946.225.3
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 203 ausgegeben am 25. Mai 2023
Verordnung
vom 23. Mai 2023
über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen im Zusammenhang mit der Situation in der Republik Moldau
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug des Beschlusses (GASP) 2023/891 des Rates der Europäischen Union vom 28. April 2023 verordnet die Regierung:
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Begriffsbestimmungen und Bezeichnungen
1) In dieser Verordnung bedeuten:
a) Gelder: finanzielle Vermögenswerte, einschliesslich Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder anderer Zahlungsmittel, Guthaben, Schulden und Schuldverpflichtungen, Wertpapieren und Schuldtiteln, Wertpapierzertifikaten, Obligationen, Schuldscheinen, Optionsscheinen, Pfandbriefen, Derivaten; Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten; Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen; Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen und jedes andere Finanzierungsinstrument für Exporte;
b) Sperrung von Geldern: die Verhinderung jeder Handlung, welche die Verwaltung oder die Nutzung der Gelder ermöglicht, mit Ausnahme von normalen Verwaltungshandlungen von Banken und Wertpapierfirmen;
c) wirtschaftliche Ressourcen: Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, insbesondere Immobilien und Luxusgüter, mit Ausnahme von Geldern nach Bst. a;
d) Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen: die Verhinderung der Verwendung wirtschaftlicher Ressourcen zum Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, einschliesslich des Verkaufs, des Vermietens oder des Verpfändens solcher Ressourcen.
2) Unter den in dieser Verordnung verwendeten Personenbezeichnungen sind alle Personen unabhängig ihres Geschlechts zu verstehen, sofern sich die Personenbezeichnungen nicht ausdrücklich auf ein bestimmtes Geschlecht beziehen.
II. Zwangsmassnahmen
Art. 2
Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Gesperrt sind Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle befinden von:
a) im Anhang aufgeführten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen;
b) natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a handeln;
c) Unternehmen und Organisationen, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a oder b befinden.
2) Es ist verboten, den von der Sperrung betroffenen natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen Gelder zu überweisen oder ihnen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.
3) Die Regierung kann Zahlungen aus gesperrten Konten, Übertragungen gesperrter Vermögenswerte sowie die Freigabe gesperrter wirtschaftlicher Ressourcen ausnahmsweise bewilligen zur:
a) Vermeidung von Härtefällen;
b) Erfüllung bestehender Verträge;
c) Erfüllung von Forderungen, die Gegenstand einer bestehenden Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts sind;
d) Bezahlung angemessener Honorare und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen;
e) Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemässige Verwahrung oder Verwaltung gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen;
f) Erfüllung amtlicher Tätigkeiten diplomatischer oder konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität geniessen; oder
g) Wahrung liechtensteinischer Interessen.
4) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 3
Ein- und Durchreiseverbot
1) Die Einreise in Liechtenstein oder die Durchreise durch Liechtenstein ist den im Anhang aufgeführten natürlichen Personen verboten.
2) Die Regierung kann Ausnahmen gewähren:
a) aus erwiesenen humanitären Gründen;
b) wenn die Ein- oder Durchreise zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens erforderlich ist;
c) für die Teilnahme an Tagungen internationaler Gremien, an internationalen Konferenzen oder an einem politischen Dialog betreffend die Republik Moldau; oder
d) zur Wahrung liechtensteinischer Interessen.
3) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind beim Ausländer- und Passamt einzureichen.
Art. 4
Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
Es ist verboten, Forderungen zu erfüllen, wenn sie auf einen Vertrag oder ein Geschäft zurückzuführen sind, dessen Durchführung durch Massnahmen nach dieser Verordnung direkt oder indirekt verhindert oder beeinträchtigt wurde; dieses Verbot gilt für Forderungen von:
a) im Anhang aufgeführten Personen, Unternehmen oder Organisationen;
b) natürlichen Personen, Unternehmen oder Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung von natürlichen Personen, Unternehmen oder Organisationen nach Bst. a handeln.
III. Vollzug und Strafbestimmungen
Art. 5
Kontrolle und Vollzug
1) Die Stabsstelle FIU überwacht den Vollzug der Zwangsmassnahmen nach Art. 2 und 4. Sie prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit ihrer Empfehlung an die Regierung weiter.
2) Das Ausländer- und Passamt überwacht den Vollzug des Ein- und Durchreiseverbots nach Art. 3. Es prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit seiner Empfehlung an die Regierung weiter.
