612.152.32
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 64 ausgegeben am 24. Januar 2025
Finanzbeschluss
vom 5. Dezember 2024
über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und von Nachtragskrediten für die Realisierung von Wohnraum für die Unterbringung von Schutzbedürftigen im Unterland
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2024 beschlossen:1
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für die Realisierung von Wohnraum für die Unterbringung von Schutzbedürftigen im Unterland wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 1 200 000 Franken genehmigt.
Art. 2
Nachtragskredite
Für das Jahr 2025 werden die folgenden Nachtragskredite bewilligt:
Konto-Nr.
Bezeichnung
Budget
Franken
NK
Franken
091.311.00
Erstausstattung Verwaltungsgebäude
0
150 000
091.312.00
Betriebskosten Verwaltungsgebäude
6 155 000
50 000
091.316.00
Mieten Verwaltungsgebäude
5 670 000
155 000
590.503.00
Wohnraum für Schutzbedürftige
0
1 050 000
Art. 3
Inkrafttreten
Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 150/2024