki, Region/Oblast Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3220773C061PB1
In seiner Position als Stellvertretender Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees der Republik Belarus ist Andrei Prakapuk verantwortlich für politisch motivierte Kampagnen dieser Abteilung gegen Journalisten und unabhängige belarussische Medienunternehmen. Er genehmigte persönlich einen Beschluss zur Durchsuchung der Räumlichkeiten des unabhängigen Medienunternehmens TUT.by und leitete ein Gerichtsverfahren gegen TUT.by und die bei dem Unternehmen beschäftigten Journalisten sowie die Blockade des Zugangs zur Website von TUT.by ein.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit.
180.
Ihar Anatolevich MARSHALAU
Igor Anatolevich MARSHALOV
Stellvertretender Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees, Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees
Generalmajor der Finanzpolizei
Geburtsdatum: 12.1.1972
Geburtsort: Shkolv, Region/Oblast Mogilev, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Anschrift: 15 Shchukina St., Minsk, Belarus;
43A Franciska St., apt. 41, Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3120172H018PB4
Ihar Marshalau ist Stellvertretender Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees von Belarus und Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees. In dieser Position ist er verantwortlich für die Einleitung des politisch motivierten, vorgeblich auf Art. 243 des Strafgesetzbuchs der Republik Belarus gestützten Verfahrens wegen Steuerhinterziehung gegen das Medienunternehmen TUT.by; dieses Verfahren bedroht die Medienfreiheit in Belarus. Er ist ferner verantwortlich für die im Mai 2021 im Minsker Büro von TUT.by sowie in den Regionalbüros des Unternehmens und in den Privatwohnungen mehrerer Mitarbeiter von TUT.by durchgeführten Durchsuchungen.
Er ist ausserdem verantwortlich für die Festnahme von Mitgliedern des belarussischen Presse-Clubs im Dezember 2020, für eine Durchsuchung und die Beschlagnahme von Gegenständen im Büro der Organisation für die Rechte von Menschen mit Behinderungen - einschliesslich der unter Gewaltanwendung durchgeführten Vernehmung von Aleh Hrableuski und Syarhei Drazdouski im Januar 2021 -, ferner für die Festnahme des Mitglieds des Koordinationsrates Liliya Ulasava und die gegen sie erhobenen Steuerhinterziehungsvorwürfe sowie für die im September 2021 durchgeführten Durchsuchungen und Festnahmen, von denen Beschäftigte des Softwareunternehmens PandaDoc, das die Initiative ‚Protect Belarus‘ betrieb, betroffen waren.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit.
181.
Hanna Mikhailauna SAKALOUSKAYA
Anna Mikhaylovna SOKOLOVSKAYA
Richterin im Justizkollegium für Zivilsachen am Obersten Gerichtshof
Geburtsdatum: 18.9.1955
Anschrift: 22 Surhanava St., apt. 1, Minsk, Belarus
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 4180955A015P80
In ihrer Position als Richterin im Justizkollegium für Zivilsachen am Obersten Gerichtshof ist Hanna Sakalouskaya verantwortlich für die politisch motivierte Entscheidung, das belarussische PEN-Zentrum - eine Organisation der belarussischen Zivilgesellschaft - aufzulösen. Sie ist ferner verantwortlich für den politisch motivierten Beschluss zur Auflösung des Helsinki-Komitees von Belarus (BHC), weil sie am 2. September 2021 die Beschwerde von BHC gegen die vom belarussischen Justizministerium an das BHC gerichtete Verwarnung abwies.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
182.
Marat Siarheevich MARKAU
Marat Sergeevich MARKOV
Vorsitzender des Verwaltungsrats des staatlich kontrollierten Fernsehkanals ONT, Moderator der Sendung ‚Markov: Nichts Persönliches‘
Geburtsdatum: 1.5.1969
Geburtsort: Luninets, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Marat Markau ist der Vorsitzende des Verwaltungsrats des staatlich kontrollierten Fernsehkanals ONT und Moderator der Sendung ‚Markau: Nichts Persönliches‘. In dieser Position hat er bereitwillig die belarussische Öffentlichkeit mit falschen Informationen über das Wahlergebnis, die Proteste und die von staatlichen Behörden betriebene Repression sowie über die Umstände der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk beliefert. Er ist unmittelbar verantwortlich dafür, wie der Fernsehkanal ONT über die Lage im Land informiert, und unterstützt damit die Behörden, einschliesslich Lukashenkas. Er unterstützt daher das Lukashenka-Regime.
Markau führte das erste erzwungene Interview mit Raman Pratasevich durch, nachdem Pratasevich von den belarussischen Behörden festgenommen und - nach zahlreichen Meldungen - gefoltert worden war. Markau bedrohte ferner ONT-Mitarbeiter, die nach den gefälschten Präsidentschaftswahlen von 2020 und dem harten Vorgehen der Behörden in einen Streik getreten waren, und schüchterte sie ein. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
183.
Dzmitry Siarheevich KARSIUK
Dmitriy Sergeevich KARSIUK
Richter am Zentralbezirk des Stadtgerichts von Minsk
Geburtsdatum: 7.7.1995
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Zentralbezirk des Stadtgerichts von Minsk ist Dzmitriy Karsiuk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Protestierende verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Yahor Viarshynin, Pavel Lukoyanov, Artsiom Sakovich and Mikalai Shemetau, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene anerkannt werden. Er hat Personen zu Strafkolonie, Haft und Hausarrest wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten, Posts in sozialen Medien, der Verwendung der weiss-rot-weissen Flagge von Belarus und anderer Ausdrucksformen bürgerlicher Freiheiten verurteilt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
184.
Ihar Vasilievich KARPENKA
Igor Vasilievich KARPENKO
Positionen(en): Vorsitzender der Zentralen Kommission der Republik Belarus für Wahlen und die Durchführung von Referenden in der Republik
Geburtsdatum: 28.4.1964
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Vorsitzender der Zentralen Kommission der Republik Belarus für Wahlen und die Durchführung von Referenden in der Republik seit dem 13. Dezember 2021 ist Ihar Karpenka verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Verfassungsreferendums vom 27. Februar 2022, das weder den internationalen Standards der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte entsprach noch die Kriterien der Venedig-Kommission erfüllte. Insbesondere war der Ausarbeitungsprozess nicht transparent, und es wurden weder die Zivilgesellschaft noch die demokratische Opposition im Exil einbezogen.
Daher ist er verantwortlich für die ernsthafte Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus.
185.
Dzmitry Aliakseevich ALEKSIN
Dmitry Alexeevich OLEKSIN
Position(en): Sohn von Aliaksei Aleksin, Anteilseigner von Belneftgaz, Energo-Oil und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest)
Geburtsdatum: 25.4.1987
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dzmitry Aleksin ist der Sohn von Aliaksei Aleksin, einem bekannten belarussichen Geschäftsmann. 2021 wurde er Miteigentümer von Unternehmen, die im Eigentum seines Vaters oder mit seinem Vater in Verbindung standen, einschliesslich Energo-Oil, Belneftgaz und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest). Diesen Unternehmen wurde auf der Grundlage der von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Präsidialdekrete eine Vorzugsbehandlung gewährt: Inter Tobacco erhielt ausschliessliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus, während Belneftgaz zum nationalen Durchfuhrüberwachungsunternehmen ernannt wurde.
Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime.
186.
Vital Aliakseevich ALEKSIN
Vitaliy Alexeevich OLEKSIN
Position(en): Sohn von Aliaksei Aleksin, Anteilseigner von Belneftgaz, Energo-Oil und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest)
Geburtsdatum: 29.8.1997
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Vital Aleksin ist der Sohn von Aliaksei Aleksin, einem bekannten belarussichen Geschäftsmann. 2021 wurde er Miteigentümer von Unternehmen, die im Eigentum seines Vaters oder mit seinem Vater in Verbindung standen, einschliesslich Energo-Oil, Belneftgaz und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest). Diesen Unternehmen wurde auf der Grundlage der von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Präsidialdekrete eine Vorzugsbehandlung gewährt: Inter Tobacco erhielt ausschliessliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus, während Belneftgaz zum nationalen Durchfuhrüberwachungsunternehmen ernannt wurde.
Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime.
187.
Bogoljub KARIĆ
Position(en): Serbischer Geschäftsmann und Politiker, steht mit dem Unternehmen Dana Holdings in Verbindung
Geburtsdatum: 17.1.1954
Geburtsort: Peja/Pec, Kosovo
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: serbisch
Reisepass-Nr.: 012830978 (gültig bis 27.12.2026)
Bogoljub Karić ist ein serbischer Geschäftsmann und Politiker. Zusammen mit seinen Familienmitgliedern hat er in Belarus ein Netz von Immobiliengesellschaften aufgebaut und unterhält ein Netz von Kontakten mit der Familie von Aliaksandr Lukaschenka. Insbesondere ist er eng mit Dana Holdings und ihrer ehemaligen Tochtergesellschaft Dana Astra verbunden und hat diese Unternehmen Berichten zufolge bei Treffen mit Lukaschenka vertreten. Das Projekt Minsk World, das von einem mit Karić in Verbindung stehenden Unternehmen entwickelt wurde, wurde von Lukaschenka als ‚Beispiel der Zusammenarbeit in der slawischen Welt‘ beschrieben. Dank dieser engen Beziehungen zu Lukaschenka und seinem Umfeld erhielten mit Karić in Verbindung stehende Unternehmen eine Vorzugsbehandlung durch das Lukaschenka-Regime, einschliesslich Steuervergünstigungen und Grundstücken für die Immobilienentwicklung.
Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
188.
Andrii SICH
Andrey SYCH
Position(en): Mitmoderator des Programms ‚Platform‘ des staatseigenen Fernsehsenders ‚Belarus 1‘.
Mitglied der Organisation ‚Rusj molodaja‘
Geburtsdatum: 20.9.1990
Geburtsort: Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Andrii Sich ist Mitmoderator des Programms ‚Platform‘ des staatseigenen Fernsehsenders ‚Belarus 1‘. In dieser Funktion hat er Regierungsdiskurse unterstützt, die darauf abzielen, unabhängige Medien zu diskreditieren, die Demokratie zu untergraben und Repression zu rechtfertigen. Er unterstützte den Diskurs des Lukaschenka-Regimes über die Absichten westlicher Staaten, in Belarus einen Staatsstreich zu organisieren und forderte strenge Strafen für die mutmasslich Beteiligten, unterstützte Desinformationskampagnen über die Misshandlung von Migranten, die von Belarus aus in die Union gelangt sind, und förderte das Image unabhängiger Medien als Akteure ausländischer Einflussnahme, deren Tätigkeit eingeschränkt werden sollte.
Er unterstützt daher das Lukaschenka-Regime.
189.
Dzianis Aliaksandravich MIKUSHEU
Denis Alexandrovich MIKUSHEV
Position(en): Leiter der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen der Staatsanwaltschaft in der Region/Oblast Gomel; leitender Rechtsberater.
Geburtsdatum: 21.3.1980
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dzianis Mikusheu ist Leiter der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen der Staatsanwaltschaft in der Region/Oblast Gomel und leitender Rechtsberater. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Einleitung der Strafverfolgung gegen Siarhei Tsikhanouski, Artsiom Sakau, Dzmitry Papou, lhar Losik, Uladzimir Tsyhanovich und Mikalai Statkevich. Er war beteiligt an der willkürlichen Inhaftierung von Siarhei Tsikhanouski, wie im Bericht der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats für willkürliche Inhaftierungen dargelegt wurde.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
190.
Mikalai Ivanavich DOLIA
Nikolai Ivanovich DOLYA
Position(en): Richter am Regionalgericht Gomel
Geburtsdatum: 3.7.1979 Persönliche Kennnummer: 3070379H0 41PBI
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3070379H0 41PBI
Mikalai Dolia ist ein Richter am Regionalgericht Gomel. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Verurteilung von Siarhei Tsikhanouski, Artsiom Sakau, Dzmitry Papou, lhar Losik, Uladzimir Tsyhanovich und Mikalai Statkevich zu unverhältnismässig langen Haftstrafen. Er war beteiligt an der willkürlichen Inhaftierung von Siarhei Tsikhanouski, wie im Bericht der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats für willkürliche Inhaftierungen dargelegt wurde.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
191.
Andrei Yauhenavich PARSHYN
Andrei Yevgenevich PARSHIN
Position(en): Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption in Belarus (GUBOPiK)
Geburtsdatum: 19.2.1974
Anschrift: Skryganova Str. 4A, Apt. 211, Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Andrei Parshyn ist seit 2021 Leiter der Hauptabteilung des Innenministeriums für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption (GUBOPiK). GUBOPiK ist eines der wichtigsten Organe, die für politisch motivierte Verfolgung in Belarus verantwortlich sind, einschliesslich willkürlicher und unrechtmässiger Festnahmen und Misshandlungen, darunter Folter, von Aktivisten und Mitgliedern der Zivilgesellschaft.
GUBOPiK hat in seinem Telegram-Profil die Videos erzwungener Geständnisse belarussischer Aktivisten und Bürger veröffentlicht, die sie der belarussischen breiten Öffentlichkeit vor Augen führen und sie als Instrument für politischen Druck nutzen. Darüber hinaus inhaftierte GUBOPiK Mark Bernstein, einen der führenden russischsprachigen Wikipedia-Editoren, wegen der Veröffentlichung von Informationen über die russische Aggression gegen die Ukraine, die als antirussische Falschmeldungen bezeichnet werden.
Daher ist Andrei Parshyn verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.
192.
