612.935.24
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 479 ausgegeben am 23. Dezember 2024
Finanzbeschluss
vom 8. November 2024
über die Gewährung von Investitionskostenbeiträgen an die Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft für die Jahre 2025 bis 2028 und eines Beitrags zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 8. November 2024 beschlossen:1
Art. 1
Investitionskostenbeitrag
Zur Sicherstellung der langfristigen Investitionsfähigkeit gewährt das Land der Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft für die Jahre 2025 und 2026 einen jährlichen Investitionskostenbeitrag von 900 000 Franken und für die Jahre 2027 und 2028 einen jährlichen Investitionskostenbeitrag von 650 000 Franken.
Art. 2
Photovoltaik-Anlagen
Für die Realisierung von Photovoltaik-Anlagen gewährt das Land der Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft für das Jahr 2025 einen Investitionskostenbeitrag von 250 000 Franken.
Art. 3
Nachtragskredit
Für das Jahr 2025 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 200 000 Franken genehmigt.
Art. 4
Inkrafttreten
Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 116/2024