Art. 9
Der Businessplan nach Art. 11a Abs. 1 Bst. b des
←Medienförderungsgesetzes→ muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
a) Angaben über den Medieninhaber sowie den Eigentümer und die Geschäftsleitung des Medienunternehmens;
b) eine Beschreibung der Geschäftsidee und des Unternehmenskonzeptes mit SWOT-Analyse;
c) eine Darstellung der Marktsituation, Geschäftsziele und Strategien sowie der konkreten Massnahmen zur Zielerreichung;
d) Angaben darüber, wie die Voraussetzungen für die Förderungsberechtigung nach Art. 4 des
←Medienförderungsgesetzes→ innerhalb von fünf Jahren erfüllt werden sollen;
e) Dokumente, die zuverlässig Auskunft über die Finanzierung und Finanzstruktur des Medienunternehmens geben;
f) Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Geschäfts- und Finanzplan), aus denen glaubwürdig hervorgeht, dass das Medienunternehmen innerhalb der nächsten fünf Jahre einen eigenwirtschaftlichen Betrieb sicherstellen kann; Eigenwirtschaftlichkeit ist dann gegeben, wenn die Einnahmen aus der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit sowie die
←Medienförderung→ sämtliche Kosten decken.