3) Die zuständigen liechtensteinischen Behörden ergreifen die für die Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen notwendigen Massnahmen, zum Beispiel die Anmerkung einer Verfügungssperre im Grundbuch oder die Pfändung oder Versiegelung von Luxusgütern.
4) Die Zuständigkeit der schweizerischen Behörden bleibt vorbehalten.
Art. 6
Meldepflichten
1) Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung nach Art. 2 Abs. 1 fallen, müssen dies der Stabsstelle FIU unverzüglich melden.
2) Die Meldungen müssen die Namen der Begünstigten sowie Gegenstand und Wert der gesperrten Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen enthalten.
Art. 7
Strafbestimmungen
1) Wer gegen Art. 2, 3 oder 4 verstösst, wird nach Art. 10 ISG bestraft.
2) Wer gegen Art. 6 verstösst, wird nach Art. 11 ISG bestraft.
IV. Schlussbestimmung
Art. 8
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef
Anhang1
(Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 4)
Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Massnahmen nach Art. 2 bis 4 richten
A. Natürliche Personen
 
Name
Angaben zur Identität
Begründung
1.
Ilan Mironovich SHOR
alias
Ilan Mironovici ŞOR
Funktion: Unternehmer, Vorsitzender der Schor-Partei (‚ŞOR‘)
Geburtsdatum: 6.3.1987
Geburtsort: Tel Aviv, Israel
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: moldauisch, israelisch
Staatliche Identifizierungsnummer (IDNP): 0971007884125 (Republik Moldau)
Ilan Schor ist ein Politiker (Vorsitzender der Schor-Partei) und Unternehmer in der Republik Moldau, der an der illegalen Finanzierung politischer Parteien in der Republik Moldau und an der Aufstachelung zu Gewalt gegen die politische Opposition beteiligt ist. Die Schor-Partei unter dem Vorsitz von Ilan Schor war, bevor sie im Juni 2023 für verfassungswidrig erklärt wurde, an der Bezahlung und Ausbildung von Personen beteiligt, die im Rahmen der Proteste in der Republik Moldau Chaos und Aufruhr schüren sollen.
Am 13. April 2023 wurde Ilan Schor durch das Berufungsgericht von Chisinau wegen Betrugs und Geldwäsche in der Rechtssache ‚Bankbetrug‘ zu einer 15-jährigen Haftstrafe und Beschlagnahme von Vermögenswerten im Umfang von 254 Mio. EUR verurteilt. Die Mittel aus diesem Bankbetrug im grossen Stil sowie Verbindungen zu korrupten Oligarchen und in Moskau niedergelassenen Organisationen wurden und werden nach Aussage der Behörden der Republik Moldau genutzt, um künstlich politische Unruhe im Land zu stiften.
Zu seinen auf die Untergrabung der Demokratie in der Republik Moldau ausgerichteten Aktivitäten gehört auch die illegale Bereitstellung von Finanzmitteln zur Unterstützung kremlfreundlicher politischer Tätigkeiten in der Republik Moldau. Ein Beispiel für den Einsatz dieser Mittel ist die Organisation von gewalttätigen Demonstrationen und Protestkundgebungen, vor allem in der Hauptstadt Chisinau, mithilfe von Demonstranten, die von der Schor-Partei bezahlt wurden, in den Jahren 2022 und 2023. Nachdem die Schor-Partei für verfassungswidrig erklärt wurde, unterstützte Ilan Schor weiterhin die Einflussnahme Russlands auf die politische Szene der Republik Moldau, indem er illegal andere Parteien finanzierte und versuchte, Politiker zu bestechen.
Da Ilan Schor gewalttätige Demonstrationen geplant und geleitet sowie schweres finanzielles Fehlverhalten in Bezug auf öffentliche Gelder gezeigt und unerlaubt Kapital ausgeführt hat, ist er für Handlungen verantwortlich, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Republik Moldau sowie die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität und die Sicherheit in der Republik Moldau untergraben und bedrohen.
2.