Ihar Piatrovich TUR
Igor Petrovich TUR
Position(en): Angestellter beim staatseigenen Fernsehsender ‚ONT‘, Autor und Moderator mehrerer Sendungen (‚Propaganda‘, ‚Noch zu ergänzen‘),
Geburtsdatum: 26.3.1989
Geburtsort: Grodno/Hrodna, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Ihar Tur ist ein Angestellter des staatseigenen Fernsehsenders ‚ONT‘ und gehört zu den wichtigsten Propagandisten des Lukaschenka-Regimes. Er ist Moderator der Sendung ‚Propaganda‘ und ruft darin zu Gewalt auf, diskreditiert Aktivisten der Opposition und zeigt Videos mit erzwungenen Geständnissen politischer Gefangener. Er ist der Verfasser einer Reihe falscher Meldungen über Proteste der belarussischen Opposition, und von Desinformation über Ereignisse in der Union und über Angriffe auf die Zivilgesellschaft. Er ist ausserdem für die Verbreitung von Desinformation und von zu Gewalt anstachelnden Online-Inhalten verantwortlich. Er hat von Aliaksandr Lukaschenka eine Medaille für seine Medienarbeit erhalten.
Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
193.
Lyudmila Leanidauna HLADKAYA
Lyudmila Leonidovna GLADKAYA
Position(en): Sonderkorrespondentin der Zeitung ‚SB Belarus Segodnya‘, Moderatorin beim staatseigenen Fernsehsender ‚Belarus 1‘
Geburtsdatum: 30.6.1983
Anschrift: St. Vodolazhsky 8A, apt. 45, Minsk, Belarus
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Lyudmila Hladkaya ist eine der bekanntesten Propagandistinnen des Lukaschenka-Regimes. Sie ist Angestellte der Zeitung ‚SB Belarus Segodnya‘ und mit weiteren regimefreundlichen Medien verbunden, einschliesslich des staatseigenen Fernsehsenders ‚Belarus 1‘. Sie verwendet häufig Hetze und herabwürdigende Sprache, wenn sie von der demokratischen Opposition spricht. Ferner hat sie zahlreiche ‚Interviews‘ mit zu Unrecht inhaftierten belarussischen Bürgerinnen und Bürgern, oft Studenten, durchgeführt, die in entwürdigenden Situationen gezeigt wurden, und sie dabei verhöhnt. Sie hat Repressionen durch den belarussischen Sicherheitsapparat befördert und sich an Desinformationskampagnen und an Kampagnen zur Manipulation von Informationen beteiligt. Sie spricht öffentlich ihre Unterstützung für Aliaksandr Lukaschenka aus und bekundet Stolz, sein Regime zu unterstützen. Sie wurde von Lukaschenka für ihre Arbeit öffentlich gelobt und ausgezeichnet.
Sie profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
194.
Ryhor Yuryevich AZARONAK
Grigoriy Yurevich AZARYONOK
Position(en): Angestellter beim staatseigenen Fernsehsender ‚CTV‘, Autor und Moderator mehrerer Sendungen (‚Geheime Quellen der Politik‘, ‚Judas-Orden‘, ‚Panoptikum‘)
Dienstgrad: Leutnant der Reserve
Geburtsdatum: 18.10.1995
Geburtsort: Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Ryhor Azaronak ist einer der Hauptpropagandisten des Lukaschenka-Regimes. Er ist politischer Kolumnist, Autor und Moderator wöchentlicher Propaganda-Shows des staatseigenen Fernsehsenders ‚CTV‘. In seinen Sendungen befürwortete er Gewalt gegen Dissidenten des Lukaschenka-Regimes und verwendete systematisch herabwürdigende Sprache gegen Aktivisten, Journalisten und andere Gegner des Lukaschenka-Regimes. Er wurde von Aliaksandr Lukaschenka mit der Medaille ‚Für Mut‘ ausgezeichnet.
Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
195.
Ivan Ivanavich GALAVATYI
Ivan Ivanovich GOLOVATY
Position(en): Generaldirektor der Offenen Aktiengesellschaft ‚Belaruskali‘
Mitglied des Ständigen Ausschusses des Rates der Republik der Nationalversammlung der Republik Belarus für auswärtige Angelegenheiten und nationale Sicherheit
Geburtsdatum: 15.6.1976
Geburtsort: Pogost-Siedlung, Bezirk Soligorsk, Provinz Minsk, jetzt Belarus
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Ivan Galavatyi ist Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens Belaruskali, das eine wichtige Einkommens- und Devisenquelle für das Lukaschenka-Regime ist. Er ist Mitglied des Rates der Republik der Nationalversammlung und bekleidet ausserdem mehrere weitere hochrangige Positionen in Belarus. Er hat während seiner Laufbahn mehrere staatliche Auszeichnungen, einschliesslich direkt von Aliaksandr Lukaschenka, erhalten. Er war eng mit Lukaschenka und dessen Familienangehörigen verbunden. Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
Beschäftigte der Offenen Aktiengesellschaft ‚Belaruskali‘, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden Prämien vorenthalten, und sie wurden später entlassen. Lukaschenka selbst drohte persönlich damit, die Streikenden durch Bergleute aus der Ukraine zu ersetzen. Daher ist Ivan Galavatyi für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.
B. Unternehmen und Organisationen
 
Namen Transliteration der belarussischen Schreibweise Transliteration der russischen Schreibweise
Angaben zur Identität
Gründe für die Aufnahme in die Liste
1.
Beltecheksport
Anschrift: Nezavisimosti Ave. 86-B, Minsk, Belarus
Website: https://bte.by/ E-Mail: mail@bte.by
Beltechexport ist eine private Organisation, die von staatseigenen belarussischen Unternehmen hergestellte Waffen und Militärausrüstung in afrikanische, südamerikanische und asiatische Länder sowie Länder des Nahen und Mittleren Ostens exportiert. Beltechexport ist eng mit dem belarussischen Verteidigungsministerium verbunden.
Beltechexport profitiert somit von seiner Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es, indem es Gewinne für die Präsidialverwaltung schafft.
2.
Dana Holdings
Anschrift: Peter Mstislavets St. 9, pom. 3 (office 4), 220076 Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 690611860
Websites: https://bir.by/; https://en. dana-holdings.com; https://dana- holdings.com/
E-Mail: info@bir.by
Tel.: +375 (29) 636-23-91
Dana Holdings ist eines der wichtigsten Immobilienentwicklungs- und Bauunternehmen in Belarus. Das Unternehmen und seine Tochterunternehmen erhielten Rechte für die Erschliessung von Parzellen und betrieben die Entwicklung mehrerer grosser Wohnkomplexe und Geschäftszentren.
Personen, die Berichten zufolge Dana Holdings vertreten, unterhalten enge Beziehungen zu Präsident Lukashenka. Liliya Lukashenka, die Schwiegertochter des Präsidenten, nimmt eine hochrangige Position bei Dana Astra ein.
Dana Holdings ist nach wie vor in Belarus wirtschaftlich tätig.
Dana Holdings profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
3.
