0.362.380.214
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 322 ausgegeben am 29. August 2024
Notenaustausch
zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Durchführungsverordnungen der Kommission vom 31. Juli 2024 zur Änderung der Durchführungsbeschlüsse C(2021) 5052 und C(2021) 5053 der Kommission zur Festlegung der technischen Einzelheiten der Nutzerprofile im Rahmen des Europäischen Suchportals nach Art. 8 Abs. 2 der Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 27. August 2024
Inkrafttreten: 27. August 2024
Mission des Fürstentums Liechtenstein Brüssel, 27. August 2024
bei der Europäischen Union
Europäische Kommission
Generalsekretariat, SG.B.2
200, Rue de la Loi
1049 Brüssel
Belgien
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikation der Kommission vom 1. August 2024, welche in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung vom 22. September 2011 zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung dieser Staaten an der Arbeit der Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands unterstützen, erstellt wurde, und in der die folgenden Durchführungsverordnungen der Kommission notifiziert wurden:
- Durchführungsverordnung der Kommission vom 31.7.2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2021) 5052 der Kommission zur Festlegung der technischen Einzelheiten der Nutzerprofile im Rahmen des Europäischen Suchportals nach Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates1
- Durchführungsverordnung der Kommission vom 31.7.2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2021) 5053 der Kommission zur Festlegung der technischen Einzelheiten der Nutzerprofile im Rahmen des Europäischen Suchportals nach Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates2
Gemäss Art. 5 Abs. 3 der oben genannten Vereinbarung i.V.m. Art. 5 des Protokolls zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat der Europäischen Kommission, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt der oben genannten Weiterentwicklungen akzeptiert und soweit erforderlich in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird.
Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft.
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

1   Durchführungsverordnung (EU) 2024/2106 der Kommission vom 31. Juli 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2021) 5052 zur Festlegung der technischen Einzelheiten der Nutzerprofile im Rahmen des Europäischen Suchportals nach Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 2024/2106 vom 1.8.2024)

2   Durchführungsverordnung (EU) 2024/2107 der Kommission vom 31. Juli 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2021) 5053 der Kommission zur Festlegung der technischen Einzelheiten der Nutzerprofile im Rahmen des Europäischen Suchportals nach Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 2024/2107 vom 1.8.2024)