vom 8. November 2024
über die Gewährung von Investitionskostenbeiträgen an die Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft für die Jahre 2025 bis 2028 und eines Beitrags zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen
Art. 1
Investitionskostenbeitrag
Zur Sicherstellung der langfristigen Investitionsfähigkeit gewährt das Land der Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft für die Jahre 2025 und 2026 einen jährlichen Investitionskostenbeitrag von 900 000 Franken und für die Jahre 2027 und 2028 einen jährlichen Investitionskostenbeitrag von 650 000 Franken.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag der Regierung Nr.
116/2024