Dana Astra
Anschrift: Peter Mstislavets St. 9, pom. 9-13, 220076 Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 191295361
Websites: https://bir.by/; https://en. dana-holdings.com; https://dana- holdings.com/
E-Mail-Adresse: PR@bir.by
Tel.: +375 (17) 269-32-60; +375
(17) 269-32-51
Dana Astra, früher ein Tochterunternehmen von Dana Holdings, ist eines der wichtigsten Immobilienentwicklungs- und Bauunternehmen in Belarus. Das Unternehmen erhielt Erschliessungsrechte für Parzellen und entwickelt den Multifunktionskomplex ‚Minsk World‘, der von dem Unternehmen als grösste derartige Investition in Europa beworben wird.
Personen, die Berichten zufolge Dana Astra vertreten, unterhalten enge Beziehungen zu Präsident Lukashenka. Liliya Lukashenka, die Schwiegertochter des Präsidenten, nimmt eine hochrangige Position in dem Unternehmen ein.
Dana Astra profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
4.
GHU -
Hauptwirtschaftsabteilung der Präsidialverwaltung
Anschrift: Miasnikov St. 37, Minsk, Belarus
Website: http://ghu.by E-Mail: ghu@ghu.by
Die Hauptwirtschaftsabteilung der Präsidialverwaltung (GHU) ist der grösste Akteur auf dem nicht wohnungsbezogenen Immobilienmarkt in der Republik Belarus und beaufsichtigt zahlreiche Unternehmen.
Victor Sheiman, der als ehemaliger Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung die direkte Kontrolle über die GHU ausübte, wurde von Präsident Aliaksandr Lukashenka beauftragt, die Sicherheit der Präsidentschaftswahlen 2020 zu überwachen.
Die GHU profitiert somit von ihrer Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
5.
SYNESIS LLC
Anschrift: Platonova 20B; 220005 Minsk, Belarus; Mantulinskaya 24, 123100 Moskau, Russland
Registrierungsnummer: 190950894 (Belarus); 7704734000/
770301001 (Russland)
Website: https://synesis.partners; https://synesis-group.com/
E-Mail: yuriy.serbenkov@synesis.by Tel.: +375 (17) 240-36-50
Synesis LLC stellt den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform bereit, mit der Videoaufnahmen durchsucht und ausgewertet werden können und eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden kann; damit ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition durch den Staatsapparat in Belarus.
Den Beschäftigten von Synesis ist es untersagt, auf Belarussisch zu kommunizieren, womit die vom Lukaschenka-Regime betriebene Politik der Diskriminierung aufgrund der Sprache unterstützt wird.
Das belarussische Staatssicherheitskomitee (KGB) und das Innenministerium werden als Nutzer des von Synesis entwickelten Systems aufgeführt. Das Unternehmen profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
Der frühere Leiter, Gründer und frühere Mehrheitsanteilseigner von Synesis, Alexander Shatrov, kritisierte öffentlich die gegen das Lukaschenka-Regime demonstrierenden Personen und relativierte den Mangel an Demokratie in Belarus.
6.
AGAT Electromechanical Plant OJSC
Anschrift: Nezavisimosti Ave. 115, 220114 Minsk, Belarus
Website: https://agat-emz.by/
E-Mail: marketing@agat-emz.by Tel.:
+375 (17) 272-01-32;
+375 (17) 570-41-45
Die Elektromechanikwerke AGAT Electromechanical Plant OJSC sind Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht.
AGAT profitiert somit Electromechanical Plant OJSC von seiner Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
Das Unternehmen ist Hersteller von ‚Rubezh‘, einem für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen konzipierten Barrieresystem, das gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt wurde; daher ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
7.
140 Repair Plant
Website: 140zavod.org
140 Repair Plant ist Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. 140 Repair Plant profitiert somit von seiner Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
Das Unternehmen ist Hersteller von Transportfahrzeugen und gepanzerten Fahrzeugen, die gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt wurden; daher ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
8.
MZKT (alias VOLAT)
Website: www.mzkt.by
MZKT (alias VOLAT) ist Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. MZKT (alias VOLAT) profitiert somit von seiner Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
Beschäftigte von MZKT, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen 2020 während des Besuchs von Aliaksandr Lukashenka auf dem Werksgelände demonstrierten und sich dem Streik anschlossen, wurden entlassen; damit ist das Unternehmen verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen.
9.
Sohra Group/Sohra LLC
Anschrift: Revolucyonnaya 17/19, office no. 22, 220030 Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 192363182 Website: http://sohra.by/
E-Mail: info@sohra.by
Das Unternehmen Sohra gehörte Aliaksandr Zaitsau, einem der einflussreichsten Geschäftsleute in Belarus, der eng mit dem dortigen politischen Establishment verbunden und ein enger Unterstützer von Lukashenkas ältestem Sohn Viktor ist. Sohra wirbt in Ländern in Afrika und in Ländern des Nahen Ostens für belarussische Industrieprodukte. Es ist Mitbegründer des im Verteidigungsbereich tätigen Unternehmens BSZT-New Technologies, das im Bereich der Waffenproduktion und der Modernisierung von Raketen tätig ist. Sohra nutzt seine bevorrechtigte Stellung und dient als Vermittler zwischen dem politischen Establishment und den staatseigenen Betrieben in Belarus und ausländischen Partnern in Afrika und im Nahen Osten. Ausserdem ist das Unternehmen aufgrund von Konzessionen, die das Lukaschenka-Regime erhalten hat, im Goldabbau in afrikanischen Ländern tätig.
Daher profitiert die Sohra-Gruppe vom Lukaschenka-Regime.
10.
Bremino Gruppe LLC
Anschrift: Niamiha 40, 220004 Minsk, Belarus; Bolbasovo village, Zavodskaya 1k Orsha Region/Oblast, Belarus
Registrierungsnummer: 691598938 Website: www.bremino.by
E-Mail: office@bremino.by; marketing@bremino.by
Die Bremino-Gruppe ist Initiator und Mitverwalter des Projekts Sonderwirtschaftszone Bremino-Orsha, die durch ein von Aliaksandr Lukashenka unterzeichnetes Präsidialdekret geschaffen wurde. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Zone Bremino-Orsha sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Die Eigentümer der Bremino-Gruppe - Aliaksandr Zaitsau, Mikalai Varabei und Aliaksei Aleksin - gehören zum inneren Kreis von Geschäftsleuten mit Beziehungen zu Lukashenka und pflegen enge Beziehungen zu Lukashenka und seiner Familie.
Daher profitiert die Bremino-Gruppe vom Lukaschenka-Regime.
Die Bremino Gruppe ist Eigentümerin des Transport- und Logistikzentrums (TLC) ‚Bremino-Bruzgi‘ an der Grenze zwischen Belarus und Polen, das vom Lukaschenka-Regime als Unterkunft für Migranten genutzt wurde, die mit dem Ziel an die Grenze zwischen Belarus und der Union befördert wurden, dass sie diese illegal überqueren. Bremino-Bruzgi TLC war auch ein Ort, an den sich Lukashenka im Rahmen seines Propagandabesuchs bei Migranten begeben hat.