Gheorghe Petru CAVCALIUC
Funktion: Politiker, Vorsitzender der Partei ‚Wir bauen Europa zu Hause‘ (PACE, Partidul Acasă Construim
Europa)
ehemaliger stellvertretender Leiter der Generalinspektion der Polizei
Geburtsdatum: 25.10.1982
Geburtsort: Dorf Micăuţi, Kreis Rajon Străşeni, Republik Moldau
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: moldauisch, rumänisch
Staatliche Identifizierungsnummer (IDNP): 2000033042660 (Republik Moldau)
Reisepass-Nr.: AB0664715 (Republik Moldau)
058117566
(Rumänien)
Gheorghe Petru Cavcaliuc ist der ehemalige stellvertretende Leiter der Generalinspektion der Polizei der Republik Moldau. Er ist neben Ilan Schor dafür bekannt, die gewaltsamen Proteste vom Oktober 2022 organisiert und daran teilgenommen zu haben. Er hat seine Verbindungen zur Generalinspektion der Polizei zur Rekrutierung ehemaliger Polizeibeamter und Bildung einer paramilitärischen Gruppe zum ‚Schutz‘ gewalttätiger Demonstranten vor der Regierung der Republik Moldau missbraucht. In diesem Zusammenhang hat er eine sogenannte Schattenregierung gebildet, die die demokratisch gewählte Regierung der Republik Moldau ersetzen sollte.
Da Gheorghe Cavcaliuc gewalttätige Demonstrationen geplant und geleitet hat, ist er für Handlungen verantwortlich, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Republik Moldau sowie die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität und die Sicherheit in der Republik Moldau untergraben und bedrohen.
3.
Marina TAUBER
Funktion: Mitglied des Parlaments der Republik Moldau (seit März 2019)
Geburtsdatum: 1.5.1986
Geburtsort:
Chisinau, Republik Moldau
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: moldauisch
Marina Tauber ist die stellvertretende Vorsitzende der Schor-Partei und ein Mitglied des Parlaments der Republik Moldau. Sie wurde in der Rechtssache "Bankbetrug" angeklagt, und gegen sie laufen in der Republik Moldau zwei Strafverfahren im Zusammenhang mit illegalen Finanzgeschäften durch eine organisierte kriminelle Gruppe und der Fälschung des Berichts über die Finanzverwaltung der Schor-Partei gefälscht.
Am 20. Dezember 2022 führte die Staatsanwaltschaft in Verbindung mit den illegalen Finanzgeschäften der Partei von Ilan Schor mehrere Durchsuchungen durch. Dabei stiessen die Behörden der Republik Moldau auf Gelder, die nach Aussage der Staatsanwaltschaft zur Organisation regierungsfeindlicher Demonstrationen und zur Bezahlung der Teilnehmer dieser Demonstrationen verwendet wurden.
2023 wurden nach von der Volksbewegung, der auch die Schor-Partei angehört, organisierten Demonstrationen Stichwaffen, entzündliche Stoffe und Kampfmesser beschlagnahmt. Es wurden Gewalttätigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten registriert, bei denen 54 Personen, darunter auch Minderjährige, festgenommen wurden. Nach Aussage der Generalinspektion der Polizei der Republik Moldau gehörte Marina Tauber zu den zentralen Organisatoren der Proteste der Schor-Partei und der Volksbewegung.
Nach Angaben der für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Stelle der Staatsanwaltschaft der Republik Moldau nutzte sie spezielle Kommunikationsmittel, um den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Regionalbüros der Schor-Partei im Land direkte Anweisungen zu erteilen, wie Menschen für die Demonstrationen mobilisiert werden sollten, wie die Anfahrt zu den Demonstrationen organisiert werden sollte und wie die Gelder zur Bezahlung der Teilnehmer in Empfang genommen werden sollten.
Da Marina Tauber gewalttätige Demonstrationen geplant und geleitet sowie schweres finanzielles Fehlverhalten in Bezug auf öffentliche Gelder gezeigt und unerlaubt Kapital ausgeführt hat, ist sie für Handlungen verantwortlich, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Republik Moldau sowie die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität und die Sicherheit in der Republik Moldau untergraben und bedrohen.
4.
Igor Yuryevich CHAIKA (Igor Tschaika)
alias Igor Yuryevich CHAYKA
Funktion: russischer Unternehmer
Geburtsdatum: 13.12.1988
Geburtsort:
Irkutsk oder Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: russisch
Igor Tschaika ist ein russischer Unternehmer, der für die Unterstützung der Projekte des russischen Föderalen Sicherheitsdienstes (FSB) mit Finanzmitteln verantwortlich ist, um die Republik Moldau zu destabilisieren.
