| 0.354.910.211 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2025 |
Nr. 237 |
ausgegeben am 21. März 2025 |
Interpretative Erklärung
zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Unterbringung von Häftlingen
Abgeschlossen in Wien am 12. März 2025
Inkrafttreten: 12. März 2025
Das Fürstentum Liechtenstein und die Republik Österreich erklären gemäss Art. 31 Abs. 3 Bst. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, dass in Österreich gemäss Art. 1 des Vertrags inhaftierte Personen die gleichen Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten wie andere in österreichischen Haftanstalten inhaftierte Personen geniessen. Die Bestimmung des Art. 5 Abs. 3 des Vertrags garantiert die Anwendung des österreichischen Rechts in seiner Gesamtheit und umfasst daher auch die im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention und insbesondere ihren Art. 3, die Bestimmungen über nationale Präventionsmassnahmen (Art. 148a Abs. 3 B-VG) sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten, die im Strafvollzugsgesetz angeführt sind.
Geschehen in Wien, am 12. März 2025, in zwei Originalen in deutscher Sprache.
|
Für das
Fürstentum Liechtenstein:
|
Für die
Republik Österreich:
|
|
gez. Maria Pia Kothbauer
|
gez. Gregor Schusterschitz
|