Die Bremino-Gruppe trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka- Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenzen der Union bei.
11.
Globalcustom Management LLC
Anschrift: Nemiga 40/301, Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 193299162 Website: https://globalcustom.by/
E-Mail: info@globalcustom.by
Globalcustom Management ist mit der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung verbunden, die früher von Victor Sheiman geleitet wurde, der bereits 2004 in die Sanktionsliste der Union aufgenommen wurde. Das Unternehmen ist am Schmuggel von Waren nach Russland beteiligt, der ohne die Billigung des Lukaschenka-Regimes, das die Grenzbeamten und den Zoll kontrolliert, nicht möglich wäre. Auch die bevorrechtigte Stellung im Blumenexport nach Russland, von der das Unternehmen profitiert, ist durch die Unterstützung des Regimes bedingt.
Globalcustom Management war der erste Eigentümer von GardService, dem einzigen Privatunternehmen, dem Lukaschenka den Gebrauch von Waffen erlaubte. Daher profitiert Globalcustom Management vom Lukaschenka-Regime.
12.
Belarusski Avtomobilnyi Zavod (BelAZ)/OJSC ‚BELAZ‘
Offene Aktiengesellschaft
‚BELAZ‘ -
Verwaltungsgesellschaft der Holding ‚BELAZ-HOLDING‘
Anschrift: 40 let Octyabrya St. 4,
222161 Zhodino, Region/Oblast Minsk, Belarus
OJSC BelAZ gehört zu den führenden staatseigenen Unternehmen in Belarus und den grössten Herstellern grosser Lastwagen und Kipplaster weltweit. Das Unternehmen erwirtschaftet beträchtliche Einkünfte für das Lukaschenka- Regime. Lukashenka erklärte, dass die Regierung das Unternehmen immer unterstützen werde, und nannte es eine belarussische Marke und Teil des nationalen Erbes. OJSC BelAZ hat sein Betriebsgelände und seine Betriebsausrüstung für eine politische Kundgebung zur Unterstützung des Lukaschenka- Regimes zur Verfügung gestellt. Damit profitiert OJSC BelAZ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es. Die Beschäftigten von OJSC BelAZ, die nach den manipulierten belarussischen Wahlen vom August 2020 an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung mit Entlassung bedroht und eingeschüchtert. Eine Gruppe von Beschäftigten wurden von OJSC BelAZ in Gebäuden eingesperrt, um sie daran zu hindern, sich anderen Demonstranten anzuschliessen. Ein Streik wurde von der Unternehmensleitung gegenüber den Medien als Personalversammlung ausgegeben. Daher ist OJSC BelAZ verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und unterstützt das Lukaschenka-Regime.
13.
Minskii Avtomobilnyi Zavod (MAZ)/OJSC ‚MAZ‘
Offene Aktiengesellschaft
‚Minsk Automobile Works‘ Verwaltungsgesellschaft der Holding ‚BELAVTOMAZ‘
Anschrift: Socialisticheskaya 2,
220021 Minsk, Belarus Website: http://maz.by/
Registrierungsdatum: 16.7.1944
Tel.: +375 (17)-217-22 22; +8000
217-22-22
Die Minsker Automobilfabrik OJSC (MAZ) gehört zu den grössten staatseigenen Autoherstellern in Belarus. Lukashenka bezeichnete sie als eines der wichtigsten Industrieunternehmen des Landes. Das Unternehmen erwirtschaftet Einkünfte für das Lukaschenka- Regime. OJSC ‚MAZ‘ hat sein Betriebsgelände und seine Betriebsausrüstung für eine politische Kundgebung zur Unterstützung des Regimes zur Verfügung gestellt. Damit profitiert OJSC MAZ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.
Beschäftigte von OJSC MAZ, die nach den manipulierten belarussischen Wahlen vom August 2020 an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Eine Gruppe von Beschäftigten wurden von OJSC MAZ in Gebäuden eingesperrt, um sie daran zu hindern, sich anderen Demonstranten anzuschliessen. Daher ist OJSC MAZ verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und unterstützt das Lukaschenka-Regime.
14.
Logex
Anschrift: Kommunisticheskaya St. 24, office 2, Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 192695465
Website: http://logex.by/ E-Mail: info@logex.by
Logex ist mit Aliaksandr Shakutsin verbunden, einem dem Lukaschenka-Regime nahestehenden Geschäftsmann, der von der Union bereits benannt wurde.
Das Unternehmen ist am Export von Blumen in die Russische Föderation zu Dumpingpreisen beteiligt, der ohne die Billigung des Regimes, das die Grenzbeamten und den Zoll kontrolliert, nicht möglich wäre. Die bevorrechtigte Stellung im Blumenexport nach Russland, von der das Unternehmen profitiert, ist durch die Unterstützung des Regimes bedingt. Die wichtigsten belarussischen Schnittblumenlieferanten sind die der Staatsführung nahestehenden Unternehmen.
Daher profitiert Logex vom Lukaschenka-Regime.
15.
JSC ‚NNK‘ (Novaia naftavaia kampania)/New Oil Company
Anschrift: Rakovska St. 14W room 7, 5th floor, Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 193402282
‚New Oil‘, Novaya Neftnaya Kompaniya (NNK), ist eine im März 2020 gegründete Organisation. Sie ist das einzige private Unternehmen, das zur Ausfuhr von Erdölerzeugnissen aus Belarus berechtigt ist - ein Hinweis auf enge Verbindungen zu den Behörden und auf das höchste Niveau an staatlichen Privilegien. NNK ist Eigentum von Interservice, einem Unternehmen von Mikalai Varabei, der einer der führenden Geschäftsleute ist, die vom Lukaschenka-Regime profitieren und es unterstützen. NNK ist Berichten zufolge auch mit Aliaksei Aleksin verbunden, einem weiteren prominenten belarussischen Geschäftsmann, der vom Lukaschenka-Regime profitiert. Medienberichten zufolge war Aleksin neben Varabei Gründer der NNK. NNK wurde ausserdem von den belarussischen Behörden dazu genutzt, die belarussische Wirtschaft an die von der Union eingeführten restriktiven Massnahmen anzupassen.
Daher profitiert NNK vom Lukaschenka-Regime.
16.
Belaeronavigatsia staatseigenes Unternehmen
Anschrift: Korotkevich St. 19, 220039 Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 1996 Website: www.ban.by/
E-Mail: office@ban.by
Tel.: +375 (17) 215-40-51
Fax: +375 (17) 213-41-63
Das staatseigene Unternehmen Belaeronavigatsia ist für die belarussische Luftverkehrskontrolle zuständig. Es trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am
23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss wurde mit dem Ziel der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega gefasst und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
Das staatseigene Unternehmen Belaeronavigatsia ist daher für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
17.