Er fungierte als russische "Kasse" und versorgte FSB-Agenten in der Republik Moldau mit Finanzmitteln, um das Land unter die Kontrolle des Kremls zu bringen. Da Igor Tschaika schweres finanzielles Fehlverhalten in Bezug auf öffentliche Gelder gezeigt und unerlaubt Kapital ausgeführt hat, ist er für Handlungen verantwortlich, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Republik Moldau sowie die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität und die Sicherheit in der Republik Moldau untergraben und bedrohen.
5.
Vladimir Gheorghe PLAHOTNIUC
alias Vladimir ULINICI
alias Vladimir PLAKHOTNYUK
alias Vladislav
Vladimir NOVAK
Funktion: Unternehmer, Politiker
Geburtsdatum: 1.1.1966 oder 25.12.1965
Geburtsort: Pituşca, Călăraşi, ehemalige UdSSR (jetzt Republik Moldau)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: moldauisch, rumänisch, russisch
Staatliche Identifizierungsnummer (IDNP): 0962706018030 (Republik Moldau)
Reisepass-Nr.: AB 0671328; AA 1203658 (Republik Moldau)
Gegen Vladimir Plahotniuc laufen in der Republik Moldau mehrere Strafverfahren wegen Veruntreuung staatlicher Gelder der Republik Moldau und wegen des illegalen Transfers dieser Gelder in Gebiete ausserhalb der Republik Moldau. Gegen ihn wurde in der Rechtssache ‚Bankbetrug‘ Anklage erhoben, unter dessen wirtschaftlichen Folgen das Land bis heute zu leidet. Ferner laufen gegen ihn Ermittlungen wegen Bestechung des ehemaligen Präsidenten der Republik Moldau mit einer grossen Menge Bargeld als Gegenleistung für politische Gefälligkeiten.
Da Vladimir Plahotniuc schweres finanzielles Fehlverhalten in Bezug auf öffentliche Gelder gezeigt und unerlaubt Kapital ausgeführt und den demokratischen politischen Prozess in der Republik Moldau untergraben hat, ist er für Handlungen sowie für die Durchführung von Massnahmen verantwortlich, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität und die Sicherheit in der Republik Moldau untergraben und bedrohen.
6.
Chiril GUZUN
Ehemaliger Grenzpolizist, derzeit Anführer der paramilitärischen Gruppe ‚SCUTUL POPORULUI‘
Geburtsdatum: 27.4.1979
Geburtsort:
Ratus, Criuleni, SSR Moldau
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: moldauisch, rumänisch
Chiril Guzun ist Gründer und derzeitiger Anführer der ‚Scutul Poporului‘, einer paramilitärischen Organisation in der Republik Moldau, der ehemaliges Militär-, Polizei- und Strafverfolgungspersonal angehört und die gewaltsam an Protesten teilnimmt, insbesondere zur Destabilisierung der Republik Moldau. Während der Versuche im Februar 2023, die nationale Regierung zu destabilisieren, wurden Gruppen von Demonstranten aus den Reihen der anschliessend verbotenen ‚Partidul ŞOR‘ und der Wir-bauen-Europa-zu-Hause-Partei, ‚Partidul Acasă Construim Europa‘ (PACE), von Mitgliedern der ‚Scutul Poporului‘ unterstützt und umzingelt, die an Unruhen und gewaltsamen Demonstrationen beteiligt waren.
Chiril Guzun ist auch ein langjähriger Bekannter von Gheorghe Cavcaliuc, einer gelisteten Person und Vorsitzender der ‚PACE‘-Partei. Cavcaliuc hat eingeräumt, sich in Bezug auf die gewaltsamen Proteste mit Chiril Guzuns Organisation abzustimmen. Zudem ist Natalia Guzun, die Ehefrau von Chiril Guzun, stellvertretende Vorsitzende der ‚PACE‘-Partei.
Als Anführer von ‚Scutul Poporului‘ ist Chiril Guzun verantwortlich für Handlungen, die die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität und die Sicherheit in der Republik Moldau untergraben und bedrohen, da er gewaltsame Demonstrationen anführt, daran teilnimmt und sie unterstützt. Darüber hinaus steht Chiril Guzun mit Gheorghe Cavcaliuc und ‚Scutul Poporului‘ in Verbindung.
7.
