0.362.380.224
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025Nr. 279ausgegeben am 19. Mai 2025
Notenaustausch
zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2025/315 und 2025/308 der Kommission vom 14. Februar 2025 zur Festlegung eines Musters für die Mitteilung und eines einheitlichen Formats für den Bericht betreffend die Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 15. Mai 2025
Inkrafttreten: 15. Mai 2025
Mission des Fürstentums Liechtenstein Brüssel, 15. Mai 2025
bei der Europäischen Union
Europäische Kommission
Generalsekretariat, SG.B.2
200, Rue de la Loi
1049 Brüssel
Belgien
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikationen der Kommission vom 19. Februar 2025, welche in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung vom 22. September 2011 zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung dieser Staaten an der Arbeit der Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands unterstützen, erstellt wurden, und in der die folgenden Durchführungsbeschlüsse der Kommission notifiziert wurden:
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14.02.2025 zur Festlegung eines Musters für die Mitteilung über die vorübergehende Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen1
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14.02.2025 zur Festlegung eines einheitlichen Formats für den Bericht über die Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen nach Art. 33 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates2
Gemäss Art. 5 Abs. 3 der oben genannten Vereinbarung i.V.m. Art. 5 des Protokolls zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat der Europäischen Kommission, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt der oben genannten Weiterentwicklungen akzeptiert und soweit erforderlich in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird.
Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft.
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

1   Durchführungsbeschluss (EU) 2025/315 der Kommission vom 14. Februar 2025 zur Festlegung eines Musters für die Mitteilung über die vorübergehende Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen (ABl. L, 2025/315, 17.2.2025)

2   Durchführungsbeschluss (EU) 2025/308 der Kommission vom 14. Februar 2025 zur Festlegung eines einheitlichen Formats für den Bericht über die Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen nach Art. 33 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2025/308, 17.2.2025)