Offene Aktiengesellschaft
‚Belavia Belarusian Airlines‘
Anschrift: Nemiga St. 14A, 220004 Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 4.1.1996
Registrierungsnummer: 600390798
Die OJSC Belavia Belarusian Airlines ist das nationale Luftfahrtunternehmen im Staatseigentum. Aliaksandr Lukashenka hat versprochen, seine Regierung werde Belavia jede mögliche Unterstützung leisten, nachdem die Union beschlossen hat, für alle belarussischen Luftfahrunternehmen ein Verbot des Überflugs des Luftraums der Union und des Zugangs zu Flughäfen der Union zu verhängen. Zu diesem Zweck hat er mit dem russischen Präsidenten Vladimir Putin vereinbart, dass die Öffnung neuer Flugrouten für Belavia geplant wird.
Die Unternehmensführung von Belavia hat den Beschäftigten ausserdem untersagt, gegen die Unregelmässigkeiten bei den Wahlen und die Massenverhaftungen in Belarus zu protestieren, angesichts der Tatsache, dass Belavia ein staatseigenes Unternehmen ist.
Belavia profitiert somit vom Lukashenka-Regime und unterstützt es.
Belavia war daran beteiligt, Migranten aus dem Nahen und Mittleren Osten nach Belarus zu bringen. Migranten, die die Aussengrenze der Union überschreiten wollten, sind mit Flügen von Belavia aus einer Reihe von Ländern des Nahen und Mittleren Ostens, insbesondere Libanon, VAE und Türkei, nach Minsk geflogen. Belavia hat, um das zu erleichtern, neue Flugrouten eröffnet und die Zahl der Flüge auf bestehenden Flugrouten erhöht. Lokale Reiseveranstalter haben als Vermittler agiert und Flugscheine von Belavia an Migrationswillige verkauft und damit Belavia dabei geholfen, im Hintergrund zu bleiben.
Belavia trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
18.
Republikanisches Einheitsunternehmen
‚TSENTRKURORT‘
Anschrift: Myasnikova St. 39, 220030 Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 12.8.2003
Registrierungsnummer: 100726604
Das staatseigene Tourismusunternehmen Tsentrkurort ist Teil der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung. Tsentrkurort ist Berichten zufolge eines der Unternehmen, die den Zustrom von Migranten koordinieren, die die Grenze zwischen Belarus und der Union überschreiten wollen. Tsentrkurort hat mindestens 51 irakischen Staatsangehörigen dabei geholfen, Besuchervisa für ihre Reise nach Belarus zu erhalten, und hat einen Vertrag für Beförderungsdienstleistungen mit dem belarussischen Unternehmen ‚Stroitur‘, das das Mieten von Bussen mit Fahrern anbietet, unterzeichnet. Von Tsentrkurort gebuchte Busse beförderten Migranten, darunter auch Kinder, vom Flughafen Minsk zu Hotels.
Tsentrkurort trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka- Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
19.
Oskartour LLC
Anschrift: Karl Marx St. 25, room 1n, Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 18.10.2016
Registrierungsnummer: 192721937
Oskartour ist ein Reiseveranstalter, der Migranten aus dem Irak dabei geholfen hat, Visa zu erlangen, und anschliessend ihre Reise nach Belarus mit Flügen von Bagdad nach Minsk organisiert hat. Diese irakischen Migranten wurden später an die belarussische Grenze zur Union verbracht, damit sie dort rechtswidrig diese Grenze überschreiten. Dank Oskartour und seiner Kontakte zu irakischen Fluggesellschaften, belarussischen Behörden und zum staatseigenen Unternehmen Tsentrkurort hat das irakische Luftfahrtunternehmen regelmässig Flüge von Bagdad nach Minsk durchgeführt, um mehr Personen nach Belarus zu bringen, damit diese die Aussengrenze der Union rechtswidrig überschreiten.
Oskartour war an diesem System für das rechtswidrige Überschreiten der Grenze, das belarussische Sicherheitsdienste und staatseigene Unternehmen praktiziert haben, beteiligt.
Oskartour trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
20.
Republikanisches Einheitstochterunternehmen
‚Hotel Minsk‘
Anschrift: Nezavisimosti Ave. 11, Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 26.12.2016/ 3.4.2017
Registrierungsnummer: 192750964 Website: http://hotelminsk.by/
E-Mail: hotelminsk@udp.gov.by; marketing@hotelminsk.by
Tel.: +375 (17) 209-90-61
Fax: +375 (17) 200-00-72
Hotel Minsk ist ein Tochterunternehmen der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung, einer Regierungsagentur, die unmittelbar dem Präsidenten untersteht. Hotel Minsk war an dem System für das rechtswidrige Überschreiten der Grenze, das von belarussischen Sicherheitsdiensten und staatseigenen Unternehmen praktiziert wurde, beteiligt. In dem Hotel wurden Migranten untergebracht, bevor sie an die Grenze zwischen Belarus und der Union verbracht wurden, damit sie die Grenze rechtswidrig überschreiten. Irakische Migranten hatten in ihren belarussischen Visaanträgen, die sie unmittelbar vor ihrer Ankunft in Belarus gestellt hatten, das Hotel Minsk als vorübergehenden Aufenthaltsort angegeben.
Hotel Minsk trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenzen der Union bei.
21.
Offene Aktiengesellschaft
‚Hotel Planeta‘
Anschrift: Pobediteley Ave. 31, Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 1.2.1994/ 6.3.2000
Registrierungsnummer: 100135173 Website: https://hotelplaneta.by/
E-Mail: planeta@udp.gov.by
Tel.: +375 (17) 226-78-53
Fax: +375 (17) 226-78-55
Die OJSC Hotel Planeta ist ein Tochterunternehmen der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung, einer Regierungsagentur, die unmittelbar dem Präsidenten untersteht. Hotel Planeta war an dem System für das rechtswidrige Überschreiten der Grenze, das von belarussischen Sicherheitsdiensten und staatseigenen Unternehmen praktiziert wurde, beteiligt. In dem Hotel wurden Migranten untergebracht, bevor sie an die Grenze zwischen Belarus und der Union verbracht wurden, damit sie die Grenze rechtswidrig überschreiten. Sie hatten 1 000 US-Dollar an ein Reisebüro in Bagdad für den Flug, ein Touristenvisum und den Aufenthalt in dem Hotel gezahlt.
Hotel Planeta trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka- Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenzen der Union bei.
22.