Dmitry MILYUTIN
Stellvertretender Leiter der Abteilung für operative Erkenntnisse der Direktion 5 des russischen Föderalen Dienstes für Sicherheit (FSB)
Geburtsdatum: 30.5.1967
Geburtsort: Ijevsk, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: russisch
Personalausweis-Nr.: 0134180
Dmitry Milyutin ist stellvertretender Leiter der Abteilung für operative Erkenntnisse des russischen Föderalen Dienstes für Sicherheit (FSB) und seit 2016 verantwortlich für verdeckte Operationen Russlands in der Republik Moldau, insbesondere in der Region Transnistrien, zur Destabilisierung der verfassungsmässigen Ordnung. Über seine Einsatzkräfte lenkt, koordiniert und manipuliert Milyutin ausgewählte politische Akteure in der Republik Moldau, um prorussische Ziele zu verfolgen, wodurch der demokratische politische Prozess in der Republik Moldau untergraben wird. Darüber hinaus ist Milyutins Gruppe an der Organisation gewaltsamer Proteste und anderer Gewalttaten in der Republik Moldau beteiligt.
Indem er den demokratischen politischen Prozess ernsthaft untergräbt, die verfassungsmässige Ordnung zu destabilisieren versucht und gewaltsame Demonstrationen und andere Gewalttaten begünstigt, unterstützt Dmitry Milyutin Handlungen, die die Souveränität und Unabhängigkeit, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität und die Sicherheit der Republik Moldau untergraben und bedrohen. Er steht auch mit der gelisteten Person Igor Chaika in Verbindung.
8.
Arina Evgheni CORŞICOVA
Geburtsdatum: 28.12.1974
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: Republik Moldau
Staatliche Identifizierungsnummer (IDNP): 0962011898118
Arina Corşicova leitet mehrere Medienkonzerne in der Republik Moldau, von denen einer zwei Fernsehsender - ‚ACCENT TV‘ und ‚PRIMUL ÎN MOLDOVA‘ - besitzt, deren Rundfunklizenzen von der Republik Moldau wegen der Verbreitung von Falschinformationen über den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und aktuelle politische Ereignisse in der Republik Moldau ausgesetzt wurden. Trotz des Verlusts der Fernsehlizenz verbreitet ‚Primul în Moldova‘ weiterhin Falschaussagen mit dem Ziel, die verfassungsmässige Ordnung der Republik Moldau zu destabilisieren.
In diesem Zusammenhang untergräbt Arina Corşicova auch den demokratischen politischen Prozess in der Republik Moldau, indem sie eine Desinformationskampagne leitet und von der gelisteten Person Ilan Shor politisch unterstützt wird.
Darüber hinaus ist sie eine langjährige Weggefährtin von Ilan Shor, dessen Wahlkampagnen sie in der Vergangenheit finanziert hat, und indirekte Anteilseignerin der ‚Banca Socială‘, die an dem ‚Bankbetrugsfall‘ beteiligt war.
Indem sie den demokratischen politischen Prozess untergräbt und die verfassungsmässige Ordnung destabilisiert, unterstützt Arina Corşicova Handlungen und politische Massnahmen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Stabilität in der Republik Moldau untergraben und bedrohen. Darüber hinaus steht sie mit Ilan Shor in Verbindung.
9.
Dumitru CHITOROAGĂ
Geburtsdatum: 23.12.1984
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: Republik Moldau
Staatliche Identifizierungsnummer (IDNP): 2002003101445
Reisepass-Nr.: AB1187605
Dumitru Chitoroagă ist der Verwalter eines Medienkonzerns, der mehrere Rundfunksender in der Republik Moldau besitzt, deren Direktor er auch ist. Diese Rundfunksender verbreiten häufig Botschaften mit dem Ziel, den demokratischen politischen Prozess durch offensichtliche Falschaussagen über die Regierung der Republik Moldau zu behindern und zu untergraben. Zudem bekunden sie ausdrückliche Unterstützung für die gelistete Person Ilan Shor und seine politische Partei ‚SHOR‘ (‚ŞOR‘). Einige dieser Sender befanden sich im Eigentum von Ilan Shor oder wurden von ihm über Mittelsmänner gegründet.
Die Republik Moldau hat die Rundfunklizenzen mehrerer Rundfunksender - darunter jene von ‚TV6‘ und ‚ORHEI TV‘, die unter der Verwaltung von Dumitru Chitoroagă stehen - aufgrund der Verbreitung von Falschinformationen über aktuelle politische Ereignisse in der Republik Moldau rechtmässig ausgesetzt.
Daher ist Dumitru Chitoroagă aufgrund der Behinderung und Untergrabung des demokratischen politischen Prozesses für Handlungen verantwortlich, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität und die Sicherheit in der Republik Moldau untergraben und bedrohen. Darüber hinaus steht er mit Ilan Shor in Verbindung.
