vom 31. Mai 2023
Art. 2
Bildungsbericht, Angewandte Wirtschaftsanalyse und Historisches Lexikon
1) Für die Erstellung des Bildungsberichts richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2024 bis 2027 einen jährlichen Beitrag von 85 000 Franken aus.
2) Für die Angewandte Wirtschaftsanalyse richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2024 bis 2027 einen jährlichen Beitrag von 103 000 Franken aus.
3) Für das Historische Lexikon richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2024 bis 2027 einen jährlichen Beitrag von 100 000 Franken aus.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
50/2023