ASAM (Asobnaia sluzhba aktyunykh merapryemstvau)
OSAM (Otdiel’naya sluzhba aktivnykh mieropriyatiy)
Anschrift: State Border Committee of the Republic of Belarus, Volodarsky St. 24, 220050 Minsk, Belarus
ASAM (Sondereinheit für Aktive Massnahmen) ist eine belarussische Sondergrenzschutzeinheit, die von Viktar Lukashenka kontrolliert und von Ihar Kruchkou geleitet wird. Die ASAM-Kräfte organisieren im Rahmen der Sonderoperation ‚Tor‘ rechtswidrige Grenzüberschreitungen durch Belarus hindurch in Mitgliedstaaten der Union und sind unmittelbar an der Beförderung von Migranten auf die andere Seite der Grenze beteiligt. ASAM verlangt ausserdem von den beförderten Migranten eine Bezahlung für den Grenzübertritt.
ASAM trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
23.
Cham Wings Airlines
Anschrift: P.O. Box 30588, Damaskus, Syrien
Cham Wings führt Charterflüge von Syrien nach Belarus durch. Das Unternehmen hat seit Sommer 2021 die Zahl der Flüge von Damaskus nach Minsk erhöht, um Migranten nach Belarus zu befördern, die dann die Aussengrenze der Union rechtswidrig überschreiten wollten. Im Herbst 2021 hat Cham Wings auch zwei neue Büros in Minsk eröffnet, um die Flüge zwischen Damaskus und Minsk organisieren zu können.
Cham Wings Airlines trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
24.
VIP Grub
Anschrift: Büyükdere Cad. No:201, Istanbul, Türkei
VIP Grub ist ein Pass- und Visadienst mit Sitz in Istanbul, Türkei, der Reisen nach Belarus mit der ausdrücklichen Absicht organisiert, die Migration in die Union zu erleichtern. VIP Grub wirbt aktiv mit der Migration in die Union. VIP Grub trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Aussengrenze der Union bei.
25.
Offene Aktiengesellschaft
‚Grodno Azot‘
Einschliesslich des Zweigunternehmens
‚Khimvolokno Plant‘ JSC
‚Grodno Azot‘
Anschrift: Kosmonavtov Ave. 100, Grodno/Hrodna, Belarus
Registrierungsdatum: 1965
Registrierungsnummer: 500036524 Website: https://azot.by/en/
Anschrift: Slavinskogo St. 4, 230026 Grodno/Hrodna, Belarus
Registrierungsdatum: 12.5.2000
Registrierungsnummer: 590046884 Website: www.grodno-khim.by
E-Mail: office@grodno-khim.by; market@grodno-khim.by; ppm@grodno-khim.by; tnp@grodno-khim.by
Tel./Fax: +375 (152) 39-19-00; +375
(152) 39-19-44
Die OJSC Grodno Azot ist ein grosser belarussischer staatseigener Hersteller von Stickstoffverbindungen mit Sitz in Grodno/Hrodna. Lukashenka hat es als ‚ein sehr wichtiges, ein strategisches Unternehmen‘ bezeichnet. Im Besitz von Grodno Azot befindet sich auch Khimvolokno Plant, ein grosser Hersteller von Polyamid und Polyester sowie Verbundwerkstoffen. Grodno Azot und sein Khimvolokno Plant sind eine Quelle erheblicher Einnahmen für das Lukashenka-Regime. Damit unterstützt Grodno Azot das Lukaschenka-Regime.
Lukashenka hat das Unternehmen besucht, ist mit seinen Vertretern zusammengetroffen und hat dabei die Modernisierung der Fabrik und verschiedene Formen der staatlichen Unterstützung besprochen. Lukashenka hat ausserdem versprochen, für den Bau einer neuen Stickstoffanlage in Grodno/Hrodna werde ein Darlehen verwendet. Damit profitiert Grodno Azot vom Lukaschenka-Regime.
Diejenigen Beschäftigten von Grodno Azot - einschliesslich der Beschäftigten von Khimvolokno Plant -, die an friedlichen Protesten gegen das Regime teilgenommen und gestreikt hatten, wurden entlassen und von der Unternehmensführung von Grodno Azot und Vertretern des Regimes eingeschüchtert und bedroht. Daher ist Grodno Azot für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.
26.
Staatliche Produktionsvereinigung
‚Belorusneft‘
Anschrift: Rogachevskaya St. 9, 246003 Gomel/Homyel, Belarus
Registrierungsdatum: 25.2.1966
Registrierungsnummer: 400051902
Belorusneft ist ein staatseigenes Unternehmen, das im petrochemischen Sektor tätig ist. Die Unternehmensführung entliess Arbeitnehmer, die gestreikt, an Protesten gegen das Regime teilgenommen oder diese Proteste öffentlich unterstützt haben. Daher ist Belorusneft für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.
27.
Offene Aktiengesellschaft
‚Belshina‘
Anschrift: Minskoe Shosse St. 4, 213824 Bobruisk, Belarus
Registrierungsdatum: 10.1.1994
Registrierungsnummer: 700016217 Website: www.belshinajsc.by/
Die OJSC Belshina ist eines der führenden staatseigenen Unternehmen in Belarus und ein grosser Hersteller von Fahrzeugreifen. Das Unternehmen ist damit eine wichtige Einkommensquelle für das Lukaschenka-Regime. Der belarussische Staat profitiert unmittelbar von den von Belshina erwirtschafteten Einkünften. Belshina unterstützt daher das Lukaschenka-Regime.
Mitarbeiter von Belshina, die nach den Präsidentschaftswahlen 2020 in Belarus protestierten und streikten, wurden entlassen. Daher ist Belshina für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.
28.
Offene Aktiengesellschaft "Belaruskali"
Anschrift: Korzha street 5, Soligorsk, 223710 Minsk Region/Oblast, Belarus
Registrierungsdatum: 23.12.1996
Registrierungsnummer: 600122610
‚Offene Aktiengesellschaft Belaruskali‘ ist ein staatseigenes Unternehmen und einer der grössten Kali-Hersteller der Welt; 20 % der Kali-Ausfuhren weltweit entfallen auf dieses Unternehmen. Es ist damit eine wichtige Einkommens- und Devisenquelle für das Lukaschenka-Regime. Aliaksandr Lukaschenka bezeichnete es als ‚nationalen Schatz, Stolz, eine der Säulen der belarussischen Ausfuhren‘. Damit profitiert die ‚Belaruskali‘ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
Beschäftigte der ‚Belaruskali‘, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Lukaschenka selbst drohte persönlich damit, die Streikenden durch Bergleute aus der Ukraine zu ersetzen. Daher ist ‚Belaruskali‘ verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Belarus und unterstützt das Lukaschenka-Regime.
29.
Offene Aktiengesellschaft Belarusian Potash Company
Anschrift: Masherova ave. 35, 220002 Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 13.9.2013
Registrierungsnummer: 192050251
Telefon: +375 (17)-309-30-10; +375 (17)-309-30-30
E-Mail-Adresse: info@belpc.by
Die Offene Aktiengesellschaft Belarusian Potash Company ist der Ausfuhr-Arm des staatlichen belarussischen Kali-Herstellers Belaruskali. Belaruskali ist eine der grössten Einkommensquellen für das Lukaschenka-Regime. Die Lieferungen der Belarusian Potash Company machen 20 % der weltweiten Kali-Ausfuhren aus.