10.
Maria ALBOT
Aussenpolitische Beraterin des Başkan von Gagausien
Verwalterin der ‚Miron Shor‘-Stiftung
Anteilseignerin der ‚Banca Socială‘
Geburtsdatum: 21.1.1986
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: Republik Moldau
Staatliche Identifizierungsnummer (IDNP): 2000088038487
Maria Albot ist eine langjährige Vertraute der gelisteten Person Ilan Shor. Sie bekleidet derzeit eine Führungsposition in einer seiner Stiftungen, der ‚Miron Shor‘-Stiftung, und sie ist an dem ‚Bankbetrugsfall‘ beteiligt, der die Finanzstabilität der Republik Moldau beeinträchtigt hat. Zuvor bekleidete sie Positionen in anderen Unternehmen oder Stiftungen, die im Eigentum von Ilan Shor oder mit diesem in Verbindung standen. Daher steht sie mit Ilan Shor in Verbindung.
11.
Victor PETROV
Politiker, Mitglied der Volksversammlung von Gagausien
Geburtsdatum: 29.6.1975
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: Republik Moldau
Staatliche Identifizierungsnummer (IDNP): 0973004885136
Victor Petrov ist ein Stellvertreter des Başkan der Volksversammlung von Gagausien und Vorsitzender der Volksunion von Gagausien, einer ausdrücklich prorussischen soziopolitischen Bewegung, die sich mit der politischen Partei ‚Renaştere‘ zusammengeschlossen hat. Er erhält politische Unterstützung von der gelisteten Person Ilan Shor.
Victor Petrov beteiligt sich aktiv an der Verbreitung von Desinformation und an dem Schüren von Gewalt und Angst unter der gagausischen Bevölkerung der Republik Moldau Angst in Bezug auf einen möglichen durch die Behörden in Chişinău provozierten Autonomieverlust. Daraufhin haben die Behörden in der Republik Moldau eine seiner Websites, ‚gagauznews.md‘, gesperrt. Dennoch wird die Verbreitung über eine neue Domain, ‚gagauznews.com‘, und durch Erklärungen von Petrov fortgesetzt.
Indem er den demokratischen politischen Prozess untergräbt und die verfassungsmässige Ordnung destabilisiert, unterstützt Victor Petrov Handlungen und politische Massnahmen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Stabilität in der Republik Moldau untergraben und bedrohen. Er steht auch mit Ilan Shor in Verbindung.
B. Unternehmen und Organisationen
 
Name
Angaben zur Identität
Begründung
1.
Public Association - Association of People with Epaulettes
‚Scutul Poporului‘
(Asociaţia Obştească - Asociaţia Oamenilor cu Epoleţi ‚Scutul Poporului‘)
Art der Organisation: NRO - paramilitärische Gruppe
Anschrift: 74, Mitropolit
Varlam street, Chişinău,
Republic of
Moldova
Registrierungsnummer: 1022620011296
Website: https://m.facebook.com/people/Scutul-Poporului/100088028496232/
‚Scutul Poporului‘ ist eine paramilitärische Organisation in der Republik Moldau, der ehemaliges Militär-, Polizei- und Strafverfolgungspersonal angehört. Sie wird von Chiril Guzun angeführt und nimmt gewaltsam an Protesten teil, insbesondere zur Destabilisierung der Republik Moldau. Während der Versuche im Februar 2023, die nationale Regierung zu destabilisieren, wurden Gruppen von Demonstranten aus den Reihen der anschliessend verbotenen ‚Partidul ŞOR‘ und der Wir-bauen-Europa-zu-Hause-Partei, ‚Partidul Acasă Construim Europa‘ (PACE), von Mitgliedern der ‚Scutul Poporului‘ unterstützt und umzingelt, die an Unruhen und gewaltsamen Demonstrationen beteiligt waren.
Da ‚Scutul Poporului‘ an gewaltsamen Demonstrationen teilnimmt und sie unterstützt, ist die Organisation für Handlungen verantwortlich, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Republik Moldau sowie die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität und die Sicherheit in der Republik Moldau untergraben und bedrohen. Darüber hinaus steht ‚Scutul Poporului‘ mit der gelisteten Person Chiril Guzun in Verbindung.

1   Anhang abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 223, LGBl. 2023 Nr. 481, LGBl. 2024 Nr. 68 und LGBl. 2024 Nr. 192.