612.415.5
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 344 ausgegeben am 2. Dezember 2022
Finanzbeschluss
vom 29. September 2022
über die Gewährung von Staatsbeiträgen für die verbandsorganisierte Sportförderung für die Jahre 2023 bis 2026
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 29. September 2022 beschlossen:1
Art. 1
Das Land richtet an das Liechtenstein Olympic Committee für die verbandsorganisierte Sportförderung für die Jahre 2023 bis 2026 jährlich maximal 3 030 000 Franken aus.
Art. 2
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 89/2022