Der Staat garantiert der Belarusian Potash Company das Monopol für die Ausfuhr von Kalium-Düngemitteln. Dank der Vorzugsbehandlung durch die belarussichen Behörden erwirtschaftet das Unternehmen erhebliche Einnahmen. Damit profitiert die Belarusian Potash Company vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
30.
‚Inter Tobacco‘ LLC
Anschrift: 131 Novodvorskiy village, Novodvorskiy village council, Minsk District, 223016 Minsk Region/Oblast, Belarus (Freie Wirtschaftszone Minsk)
Registrierungsdatum: 10.10.2002
Registrierungsnummer: 808000714
Inter Tobacco LLC ist Teil der Tabakindustrie von Belarus. Das Unternehmen hält einen wesentlichen Teil des profitablen inländischen Zigarettenmarkts von Belarus. Das Unternehmen erhielt auf der Grundlage eines von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Dekrets ausschliessliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus. Darüber hinaus erliess Lukaschenka ein Präsidialdekret zur Neuziehung der Gebietsgrenzen der belarussischen Hauptstadt Minsk, um dem Werk von Inter Tobacco Land zuzuweisen - wahrscheinlich aus Gründen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung. Inter Tobacco gehört Alexei Oleksin und nahen Familienangehörigen von ihm (es befindet sich im Eigentum von Oleksins Unternehmen Energo-Oil).
Daher profitiert Inter Tobacco vom Lukaschenka-Regime.
31.
Offene Aktiengesellschaft ‚Naftan‘
Anschrift: Novopolotsk 1, 211440 Vitebsk Region/Oblast, Belarus
Registrierungsdatum: 1992
Registrierungsnummer: 300042199
Als staatseigenes Unternehmen ist die OJSC ‚Naftan‘ eine wichtige Einnahme- und Devisenquelle für das Lukaschenka-Regime. Daher profitiert die ‚Naftan‘ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
Beschäftigte der ‚Naftan‘, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Daher ist die ‚Naftan‘ verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Belarus und unterstützt das Lukaschenka-Regime.
32.
Offene Aktiengesellschaft ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘
Anschrift: Ordzhonikidze street 18, 230771 Grodno/Hrodna, Belarus
Registrierunsdatum 30.12.1996
Registrierungsnummer: 500047627
Die OJSC ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ ist ein staatseigenes belarussisches Unternehmen und eine der wichtigen Einnahmequellen des Lukaschenka-Regimes. Das Unternehmen hält 70-80 % Marktanteile am belarussischen Tabakmarkt. Die ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ profitiert daher vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
Die in Belarus hergestellten Zigarettenmarken der ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ gehören zu den Zigaretten, die im Rahmen des lukrativen Handels mit geschmuggelten Zigaretten am häufigsten in die Union geschmuggelt werden. Für den Schmuggelhandel werden Eisenbahnfahrzeuge der belarussischen Staatsunternehmen ‚Belaruskali‘ und ‚Grodno Azot‘ eingesetzt. Die ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ trägt daher zur Erleichterung der illegalen Verbringung von Gütern, die Beschränkungen unterliegen, in das Hoheitsgebiet der Union bei.
33.
Beltamozhservice
Anschrift: 17th km, Minsk-Dzerzhinsk highway, administrative building, office 75, Shchomyslitsky s/s, 223049 Minsk Region/Oblast, Belarus
Registrierungsdatum: 9.6.1999
Registrierungsnummer: 101561144
Beltamozhservice ist ein staatseigenes Unternehmen und eines der grössten Logistikunternehmen in Belarus. Es steht in enger Verbindung zu den belarussischen Behörden und ist am Schmuggel und an der Wiederausfuhr von Gütern aus Belarus nach Russland beteiligt. Das Unternehmen profitiert von seinen Verbindungen zu den belarussischen Behörden und erwirtschaftet erhebliche Einnahmen für das Lukaschenka-Regime. Beltamozhservice profitiert damit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.
34.
Offene Aktiengesellschaft ‚Managing Company of Holding ‚Belkommunmash‘‘
Anschrift: 64B-2 Perekhodnaya St., 220070 Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 13.8.1991
Registrierungsnummer: 100205408
Belkommunmash ist ein belarussischer Hersteller von Fahrzeugen für öffentliche Verkehrsbetriebe. Aliaksandr Lukaschenka fördert die Geschäfte der Belkommunmash, indem er Garantien dafür gibt, dass das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Partnern nachkommt, und indem er seinen Einfluss geltend macht, um dessen Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Daher profitiert Belkommunmash vom Lukaschenka-Regime.
Belkommunmash entliess Arbeitnehmer im Rahmen von Repressalien infolge der Teilnahme der Arbeitnehmer an den Protesten gegen das gefälschte Ergebnis der Präsidentschaftswahlen 2020 und ist daher verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und unterstützt das Lukaschenka-Regime.
35.
Belteleradio Company / Nationales staatliches Fernseh- und Hörfunkunternehmen der Republik Belarus
Anschrift: Makayonka St. 9, Minsk, Belarus
Registrierungsdatum: 14.9.1994
Registrierungsnummer: 100717729
Website: tvr.by
Belteleradio Company ist das staatliche Fernseh- und Hörfunkunternehmen und kontrolliert sieben Fernseh- und fünf Radiosender in Belarus. Nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen im August 2020 hat Belteleradio Company protestierende Mitarbeiter der von ihr kontrollierten Medienunternehmen entlassen und durch russische Medienmitarbeiter ersetzt. Daher ist Belteleradio Company für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.
Die von Belteleradio Company überwachten Fernseh- und Radiosender verbreiten aktiv Propaganda und unterstützen so das Lukaschenka-Regime.
Anhang 14
(Art. 17 Abs. 1 Bst. b)
Banken und andere Unternehmen und Organisationen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen
1.
Belarusbank
2.
Belinvestbank (Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau)
3.
Belagroprombank
4.
Bank Dabrabyt
5.
Development Bank of the Republic of Belarus (Entwicklungsbank der Republik Belarus)
Anhang 15
(Art. 24)
Banken und andere Unternehmen und Organisationen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen
1.
Belagroprombank
2.
Bank Dabrabyt
3.
Development Bank of the Republic of Belarus (Entwicklungsbank der Republik Belarus)

1   Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349)

2   Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 1)

3   SR 946.202.1

4   Art. 22 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 139.

5   Art. 25 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 139.

6   Art. 25 Abs. 2 Einleitungssatz abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 139.

7   SR 514.511

8   Dieser Anhang wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Der Inhalt des Anhangs kann beim SECO, Ressort Sanktionen, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, bestellt werden oder unter www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Exportkontrollen und Sanktionen > Sanktionen/Embargos > Sanktionsmassnahmen eingesehen werden.

9   Anhang 5 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 183.

10   Anhang 13 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 176.