612.414.3
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 304 ausgegeben am 7. August 2023
Finanzbeschluss
vom 31. Mai 2023
über die Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 31. Mai 2023 beschlossen:1
Art. 1
Staatlicher Grundbeitrag
Das Land richtet an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2024 bis 2027 einen jährlichen Staatsbeitrag von 1 325 000 Franken aus.
Art. 2
Bildungsbericht, Angewandte Wirtschaftsanalyse und Historisches Lexikon
1) Für die Erstellung des Bildungsberichts richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2024 bis 2027 einen jährlichen Beitrag von 85 000 Franken aus.
2) Für die Angewandte Wirtschaftsanalyse richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2024 bis 2027 einen jährlichen Beitrag von 103 000 Franken aus.
3) Für das Historische Lexikon richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2024 bis 2027 einen jährlichen Beitrag von 100 000 Franken aus.
Art. 3
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 50/2023