vom 3. Dezember 2024
Art. 2
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
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Der Liechtensteinische Frequenzzuweisungsplan wird im Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Der vollständige Wortlaut des Frequenzzuweisungsplans kann beim Amt für Kommunikation bezogen oder im Internet unter
www.ak.llv.li abgerufen werden.